US-Visaoptionen für Freiberufler, Selbständige & Influencer

Eine spezielle Visumskategorie für Freiberufler und Selbständige gibt es in den USA nicht. Doch Sie können es mit der richtigen Planung trotzdem schaffen, in den USA zu leben und zu arbeiten

Der schon davor anhaltende Trend als Freiberufler oder Selbständiger zu arbeiten hat sich durch die COVID-Pandemie noch weiter verstärkt. Immer mehr Menschen wollen ihre Karriere frei von den traditionellen Bindungen eines herkömmlichen Arbeitnehmer-Verhältnisses gestalten. Der früher übliche Nine-to-Five-Job beim selben Arbeitgeber passt immer weniger zu heute weit verbreiteten, neuen Arbeitsformen. Gerade Künstler und Influencer arbeiten vielfach an mehreren Projekten parallel und werden auch entsprechend bezahlt.

Es liegt auf der Hand, dass auch immer mehr Freiberufler den Weg in die USA suchen, um dort vor Ort Ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. Man stellt dabei allerdings recht schnell fest, dass es ein “Arbeitsvisum” für Freiberufler in den USA gar nicht gibt.

Weil die USA ein klares Interesse daran haben, US-Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass ausländische Staatsangehörige nicht in die USA kommen, ohne eine konkrete Arbeit zu haben, trägt das Einwanderungssystem dem zunehmenden Trend zur freiberuflichen Tätigkeit nicht angemessen Rechnung.

Es stellt sich also die Frage, welche Optionen es für sogenannte Freelancer in den Staaten gibt. Hat man eine Chance auf ein US-Visum, mit dem man in den USA einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen kann?

Mehr zum Thema Leben und Arbeiten in den USA finden Sie hier.

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Diese Freelancer-Visaoptionen gibt es 

Freelancer arbeiten gewöhnlich für unterschiedliche Firmen und Kunden. Genau dieser Umstand ist es auch, der im Zusammenhang mit dem US-Einwanderungsrecht eine Herausforderung darstellt. Denn die meisten Arbeitsvisa sind unternehmensgebunden und damit nicht oder nur bedingt für Selbständige geeignet.

Generell sind Freiberufler in den Staaten in den meisten Fällen auf die Unterstützung durch ein aktives US-Unternehmen oder eine Agentur angewiesen. Es gibt allerdings einige Visumskategorien, unter denen es trotzdem möglich ist, selbständig zu arbeiten. Wir haben einige mögliche Szenarios für Sie zusammenfasst.

O-1-Visum

Als Freiberufler wie in Europa flexibel einen nach dem nächsten Auftrag ohne geregelten Zeitplan und Arbeitsmenge von unterschiedlichen Klienten annehmen, ist nach dem derzeitigen Einwanderungsgesetz in den USA nicht möglich. Von den Optionen, die sich Selbständigen in den Staaten bieten, stellt das O-1 aber bestimmt die flexibelste Variante dar. Dieses Visum bietet sich für all jene an, die bereit für ein wenig mehr Struktur sind und die einen bestimmten Auftrag in den USA haben.

Das O-1-Visum ist für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder ähnlichen gedacht. Voraussetzung für die Beantragung sind allerdings bestimmte Projekte mit festen Auftraggebern bzw. für Künstler die Zusammenarbeit mit einem Agenten. Hat man einen Auftraggeber, sponsert dieser das O-1 und man darf für die Dauer des Projekts in den Staaten arbeiten und leben. Beantragt man das Visum über einen Agenten, kann man im Anschluss Aufträge verschiedener Klienten in den USA annehmen. Die Reihenfolge spielt hier eine große Rolle: erst der Auftrag bzw. Agent, dann das Visum. Selbständige, Influencer und Co. können mit dem O-1 also nicht einfach in die USA auswandern und sich erst vor Ort auf die Suche nach Arbeit machen.

Sehen wir uns dazu ein Beispiel aus der Praxis an: Sie sind freiberuflicher Modedesigner und arbeiten für ein Projekt mit einem amerikanischen Modehaus zusammen. Das US-Unternehmen wird in diesem Fall zum Sponsor für das Visum und kann dann entscheiden, Sie anzustellen, oder als Freelancer einzutragen. Im Rahmen des O-1 dürfen Sie dann nur für diese Modefirma arbeiten. Bekommen Sie einen weiteren Auftrag in den USA, stellt der zweite Arbeitgeber einen weiteren Visumsantrag. Auf diese Weise können Sie parallel für beliebig viele Klienten arbeiten.

Bei Künstlern kann das O-1-Visum gemäß US-Einwanderungsrecht von einem Agenten gesponsert werden. Dieser vertritt entweder einen oder mehrere Arbeitgeber oder agiert selbst als solcher. Mit dieser Variante dürfen selbständige Künstler verschiedene Projekte gleichzeitig mit einem O-1 annehmen. Die Aufträge werden zusammen mit dem Visumsantrag eingereicht und können bei Bedarf nachträglich aktualisiert werden.

