Das E2-Investorenvisum ist nicht mit der EB5-Greencard zu verwechseln. Bei EB5 müssen mindestens $800.000 investiert werden (in gezielten Fördergebieten; sonst $1.050.000) und es ist mit sehr langen Wartezeiten von über einem Jahr zu rechnen. E2 ist der weitaus schnellere und einfachere Weg in die USA. Und wenn du erst mal dort bist, kannst du immer noch auf eine Greencard wechseln. Hier erfährst du mehr zum Wechsel zur Greencard von E2. Und hier gibt’s mehr Information zu EB5.
Ausländische Investoren, die einen „erheblichen Kapitalbetrag“ in ein US-Unternehmen investieren und das Unternehmen entwickeln und leiten werden, können das E2-Investorenvisum beantragen, wenn das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, das erforderliche Abkommen mit den USA geschlossen hat. Ausländische Unternehmen, deren Eigentümer Staatsangehörige eines Abkommensstaates sind, können möglicherweise für ihre Mitarbeiter das E2-Visum beantragen.
Der Investor muss nachweisen, dass er oder sie die Kontrolle über das Unternehmen hat, indem er oder sie nachweist, dass er oder sie mindestens 50 Prozent des Unternehmens besitzt und die operative Kontrolle durch eine leitende Position oder auf andere Weise ausübt. Der Investor muss bereits in das US-Unternehmen investiert haben oder aktiv in das Unternehmen investieren.
Die Investition muss erheblich sein. Das Gesetz legt keinen Mindestbetrag in Dollar fest, um sich zu qualifizieren. Stattdessen wird „substanzielle Investition“ definiert als ausreichende Mittel, um das finanzielle Engagement des Investors für den erfolgreichen Betrieb des E2-Unternehmens zu gewährleisten und groß genug, um die Wahrscheinlichkeit zu unterstützen, dass der Investor das Unternehmen erfolgreich leiten und entwickeln wird. Das Unternehmen, in das investiert wird, muss mehr sein als ein marginales Geschäft, das lediglich dem Lebensunterhalt des Investors dient.
Es muss sich um ein reales und operatives Unternehmen handeln. Wenn der Antragsteller nicht der Hauptinvestor ist, muss er in einer leitenden oder aufsichtsführenden Position beschäftigt sein oder über hochspezialisierte Fähigkeiten verfügen, die für den Betrieb des Unternehmens unerlässlich sind. Gewöhnliche Fachkräfte oder ungelernte Arbeiter qualifizieren sich nicht als solche.
Für das E2-Visum ist erforderlich, dass der Antragsteller keine Absicht hat, permanent in die USA auszuwandern. Das bedeutet, dass der Antragsteller die Absicht haben muss, die Vereinigten Staaten zu verlassen, wenn der E2-Status endet. In der Realität lässt sich diese Absicht natürlich schwer überprüfen. Denn Inhaber eines E2-Visums können ihr Visum auf unbestimmte Zeit verlängern, solange sie ihr E2-Unternehmen weiterhin besitzen und betreiben oder für ein qualifiziertes E2-Unternehmen arbeiten, falls es sich um einen Arbeitnehmer handelt. Und natürlich ist es auch möglich, auf eine Greencard zu wechseln.
Auf den folgenden Seiten haben wir alle wichtigen Informationen rund um das E2-Investorenvisum für dich zusammengestellt:
Zugehörigkeit zu einem Abkommensstaat
Egal, ob Einzelperson oder Unternehmen: Nur mit der richtigen Nationalität (Treaty Country) bekommst du ein E2-Visum.
Weiter → 03Liste der Abkommensstaaten
Einzelpersonen und Unternehmen aus folgenden Ländern können, dank eines Abkommens mit den USA, ein E2 beantragen.
Weiter → 04Anforderungen an das US-Unternehmen
Investoren, Geschäft & Größe: Diese Punkte muss ein US-Unternehmen erfüllen, um sich für ein E2-Visum zu qualifizieren.
Weiter → 05Höhe der Investition
Hier erfährst du, wie viel du in dein US-Unternehmen investieren musst, um gute Chancen auf ein E2-Visum zu haben.
Weiter → 06Mittelherkunft
Investition ist nicht gleich Investition: Informiere dich hier, aus welchen Quellen die Gelder für das E2 stammen dürfen.
Weiter →Ehepartner und Kinder
Mit dem E2-Visum dürfen sich nicht nur du selbst, sondern auch deine Familie in den USA aufhalten: Erfahre hier, wie.
Weiter → 08Ausländische Arbeitnehmer
Ein Überblick über die Anforderungen, um ausländische Arbeitnehmer mit einem E2-Visum in die USA zu holen.
Weiter → 09Antragsverfahren
Ob du bereits in den Staaten bist oder noch zu Hause: Hier findest du alles rund um die Beantragung des E2-Visums.
Weiter → 10Sozialversicherungsnummer (SSN)
Alles zur Beantragung der Sozialversicherungsnummer für Investoren mit E2-Visum nach Einreise in die USA.
Weiter → 11Vom E2-Visum zur Greencard wechseln
Sämtliche Details dazu, wie du als Investor mit einem E2-Visum ein Daueraufenthaltsrecht in den USA erlangst.
Weiter → 12E2-Visum oder EB5-Greencard: Was ist besser?
Unsicher, welche der beiden Visakategorien in deiner Situation geeigneter ist? So triffst du die richtige Wahl.
Weiter → 13Hauptunterschiede zwischen E2 und L-1-Visum
Zwei Optionen, die es dir ermöglichen, in den USA zu leben und zu arbeiten. Darin unterscheiden sich E2 und L1.
Weiter → 14Was ist das bessere US-Visum für mich: E2 oder L1
So triffst du die richtige Wahl: Diese Fragen helfen dir bei der Entscheidung zwischen den beiden Visakategorien.
Weiter →
