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DS-160 ausfüllen: das Formular, das der Konsul vor dir gelesen hat (und das DS-156E für E-Visa)

Teil des Leitfadens US-Visum am Konsulat: was dich in Frankfurt, Berlin, München, Wien und Bern hinter der Schleuse erwartet

Das DS-160 ist dein Visumantrag. Alles, was du dort einträgst, liegt dem Konsul beim Interview vor. Wie du es richtig ausfüllst, was es von dir wissen will, wann du es abschickst und wer für E-Visa zusätzlich das DS-156E braucht, steht hier.

16 MIN
23. Juli 2025
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Bevor du einem Konsul gegenübersitzt, hat er dich schon kennengelernt, auf dem Bildschirm. Das Foreign Affairs Manual sagt es nüchtern: Alle Angaben, die du ins DS-160 einträgst, stehen dem Beamten beim Interview zur Verfügung. Deine Angaben zu Person, Pass und Reise, deine Social-Media-Konten der letzten fünf Jahre. Das Interview dauert oft nur wenige Minuten, weil das Formular den größten Teil der Fragen schon beantwortet hat.

Das DS-160 ist deshalb mehr als eine Formalie. Es ist dein Antrag. Was dort steht, muss stimmen, muss zu deinen Unterlagen passen und muss zu dem passen, was du im Gespräch sagst. Dieser Leitfaden zeigt, wie das Formular aufgebaut ist, welche Angaben die meisten Fehler verursachen, wie Foto und Barcode funktionieren und wann für E-Visa ein zweites Formular dazukommt, das DS-156E. Die Regeln stammen aus dem Foreign Affairs Manual, aus den Unterlagen des State Department zu den Formularen und von den Botschaften in Wien und Bern.

1Was das DS-160 ist

Das DS-160 heißt im Original Online Nonimmigrant Visa Application. Es ist das Antragsformular, das das Einwanderungsgesetz für Nichteinwanderungsvisa vorschreibt, und es ist vollständig elektronisch, mit elektronischer Unterschrift. Es hat das alte Papierformular DS-156 ersetzt. Du füllst es im Consular Electronic Application Center des State Department aus, dem Online-Portal für Visumanträge.

Wichtig ist, was das Formular nicht ist: Es ist noch nicht der ganze Antrag. Das Manual definiert genau, wann ein Visumantrag gestellt ist. Es braucht drei Dinge: das ausgefüllte und unterschriebene DS-160, die bezahlte Antragsgebühr und deine biometrischen Daten, also ein Foto und, wenn verlangt, Fingerabdrücke. Erst wenn alle drei vorliegen, muss der Konsul über deinen Antrag entscheiden.

Jeder Antragsteller braucht ein eigenes DS-160, auch Ehepartner und Kinder, auch Babys. Für Kinder unter sechzehn und für Menschen, die das Formular selbst nicht ausfüllen können, dürfen Eltern oder ein Vormund es ausfüllen. Wer beim Ausfüllen hilft, wird im Formular genannt. Unterschreiben, also auf den Knopf zum Absenden klicken, soll der Antragsteller selbst, sofern er das kann.

Das State Department schätzt den Aufwand für das DS-160 im Durchschnitt auf neunzig Minuten. Für das DS-156E, das Zusatzformular für E-Visa, schätzt es vier Stunden. Plane großzügiger, wenn du viele Reisen, mehrere Wohnorte oder wechselnde Arbeitgeber hattest.

Die Formulare vor deinem Visuminterview
FormularWer es ausfülltWie
DS-160, Online Nonimmigrant Visa Applicationjeder Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum, auch Kinderonline, auf Englisch, elektronisch unterschrieben; im Schnitt etwa 90 Minuten
DS-156E, Nonimmigrant Treaty Trader/Investor ApplicationHauptantragsteller E-1 und alle E-1- und E-2-Mitarbeiter; nicht der E-2-Hauptinvestor, nicht Ehepartner und Kindernach dem DS-160 online abrufen, ausdrucken und je nach Vertretung persönlich, per E-Mail oder per Post einreichen; im Schnitt etwa 4 Stunden
DS-5535, Supplemental Questions for Visa Applicantsnur wer es vom Konsul verlangt bekommtauf Anforderung, als eigene Datei
I-129SL-1-Antragsteller unter einer Blanket-Petitionvom Arbeitgeber, mit der Genehmigung der Blanket-Petition

Quelle: State Department, 9 FAM 403.2-3 und 403.2-5, 9 FAM 402.9-11(A) (CT:VISA-2190, 17. Februar 2026) und 9 FAM 402.12-7; Federal Register 2022-18324 (DS-160), 2024-19259 (DS-156E) und 2021-02413 (DS-5535); US-Botschaft Bern, Additional Information Submission (alle abgerufen am 24. Oktober 2026).

