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Kanzlei Mount Bonnell

Die Behörde braucht Wochen. Dein Unternehmen braucht Monate. Plan beides.

E-2 Bearbeitungszeit: wie lange du wirklich wartest, vom ersten Dollar bis zum Visum im Pass

Teil des Leitfadens Leitfaden zum E-2 Investorenvisum für die USA

Die Frage nach der Dauer des E-2 hat zwei Antworten: die Zeit, die du brauchst, bis dein Unternehmen antragsreif ist, und die Zeit, die Konsulat oder USCIS für die Entscheidung brauchen. Die erste bestimmst du selbst, und sie ist fast immer die längere.

Wer nach der Dauer des E-2 fragt, denkt meist an das Konsulat: Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Visum? Das ist die kürzere Hälfte der Antwort. Die längere Hälfte liegt davor, in deinem eigenen Projekt. Denn das E-2 setzt voraus, dass du bereits investiert hast oder aktiv dabei bist, und dass dein Unternehmen kurz vor dem Start steht. Ein Antrag mit einem Geschäftsplan und einem Konto voller ungebundenen Geldes hat keine Grundlage.

Dieser Leitfaden geht die Etappen in der Reihenfolge durch, in der sie anfallen, und trennt dabei zwei Arten von Zeit: Fristen, die im Gesetz oder in den Regeln der Behörden stehen, und Zeiträume, die von dir, von Vertragspartnern oder von der Auslastung eines Konsulats abhängen. Die Grundlagen des Visums stehen im Leitfaden zum E-2 Investorenvisum.

1Zwei Uhren: dein Unternehmen und die Behörde

Die erste Uhr läuft bei dir. Sie misst, wie lange du brauchst, um eine Gesellschaft zu gründen, eine Steuernummer zu bekommen, ein Konto zu eröffnen, Kapital zu überweisen und es so zu binden, dass es im Risiko steht. Dazu kommen Mietvertrag, Ausstattung, Lieferanten, vielleicht der Kauf eines bestehenden Geschäfts. Diese Uhr kann niemand für dich beschleunigen, aber du kannst sie gut planen.

Die zweite Uhr läuft bei der Behörde. Sie beginnt, wenn deine Akte vollständig ist und du den Antrag stellst, und endet mit dem Visum im Pass oder der Genehmigung von USCIS. Für diese Uhr gibt es feste Fristen nur an wenigen Stellen, am wichtigsten das Premium Processing bei USCIS. Am Konsulat bestimmen die Terminlage und die Prüfung nach dem Gespräch die Dauer.

Die meisten Zeitpläne scheitern nicht an der zweiten Uhr, sondern an der ersten: an einer Gesellschaft, die zu spät gegründet wurde, an einem Konto, das auf sich warten lässt, oder an einer Investition, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht gebunden ist.

2Etappe 1: Gesellschaft, Steuernummer, Konto, Investition

Das E-2 braucht ein echtes, operatives Unternehmen in den USA, an dem Staatsangehörige deines Vertragsstaats mindestens 50 Prozent halten. In der Regel gründest du dafür eine eigene US-Gesellschaft mit Betriebsstätte, eine LLC oder eine Corporation. Die Gründung selbst ist der schnellste Teil. Danach braucht die Gesellschaft eine Steuernummer der IRS, die EIN. Online bekommt sie nur, wer eine Sozialversicherungsnummer oder eine ITIN hat; wer seinen Geschäftssitz außerhalb der USA hat, beantragt sie per Telefon, Fax oder Post. Das kostet Zeit, die du einplanen solltest. Mehr dazu unter EIN beantragen.

Mit der EIN eröffnest du das Geschäftskonto. Erst dann kann das Kapital fließen. Und erst wenn es fließt, beginnt der Teil, auf den der Konsul schaut: Das FAM, das Handbuch des State Department für Konsularbeamte, verlangt, dass die Mittel unwiderruflich gebunden sind und das Unternehmen kurz vor dem Start steht. Geld, über das noch nicht verfügt ist, reicht nicht, ebenso wenig Verträge, die noch gekündigt werden können, oder die Suche nach einem Standort. Wer ein bestehendes Geschäft kauft, kann den Kauf von der Erteilung des Visums abhängig machen, wenn das Geld auf einem Treuhandkonto liegt.

Wie viel investiert sein muss, sagt das FAM nicht in Dollar. Es misst die Investition an den Kosten des Unternehmens. Wer hier spart, verliert später Zeit, weil die Akte nachgebessert werden muss. Den Maßstab erklärt der Leitfaden zur Höhe der Investition, die zulässigen Quellen der zur Mittelherkunft. Ob eine Neugründung, ein Kauf oder ein Franchise schneller zum antragsreifen Unternehmen führt, vergleicht der Leitfaden Firma gründen, kaufen oder Franchise.

