Es laufen zwei Uhren
Der Weg in die USA sieht auf dem Papier gerade aus, ist es aber nicht. Es laufen zwei Uhren gleichzeitig.
Die eine Uhr läuft drüben: Struktur, Gesellschaft, Konto, Visum, Einreise. Die andere läuft daheim: Anteile, Betrieb, Wegzugsbesteuerung, Sozialversicherung, Abmeldung. Fast jeder teure Fehler, den wir sehen, ist kein Denkfehler, sondern ein Timing-Fehler. Der Mandant hat sich abgemeldet, bevor die US-Gesellschaft stand. Oder er hat die Anteile verkauft, nachdem er weg war, statt vorher. Oder er ist im Juni eingereist und hat erst im Februar erfahren, was das für sein Steuerjahr bedeutet.
Deshalb sind die neun Schritte nummeriert, aber Schritt 6 beginnt gedanklich schon bei Schritt 1. Wer zwölf bis vierundzwanzig Monate Vorlauf hat, gestaltet. Wer drei Monate hat, zahlt.
Klarheit, bevor irgendetwas gegründet wird
„Wir gehen in die USA“ ist ein Satz, kein Plan. Der Plan beginnt bei drei Fragen, und die erste davon hat mit Steuern nichts zu tun.
Womit macht das US-Unternehmen am ersten Tag Umsatz? Wer kommt mit, und was braucht dieser Mensch, damit er drüben glücklich wird? Und wann muss es stehen, gerechnet vom Schuljahresbeginn, vom Vertragsende, vom geplanten Verkauf?
Aus diesen drei Antworten fällt fast alles Weitere heraus: der Bundesstaat, die Rechtsform, der Visumsweg, die Reihenfolge. Wir setzen uns dafür ein bis zwei Stunden hin, bevor irgendjemand ein Formular anfasst. Ein Erstgespräch, das ergibt, dass der Zeitpunkt noch nicht der richtige ist, ist ein gutes Erstgespräch.
Der Weg, der dich trägt
Es gibt keinen besten Weg in die USA. Es gibt den Weg, für den du qualifiziert bist, und das ist eine Frage deiner Ausgangslage, nicht deiner Wunschliste.
Drei Wege sind für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum relevant.
L-1, die Entsendung
Wenn du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ein Unternehmen hast, das dich in eine verbundene US-Gesellschaft entsenden kann, ist das L-1 der beste Weg. Es ist schneller, es ist einfacher, und es ist dual intent, du darfst also parallel die Greencard betreiben, ohne dein Visum zu gefährden. Voraussetzung ist im Kern, dass du innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr durchgehend in der ausländischen Gesellschaft in leitender oder spezialisierter Funktion tätig warst und dass zwischen beiden Gesellschaften eine qualifizierte Verbindung besteht.
Zahlen, Stand heute: die Petition (Form I-129) liegt im Standardverfahren bei etwa sechs bis sieben Monaten. Mit Premium Processing entscheidet USCIS innerhalb von 15 Arbeitstagen, die Gebühr dafür beträgt 2.965 US-Dollar. Danach kommt der Konsulartermin, in der Regel ein bis drei Monate nach der Genehmigung. Wer entsandt werden kann, ist realistisch in vier bis sechs Monaten drüben.
E-2, die Investition
Das E-2 ist der Weg für alle, die kein Unternehmen im Rücken haben, das sie entsenden könnte. Es ist nicht der schlechtere Weg, es ist der Weg für eine andere Ausgangslage. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind alle drei E-2-Vertragsstaaten, die Staatsbürgerschaft entscheidet, nicht der Wohnsitz.
Ein gesetzliches Mindestinvestment gibt es nicht. Das Gesetz verlangt, dass die Investition substanziell ist und dass das Unternehmen mehr trägt als deinen eigenen Lebensunterhalt. Was das in deiner Branche konkret heißt, sagen wir dir im Erstgespräch, denn die Zahl aus dem Nachbarfall hilft dir nicht. Wichtig zur Planung: beim E-2 gibt es kein Premium Processing. Der Antrag geht direkt an das Konsulat, in Frankfurt, Wien oder Bern, und die Bearbeitung bis zum Interviewtermin liegt derzeit bei etwa zwei bis drei Monaten. Das Konsulat prüft dabei eigenständig nach, ob die Gesellschaft existiert, ob die EIN vergeben ist, ob das Konto läuft. Die Struktur muss also stehen, bevor der Antrag rausgeht.
EB-5, die Greencard über Kapital
Wer die Aufenthaltserlaubnis nicht an ein Unternehmen koppeln will, das er selbst führen muss, geht über EB-5 direkt auf die Greencard. Die Mindestinvestition beträgt aktuell 800.000 US-Dollar in einem Targeted Employment Area oder qualifizierten Infrastrukturprojekt und 1.050.000 US-Dollar außerhalb davon. Die Einreichungsgebühr für die I-526E liegt bei 11.160 US-Dollar.