2Bevor du anfängst: was du bereitlegst

Die meisten Fehler entstehen nicht beim Verstehen der Fragen, sondern beim Suchen der Antworten. Leg dir deshalb vor dem ersten Klick bereit, was du für die biografischen Angaben brauchst: deinen Pass, deine früheren US-Visa und die Daten deiner früheren Reisen in die USA, deine Anschriften, deine Arbeitgeber und deine Ausbildung, Angaben zu Ehepartner und Eltern, deine Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Social-Media-Konten der letzten fünf Jahre und, wenn du ein petitionsbasiertes Visum beantragst, die Genehmigung von USCIS mit der Belegnummer.

Wer ein E- oder L-Visum beantragt, sollte außerdem die Unterlagen zum Unternehmen griffbereit haben: Name und Anschrift der US-Gesellschaft und der Gesellschaft im Ausland, deine Stellung, dein Gehalt. Die Angaben müssen mit der Petition, mit dem Businessplan und mit den Unterlagen übereinstimmen, die du später zum Interview mitbringst. Ein abweichendes Gründungsdatum oder ein anderer Firmenname ist kein Drama, aber eine Frage, die du nicht brauchst.

Ein Wort zu früheren Ablehnungen und Problemen: Wenn das Formular danach fragt, antworte vollständig. Wer etwas verschweigt, das in den Unterlagen der Behörden steht, macht aus einer erklärbaren Geschichte ein Glaubwürdigkeitsproblem. Wenn du unsicher bist, wie du eine frühere Ablehnung, eine Verurteilung oder einen Aufenthalt über die erlaubte Zeit angibst, kläre das, bevor du abschickst.

3Sprache, Namen und Schreibweise

Das DS-160 ist auf Englisch auszufüllen, sofern das Formular nicht ausdrücklich etwas anderes sagt. Die Hilfetexte zu den Fragen gibt es in vielen Sprachen, auch auf Deutsch. Das hilft beim Verständnis, ändert aber nichts daran, dass deine Antworten englisch sein müssen.

Bei den Namen ist das Manual streng. Vorname, weitere Vornamen und Familienname trägst du exakt so ein, wie sie in deinem Pass stehen. Dazu kommen alle anderen Namen, unter denen du je bekannt warst, zum Beispiel ein Geburtsname, ein Ordensname, ein Künstlername oder ein Name aus einer früheren Ehe. Wer heute anders heißt als bei seinem ersten Visum, gibt den früheren Namen an.

Umlaute und Doppelnamen sind ein typischer Stolperstein. Halte dich an die Schreibweise in deinem Pass und bleib dabei über alle Formulare hinweg, auch im DS-156E und im Terminprofil. Unterschiedliche Schreibweisen desselben Namens in verschiedenen Dokumenten erzeugen Rückfragen.

Auch für Firmennamen und Anschriften gilt: einheitlich. Schreibe die US-Gesellschaft so, wie sie im Register steht, mit LLC oder Inc., und die Gesellschaft zu Hause mit ihrer Rechtsform, also GmbH, AG oder GmbH & Co. KG.

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4Das Foto

Das Foto gehört zu den biometrischen Daten, ohne die dein Antrag nicht vollständig ist. Das Manual sieht zwei Wege vor: Du lädst ein Bild als Datei ins DS-160 hoch, oder dein Foto wird aufgenommen, wenn du deine biometrischen Daten abgibst. Wer beim Hochladen scheitert, darf der Konsularabteilung ein Papierfoto vorlegen.

Die genauen Anforderungen an Größe, Hintergrund und Aufnahme veröffentlicht das State Department auf seiner Seite zu Visumfotos. Halte dich daran, und achte besonders darauf, dass das Foto dich so zeigt, wie du heute aussiehst. Die Botschaft in Wien hat im Warteraum zwei Fotoautomaten, vier Bilder kosten dort acht Euro, bittet aber ausdrücklich, eigene Fotos mitzubringen, um Zeit zu sparen.

Der praktische Rat lautet deshalb: Lade das Foto hoch, und bring trotzdem einen Abzug mit. Es kostet dich nichts und kann dir eine zweite Runde in der Warteschlange ersparen.

5Social Media, Telefonnummern und E-Mail: fünf Jahre

Das DS-160 fragt nach deinen Social-Media-Plattformen und den Namen, unter denen du dort auftrittst, nach deinen Telefonnummern und deinen E-Mail-Adressen, jeweils für die letzten fünf Jahre. Früher standen diese Fragen auf dem Zusatzformular DS-5535; das State Department hat sie in das DS-160 übernommen.

