Firmengründung USA: Welcher Bundesstaat? Welche Rechtsform?

Wer über eine Firmengründung in den USA nachdenkt und sich dazu im Internet informiert, findet eine Menge an mehr oder weniger seriösen Angeboten, die um die Aufmerksamkeit von potenzieller Kundschaft wetteifern und wo wild mit Fachbegriffen und angeblichem Expertenwissen um sich geworfen wird. Die Lage ist, milde gesagt, unübersichtlich.

Besonders lautstark wird über den besten US-Bundesstaat als Sitzstaat und die beste US-Rechtsform gestritten: Der eine rät strikt zu Delaware, der andere will Sie von Wyoming überzeugen. Wieder ein anderer behauptet, dass die LLC die eierlegende Wollmilchsau ist, wobei ein vierter Kandidat die LLC verteufelt und zur Gründung einer Corporation rät.

Was tun? Wer hat Recht? Wer will Ihnen, für eine Handvoll Dollar sozusagen, nur etwas aufschwatzen?

Es ist nicht einfach, ohne genaue Prüfung gute Angebote von schlechten zu unterscheiden. Auf dieser Seite wollen wir daher auch nicht auf einzelne Mythen und Legenden aus dem Reich der US-Firmengründungen eingehen.

Vielmehr wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe an die Hand geben, mit deren Hilfe Sie sich ein Bild dazu machen können, welche Rechtsform und welcher US-Bundesstaat am besten für Ihr Vorhaben geeignet ist – ohne sich dabei von der lärmenden Marktschreierei einzelner Anbieter nervös machen zu lassen.

Unverbindliche Potenzial-Analyse anfordern

Prämissen

Wir distanzieren uns von Billiggründern. Diese Seite richtet sich explizit nicht an Personen, die ein Dienstleistungsangebot suchen, wie es diverse dubiose, häufig auch deutschsprachige US-Gründungsagenturen anbieten. Wenn Sie eine Briefkastenfirma in den USA benötigen, greifen Sie bitte auf das Angebot dieser Anbieter zurück. Wir distanzieren uns deutlich von solchen Konstruktionen. Wir warnen Sie an dieser Stelle eindringlich vor den Halbwahrheiten, die auf diesen Webseiten in großer Vielfalt zu finden sind.

Folglich gehen wir bei den folgenden Einlassungen von diesen Annahmen aus:

  • Sie planen, eine gewerbliche US-Gesellschaft mit rein amerikanischer Betriebsstätte zu gründen;
  • die Gewinne der Gesellschaft sind voll in den USA zu versteuern;
  • Sie planen nicht die Gründung einer Briefkastengesellschaft;
  • soweit gesetzlich vorgeschrieben, planen Sie, den Erwerb der Gesellschaft den heimischen Steuerbehörden zu melden;
  • Sie sind sich darüber bewusst, dass „steuerfreie“ US-Gesellschaften der Vergangenheit angehören.

Unverbindliche Potenzial-Analyse anfordern

US-Personengesellschaft (LLC, LP) oder Kapitalgesellschaft (C-Corporation)?

Über unsere Kanzlei können Sie Kapitalgesellschaften (C-Corporations / Inc) und Personengesellschaften (Limited Liability Companies / LLC, Limited Partnerships / LP) gründen und betreuen lassen.

Hier geht's zu einer längeren Abhandlung zu den Rechtsformen und ihren Vor- und Nachteilen. Einen Steuervergleich finden Sie hier.

US-Kapitalgesellschaft (C-Corporation):

  • Vorteile:
    • Rechtssicherheit;
    • unkomplizierte Struktur;
    • universale Anerkennung.
  • Nachteile:
    • Unter Umständen höhere steuerliche Belastung als Personengesellschaft.

    US-Personengesellschaft (LLC, LP)

    LLC und LP sind steuerlich gleichgestellt. Auch bieten beide Rechtsformen Haftungsbeschränkung. LP und LLC sind daher aus unserer Sicht gleichwertig.