Zum Timing: die Beträge steigen zum 1. Jan 2027 erstmals inflationsbedingt, nach den vorliegenden Berechnungen auf ungefähr 900.000 bis 950.000 US-Dollar im TEA-Bereich. Wer seine Petition bis zum 30. Sep 2026 einreicht, ist unter der Bestandsschutzregelung des EB-5 Reform and Integrity Act auf den heutigen Beträgen festgeschrieben. Bei den Bearbeitungszeiten trennt sich das Feld deutlich: Rural-Set-Aside-Petitionen werden derzeit teilweise in unter sechs Monaten entschieden, während unreservierte Anträge bei zwei bis drei Jahren und mehr liegen.
Die Struktur, die zum Visum passt
Rechtsform und Bundesstaat sind keine Formalie, die man nach dem Visum abhakt. Sie sind Teil des Visumsantrags.
Das L-1 braucht eine US-Gesellschaft in qualifizierter Verbindung zu deiner Gesellschaft daheim. Das E-2 braucht ein Vehikel, in das die Investition nachweisbar geflossen ist und das mehrheitlich in der Hand von Staatsangehörigen des Vertragsstaats liegt. Wer die Struktur nach dem Visumsweg baut statt mit ihm, baut zweimal.
Die zweite Frage ist die Rechtsform. LLC, C-Corporation oder Limited Partnership entscheiden darüber, wie deine Gewinne besteuert werden, wie du Geld aus dem Unternehmen bekommst und wie das Ganze in deinem Heimatland gesehen wird, was gerade bei der LLC regelmäßig zu Überraschungen führt. Dazu kommt der Sitzstaat. Delaware, Wyoming und Florida haben ihre Berechtigung, aber der Bundesstaat, in dem du tatsächlich arbeitest, will fast immer auch registriert sein.
Diese Seite und diese Kanzlei sprechen von Unternehmen mit echter Betriebsstätte in den USA, also von Leuten, die drüben leben und arbeiten. Wenn du nur eine US-LLC ohne US-Substanz suchst, um von woanders aus zu arbeiten, ist das ein anderes Thema mit anderen Regeln, und dafür gibt es nullsteuer.llc.
Gründen, und zwar so, dass es einem Konsul standhält
Eine Gesellschaft ist in einem Nachmittag gegründet. Ein Unternehmen, das ein Konsularbeamter für echt hält, ist es nicht.
Auf die Eintragung folgt die eigentliche Arbeit: EIN beim IRS, Geschäftskonto, Geschäftsadresse, gegebenenfalls Gewerbeanmeldung und Lizenzen im Bundesstaat, Buchhaltung, Versicherungen, und falls du Mitarbeiter hast, die Payroll mit allem, was daran hängt. Dazu die laufenden Meldepflichten, die je nach Bundesstaat und Rechtsform unterschiedlich aussehen.
Das ist der Schritt, an dem sich Anträge entscheiden, lange bevor jemand im Interview sitzt. Ein Mietvertrag, ein laufendes Konto mit Bewegung darauf, unterschriebene Kundenverträge, ein Personalplan, der zu den Zahlen passt: das ist das Material, aus dem eine Genehmigung wird.
Der Antrag und der Tag am Schalter
Irgendwann läuft alles auf einen Termin hinaus, der zwanzig Minuten dauert und über zwei Jahre Vorbereitung entscheidet.
Beim L-1 geht zuerst die Petition an USCIS, mit oder ohne Premium Processing, danach folgt der Konsularantrag. Beim E-2 gibt es keine Petition, der Antrag geht komplett an das Konsulat, wobei jedes Konsulat eigene Vorgaben zum Umfang der Akte hat, Frankfurt andere als Bern. Beim EB-5 liegt der Schwerpunkt auf der lückenlosen Herkunft der Mittel, nachvollziehbar bis auf Kontoauszugsebene.
In allen drei Fällen gilt dasselbe: die Akte gewinnt oder verliert den Fall, nicht das Gespräch. Widersprüche zwischen Businessplan, Zahlen und Lebenslauf sind der häufigste Grund für ein Request for Evidence, und ein RFE kostet dich Monate, auch im Premium-Verfahren.
Mit der Einreise beginnt dein Status. Und mit dem Stempel im Pass beginnen Pflichten, die vorher niemand erwähnt hat.
Sauber gehen
Dies ist der Schritt, den die Auswanderer-Ratgeber überspringen, und der Schritt, der am meisten Geld kostet.
Die USA sind aus Sicht von Deutschland und Österreich ein Drittstaat. Das ist keine Vokabel, das ist der Unterschied zwischen Ratenzahlung und Sofortfälligkeit.
