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Kanzlei Mount Bonnell

Deine Akte hat schon geredet. Im Interview redest du.

E-2 Interview: die Fragen, die der Konsul stellt, und die Antworten, die deine Akte schon geben muss

Teil des Leitfadens Leitfaden zum E-2 Investorenvisum für die USA

Das E-2 Interview ist kein Verhör und keine Formsache. Es ist das Gespräch, in dem der Konsularbeamte prüft, ob der Mensch vor ihm zu der Akte passt, die er gelesen hat. Wer die Prüfpunkte kennt, weiß, wonach gefragt wird.

Monate der Vorbereitung laufen auf ein Gespräch zu, das oft nur wenige Minuten dauert. Kein Wunder, dass viele Investoren vor dem E-2 Interview nervöser sind als vor jeder Bankverhandlung. Die gute Nachricht: Das Interview ist kein Ratespiel. Der Konsularbeamte arbeitet mit einer festen Liste von Prüfpunkten aus dem Foreign Affairs Manual (FAM), dem Handbuch des State Department. Wer diese Liste kennt, weiß, wonach gefragt wird, und kann seine Akte so bauen, dass sie jede Frage schon beantwortet hat.

Dieser Leitfaden zeigt dir, wann ein Interview Pflicht ist, welche Formulare du brauchst, wie der Termin abläuft, welche Fragen hinter den Prüfpunkten stehen und was nach dem Gespräch passiert. Die Grundlagen stehen im Leitfaden zum E-2 Investorenvisum, das Verfahren im Überblick unter Antragsverfahren.

1Wann ein Interview Pflicht ist

INA 222(h) verlangt für ein Nichteinwanderervisum grundsätzlich ein persönliches Interview. Das State Department hat die Ausnahmen davon mit Wirkung zum 2. September 2025 eng gefasst: Seitdem brauchen alle Antragsteller für ein Nichteinwanderervisum in der Regel ein persönliches Gespräch mit einem Konsularbeamten, ausdrücklich auch Kinder unter 14 und Antragsteller über 79. Ausgenommen sind im Wesentlichen Diplomaten, bestimmte Regierungsvertreter und die Erneuerung eines voll gültigen Besuchervisums B-1/B-2 innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf.

Für das E-2 heißt das: Du, dein Ehepartner und deine Kinder erscheinen persönlich, beim ersten Antrag ebenso wie bei der Erneuerung des Visums am Konsulat. Und selbst wo eine Ausnahme greift, darf der Beamte im Einzelfall jederzeit ein Gespräch verlangen. Wie Erneuerung und Verlängerung zusammenhängen, steht unter US-Visum erneuern ohne Interview und im Leitfaden E-2 verlängern.

Wo du das Interview führst, ist dir freigestellt. In der Regel beantragst du bei der Vertretung in deinem Wohnsitzland, doch das FAM erlaubt Anträge außerhalb des eigenen Konsularbezirks und verbietet eine Ablehnung allein aus diesem Grund. Die Vertretungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz stellt unser Bereich zum US-Visum am Konsulat vor.

2Vor dem Termin: Formulare und Akte

Jeder Antragsteller, auch Ehepartner und Kinder, füllt online das Formular DS-160 aus. Das Zusatzformular DS-156-E für Händler und Investoren brauchst du als Hauptinvestor nicht: Nach dem FAM sind seine Fragen für E-2-Hauptinvestoren in das DS-160 eingebaut. Deine Familie braucht es ebenfalls nicht. Pflicht ist es für E-2-Mitarbeiter, also für Führungskräfte, Manager und unverzichtbare Fachkräfte, die über dein Unternehmen kommen. Wie das Formular aufgebaut ist, zeigt unser Beitrag DS-160 ausfüllen.

Die Antragsgebühr beträgt $315 je Person. Hinzu kommen kann eine Ausstellungsgebühr, die das State Department nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit je Staatsangehörigkeit festlegt. Die Akte selbst reichst du nach den Vorgaben deines Konsulats ein; jede Vertretung beschreibt auf ihrer Seite, wie und wann.

Für den Inhalt der Akte enthält das FAM eine vorgeschlagene Liste, gegliedert nach den Prüfpunkten: Staatsangehörigkeit, Eigentum, Investition, Herkunft der Mittel, Marginalität, echtes Unternehmen und, für Mitarbeiter, die Position. Die Liste ist ausdrücklich ein Leitfaden und keine Pflichtliste. Das FAM empfiehlt aber, die Unterlagen mit Registern zu gliedern und die entscheidenden Zahlen in Jahresabschlüssen und Auszügen zu markieren. Diesen Rat solltest du ernst nehmen: Ein Beamter, der eine Zahl in drei Sekunden findet, glaubt ihr eher.