Gib alles an, was du in diesen fünf Jahren genutzt hast, auch Konten, die du selten nutzt oder inzwischen gelöscht hast. Ein vergessenes Konto ist ärgerlich, eine bewusst ausgelassene Plattform kann aber als falsche Angabe gewertet werden. Wer unsicher ist, ob ein Konto dazugehört, klärt das vor dem Absenden.

Davon zu unterscheiden ist die Bitte, Konten auf öffentlich zu stellen. Die Vertretungen bitten Antragsteller bestimmter Klassen, die Privatsphäre-Einstellungen aller Social-Media-Konten auf öffentlich zu stellen, damit die Überprüfung möglich ist. Die Liste nennt unter anderem H-1B und H-4, F, M und J, I, K, Q, R und TN. E, L und O stehen nicht darauf (Stand Oktober 2026).

Manche Antragsteller erhalten nach dem Interview zusätzlich das Formular DS-5535. Es fragt nach Reisen, Anschriften und Arbeitgebern der letzten fünfzehn Jahre und nach allen Ehepartnern. Das State Department verlangt es nur von einem Teil der Antragsteller, für eine vertiefte Prüfung. Wer es bekommt, füllt es vollständig aus. In Bern reichst du es nur ein, wenn der Konsul es verlangt hat.

6Absenden, Barcode und Termin

Am Ende unterschreibst du elektronisch, indem du das Feld für die Unterschrift anklickst, und schickst das Formular ab. Danach erhältst du eine Bestätigungsseite mit einem Barcode. Die Nummer beginnt mit AA. Druck die Seite aus und bewahre die Nummer auf. Du brauchst sie für die Terminbuchung, für das Interview und später, um den Stand deines Antrags online zu prüfen.

Die Botschaft in Wien hat zum Barcode eine klare Warnung veröffentlicht. Alle Antragsteller müssen eine Bestätigung mitbringen, deren Nummer mit der Nummer übereinstimmt, mit der sie den Termin gebucht haben. Stimmt sie nicht, wird man nicht zum Interview zugelassen. Prüfe deshalb vor dem Termin, ob die Nummern gleich sind. Wer nachträglich ein neues DS-160 ausgefüllt hat, ändert die Nummer im Terminprofil; die Botschaft in Wien stellt dafür eine Anleitung bereit.

Schick das DS-160 rechtzeitig ab. Wien bittet ausdrücklich darum, das Formular spätestens zwei Arbeitstage vor dem Interview abzusenden, damit der Antrag am Tag des Termins zügig bearbeitet werden kann. Die Reihenfolge gibt das System ohnehin vor: Termine wählst du erst, wenn das DS-160 abgeschickt und die Gebühr bezahlt ist.

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Vom Formular zum Interview
SchrittWas gilt
DS-160 abschickenelektronisch unterschreiben; laut Botschaft Wien spätestens zwei Arbeitstage vor dem Interview
BestätigungsseiteBarcode beginnt mit AA; ausdrucken und zum Interview mitbringen
Gebühr zahlen$185, $205 oder $315 je Person, je nach Visumklasse; nicht erstattbar, nicht übertragbar
Termin buchenmit demselben Barcode; stimmt die Nummer nicht mit dem Terminprofil überein, keine Zulassung zum Interview
BiometrieFoto und Fingerabdrücke; erst dann liegt ein vollständiger Antrag vor

Quelle: US-Botschaft Wien, Important Visa Information; State Department, 9 FAM 403.2-3; 22 CFR 22.1, Position 21 (eCFR, Stand 1. Oktober 2026).

7Das DS-156E für E-Visa

Für das Handelsvisum E-1 und das Investorenvisum E-2 gibt es ein Zusatzformular: das DS-156E, Nonimmigrant Treaty Trader/Investor Application. Mit ihm erhebt das State Department die Angaben, die es braucht, um zu prüfen, ob du die Voraussetzungen eines E-Visums erfüllst. Das State Department rechnet mit rund 43.000 Antragstellern, die es ausfüllen.

Wer es braucht, hat sich geändert, und viele Ratgeber stellen es noch falsch dar. Nach dem Foreign Affairs Manual in der Fassung vom 17. Februar 2026 gilt: Alle E-1- und E-2-Antragsteller reichen das DS-160 ein. Zusätzlich reichen alle Antragsteller, die nicht Familienangehörige sind, das DS-156E ein, mit einer Ausnahme: dem Hauptinvestor eines E-2. Seine Fragen aus dem DS-156E sind in sein DS-160 integriert. Ehepartner und Kinder brauchen das DS-156E nie.

