Leitfaden zum E-1 Handelsvisum für die USA

Staatsbürger aus US-Abkommensstaaten (z.B. die DACH Länder), die mit ihrem Unternehmen in erheblichem Umfang Handelsbeziehungen zu den USA pflegen, können mit dem E1-Visum in den USA leben und arbeiten

Das E1-Visum (“Treaty Trader Visa”) ist ein Visum für Geschäftsleute aus US-Abkommensstaaten, mit dem Sie in den USA leben und arbeiten können. Voraussetzung ist, dass Sie in erheblichem Umfang Handel zwischen Handelspartnern in den Vereinigten Staaten und dem Land, dessen Staatsbürger Sie sind, betreiben.

Wer also z.B. als deutscher Staatsangehöriger mit seiner deutschen GmbH bereits heute erfolgreich über Amazon in den USA verkauft, der kann das E1-Visum beantragen und damit in die USA umziehen.

Weil das E1-Visum unbegrenzt verlängerbar ist und keine Investitionen in den USA getätigt werden müssen, ist es einer der vorteilhaftesten Visa-Optionen, wenn Sie im Handel tätig sind.

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Was ist das E1-Visum?

Das E1-Visum ist ein spezielles Visum für Geschäftsleute aus bestimmten "Abkommensstaaten".  Das E1-Visum erlaubt es jemandem, in den USA zu arbeiten und in erheblichem Umfang Handel zwischen Einzelpersonen und Firmen in den Vereinigten Staaten und dem Land, dessen Staatsbürger oder Staatsangehöriger er ist, zu treiben. Dieser Handel kann in einem breiten Spektrum von Branchen stattfinden, darunter Transport, Kommunikation, Bankwesen, Werbung und Management.

Was sind die Vorteile des E1-Visums?

Das E1-Visum hat viele Vorteile. Einige dieser Vorteile sind die folgenden.

  • Sie können legal in den Vereinigten Staaten arbeiten.
  • Sie können frei in die Vereinigten Staaten und aus den Vereinigten Staaten heraus reisen.
  • Das Visum kann auf unbestimmte Zeit für jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden.
  • Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder (unverheiratete Kinder unter 21 Jahren) können sich ebenfalls für den E1-Status qualifizieren. Mit dem E1-Status können Ihre Kinder zur Schule gehen und Ihr Ehepartner kann eine Beschäftigungsgenehmigung (das EAD: Employment Authorization Document) beantragen.

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Was sind die Voraussetzungen für das E1-Visum?

Es gibt mehrere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um ein E1-Visum zu erhalten. Ein Anwalt für Einwanderungsrecht kann Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

1. Sie müssen Staatsangehöriger eines Landes sein, mit dem die Vereinigten Staaten ein Handels- und Schifffahrtsabkommen geschlossen haben.

Das E1-Visum ist nur für Staatsangehörige bestimmter Länder erhältlich. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind die Staatsangehörigen der folgenden Länder berechtigt, das E1-Visum zu beantragen: Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Chile, China (Taiwan), Kolumbien, Costa Rica, Kroatien, Dänemark, Estland, Äthiopien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Honduras, Iran, Irland, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Südkorea, Kosovo, Lettland, Liberia, Luxemburg, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Oman, Pakistan, Philippinen, Serbien, Singapur, Slowenien, Spanien, Surinam, Schweden, Schweiz, Thailand, Togo, Türkei und das Vereinigte Königreich.

Wenn es sich bei dem Vertragshändler um ein Unternehmen (und nicht um eine Einzelperson) handelt, müssen außerdem mindestens 50 % des Unternehmens im Besitz von Staatsangehörigen des Abkommensstaates sein. Nur Angestellte, die Staatsangehörige dieses Abkommensstaates sind, kommen für das E1-Visum in Frage. Es gibt zwei Ausnahmen von dieser Regel:

  • Wenn sich das Unternehmen zu gleichen Teilen im Besitz von Staatsangehörigen zweier Abkommensstaaten befindet, kann es als Joint Venture betrachtet werden. In diesem Fall haben Staatsangehörige eines der beiden Länder Anspruch auf ein E1-Visum.
  • In einigen Fällen erstreckt sich der Vertrag zwischen den USA und dem Abkommensstaat auf bestimmte Gebiete und Besitzungen außerhalb des Abkommensstaates (z.B. das Vereinigte Königreich). In diesen Fällen können Einwohner dieser Gebiete für ein E1-Visum in Frage kommen.