Formulare und Unterlagen für das E-2 am Konsulat
WasWerHinweis
DS-160jeder Antragsteller, auch Ehepartner und Kinderonline, vor dem Termin
DS-156-EE-2-Mitarbeiter (Führungskräfte, Manager, unverzichtbare Fachkräfte)nicht für den Hauptinvestor, dessen Fragen im DS-160 stehen, und nicht für die Familie
Antragsgebührjeder Antragsteller$315 für E-Visa; dazu für Schweizer eine Ausstellungsgebühr von $125, für Deutsche und Österreicher keine
Nachweise der Staatsangehörigkeit und der BeteiligungHauptinvestor und UnternehmenPass, Anteilsnachweise, Gesellschaftervereinbarung, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
Nachweise der InvestitionHauptinvestorKaufvertrag oder Treuhandkonto, Rechnungen, Mietvertrag, Überweisungsbelege, Kontoauszüge des Geschäftskontos
Herkunft der MittelHauptinvestorVerkaufsbelege, Kontoauszüge, Vermögensaufstellung, Kreditunterlagen
TragfähigkeitUnternehmenbei Neugründung Prognose über fünf Jahre mit Geschäftsplan; bei Kauf Steuererklärungen, Abschlüsse, Lohnunterlagen
Echtes, operatives UnternehmenUnternehmenGewerbe- und Betriebsgenehmigungen, Rechnungen von Lieferanten, Werbematerial, Geschäftskorrespondenz

Quelle: State Department, 9 FAM 402.9-11 mit der vorgeschlagenen Unterlagenliste für E-Visa (CT:VISA-2190, 17. Februar 2026); 22 CFR 22.1; State Department, Visa Reciprocity für Deutschland, Österreich und die Schweiz (Archivkopien vom Mai und Juli 2026). Die Liste ist ein Leitfaden, keine abschließende Pflichtliste; das Konsulat legt fest, wie eingereicht wird. Gelesen am 24. Oktober 2026.

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3Am Tag des Interviews: der Ablauf

Am Termin durchläufst du zuerst die Sicherheitskontrolle. Danach werden deine Fingerabdrücke digital erfasst; das gehört zu den biometrischen Anforderungen des State Department. Dann folgt das eigentliche Interview am Schalter.

Das Gespräch ist meist kürzer, als die Akte dick ist. Der Beamte fragt gezielt nach den Punkten, die ihm wichtig sind, und kann jede weitere Unterlage verlangen, die er für nötig hält, denn die Beweislast liegt nach dem FAM bei dir. Bring deshalb Originale und die wichtigsten Belege mit, auch wenn du sie schon eingereicht hast.

Ehepartner und Kinder erscheinen mit dir. Auch sie müssen nach dem FAM die Voraussetzungen ihres Status erfüllen. Für sie stehen die Ehe und die Abstammung im Vordergrund. Eine beglaubigte Urkunde ist dabei nicht zwingend, wenn der Beamte von der Beziehung anders überzeugt ist; mitbringen solltest du sie trotzdem.

Am Ende des Gesprächs sagt dir der Beamte, wie es weitergeht. Es gibt drei Möglichkeiten: Das Visum wird erteilt und in deinen Pass gedruckt. Der Antrag wird nach INA 221(g) zunächst abgelehnt, weil etwas fehlt oder eine weitere Prüfung nötig ist. Oder er wird nach INA 214(b) oder einem anderen Grund abgelehnt.

4Die Prüfpunkte hinter den Fragen

Das FAM gibt dem Beamten für das E-2 neun Prüfpunkte vor. Er muss feststellen, ob ein Vertragsstaat besteht, ob du und das Unternehmen dessen Staatsangehörigkeit haben, ob du investiert hast oder aktiv dabei bist, ob das Unternehmen echt und operativ ist, ob die Investition substanziell ist, ob das Unternehmen mehr als marginal ist, ob du es entwickelst und leitest, ob ein Mitarbeiter eine Führungsposition oder unverzichtbare Fähigkeiten hat und ob du die Absicht hast, die USA nach dem Ende des Status zu verlassen.

Die meisten Fragen im Interview lassen sich einem dieser Punkte zuordnen. Eine amtliche Fragenliste gibt es nicht, und jeder Beamte fragt anders. Aber wer zu jedem Punkt eine klare, mit Belegen gedeckte Antwort hat, ist auf fast jede Frage vorbereitet. Die Tabelle zeigt Beispiele.