3Etappe 2: Akte und Geschäftsplan

Parallel zum Aufbau entsteht die Akte. Sie muss jeden der neun Prüfpunkte belegen, die das FAM für das E-2 vorgibt: Vertragsstaat, Staatsangehörigkeit, Investition, echtes Unternehmen, substanzielle Höhe, kein marginales Geschäft, deine Rolle als Leiter, gegebenenfalls die Position eines Mitarbeiters und deine Absicht, nach dem Ende des Status auszureisen.

Zeit kostet vor allem der Geschäftsplan. Er muss zeigen, dass dein Unternehmen mehr leistet als den bescheidenen Lebensunterhalt deiner Familie, und zwar in der Regel innerhalb von fünf Jahren nach dem Start. Dafür braucht er nachvollziehbare Umsätze, Kosten und Einstellungen. Ungeprüfte, nur von dir erstellte Zahlen reichen nach dem FAM in der Regel nicht. Belege von Dritten, also Verträge, Rechnungen, Mietverträge und Kontoauszüge, sind das, was eine Akte trägt. Worauf es im Plan ankommt, steht in unserem Beitrag zum E-2 Businessplan.

Plane außerdem Zeit für Dokumente aus der Heimat ein: Nachweise der Staatsangehörigkeit, Urkunden für Ehepartner und Kinder, Belege über die Herkunft des Geldes, etwa einen Verkaufsvertrag, einen Erbschein oder Kontoauszüge über mehrere Jahre. Was davon übersetzt werden muss, hängt vom Konsulat ab.

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Visa-Fahrplan zur Gründung

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4Etappe 3a: der Weg über das Konsulat

Wer im Ausland lebt, beantragt das E-2 bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat, ohne vorherige Petition bei USCIS. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist das in der Regel die Vertretung im Wohnsitzland. Du darfst auch außerhalb deines Konsularbezirks beantragen; das FAM verbietet eine Ablehnung allein aus diesem Grund.

Der Ablauf: Du füllst das Formular DS-160 aus. Als Hauptinvestor brauchst du das Zusatzformular DS-156-E nicht, weil seine Fragen für dich in das DS-160 eingebaut sind; deine Familie braucht es ebenfalls nicht, E-2-Mitarbeiter dagegen schon. Du zahlst die Antragsgebühr von $315 je Person, reichst die Akte nach den Vorgaben des Konsulats ein und buchst den Termin. Wie das Formular aussieht, zeigt unser Beitrag DS-160 ausfüllen.

Die Dauer dieser Etappe besteht aus zwei Teilen. Der erste ist die Wartezeit auf den Termin. Sie veröffentlicht das State Department für jede Vertretung in seinem Werkzeug für Wartezeiten, und sie schwankt mit der Auslastung. Der zweite Teil ist die Zeit nach dem Gespräch: Ist alles vollständig, wird das Visum gedruckt und der Pass zurückgeschickt. Braucht der Beamte noch Unterlagen oder eine weitere Prüfung, lehnt er zunächst nach INA 221(g) ab, und der Fall ruht, bis die Unterlagen da sind oder die Prüfung abgeschlossen ist. Eine Premium-Bearbeitung gegen Gebühr gibt es am Konsulat nicht. Alles zum Ablauf in den Vertretungen steht in unserem Bereich zum US-Visum am Konsulat.

Manche Konsulate führen für E-Visa ein Register von Unternehmen, die bereits geprüft wurden. Für spätere Anträge von Mitarbeitern desselben Unternehmens kann das die Prüfung erleichtern, solange sich am Unternehmen nichts Wesentliches geändert hat. Das FAM sieht eine Überprüfung solcher Registrierungen mindestens alle fünf Jahre vor.

5Etappe 3b: der Statuswechsel bei USCIS

Wer sich bereits mit einem gültigen Status in den USA aufhält, etwa mit einem Besuchervisum B-1 oder einem anderen Arbeitsvisum, kann bei USCIS mit Formular I-129 in den E-2-Status wechseln. Wer mit ESTA eingereist ist, kann das nicht: Für Reisende im Visa Waiver Program schließt 8 CFR 248.2 den Statuswechsel aus. Ehepartner und Kinder stellen gleichzeitig einen Antrag mit Formular I-539.