2. Die Tätigkeit, die Sie ausüben, muss als "Handel" betrachtet werden.

Damit jemand für ein E1-Visum in Frage kommt, muss die Tätigkeit, die er ausübt, als Handel angesehen werden. Nach Angaben des US-Außenministeriums setzt Handel voraus, dass Folgendes gegeben ist (1) ein "sinnvoller" Austausch, (2) internationaler Umfang und (3) ein qualifiziertes Gut wie Waren, Geld oder Dienstleistungen. Außerdem muss es einen bestehenden Handel zwischen der betreffenden Person oder Organisation und den Vereinigten Staaten geben.

3. Der Handel muss erheblich sein

Um sich für das E1-Visum zu qualifizieren, muss der Handel, der betrieben wird, als wesentlich angesehen werden. Erheblicher Handel ist definiert als Handel, der "ausreichend ist, um einen kontinuierlichen Fluss" zwischen den USA und dem Abkommensstaat zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Konsularbeamte, die E1-Visa erteilen, sich mehr auf die Anzahl der Transaktionen als auf den Geldwert konzentrieren werden.

4. Der Handel muss hauptsächlich zwischen den Vereinigten Staaten und dem Abkommensstaat stattfinden.

Damit der Handel hauptsächlich zwischen den USA und dem Abkommensstaat stattfindet, müssen 50% oder mehr des internationalen Handelsvolumens des Vertragshändlers zwischen den USA und dem Abkommensstaat stattfinden.

5. Sie müssen für den Erfolg des Unternehmens unerlässlich sein.

Um ein E1-Visum zu erhalten, müssen Sie nicht nur dieselbe Staatsangehörigkeit wie der Hauptarbeitgeber haben und nachweisen, dass Sie legal beschäftigt sind, sondern Sie müssen auch nachweisen, dass Sie für den effizienten Betrieb des Unternehmens notwendig sind. Dazu könnten Ihre Rolle und Ihre Qualifikationen als Vorgesetzter, Manager oder Führungskraft gehören, oder Sie müssen über andere besondere Qualifikationen verfügen.

6. Sie müssen nachweisen, dass Sie planen, die USA nach Beendigung Ihres E1-Visumsstatus wieder zu verlassen.

Sie müssen zwar nicht nachweisen, dass Sie Eigentum im Ausland behalten werden, aber Sie müssen nachweisen, dass Sie die Vereinigten Staaten nach Beendigung Ihres E1-Visumsstatus verlassen werden. Dies kann in Form einer Erklärung erfolgen.

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E1-Visums-Prozess

Die Beantragung eines E1-Visums ist ein mehrstufiger Prozess. Im Folgenden wird der Prozess der Beantragung eines E1-Visums erläutert. Ein Anwalt für Einwanderungsrecht kann Sie bei diesem Prozess unterstützen.

Die Beantragung eines E1-Visums kann entweder von den USA aus über die USCIS oder von außerhalb der USA über ein US-Konsulat erfolgen. Unabhängig davon, welche Methode Sie wählen, werden einige Dokumente benötigt:

  • Formular G-28: Das Formular G-28 ist die Mitteilung über die Eintragung des Auftretens als Rechtsanwalt oder zugelassener Vertreter. Dieses Dokument wird von Ihrem Anwalt oder Vertreter ausgefüllt und zeigt, dass er berechtigt ist, in Ihrem Namen zu handeln;
  • Reisepass oder Kopie der biografischen Seite des Reisepasses;
  • Nachweis, dass Sie die Bedingungen für den E1-Status erfüllen;
  • Informationen über das Unternehmen, wie z.B. die Art der Geschäftstätigkeit, den Umfang der Geschäftstätigkeit und wer Eigentümer des Unternehmens ist;
  • Unterstützungserklärung des US-Unternehmens: Die Unterstützungserklärung des US-Unternehmens kommt von Ihrem US-Arbeitgeber und erklärt, warum Ihre Dienste für die Aktivitäten des Unternehmens notwendig sind;
  • Nachweis, dass Sie beabsichtigen, das Land nach Beendigung des E1-Status zu verlassen.

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Beantragung eines E1-Visums

Wenn Sie sich außerhalb der USA befinden, müssen Sie ein E1-Visum bei einem Konsulat oder einer Botschaft im Ausland beantragen. Um ein E1-Visum zu beantragen, sollten Sie mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt zusammenarbeiten, der alle notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zusammenstellt und vorbereitet. Unsere Kanzlei arbeitet mit deutsch- und englischsprachigen Spezialanwälten zusammen, die Sie kompetent bei Ihrem Visumantrag unterstützen.