Die neun Prüfpunkte des E-2 und die Fragen dahinter
Prüfpunkt nach dem FAMFragen dieser Art
Es gibt einen VertragsstaatWelche Staatsangehörigkeit hast du? Hast du weitere?
Du und das Unternehmen habt seine StaatsangehörigkeitWem gehört das Unternehmen, zu welchen Anteilen? Welche Staatsangehörigkeit haben die anderen Gesellschafter?
Du hast investiert oder bist aktiv dabeiWie viel hast du investiert, wofür genau, und wann?
Das Unternehmen ist echt und operativWas verkauft dein Unternehmen, an wen, und seit wann?
Die Investition ist substanziellWas kostet ein Unternehmen dieser Art? Welchen Anteil hast du aufgebracht?
Das Unternehmen ist mehr als marginalWen willst du einstellen, wann, zu welchem Gehalt? Wovon lebt deine Familie?
Du entwickelst und leitest esWas ist deine Rolle im Alltag? Welche Erfahrung bringst du mit?
Mitarbeiter: Führungsposition oder unverzichtbare FachkenntnisWen führst du? Warum kann niemand vor Ort diese Aufgabe übernehmen?
Absicht, nach dem Ende des Status auszureisenWas machst du, wenn dein E-2-Status endet?

Quelle: Prüfpunkte nach State Department, 9 FAM 402.9-6(A) (CT:VISA-2190, 17. Februar 2026). Die Fragen sind Beispiele, die aus den Prüfpunkten folgen, keine amtliche Liste. Gelesen am 24. Oktober 2026.

5Fragen zu dir und deiner Rolle

Das E-2 verlangt, dass du in die USA kommst, um das Unternehmen zu entwickeln und zu leiten. Der Beamte will deshalb wissen, wer du bist. Welche Ausbildung hast du, welche Erfahrung in der Branche, welche Führungserfahrung? Warum gerade dieses Geschäft? Eine Ingenieurin, die ein technisches Beratungsunternehmen aufbaut, hat es hier leichter als jemand, der zum ersten Mal ein Restaurant eröffnet. Unmöglich ist der Branchenwechsel aber nicht; er braucht nur eine bessere Begründung.

Ebenso wichtig ist die Kontrolle. Du solltest ohne Blick in die Unterlagen sagen können, wie viel Prozent dir gehören, wer die anderen Gesellschafter sind und welche Staatsangehörigkeit sie haben. Bei zwei gleichberechtigten Partnern gilt das nach dem FAM als Kontrolle, bei drei oder mehr gleichberechtigten Partnern nicht. Besitzt du zwei Staatsangehörigkeiten, musst du sagen können, mit welcher du das E-2 beantragst. Alles dazu unter Anforderungen an das US-Unternehmen.

Kommst du nicht als Investor, sondern als Mitarbeiter, verschiebt sich der Schwerpunkt. Dann geht es um deine Position: Führst du Menschen, trägst du Verantwortung für das Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon, oder hast du Fähigkeiten, die vor Ort nicht zu haben sind? Ein Schreiben des Unternehmens, das deine Rolle beschreibt, und ein Organigramm sind hier die wichtigsten Belege. Mehr unter Ausländische Arbeitnehmer.

6Fragen zum Geld

Beim Geld will der Beamte drei Dinge verstehen. Erstens die Höhe im Verhältnis zu den Kosten des Unternehmens. Einen festen Mindestbetrag gibt es nicht; das FAM misst die Investition mit einem Verhältnismäßigkeitstest. Du solltest also sagen können, was ein Unternehmen deiner Art kostet und welchen Anteil du aufgebracht hast. Der Maßstab steht im Leitfaden zur Höhe der Investition.

Zweitens das Risiko. Das Geld muss gebunden sein und im Risiko stehen. Ein Konto mit unverbrauchtem Kapital reicht nicht. Der Beamte fragt deshalb, wofür du das Geld ausgegeben hast: Miete, Ausstattung, Waren, Personal, Kaufpreis. Bei einem Kauf unter der Bedingung des Visums zeigt ein Treuhandkonto, dass du dich festgelegt hast. Wie das bei Käufen und Franchises funktioniert, erklärt der Leitfaden Firma gründen, kaufen oder Franchise.

Drittens die Herkunft. Woher stammt das Geld, und wie ist es auf das US-Konto gekommen? Ersparnisse, Erbschaften, Schenkungen, Verkaufserlöse und Kredite auf dein persönliches Vermögen können zählen, Kredite auf das Unternehmen selbst nicht. Die Kette von der Quelle bis zum Geschäftskonto sollte lückenlos belegt sein. Mehr im Leitfaden zur Mittelherkunft.