    Die LP ist strukturiert wie eine Kommanditgesellschaft und daher im Aufbau ggf. leicht komplizierter als die LLC, da üblicherweise eine Kapitalgesellschaft als Komplementärin benötigt wird (wird von uns gestellt).

    Hauptvorteil der LP ist daher aber, dass Sie auch in Ländern wie Deutschland beim Rechtstypenvergleich durch die Behörden einfach der entsprechenden lokalen Rechtsform zugeordnet werden kann, was bei der LLC regelmäßig nicht der Fall ist und zu steuerlichen Negativwirkungen führt.

    Für in Deutschland steuerpflichtige Mandanten ist sie daher der LLC unbedingt vorzuziehen. 

    • Vorteile:
      • Unter bestimmten Umständen günstigere Besteuerung als Kapitalgesellschaft;
      • flexible Gestaltung der Gesellschafterverhältnisse.
    • Nachteile:
      • Steuerliche Vergünstigungen sind teilweise komplex und nur in spezifischen Konstellationen nutzbar;
      • im internationalen Kontext ggf. Komplikationen bei der Anerkennung als Personengesellschaft;
      • Ausschüttungspflicht (Gewinne können nicht thesauriert werden);
      • der Fortbestand einer Personengesellschaft ist eng an die Gesellschafter geknüpft. So können das Ausscheiden und der Tod eines Gesellschafters zur Auflösung führen.

    Unsere Empfehlung

    Die von uns grundsätzlich empfohlene US-Rechtsform ist die C-CorporationSie sollten sich nur dann für eine LLC oder eine LP entscheiden, wenn Sie außer der günstigeren Besteuerung der Unternehmensgewinne weitere gute Gründe für die Installation der Personengesellschaft haben und Ihnen Ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt zur Personengesellschaft geraten hat.

    Testfragen

    Folgende Fragen sollen bei der Entscheidungsfindung helfen:

    Macht die Installation einer Personengesellschaft im Kontext Ihres US-Vorhabens überhaupt Sinn?

    Wenn Sie ohnehin nicht mit Gewinnen rechnen oder die Gesellschaft nicht von den Steuervergünstigungen profitieren kann, die mit einer Personengesellschaft realisiert werden können, bringt die Gründung einer Personengesellschaft vermutlich keine Vorteile.

    Leben Sie in Deutschland oder einem anderen Hochsteuerland in welchem die Besteuerung von Gewinnen ausländischer Personengesellschaften in den Augen der Finanzbehörden kontrovers sein kann?

    Wir raten zur C-Corporation, außer Ihr Steuerberater bzw. Rechtsanwalt rät Ihnen zur Personengesellschaft. Wir raten dann eher zur LP als zur LLC.

    Sind Sie Non-Domiciled-Steuerzahler in UK, Malta und Irland? Leben Sie in einem anderen steuergünstigen Land (z.B. Dubai)?

    Die Gründung einer Personengesellschaft kann vorteilhaft für Sie sein und Sie sollten diese ernsthaft in Betracht ziehen. Insbesondere dann können sich erweiterte steuerliche Vorteile ergeben, wenn Sie in einem Land leben, welches kein „Totalization Agreement“ mit den USA abgeschlossen hat. Dann sparen Sie nämlich die Sozialversicherung („Self Employment Tax“) auf Erträge aus Personengesellschaften.

    Planen Sie, in Kürze in die USA umziehen?

    Die Gründung einer Personengesellschaft kann vorteilhaft für Sie sein und Sie sollten diese ernsthaft in Betracht ziehen.

    Sind Sie nur einer von mehreren Gesellschaftern und die anderen Gesellschafter leben in den USA?

    Die Gründung einer Personengesellschaft kann vorteilhaft für Sie sein und Sie sollten diese ernsthaft in Betracht ziehen.

    Unverbindliche Potenzial-Analyse anfordern

    Welcher US-Bundesstaat ist im Hinblick auf die steuerliche Optimierung der beste Sitzstaat für meine Gesellschaft?