Der große Vorteil dieses Wegs ist die Planbarkeit. Mit Premium Processing (Formular I-907, $2.965) verpflichtet sich USCIS, innerhalb von 15 Arbeitstagen zu entscheiden oder eine Rückfrage zu stellen, sonst wird die Gebühr erstattet. Stellt die Behörde eine Rückfrage (Request for Evidence), beginnt die Frist mit deiner Antwort neu. Für den I-539 der Familie bietet USCIS Premium Processing nur in bestimmten Studenten- und Austauschkategorien an, nicht für E-2-Angehörige. Ohne Premium Processing richtet sich die Dauer nach den Bearbeitungszeiten, die USCIS je Formular und Servicezentrum veröffentlicht.

Der Nachteil: Ein genehmigter Statuswechsel ist kein Visum. Solange du in den USA bleibst, bist du im E-2-Status. Reist du aus, brauchst du für die Rückkehr als E-2 ein Visum vom Konsulat. Wer häufig nach Europa reist, spart mit dem Statuswechsel also nur am Anfang Zeit. Wie beide Wege zusammenhängen, erklärt unser Bereich Change of Status.

Konsulat oder USCIS: die beiden Wege zum E-2
Visum am KonsulatStatuswechsel bei USCIS
Für wenAntragsteller im AuslandAntragsteller, die mit gültigem Status in den USA sind (nicht mit ESTA)
FormulareDS-160; DS-156-E nur für E-2-Mitarbeiter, nicht für den Hauptinvestor und die FamilieI-129 mit E-Ergänzung; Familie mit I-539
Behördengebühr$315 Antragsgebühr je Person; dazu für Schweizer eine Ausstellungsgebühr von $125, für Deutsche und Österreicher keineI-129: $1.015 (Papier) oder $965 (online), kleine Arbeitgeber $510; Asylum Program Fee $600 (kleine Arbeitgeber $300); I-539: $470 (Papier) oder $420 (online)
Beschleunigungkeine Premium-BearbeitungPremium Processing mit Formular I-907 für $2.965: Entscheidung oder Rückfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen
ErgebnisVisum im Pass, Einreise und Aufenthalt bis zu zwei Jahre je EinreiseStatus in den USA, kein Visum; für Reisen ins Ausland brauchst du danach ein Visum

Quelle: State Department, 9 FAM 402.9-11 (CT:VISA-2190, 17. Februar 2026); 22 CFR 22.1; USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26; USCIS, How Do I Request Premium Processing (Stand 23. März 2026); USCIS, E-2 Treaty Investors (Stand 20. August 2026); 8 CFR 248.2; State Department, Visa Reciprocity für Deutschland, Österreich und die Schweiz (Archivkopien vom Mai und Juli 2026). Gelesen am 24. Oktober 2026.

6Nach der Erteilung: wie lange das E-2 trägt

Bei der Einreise mit dem E-2 erhältst du einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren. Reist du aus und kommst mit gültigem Visum zurück, gewährt dir die Grenzbehörde CBP in der Regel erneut bis zu zwei Jahre. Das Visum selbst kann länger gültig sein als der einzelne Aufenthalt. Seine Gültigkeit richtet sich nach dem Gegenseitigkeitsplan (Reciprocity Schedule) des State Department für deine Staatsangehörigkeit: für Deutsche und Österreicher bis zu 60 Monate, für Schweizer bis zu 48 Monate, jeweils für beliebig viele Einreisen. Für Ehepartner und Kinder gilt der Plan ihrer eigenen Staatsangehörigkeit, wenn sie aus einem Vertragsstaat kommen, sonst deiner, höchstens aber so lange wie dein Visum oder dein Aufenthalt.

In den USA kannst du den Aufenthalt bei USCIS jeweils um bis zu zwei Jahre verlängern. Eine Höchstzahl an Verlängerungen nennt die Verordnung nicht. Voraussetzung ist, dass du die Bedingungen des E-2 durchgehend eingehalten hast und das Unternehmen weiter die Voraussetzungen erfüllt. Ändert sich das Unternehmen grundlegend, etwa durch eine Fusion, einen Kauf oder einen Verkauf, braucht es vorher eine neue Genehmigung. Alles zu Gültigkeit, Aufenthalt und Verlängerung steht im Leitfaden E-2 verlängern, allgemein zu Verlängerungen unter US-Visum verlängern.

