Steuerliche Betreuung natürlicher Personen in den USA auf Deutsch

Wir kümmern uns kompetent um die US-Steuererklärung und US-Steuerangelegenheiten von US-Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in den und außerhalb der USA

Wenn Sie bereits in den USA leben oder aus anderen Gründen in den USA steuerpflichtig sind (z.B. weil Sie US-Staatsbürger oder Greencard-Inhaber sind, mit einem US-Visa in den USA leben oder in den USA zu versteuerndes Einkommen haben), können Sie Ihre US-Steuerangelegenheiten gerne von unserer Kanzlei auf Deutsch betreuen lassen.

Für die meisten Mandanten bedeutet dies in erster Linie die verlässliche Ausarbeitung und Einreichung der jährlichen US-Einkommensteuererklärung 1040, die jedes Jahr am 15.04. fällig ist bzw. am 15.6. für die „Non Resident“-Einkommensteuererklärung 1040NR (Fristverlängerungen sind möglich).
Alles Wichtige zum Thema: Wie Sie als deutscher Staatsbürger Ihre US-Steuererklärung einreichen, erfahren Sie hier.

Darüber hinaus ist es aber auch gut zu wissen, wenn Sie einen kompetenten Ansprechpartner haben, der Sie auch unterjährig bei allen US-Steuerbelangen kompetent betreuen kann.

Ihr Vorteil: Internationale Ausrichtung der Kanzlei Mount Bonnell

Sie werden es vermutlich selbst schon erfahren haben: Wenn Sie einen Steuerberater oder Accountant in den USA engagieren, stellen Sie schnell fest, dass dieser von internationalen Belangen keine Ahnung hat. Und auch Ihr Steuerberater zu Hause schaut in der Regel nicht über den Tellerrand des nationalen Steuerrechts hinweg.

Und Sie haben das Nachsehen: Wer beispielsweise in zwei Ländern steuerpflichtig ist, sagen wir Deutschland und USA, der steht hinsichtlich seiner steuerlichen Berater oft im Regen, weil die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut.

Die Kanzlei Mount Bonnell hingegen betreut ausschließlich internationale Mandanten, viele davon aus dem deutschsprachigen Raum. Und das seit 2006. Dies bedeutet freilich nicht, dass wir uns anmaßen würden, alles zu wissen. Aber wir wissen genug, um in Teamarbeit z.B. mit Ihrem deutschen Steuerberater und dem US-Kollegen die jeweilig notwendigen Erklärungen zeitnah abzustimmen und dafür zu sorgen, dass niemand „auf dem Schlauch steht“.

Ablauf der Mandatierung

Wenn Sie Interesse daran haben, Ihre US-Steuerangelegenheiten von unserer Kanzlei betreuen zu lassen, können Sie hier unser Online-Formular zur Honorarvereinbarung ausfüllen und uns damit direkt mandatieren. Mit diesem liefern Sie uns umgehend alle nötigen Informationen, die wir für Ihre steuerliche Betreuung benötigen.

Sie vervollständigen einfach alle Daten im Formular und unterzeichnen dieses abschließend elektronisch. Im Zuge dessen wird außerdem eine à Konto Zahlung von $500 fällig, die mit zukünftig anfallenden Honoraren verrechnet wird.

Nachdem Sie uns mandatiert haben, vereinbaren wir ein erstes, umfangreiches Beratungsgespräch, das entweder telefonisch (bzw. per Skype) oder vor Ort in London geführt werden kann. Zu diesem Gespräch stellen Sie uns bitte sämtliche Unterlagen als Scan oder auf Papier zur Verfügung.

Ziel des Gespräches ist es, Sofortmaßnahmen und das grundsätzliche Vorgehen miteinander zu besprechen. Ergebnis des Gesprächs ist ein Plan zu den weiteren Schritten, der zwischen Ihnen und uns abgestimmt wurde und zu dem sich beide Seiten in beidseitigem Einverständnis verpflichten.

Wenn Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen (weil z.B. eine Steuererklärung in Kürze fällig ist), beginnen wir anschließend sofort mit der Arbeit. Andernfalls beginnen wir mit der Bearbeitung Ihrer Anliegen, sobald diesbezüglich Bedarf entsteht, beispielsweise nach Jahresende.

Sind Sie sich bezüglich der Mandatierung noch nicht ganz sicher oder haben weitere Fragen? In diesem Fall vereinbaren wir gerne ein kostenloses Beratungsgespräch mit Ihnen in dem wir sämtliche Unsicherheiten klären können. Unter diesem Link gelangen Sie zur Anfrage für ein unverbindliches Gratis-Beratungsgespräch. 

Unsere Arbeitsweise bei US-Mandaten

Die Mandantenbetreuung unserer US-Mandate erfolgt aus praktischen Gründen (Zeitzone!) weitestgehend über das Büro der Kanzlei in London, wo Ihnen deutschsprachige Mitarbeiter zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung stehen.

In den USA besteht unser Team aus festangestellten und freiberuflichen Experten, die ausnahmslos entweder qualifizierte Steuerberater (CPAs) oder von der US-Steuerbehörde zugelassene „Tax-Preparer“ sind. Nur Personen mit IRS-Zulassung (entweder als CPA oder Preparer), können US-Steuererklärungen online einreichen.

In der Regel sprechen diese Kollegen leider kein Deutsch. Für Unterstützung auf Deutsch stehen unsere freundlichen Mitarbeiter in der Mandantenbetreuung zur Verfügung, die bei Bedarf gerne helfen, Verständnisschwierigkeiten zu überbrücken.

Wenn Ihre Anforderungen sehr komplex sind, kann es passieren, dass unsere Mitarbeiter damit überfordert sind. In diesem Fall können wir jederzeit einen US-Steueranwalt vermitteln, der Sie diesbezüglich beraten wird. Gerne können wir dabei unterstützend und koordinierend tätig sein.

Honorare & Abrechnung

Sämtliche Leistungen der steuerlichen Betreuung werden nach Aufwand abgerechnet. Dabei gelten unsere üblichen Honorarsätze. Hier können Sie eine Aufstellung der Honorarsätze einsehen.

Hinsichtlich der Abrechnung erhalten Sie von uns regelmäßig (monatlich, quartalsweise) eine Honorarrechnung über die Aufwände der letzten Abrechnungsperiode. Für größere Tasks geben wir gerne vorab eine Aufwandschätzung ab.

Nächste Schritte

Wenn Sie in den USA steuerpflichtig sind und möchten, dass die Kanzlei Mount Bonnell die Betreuung Ihrer US-Steuerangelegenheiten übernimmt, dann gelangen Sie hier zu unserem Online-Formular zur Honorarvereinbarung. Dieses können Sie direkt ausfüllen und uns damit mandatieren.

Für Unsicherheiten oder weitere Fragen bezüglich der Mandatierung gelangen Sie hier zur Anfrage eines kostenlosen, unverbindlichen Beratungsgesprächs.