Bitte beachten Sie, dass die verschiedenen Konsulate unterschiedliche Anforderungen an die Art der erforderlichen Unterlagen und die Art und Weise, wie die Unterlagen organisiert und vorgelegt werden müssen, stellen. Vergewissern Sie sich auf der Website des Konsulats, dass Ihre Unterlagen korrekt eingereicht wurden. Bitte beachten Sie auch, dass die meisten Konsulate keine Staatsangehörigen von Drittländern akzeptieren und dass Sie wahrscheinlich über das Konsulat Ihres Landes gehen müssen.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt sind, wird Ihr Anwalt das Formular DS-160 in Ihrem Namen ausfüllen. Das Formular DS-160: Das Formular DS-160 ist der Online-Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum. Anhand der Angaben in diesem Dokument können die Konsularbeamten feststellen, ob Sie für ein Nichteinwanderungsvisum, wie das E1-Visum, in Frage kommen.

Ihr Anwalt wird auch das Formular DS-165E in Ihrem Namen ausfüllen. Das Formular DS-165E ist der Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum für Händler/Investoren. In diesem Formular machen Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen und zu Ihrer Person. Dieses Dokument hilft den Konsularbeamten auch bei der Entscheidung, ob Ihnen ein E1-Visum erteilt werden sollte.

Ihr Anwalt wird dann Ihren vollständigen E1-Visumantrag mit allen Unterlagen direkt beim Konsulat einreichen.

Zu gegebener Zeit werden Sie dann einen Termin für ein persönliches Gespräch mit einem Konsularbeamten vereinbaren. Ihr Anwalt sollte Sie darauf vorbereiten, was Sie bei dem Visumgespräch erwartet.

Bei dem Gespräch werden Ihnen möglicherweise verschiedene Fragen zu Ihrem E1-Geschäft, Ihrem persönlichen Hintergrund, Ihren Einwanderungsplänen usw. gestellt. Nach erfolgreichem Abschluss des Interviews sollten Sie das E1-Visum innerhalb weniger Tage in Ihren Pass gestempelt bekommen.

Mit dem E1-Visum können Sie gemäß den Bedingungen des Visums in die Vereinigten Staaten einreisen. Bei der Einreise in die Vereinigten Staaten erhalten Sie den E1-Status.

Änderung des Status

Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten in einem gültigen Nichteinwanderungsstatus befinden und den Nichteinwanderungsstatus ununterbrochen beibehalten haben, können Sie möglicherweise eine Änderung des Status in den E1-Status beantragen. Dazu müssen Sie eine Petition zur Änderung des Status bei USCIS einreichen.

Um eine Statusänderung zu beantragen, sollten Sie eng mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt zusammenarbeiten. Ihr Einwanderungsanwalt wird mit Ihnen zusammenarbeiten, um alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, die für die Bearbeitung des Antrags auf Statusänderung erforderlich sind.

Ihr Anwalt wird auch das Formular I-129 in Ihrem Namen ausfüllen. Das Formular I-129 ist die Petition für einen Nichteinwanderer. Sie müssen auch das E-Supplement dieses Formulars ausfüllen.

Zusätzlich können Sie ein Formular I-907 einreichen. Das Formular I-907 ist ein Antrag auf „Premium Processing Services“. Dieses Dokument kann eingereicht werden, um eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags zu beantragen.

Sobald alle Dokumente zusammengestellt und die Formulare ausgefüllt sind, wird Ihr Anwalt den ausgefüllten Antrag zusammen mit einer Kopie der biografischen Seite Ihres Reisepasses und einer Kopie Ihrer I-94-Karte an USCIS weiterleiten.

Nach der Genehmigung Ihres Statuswechsels erhalten Sie den E1-Status. Dies ist kein Visum. Durch die genehmigte Statusänderung erhalten Sie ein neues I-94, das Ihren neuen E1-Status und das Datum, bis zu dem Ihr Status gültig ist, angibt.

Der gesamte Prozess der Statusänderung findet innerhalb der USA statt.

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Welche Dokumente werden für das E1-Visum benötigt?

Während des Antragsverfahrens für das E1-Visum können viele Dokumente erforderlich sein. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Dokumente, die unter Umständen erforderlich sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine allgemeine Liste handelt und die erforderlichen Dokumente je nach Situation variieren können. Ein Anwalt für Einwanderungsrecht kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, welche Dokumente für Sie unter den jeweiligen Umständen erforderlich sind.