Nähere Details zum O-1-Visum haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

H-1B/E-3-Visum

Diese beiden Optionen bedürfen ebenfalls einer US-Firma als Sponsor und können nicht von einem ausländischen Freelancer selbst beantragt werden. Anders als beim O-1 muss der Selbständige bei diesen Visumskategorien darüber hinaus beim Unternehmen angestellt sein – wie ein normale Mitarbeiter inklusive Urlaubsanspruch und ähnlichen Leistungen.

Die Regelungen des H-1B sind äußerst bedacht auf die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Visumsinhaber. Ein wenig Spielraum gibt es aber trotzdem und es kann wie beim O-1-Visum um H-1Bs für mehrere Teilzeitbeschäftigungen angesucht werden. Das ermöglicht die Annahme verschiedener Projekte von unterschiedlichen Klienten gleichzeitig. Flexibilität für Selbständige sieht aber auch hier anders aus.

Wie die H-1B Visa Lotterie genau funktioniert, erfahren Sie hier.

B-1-Visum

Das B-1-Visum ist für all jene, die die USA zu geschäftlichen Zwecken besuchen – wie z.B. auch für Geschäftsreisen. Freiberufler und Selbständige aus dem Bereich Forschung und Design, Wachstum, Herstellung und Produktion, Marketing, Verkauf, Vertrieb oder dem Kundenservice können mit einem Geschäftsvisum ebenfalls in den Staaten einer Arbeit nachgehen. Der Auftraggeber darf dabei aber kein US-Unternehmen sein und es darf keine Absicht bestehen, sich dauerhaft in den USA niederzulassen. Das Visum wird für 6 Monate ausgestellt und lässt sich verlängern. Damit bietet sich das B-1 vor allem für all jene Freelancer an, die für begrenzte Zeit nordamerikanische Luft schnuppern wollen.

E-2-Visum

Das E-2 ist für Personen gedacht, die signifikantes Kapital in ein eigenes US-Business investieren und dieses anschließend selbst in den USA führen oder wichtige Mitarbeiter (mit derselben Staatsangehörigkeit) in die USA entsenden wollen. 

Je nach Strukturierung des Unternehmens kann der Investor mit dem E-2 auch für mehrere Klienten parallel arbeiten. Wichtig ist dabei lediglich, dass alle Aufträge im Sinne der ursprünglichen Investition sind. Gründen Sie beispielsweise eine Dienstleistungsfirma, die Personalberatung anbietet, darf der Visumsinhaber mit dem E-2-Unternehmen gleichzeitig mehrere Firmen beraten. Diese bezahlen das Business für den Auftrag und dieses bezahlt dem E-2-Angestellten schließlich ein Gehalt. Planen Sie als Selbständiger also, eine eigene Firma in den USA zu gründen und aufzubauen, so stellt das E-2-Visum eine Option dar, die je nach Branche auch flexible Arbeit für mehrere Auftraggeber ermöglicht.

Ausführliche Informationen zum E-2-Visum und der Höhe der Investition in den USA finden Sie auf dieser Seite.

E-2, E-3 oder L-2-Visum

Angehörige eines E oder L Visumsinhabers können ein entsprechendes E-2, E-3 oder L-2 erhalten und damit die sogenannten EADs (Employment Authorization Documents) beantragen. Mit ihnen dürfen sie in den USA arbeiten. Wurden die EADs bewilligt, kann man sowohl für einen Arbeitgeber als auch freiberufliche Tätigkeiten ausführen. Freelancer, Influencer und Co. profitieren beim Umzug in die Staaten also davon, wenn beispielsweise der Partner eines dieser Visa besitzt.

F-1 OPT

Mit einem Studienabschluss wie einem Bachelor oder äquivalenter Qualifikation können Absolventen ein OPT (Optional Practical Training) in den USA machen und im Zuge dessen ebenfalls EADs beantragen. Diese erlauben es dann, mindestens 20 Stunden pro Woche in einem – mit dem Abschluss zusammenhängenden – Bereich arbeiten. Freiberufliche Tätigkeiten sind hier erlaubt.

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Fazit Visaoptionen für Freiberufler

Grundsätzlich begünstigt das US-Einwanderungsrecht weder Selbständigkeit noch freiberufliche Tätigkeiten oder ein Leben als Digitaler Nomade. Hat man allerdings bereits Aufträge in Aussicht, gibt es verschiedene Szenarien, in denen ein US-Unternehmen als Sponsor für ein Visum auftreten kann. 

Mit der richtigen Strukturierung genießt man so zwar nicht die gleiche Flexibilität, die man aus dem Heimatland gewöhnt ist, hat aber trotzdem die Möglichkeit, auch in den USA für mehrere Klienten gleichzeitig zu arbeiten – auch ohne selbst ein Unternehmen zu gründen. 

Verfügt man über das nötige Kapital, bietet es sich natürlich an, das eigene Business in den Staaten als Investor aufzubauen und auf diese Weise Aufträge flexibel für unterschiedliche Kunden auszuführen.

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