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7Was das Verfahren in die Länge zieht

Die häufigsten Verzögerungen entstehen nicht durch die Behörde, sondern durch die Akte. Eine Ablehnung nach 221(g) wegen fehlender Unterlagen kostet Wochen. Immerhin kannst du innerhalb eines Jahres nachreichen, ohne ein neues DS-160 auszufüllen und ohne die Antragsgebühr erneut zu zahlen. Bei USCIS hält eine Rückfrage die Frist an, auch beim Premium Processing.

Zeit kostet auch alles, was du am Unternehmen änderst, während der Antrag läuft: ein neuer Mitgesellschafter, eine andere Beteiligungsquote, ein anderer Standort. Jede Änderung muss in der Akte nachvollziehbar sein. Und eine Ablehnung nach 214(b) setzt die Uhr ganz zurück, weil dann nur ein neuer Antrag hilft. Was in diesem Fall zu tun ist, steht im Leitfaden E-2 abgelehnt.

Wer ein Franchise erwirbt, hat eine zusätzliche Frist: Der Franchisegeber muss dir seine Offenlegungsunterlagen mindestens 14 Kalendertage vor der Unterschrift oder der ersten Zahlung übergeben. Diese zwei Wochen sind gut investiert, aber sie gehören in den Plan.

Fristen und Zeiträume, die beim E-2 feststehen
WasZeitraumGrundlage
Premium Processing bei USCIS15 Arbeitstage bis zur Entscheidung oder Rückfrage; nach einer Rückfrage beginnt die Frist neuUSCIS, Premium Processing
Aufenthalt je Einreisebis zu zwei Jahre8 CFR 214.2(e)(19)
Verlängerung bei USCISjeweils bis zu zwei Jahre, ohne feste Höchstzahl8 CFR 214.2(e)(20)
Unterlagen nach einer 221(g)-Ablehnung nachreicheninnerhalb eines Jahres ohne neue Antragsgebühr9 FAM 403.10-4(A)
Antrag auf Wiederaufnahme nach Ablehnung durch USCIS30 Tage ab der Entscheidung8 CFR 103.5(a)(1)
Tragfähigkeit des Unternehmensin der Regel innerhalb von fünf Jahren nach dem Start9 FAM 402.9-6(E)
Offenlegung vor einem Franchise-Vertragmindestens 14 Kalendertage vor Unterschrift oder Zahlung16 CFR 436.2

Quelle: wie angegeben; eCFR mit Stand 22. Oktober 2026; State Department, 9 FAM 402.9 und 403.10. Gelesen am 24. Oktober 2026.

8Den Zeitplan realistisch planen

Aus den Etappen ergibt sich eine einfache Regel: Plane rückwärts vom Tag, an dem du in den USA anfangen willst. Davor liegt der Termin am Konsulat oder die Entscheidung von USCIS. Davor liegt eine vollständige Akte. Und davor liegt ein Unternehmen, in das das Geld nicht nur überwiesen, sondern gebunden ist. Wer mit der Gründung erst beginnt, wenn die Wohnung in Amerika schon gemietet ist, gerät fast immer unter Druck.

Plane außerdem die Schritte der Familie mit ein. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 begleiten dich mit dem E-2; dein Ehepartner darf in den USA mit seinem Status arbeiten. Kinder, die kurz vor ihrem 21. Geburtstag stehen, verdienen besondere Aufmerksamkeit im Zeitplan. Mehr dazu unter Ehepartner und Kinder.

Und plane das Gespräch am Konsulat nicht als Formalität. Wie es abläuft und welche Fragen typisch sind, zeigt der Leitfaden zum E-2 Interview. Wer Gesellschaft und Visum von Anfang an in einem Plan denkt, spart die meiste Zeit: Die Gründung erledigst du mit einer US-Firmengründung mit Betriebsstätte, das Konto mit der Kontoeröffnung USA, und die Reihenfolge legt der Visa-Fahrplan fest.

Zusammengefasst
  • Die längste Etappe des E-2 ist meist der Aufbau: Gesellschaft, Steuernummer, Konto, Investition und ein Unternehmen, das kurz vor dem Start steht. Vorher hat der Antrag keine Grundlage.
  • Am Konsulat hängt die Dauer von der Wartezeit auf den Termin und der Prüfung danach ab; eine Premium-Bearbeitung gibt es dort nicht.
  • Bei USCIS entscheidet die Behörde mit Premium Processing für $2.965 innerhalb von 15 Arbeitstagen oder stellt eine Rückfrage; ein Statuswechsel ist aber kein Visum.
  • Nach der Erteilung gilt jeder Aufenthalt bis zu zwei Jahre; Verlängerungen gibt es jeweils um bis zu zwei Jahre, ohne feste Höchstzahl.

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Sebastian Sauerborn
Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
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