  • Informationen, die die Eigentumsverhältnisse und die Nationalität des Unternehmens belegen (z.B. Gründungsurkunde, Satzung, Eigentumsurkunden, Jahresberichte, Börsennotierungen und/oder eine Erklärung eines Wirtschaftsprüfers);
  • Informationen, die belegen, dass Sie in erheblichem Umfang Handel treiben (z. B. Verträge, Quittungen, Inventare, Finanzberichte und/oder Kopien von Geschäftsplänen);
  • Belege dafür, dass Sie beabsichtigen, nach Ihrem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten in Ihre Heimat zurückzukehren (z. B. eine Eigentumsurkunde, eine unterzeichnete Erklärung, Belege für Pläne im Ausland nach Beendigung des E1-Visumstatus);
  • Formular DS-160;
  • Formular DS-165E;
  • Formular I-129;
  • Formular I-907;
  • Formular G-28;
  • Gültiger Reisepass oder Kopie der biografischen Seite des Reisepasses;
  • I-94 Karte;
  • Gültiges Visums-Foto;
  • Quittungen, die belegen, dass Sie die Gebühren bezahlt haben;
  • Schreiben über die Ernennung zum Visum;
  • Schreiben des Arbeitgebers.

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E1-Visumsgebühren

E1-Visum

Wenn Sie ein E1-Visum beantragen, beträgt die Visumantragsgebühr: $205 pro Antragsteller.

Änderung des Status

Wenn Sie eine Statusänderung beantragen, beträgt die Gebühr für die Einreichung des Formulars I-129 $460. Hinzu kommt eine optionale Zusatzgebühr von $1.440 für die Premium-Bearbeitung. Mit der Premium-Bearbeitung können Sie die Bearbeitung Ihres Antrags beschleunigen, um innerhalb von 15 Kalendertagen eine Antwort zu erhalten.

Wenn Sie Angehörige haben, z.B. eine Ehefrau und Kinder, die bei Ihrer Statusänderung berücksichtigt werden sollen, fällt eine zusätzliche Gebühr von $370 an.

E1-Visums-Bearbeitungszeit

E1-Visum

Die Gesamtzeit für die Bearbeitung Ihres E1-Visums kann von vielen Faktoren abhängen, unter anderem von der Jahreszeit und dem Konsulat, das Sie aufsuchen. Eine allgemeine Schätzung der Bearbeitungszeit für einen E1-Visumsantrag liegt bei etwa 2-3 Monaten.

Änderung des Status

Bei einer Statusänderung durch das USCIS dauert die Bearbeitung einer Petition im Durchschnitt etwa 6-8 Monate. Mit der optionalen Premium-Bearbeitung können Sie innerhalb von 15 Kalendertagen eine Antwort auf Ihren Antrag erhalten.

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E1-Verlängerung

Das E1-Visum ist nur für 2 Jahre gültig. Es gibt jedoch keine Begrenzung für die Anzahl der Verlängerungen, die Sie beantragen können. Um eine Verlängerung des Status zu beantragen, müssen Sie folgende Formulare beim USCIS einreichen:

  • Formular I-129: Das Formular I-129 ist die Petition für einen Nichteinwanderer. Mit diesem Dokument wird beantragt, dass ein ausländischer Staatsangehöriger für einen begrenzten Zeitraum in den Vereinigten Staaten arbeiten darf.
  • Formular I-539: Das Formular I-539 ist der Antrag auf Verlängerung/Änderung des Nichteinwanderungsstatus. Mit diesem Dokument beantragen Sie eine Verlängerung des E1-Status für Ihre Familienangehörigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Papiere aktualisieren müssen, wenn sich Ihre Arbeitsaufgaben oder die Eigentumsverhältnisse des Unternehmens ändern oder wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird. Bitte beachten Sie, dass ein Vertragshändler mit einem E1-Visum nur in der Tätigkeit arbeiten darf, für die er ursprünglich genehmigt wurde.

Angestellte mit einem E1-Visum dürfen für die Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaften der Vertragsorganisation arbeiten, solange es eine etablierte Beziehung gibt und die Beschäftigung Führungs-, Aufsichts- oder wesentliche Fähigkeiten erfordert.

Ich oder jemand aus meinem Team würde gerne mit Ihnen über Ihre E1-Optionen sprechen und Ihnen bei allen weiteren Fragen helfen.

Fazit

Das E1-Visum ist ein spezielles Visum für Geschäftsleute aus bestimmten Abkommensstaaten. Das E1-Visum erlaubt es, in den USA zu arbeiten und in erheblichem Umfang Handel zwischen Einzelpersonen und Firmen in den Vereinigten Staaten und dem Land, dessen Staatsbürger oder Staatsangehöriger sie sind, zu betreiben. Sie sollten nun ein besseres Verständnis der verschiedenen Aspekte des E1-Visums haben, einschließlich der Vorteile des E1-Visums, der E1-Visumsanforderungen und des E1-Visumsverfahrens.

Wenn Sie Fragen zu den in diesem Leitfaden besprochenen Informationen haben und meinen, dass das E1-Visum eine interessante Visa-Option für Sie ist, buchen Sie am besten ein Beratungsgespräch, um Ihren Fall im Detail zu besprechen.

 

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