Deine GmbH entsendet dich
Du arbeitest seit mindestens einem Jahr für deine GmbH und sollst in den USA ein Büro aufbauen oder leiten.
Für wen
Du arbeitest seit mindestens einem Jahr für deine GmbH und sollst in den USA ein Büro aufbauen oder leiten.
Du kaufst oder gründest ein Unternehmen in den USA, steckst eigenes Kapital hinein und willst es vor Ort leiten.
Du denkst an eine Investition, die zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis führen kann, für dich und deine Familie.
Ihr wollt in die USA, beruflich oder als Familie, und braucht zuerst einen Überblick, welcher Weg überhaupt offensteht.
Was im Fahrplan steht
Der Fahrplan ist ein Dokument: Er prüft jeden Weg, der für dich in Frage kommt, Punkt für Punkt an den Regeln der Behörden, und sagt, was fehlt.
L-1, E-2 oder EB-5
Drei Wege für Unternehmer und Investoren aus Deutschland und Österreich, mit den Regeln, wie die Behörden sie nennen. Welcher für dich offensteht, prüft der Fahrplan.
| Weg | Für wen | Was die Behörden verlangen | Erste Aufenthaltsdauer | Familie |
|---|---|---|---|---|
| L-1A | Führungskräfte, die ein Unternehmen im Ausland in die USA entsendet | Mindestens ein ununterbrochenes Jahr Beschäftigung beim Unternehmen im Ausland in den drei Jahren vor dem Antrag. Für ein neues Büro: gesicherte Geschäftsräume. | Neues Büro höchstens ein Jahr, sonst bis zu drei Jahre; Verlängerungen bis höchstens sieben Jahre | Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21; der Ehepartner ist mit seinem Status arbeitsberechtigt |
| E-2 | Investoren aus Vertragsstaaten, die ihr US-Unternehmen selbst leiten | Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats, Deutschland seit 1956, Österreich seit 1931. Eine substanzielle Investition im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Unternehmens, ohne festen Mindestbetrag; mindestens 50 Prozent Beteiligung oder die Leitung. | Bis zu zwei Jahre; Verlängerungen um bis zu zwei Jahre, ohne Begrenzung der Anzahl | Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21; der Ehepartner ist mit seinem Status arbeitsberechtigt |
| EB-5 | Investoren, die eine Greencard anstreben | Investition in ein neues Unternehmen, das mindestens zehn Vollzeitstellen schafft. Die Beträge stehen im Gesetz, siehe unten. | Greencard, kein befristetes Visum | Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 als Mitantragsteller |
Quellen: USCIS, L-1A Intracompany Transferee (Stand 31. August 2026) und E-2 Treaty Investors (Stand 20. August 2026); 8 CFR 214.2(l); State Department, 9 FAM 402.9 (CT:VISA-2190, 17. Februar 2026); USCIS, EB-5 Immigrant Investors. Gelesen am 22. Oktober 2026.
Greencard durch Investition
Für die Greencard über eine Investition nennt das Gesetz die Beträge: 1.050.000 US-Dollar, oder 800.000 US-Dollar in einem besonders geförderten Gebiet (Targeted Employment Area) oder für ein Infrastrukturprojekt. Ab dem 1. Januar 2027 passen sich die Beträge laut Gesetz automatisch an, danach alle fünf Jahre.
Auch die Gebühren ändern sich: Ab dem 30. November 2026 kostet die Petition eines Investors bei USCIS laut der neuen Gebührenordnung $7.615 (Form I-526) oder $7.850 (Form I-526E, über ein Regionalzentrum). Der Fahrplan nennt die Beträge und Gebühren, die am Tag des Fahrplans gelten.
Quellen: 8 U.S.C. § 1153(b)(5)(C); USCIS, EB-5 Immigrant Investors; Federal Register 2026-20016 vom 30. September 2026. Gelesen am 22. Oktober 2026.
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