    Auf dieser Seite gehen wir ebenso auf die Frage des besten Sitzstaates für Ihr US-Unternehmen ein

    Für viele Mandanten ist die steuerliche Optimierung der wesentliche Faktor, wenn es um die Auswahl des besten Sitzstaates geht. Wie oben bereits angedeutet, werden Gewinne aus US-Gesellschaften zunächst mit Steuern auf Bundesebene belastet.

    Hiernach folgt die Besteuerung auf Bundesstaatsebene. Und hier gibt es wie gesagt lokale Unterschiede bei der Besteuerung. Wer also nach dem Bundesstaat mit der geringsten steuerlichen Belastung fragt, dem sei mit folgender Aufstellung geholfen:

    Kapitalgesellschaften (C-Corporation)

    Hier erfahren Sie mehr zur steuerlichen Behandlung der C-Corporation

    Folgende steuergünstige US-Bundesstaaten, in denen wir tätig sind, bieten sich als Sitzstaat für Kapitalgesellschaften an: 

    Sitzstaaten ohne lokale Steuern für Kapitalgesellschaften

    Sitzstaaten ohne lokale Steuern für Kapitalgesellschaften mit weniger als $1,1 Millionen Umsatz

    Sitzstaaten ohne lokale Steuer für Kapitalgesellschaften mit weniger als $4 Millionen Umsatz

    Personengesellschaften (LLC, LP)

    Hier erfahren Sie mehr zur steuerlichen Behandlung der LLC und zur steuerlichen Behandlung der LP

    Folgende steuergünstige US-Bundesstaaten, in denen wir tätig sind, bieten sich als Sitzstaat für Personengesellschaften an: 

    Sitzstaaten ohne lokale Steuer auf Gewinne aus Personengesellschaften

    Sitzstaaten ohne lokale Steuer auf Gewinne aus Personengesellschaften mit einem Umsatz bis zu $1,1 Millionen

    Sitzstaaten ohne lokale Steuer auf Gewinne aus Personengesellschaften mit einem Umsatz bis zu $4 Millionen

    Unverbindliche Potenzial-Analyse anfordern

      Betriebliche Kriterien bei der Auswahl des besten Sitzstaates

      Mandanten, bei denen die Frage der steuerlichen Optimierung der Erträge nicht ganz oben auf der Liste der Prioritäten steht, gehen die Frage nach dem richtigen Sitzstaat ganz anders an.

      Sie wollen die Frage des besten Unternehmensstandortes bzw. US-Bundesstaates komplett auf Basis praktischer und betrieblicher Überlegungen entscheiden. Es macht keinen Sinn, in Wyoming ein Unternehmen nur deswegen anzusiedeln, weil es dort keine Körperschaftsteuer auf Bundesstaatsebene gibt. Sicher, wenn Sie ein Rancher sind, ist Wyoming schon schön. Aber wenn es um gute Erreichbarkeit, Präsenz, Nähe zum Markt, Rekrutierung von gutem Personal etc. geht, haben solche Standorte einen klaren Nachteil.

      Beginnen Sie damit, sich folgende Fragen zu stellen:

      • Wo gefällt es mir am besten?
      • Wo befinden sich meine Kunden?
      • Nützt mir die Präsenz vieler anderer Player meiner Branche (Silicon Valley, Wall Street)?
      • Wo finde ich Mitarbeiter?
      • Welches Image will ich der Außenwelt mit meiner Standortwahl präsentieren?
      • Wie gut ist der Standort erreichbar? Von Europa? Aus den USA?
      • Stehen die Standortkosten (Mieten, Löhne etc.) im Verhältnis zu meinen erwarteten Erträgen?

      Ich behaupte, dass 90% aller Unternehmen durch die Beantwortung dieser einfachen Fragen die richtige Standortentscheidung treffen können.

