🌍 Reisen, Seminare & Workshops zu Plan B, Auswanderung & Steuern. Jetzt Termine ansehen! 🚀 →
Kanzlei Mount Bonnell
Aktuelles Kanzlei Mount Bonnell ← Alle Beiträge
US-Firmengründung

U.S. Tax Residency: das Form 6166 und seine Tücken

6. April 2021 | 2 Min. Lesezeit | Kanzlei Mount Bonnell, Austin TX

Wer für seine US-Gesellschaft eine europäische Steuernummer braucht, für den führt am Form 6166 kein Weg vorbei. Bezüglich des Formulars gibt es allerdings einiges zu beachten.

Dem Form 6166 begegnen Unternehmer, die für ihre US-Firma eine europäische USt-ID beantragen wollen. Besonders in Hinsicht auf Exempt-LLCs ist hier allerdings Vorsicht geboten.

Exempt-LLCs, sogenannte steuerfreie LLCs, sind bei Personen mit Wohnsitz in Non-Dom-Ländern oder ähnlichen bzw. digitalen Nomaden ein beliebtes Vehikel zur Optimierung der Gesamtsteuerbelastung. Als Alleineigentümer einer solchen Firma ohne Präsenz in den Staaten, die eine Steuerpflicht auslösen würde, können sie mit ihr Gewinne steuerfrei vereinnahmen.

Zum Beispiel als Amazon-Händler stößt du mit der Exempt-LLC aber schnell auf ein Problem: Der Online-Riese verlangt für den Verkauf eine Steuernummer des jeweiligen Landes. Willst du mit deiner US-Firma also auf Amazon Deutschland deine Produkte anbieten, so benötigst du eine deutsche USt-ID. Warum dieser Fall so interessant ist?

Um von den deutschen (oder auch anderen europäischen) Finanzbehörden eine solche Steuernummer zugeteilt zu bekommen, brauchst du eine Ansässigkeitsbescheinigung, also ein Dokument, das die Steueransässigkeit der Gesellschaft belegt. In den USA gibt es dafür das Form 6166. Dieses Formular zur Confirmation of U.S. Tax Residency muss bei der IRS eingereicht werden. Und hier wird es problematisch:

Die Gewinne einer Exempt-LLC sind nicht in den USA steuerpflichtig und die Gesellschaft per Definition also kein Tax Resident bzw. nicht in den Staaten steueransässig. Damit bekommt sie vom amerikanischen Fiskus auch die notwendige Ansässigkeitsbescheinigung nicht.

Für Vorhaben dieser Art ist klar festzustellen, dass sich die Exempt-LLC nicht eignet. Bist du ein digitaler Nomade oder lebst du in Irland, Großbritannien, Malta oder einem Staat mit ähnlichen Außensteuergesetzen, so gibt es aber eine Alternative.

Anstatt einer LLC beruht diese Lösung auf einer US Inc: Für sie wird eine C-Corporation mit US-Geschäftsführer (kann auf Wunsch von uns gestellt werden) gegründet. Diese Gesellschaft ist in den USA steuerlich veranlagt und damit ein Tax Resident. Als solches ist die Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung über das Form 6166 problemlos möglich.

Aus steuerlicher Sicht besitzt du mit dieser Variante zwar keine steuerfreie US-Gesellschaft, du kannst dir die Gewinne aber als Gehalt ausbezahlen lassen. Das Gehalt muss weder in den Staaten noch in deinem Wohnsitzland (vorausgesetzt, es gibt keine Besteuerung auf Auslandseinkünfte) versteuert werden. Mehr zur Gewinnentnahme aus der C-Corporation erfährst du hier.

Doch auch hier hat das Form 6166 seine Tücken. Aus Erfahrung mit anderen Mandanten raten wir dir, genügend Vorlaufzeit einzuplanen. Der Prozess von der Einreichung bis zur Bestätigung der Steueransässigkeit und schließlich der Ausstellung der europäischen Steuernummer kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wir empfehlen dir deshalb, das Formular für die Confirmation of U.S. Tax Residency im Idealfall 6 Monate vor dem geplanten Verkaufsstart in Europa zu beantragen.

Alles Weitere zum Formular bündelt unsere Seite zum Form 6166; was hinter der steuerfreien Variante steckt, erklärt die Seite zur Exempt-LLC. Weitere Beiträge findest du unter Aktuelles. Und wenn du eine US-LLC ganz ohne US-Betriebsstätte führen möchtest, ist unsere Schwesterkanzlei nullsteuer.llc die richtige Adresse.

Beratung & Umsetzung

Wenn du prüfen möchtest, was das für deine persönliche Situation bedeutet, vereinbare am besten ein Beratungsgespräch.

Weitere Beiträge
US-Firmengründung Quo vadis USA? Die Staaten führen ein Transparenzregister ein 17. Mär 2021
US Visa & Immigration Was bedeutet der Einzug Bidens ins Weiße Haus für die Visafreiheit von ausländischen Unternehmern? 3. Mär 2021
Standort USA Corona-Krise in den USA: Helikoptergeld und Milliarden-Hilfspakete für Unternehmen 16. Jun 2020