Konkret heißt das: Du investierst selbst in dein US-Unternehmen und beantragst das E-2 als Investor? Dann füllst du nur das DS-160 aus, beantwortest dort aber die zusätzlichen E-2-Fragen. Du beantragst ein E-1 als Inhaber eines Handelsunternehmens? Dann kommt das DS-156E dazu. Du kommst als Führungskraft oder Spezialist für ein E-1- oder E-2-Unternehmen? Dann ebenfalls.

Das DS-156E rufst du nach dem DS-160 online auf, druckst es aus und reichst es ein, je nach Vertretung persönlich, per E-Mail oder per Post. Der Konsul lässt es in deine Akte scannen. Rechne mit dem größeren Aufwand: Das State Department schätzt vier Stunden, denn das Formular erhebt die Angaben zum Unternehmen, die der Konsul für die Prüfung des E-Visums braucht. Die Angaben müssen zum Businessplan und zu den Finanzunterlagen passen. Wie der Antrag weitergeht, beschreiben die Leitfäden zum E-2-Antrag und zum E-1-Antrag.

8Nach dem Absenden: Fehler und neue Formulare

Fällt dir nach dem Absenden ein Fehler auf, ist ein neues DS-160 der saubere Weg. Dann trägst du den neuen Barcode im Terminprofil ein, damit Formular und Termin wieder zusammenpassen; die Botschaft in Wien beschreibt in einer Anleitung, wie du die Nummer im Profil änderst. Das gilt besonders für inhaltliche Fehler, etwa eine vergessene frühere Ablehnung. Sprich den Fehler im Interview offen an, wenn der Konsul danach fragt.

Lehnt der Konsul nach dem Interview nach Section 221(g) ab, weil Unterlagen fehlen oder eine Prüfung läuft, brauchst du innerhalb eines Jahres kein neues DS-160. Das Manual sagt ausdrücklich: Wer innerhalb eines Jahres seit der Ablehnung die verlangten Unterlagen nachreicht, muss weder ein neues Formular ausfüllen noch die Gebühr erneut zahlen. Nach einem Jahr ist ein neues DS-160 fällig, mit neuer Gebühr. Mehr dazu im Leitfaden zu 221(g).

Nach einer Ablehnung nach Section 214(b) dagegen beginnst du von vorn. Wer neu beantragt, folgt denselben Schritten wie beim ersten Mal: neues DS-160, neue Gebühr, neuer Termin.

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9Häufige Fehler, die Fragen erzeugen

Die meisten Probleme mit dem DS-160 sind keine Lügen, sondern Ungenauigkeiten. Die häufigsten aus der Praxis:

  • Der Name weicht vom Pass ab, oder ein früherer Name fehlt.
  • Der Barcode auf der mitgebrachten Bestätigung ist ein anderer als im Terminprofil, weil inzwischen ein zweites Formular ausgefüllt wurde.
  • Reisedaten in die USA sind geschätzt und widersprechen den Daten, die die Behörden kennen.
  • Angaben zum Unternehmen weichen von der Petition oder vom Businessplan ab.
  • Social-Media-Konten oder E-Mail-Adressen aus den letzten fünf Jahren fehlen.
  • Das Formular wird in letzter Minute abgeschickt und der Termin kommt vor der Bearbeitung.

Keiner dieser Fehler führt automatisch zur Ablehnung. Jeder kostet aber Zeit im Interview oder einen zweiten Termin. Wer das Formular in Ruhe ausfüllt, mit den Unterlagen daneben, nimmt dem Gespräch am Schalter den größten Teil seiner Unsicherheit. Und weil über das Visum allein der Konsul entscheidet, ist ein sauberes Formular der Teil, den du vollständig in der Hand hast.

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Zusammengefasst
  • Ohne DS-160 kein Visumantrag: Formular, bezahlte Gebühr und biometrische Daten machen zusammen den Antrag aus.
  • Das Formular ist auf Englisch auszufüllen, mit deinen Namen exakt wie im Pass und allen früheren Namen.
  • Social-Media-Konten, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der letzten fünf Jahre gehören ins DS-160.
  • Der Barcode der Bestätigung muss mit dem Terminprofil übereinstimmen; Wien bittet um Abgabe spätestens zwei Arbeitstage vor dem Interview.
  • Das DS-156E brauchen der E-1-Hauptantragsteller und alle E-Mitarbeiter, nicht der E-2-Hauptinvestor und nicht die Familie.

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Sebastian Sauerborn
Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
9 Minuten Lesezeit · Stand: Oktober 2026

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