Deutschland
§ 6 AStG fingiert beim Wegzug einen Verkauf deiner Anteile zum Verkehrswert, wenn du mit mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst. Besteuert wird ein Gewinn, den niemand ausgezahlt bekommen hat. Beim Wegzug innerhalb der EU und des EWR gibt es die Zahlung in sieben Jahresraten, beim Wegzug in einen Drittstaat wie die USA ist die Steuer grundsätzlich sofort fällig, eine Ratenzahlung kommt nur gegen Verzinsung und Sicherheitsleistung in Betracht. Seit dem 1. Jan 2025 erfasst die Regelung über § 19 Abs. 3 InvStG auch Investmentfonds und ETF ab 500.000 Euro oder ab einem Prozent. Dazu kommt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, mit der Deutschland bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland noch bis zu zehn Jahre nachgreift. Und es gibt die Rückkehrregelung: wer innerhalb von sieben Jahren zurückkommt, auf Antrag verlängerbar auf zwölf, wird rückwirkend so gestellt, als wäre er nie gegangen.
Österreich
§ 27 Abs. 6 EStG besteuert den Wertzuwachs auf Kapitalvermögen mit 27,5 Prozent, und zwar ohne Mindestbeteiligung, es trifft also auch das Depot und Kryptowährungen. Beim Wegzug in die EU oder den EWR lässt sich die Steuer auf Antrag aufschieben, beim Wegzug in einen Drittstaat wie die USA wird sie sofort fällig. Ein Gegenstück zur deutschen erweiterten beschränkten Steuerpflicht gibt es nicht: wer sauber geht, ist steuerlich raus.
Schweiz
Die Schweiz kennt für Privatvermögen nichts dergleichen. Private Kapitalgewinne sind steuerfrei, und beim Wegzug einer Privatperson wird über die stillen Reserven des Privatvermögens nicht abgerechnet. Abgerechnet wird über Geschäftsvermögen. Dafür sind die Fragen andere: Pensionskasse, AHV, Freizügigkeitsleistung, und was davon in die USA mitkommt und was besser nicht.
In allen drei Fällen ist die Bewertung der eigentliche Hebel, gefolgt von der Frage, was daheim als Betriebsstätte zurückbleibt und was das für die Ansässigkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet. Und in allen drei Fällen gilt: das muss vor dem Umzug passieren, nicht danach.
Ankommen
Die ersten sechs Wochen entscheiden nicht über dein Unternehmen. Sie entscheiden darüber, ob deine Familie in einem Jahr noch da ist.
Praktisch heißt Ankommen: Social Security Number beantragen, Krankenversicherung abschließen, bevor irgendetwas passiert, Führerschein umschreiben, Schule oder Homeschooling organisieren, ein Auto, ein Konto für den Alltag, eine Kreditkarte, und der erste Kampf mit einer Credit History, die bei null anfängt, egal wie viel du daheim gebaut hast.
Und dann die Frage, die keine Behörde stellt: mieten oder kaufen. Wir raten fast immer, das erste Jahr zu mieten, in der Gegend, in der du glaubst, leben zu wollen. Amerika ist auf zwei Straßenzüge genau anders, als es aus Europa aussieht.
Das erste Steuerjahr
Im ersten Jahr wirst du in zwei Systemen gleichzeitig geführt. Das geht gut, wenn es geplant ist, und es geht sehr schlecht, wenn es auffällt.
Steuerlich ansässig in den USA wirst du über den Substantial Presence Test, also über eine Anwesenheitsformel, die das laufende Jahr voll, das Vorjahr zu einem Drittel und das Jahr davor zu einem Sechstel zählt. Greencard-Inhaber sind es ohnehin, unabhängig davon, wo sie sich aufhalten. Im Zuzugsjahr entsteht dadurch typischerweise ein geteiltes Steuerjahr, mit unterschiedlichen Regeln vor und nach dem Stichtag.
Ab der Ansässigkeit besteuern die USA dein weltweites Einkommen. Dazu kommen die Steuer des Bundesstaats, die Meldepflichten für ausländische Konten und Beteiligungen und die Frage, wie deine verbliebene GmbH oder AG daheim in den USA behandelt wird, was regelmäßig unangenehmer ist als erwartet. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert dabei die Doppelbesteuerung, nicht die doppelte Erklärungspflicht.
Bleiben
Irgendwann merkst du, dass du nicht mehr über die Rückkehr nachdenkst, sondern über die Greencard.
Wer über das L-1A gekommen ist, hat den kurzen Weg: die Greencard als international transferierte Führungskraft über die EB-1C-Kategorie, ohne Arbeitsmarktprüfung. Das ist einer der Hauptgründe, warum wir das L-1 empfehlen, wo immer es geht. Beim E-2 ist es anders: das Visum ist unbegrenzt verlängerbar, solange das Unternehmen läuft, aber es führt aus sich heraus nirgendwohin. Wer beim E-2 die Greencard will, braucht einen zweiten Weg. Beim EB-5 ist die Greencard das Ziel selbst, zunächst befristet auf zwei Jahre und danach zu entfristen.
Danach kommen die Fragen, die niemand am Anfang stellt: Einbürgerung oder nicht, was mit dem deutschen, österreichischen oder Schweizer Pass passiert, wie das Vermögen an die nächste Generation geht, und was ein Wegzug aus den USA eines Tages auslösen würde. Das amerikanische Steuerrecht lässt Staatsbürger und langjährige Greencard-Inhaber nicht ohne Weiteres gehen. Wer das früh weiß, baut die Struktur anders.




