Die USA als neues Europa? Transparenzregister sind in der EU längst Normalität. Im Zuge der Antigeldwäscherei-Verordnung 4 und 5 werden EU-weit schon seit geraumer Zeit sämtliche Daten zu Firmen und deren Eigentümern offengelegt.
Anonymität und Privatsphäre waren deshalb jahrelang einer der Hauptgründe für Unternehmer, ihre Geschäfte in die Staaten zu verlegen. Kein Wunder also, dass die Aufregung um das US-Transparenzregister, den sogenannten Corporate Transparency Act, groß war und viele verunsichert zurückließ.
Stand August 2026: Für US-Gesellschaften ist die Meldepflicht wieder vom Tisch. FinCEN hat die Ausnahme aus der Interimsregel vom 26. März 2025 mit der finalen Regel vom 11. August 2026 (in Kraft seit 14. August 2026) dauerhaft gemacht: In den USA gegründete Gesellschaften, also auch deine LLC oder Corporation, müssen keine Beneficial-Ownership-Meldung mehr abgeben. Melden müssen nur noch bestimmte im Ausland gegründete Gesellschaften, die für Geschäfte in den USA registriert sind, und auch diese nicht für Beneficial Owner, die US-Personen sind. Die folgenden Abschnitte beschreiben das Register, wie es ursprünglich beschlossen wurde.
Doch schließen sich die USA mit diesem Register nun dem Kurs des Rests der Welt an? Auf dieser Seite widmen wir uns der tatsächlichen Sachlage. Wir sehen uns an, was im US-Transparenzregister angegeben werden sollte und welche Folgen das für dich und dein Unternehmen in den Staaten hat.

US Anti-Geldwäschegesetz & Transparenzregister
Mit dem Corporate Transparency Act, dem Transparenzgesetz, schienen es die USA der EU gleichtun zu wollen. In ihm wurde festgelegt, dass die sogenannten Beneficial Owners, die tatsächlich wirtschaftlich Begünstigten, von Unternehmen bekannt gegeben werden müssen.
Sämtliche Informationen sollten dem Financial Crimes Enforcement Network gemeldet werden. Der kurze und knackige Name des amerikanischen Pendants zum europäischen Transparenzregister lautet FinCEN.
Die Anforderungen der Meldungen für die Beneficial Owner sind so definiert, dass all jene Personen, die mit mindestens 25% beteiligt, direkt oder indirekt in das Unternehmensgeschehen involviert oder begünstigt sind, im Register eingetragen werden müssen. Ob es sich bei der Firma um eine C-Corporation oder zum Beispiel eine Limited Liability Company handelt, tut nichts zur Sache. An der Meldung der wirtschaftlich begünstigten Eigentümer sollte künftig kein Weg vorbeiführen. Ausnahmen gab es von Anfang an für ausgewählte Branchen wie Banken, Versicherungsunternehmen und einige andere. Seit der FinCEN-Regel von 2025 sind US-Gesellschaften insgesamt ausgenommen.
Was aus den ursprünglichen Regelungen des Corporate Transparency Act nie ganz klar hervorging, ist, wie mit Partnerships und Treuhandverhältnissen umgegangen werden sollte.
Folgende vier Angaben waren für meldepflichtige Gesellschaften an die FinCEN zu übermitteln:
- Vollständiger Name des Beneficial Owners
- Geburtsdatum des Beneficial Owners
- Wohn- oder Geschäftsadresse des Beneficial Owners
- Identifikationsnummer eines offiziellen Dokuments oder FinCEN-Kennung des Beneficial Owners
Die ursprünglich vorgesehenen Übergangsfristen für bestehende und neue Unternehmen sind damit hinfällig: US-Gesellschaften müssen gar nicht mehr melden. Nur bestimmte im Ausland gegründete Gesellschaften, die in den USA für Geschäfte registriert sind, geben ihre Daten noch an die FinCEN ab.
Was ändert sich für Unternehmer?
Mit dem Corporate Transparency Act wollten die USA kriminellen Machenschaften im Zusammenhang mit amerikanischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (wie das zum Beispiel bei der LLC der Fall ist) entgegenwirken. Das Transparenzregister sollte, ähnlich wie in der EU, der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und anderen missbräuchlichen Verwendungen dienen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern ist das US-Transparenzregister aber nicht öffentlich einsehbar. Sämtliche Informationen müssen lediglich der FinCEN bekannt gegeben werden. Für unsere Mandanten ändert sich hinsichtlich ihrer amerikanischen Geschäfte also de facto nicht wirklich viel.
Wer in keine zwielichtigen Machenschaften involviert ist, der braucht ein solches Register nicht zu fürchten. Alle Daten, die von den tatsächlichen wirtschaftlich Begünstigten eines Unternehmens gemeldet werden sollten, wurden auch bisher bereits im Rahmen der jährlichen Steuererklärung an die IRS weitergegeben.
Die USA bleiben demnach auch in Zukunft für all jene Unternehmer interessant, denen Anonymität und Privatsphäre wichtig sind. Was das für die steuerfreie US-LLC ohne US-Betriebsstätte bedeutet, behandelt unsere Schwesterkanzlei Nullsteuer LLC; alle Leistungen rund um die Gründung findest du unter Gründung.