7Fragen zum Unternehmen, zur Zukunft und zur Ausreise

Das Unternehmen muss mehr sein als ein Weg, den Lebensunterhalt deiner Familie zu verdienen. Das FAM verlangt die Fähigkeit, in der Gegenwart oder in der Regel innerhalb von fünf Jahren nach dem Start einen spürbaren wirtschaftlichen Beitrag zu leisten. Im Interview klingt das so: Wen stellst du ein, wann und zu welchem Gehalt? Wer sind deine Kunden? Was unterscheidet dich vom Wettbewerb? Deine Antworten müssen zu deinem Geschäftsplan passen. Nennst du im Gespräch andere Zahlen als im Plan, entsteht Zweifel. Lies deinen Plan deshalb vor dem Termin noch einmal. Was in ihn gehört, steht in unserem Beitrag zum E-2 Businessplan.

Die letzte Frage überrascht viele: Was machst du, wenn dein E-2-Status endet? Das E-2 ist ein Visum für einen befristeten Aufenthalt, und du musst die Absicht haben, die USA nach seinem Ende zu verlassen. Das FAM ist hier großzügig: Du musst weder einen Wohnsitz in der Heimat behalten noch einen festen Zeitraum nennen. Du darfst dein Haus verkaufen und deinen Hausrat mitnehmen. In der Regel genügt eine eindeutige Erklärung, dass du ausreist, wenn der Status endet. Anders ist es, wenn bereits eine Petition für eine Greencard für dich läuft: Dann musst du den Beamten überzeugen, dass du trotzdem zum Ende deines Aufenthalts ausreisen willst. Wie der spätere Weg zur Greencard aussehen kann, zeigt der Leitfaden Vom E-2 zur Greencard.

Zur Familie kommen meist kurze Fragen. Dein Ehepartner und deine unverheirateten Kinder unter 21 begleiten dich mit dem E-2. Dein Ehepartner darf in den USA arbeiten; die Grenzbehörde vermerkt das auf seinem I-94 mit dem Code E-2S. Kinder erhalten den Code E-2Y; sie dürfen nicht arbeiten. Mehr dazu unter Ehepartner und Kinder.

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8Nach dem Gespräch

Wird das Visum erteilt, bekommst du deinen Pass mit dem Visum zurück. Seine Gültigkeit richtet sich nach dem Gegenseitigkeitsplan des State Department für deine Staatsangehörigkeit: für Deutsche und Österreicher bis zu 60 Monate, für Schweizer bis zu 48 Monate, jeweils für beliebig viele Einreisen. Schweizer zahlen dafür eine Ausstellungsgebühr von $125, Deutsche und Österreicher keine. Bei jeder Einreise gewährt dir die Grenzbehörde einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren. Wie Gültigkeit, Aufenthalt und Verlängerung zusammenhängen, erklärt der Leitfaden E-2 verlängern.

Lehnt der Beamte nach INA 221(g) ab, fehlt etwas. Reichst du es innerhalb eines Jahres nach, brauchst du weder ein neues DS-160 noch eine neue Antragsgebühr. Lehnt er nach INA 214(b) ab, gibt es keine Berufung, aber du kannst jederzeit neu beantragen. Was dann zu tun ist, steht im Leitfaden E-2 abgelehnt. Wie lange die Wege jeweils dauern, zeigt der Leitfaden zur E-2 Bearbeitungszeit.

Ein letzter Rat für die Vorbereitung: Übe das Gespräch, aber lerne keine Antworten auswendig. Der Beamte merkt, ob du über dein Unternehmen sprichst oder einen Text aufsagst. Sprich über dein Geschäft so, wie du mit einem Geschäftspartner sprechen würdest: konkret, mit Zahlen, die du kennst, und ehrlich, wo etwas noch offen ist. Hast du zu Hause ein Unternehmen, das dich entsenden kann, prüf vorher das L-1 als den schnelleren Weg.

Zusammengefasst
  • Seit dem 2. September 2025 brauchen alle Antragsteller für ein Nichteinwanderervisum in der Regel ein persönliches Interview, auch Kinder und Ältere; für das E-2 gibt es keine Ausnahme.
  • Jeder Antragsteller füllt das DS-160 aus. Das DS-156-E brauchen nur E-2-Mitarbeiter, nicht der Hauptinvestor und nicht die Familie.
  • Die Fragen folgen den neun Prüfpunkten des FAM: Staatsangehörigkeit, Beteiligung, Investition, echtes Unternehmen, substanzielle Höhe, mehr als marginal, deine Rolle, gegebenenfalls die Position eines Mitarbeiters und die Absicht auszureisen.
  • Für die Ausreiseabsicht genügt beim E-2 in der Regel eine eindeutige Erklärung. Du musst keinen Wohnsitz in der Heimat behalten.
  • Am Ende steht das Visum, eine Ablehnung nach 221(g) mit Nachforderung oder eine Ablehnung nach 214(b).

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Sebastian Sauerborn
Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
9 Minuten Lesezeit · Stand: Oktober 2026

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