      Unverbindliche Potenzial-Analyse anfordern

      Sonstige Kriterien bei der Auswahl des besten Sitzstaates

      Immer wieder werden auch Faktoren genannt, die es angeblich bei der Auswahl des richtigen Sitzstaates zu berücksichtigen gilt. Für die meisten Mandanten spielen diese Überlegungen keine Rolle, aber der Vollständigkeit halber seien sie genannt.

      Vertraulichkeit

      Vertraulichkeit (also was im US-Handelsregister veröffentlicht wird) ist verständlicherweise für viele Mandanten ein Thema.

      Jeder US-Bundesstaat pflegt sein eigenes Handelsregister und jeder Staat entscheidet unabhängig darüber, was im Handelsregister veröffentlicht wird. Gesellschafter werden grundsätzlich nicht im Handelsregister veröffentlicht. In den meisten Staaten muss allerdings ein Mitglied der Geschäftsleitung namentlich im Handelsregister geführt werden.

      Da unsere Kanzlei in der Regel ohnehin einen US-Geschäftsführer für von uns gegründete Gesellschaften stellt und dieser dann im Handelsregister veröffentlicht wird, ist die Veröffentlichungspflicht üblicherweise kein Problem.

      Trotzdem sei an dieser Stelle gesagt, dass die Handelsregister in

      besonders limitiert sind, was dort veröffentlichte Informationen zu Ihrer Gesellschaft betrifft. Dort werden außer Firmennamen und Registersitz keine weiteren Informationen veröffentlicht.

      Unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht

      Es hat einen Grund, dass alle großen US-Unternehmen ihren Registersitz in Delaware haben. Denn Delaware hat ein für Unternehmen sehr günstiges Gesellschaftsrecht mit Präzedenzfällen, die 200 Jahre zurückreichen.

      Dies mag für Großunternehmen wichtig sein, ist aber für die meisten Unternehmer nicht weiter relevant, außer Sie befürchten, von großen Anwaltskanzleien verklagt zu werden.

      Sollte Ihnen dennoch die für Konzerne positive Rechtsprechung Delawares am Herzen liegen, könne Sie es wie ein Großunternehmen handhaben und den Registersitz in Delaware belassen, aber den Verwaltungssitz an einen Standort Ihrer Wahl legen.

      Spezialbranche (z.B. Marihuana-Produkte, Nahrungsergänzungsmittel etc.)

      Wer in einer Spezialbranche tätig ist wie die oben genannten, ist in der Standortauswahl beschränkt, denn diese Sektoren sind alle auf Bundesstaatsebene geregelt.

      Das Gleiche gilt im Übrigen für Versicherungen und Finanzdienstleister, ebenso wie für Hersteller bzw. Händler von bestimmten Medikamenten. Wenn Sie also in einer Branche tätig sind, die bekannt für ihre Regulierungswut ist, muss dieser Gesichtspunkt bei der Standortauswahl besonders gewichtet werden.

      Sonderfall 3: Visa/Green Card (z.B. EB5)

      Eine der Bedingungen für ein EB5 Visum ist, dass Sie entweder $1.800.000 in irgendeinen US-Betrieb investieren oder aber nur $900.000 in einen ländlichen Betrieb.

      Wer die letztere Option für sich wählt, ist zwangsläufig bei der Standortauswahl eingeschränkt. Hier muss die Visaplanung also im Vordergrund aller weiteren Überlegungen stehen. Folglich geht es hier um die Frage, in welcher ländlichen Gegend Ihre Investition am erfolgsversprechendsten ist.

      Unverbindliche Potenzial-Analyse anfordern

      Hier erfahren Sie, welche Bundesstaaten bei ausländischen Investoren besonders beliebt sind und warum. 

      Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Unterstützung in jedem Anliegen: Ob laufende steuerliche Betreuung Ihres US-Unternehmen, der Anmeldung einer Niederlassung in anderem US-BundesstaatLohnbuchhaltung (Payroll), der Erstellung einer professionellen Website und vielem mehr, wir betreuen Sie kompetent, zuverlässig und auf Deutsch.