🌍 Reisen, Seminare & Workshops zu Plan B, Auswanderung & Steuern. Jetzt Termine ansehen! 🚀 →
Kanzlei Mount Bonnell

Monate Planung, ein paar Minuten am Schalter. Die Minuten bereitest du hier vor.

US-Visum am Konsulat: was dich in Frankfurt, Berlin, München, Wien und Bern hinter der Schleuse erwartet

Fast jedes Visum für Unternehmer endet an einem Schalter hinter Panzerglas: in Frankfurt, Berlin oder München, in Wien oder in Bern. Wo du hingehst, was du vorher erledigst, was es kostet und was nach dem Gespräch passiert, steht hier, mit den Regeln der Behörden und ihren Quellen.

16 MIN
23. Juli 2025
US-Visum-Schock bei der US-Botschaft? So lief mein Visum-Interview unter Trump wirklich!

Wer ein US-Visum braucht, landet am Ende fast immer an einem Konsulat. Das gilt für den Geschäftsreisenden mit B-1 ebenso wie für die Führungskraft mit L-1, die USCIS längst genehmigt hat, und für den Investor mit E-2, dessen Fall überhaupt erst am Konsulat entschieden wird. Die Petition bei USCIS ist bei vielen Visa nur der erste Teil. Den Stempel im Pass gibt es erst nach dem Gespräch am Schalter.

Dieser Leitfaden führt durch alles, was davor, dabei und danach passiert: welche Vertretung für dich zuständig ist, welche Formulare du vorher einreichst, was das Visum kostet, wie du einen Termin bekommst, was am Tag des Interviews erlaubt ist und was verboten, und was eine Ablehnung nach 221(g) von einer nach 214(b) unterscheidet. Zu jedem Thema gibt es einen eigenen Leitfaden, und zu jeder Vertretung eine eigene Seite. Die Regeln stammen von den Vertretungen selbst, aus dem Foreign Affairs Manual des State Department und aus der Gebührenordnung im Code of Federal Regulations.

Eines vorweg, weil es über allem steht: Über dein Visum entscheidet allein der Konsularbeamte. Niemand kann dir ein Ergebnis zusagen, auch kein Anwalt. Was du in der Hand hast, ist die Vorbereitung. Und die entscheidet mehr, als viele glauben.

1Wo du dein Visum beantragst: die Vertretungen im Überblick

In Deutschland bieten nur drei US-Vertretungen Visadienste an: das Generalkonsulat in Frankfurt, das Generalkonsulat in München und die Botschaft in Berlin. Die US-Konsulate in Hamburg, Leipzig und Düsseldorf stellen keine Visa aus. Wer in Hamburg wohnt, fährt also nach Berlin, Frankfurt oder München.

In Österreich ist die Botschaft in Wien zuständig. Die Visainterviews finden dort nicht im Botschaftsgebäude statt, sondern in der Konsularabteilung an einem eigenen Standort in der Innenstadt. In der Schweiz und für Liechtenstein ist die Botschaft in Bern zuständig. Die Konsularagenturen in Zürich und Genf helfen US-Bürgern mit Pässen und Beglaubigungen, Visa stellen sie nicht aus. Das überrascht viele Zürcher, die eine Vertretung in ihrer Stadt kennen und davon ausgehen, dort auch ihr Visum zu bekommen.

Adressen und Telefonnummern der Vertretungen findest du auf ihren offiziellen Seiten: de.usembassy.gov für Deutschland, at.usembassy.gov für Österreich und ch.usembassy.gov für die Schweiz. Wir nennen sie hier bewusst nicht, weil sie sich ändern und weil du dich für Termin, Gebühr und Rückfragen ohnehin nicht an die Vertretung wendest, sondern an ihren offiziellen Dienstleister.

In Deutschland und Österreich ist das U.S. Travel Docs. Die Vertretungen nennen ihn das einzige private Unternehmen, das sie für Visainformationen und Antragsdienste autorisiert haben. Über seine Seiten zahlst du die Gebühr, buchst den Termin und wählst, wie der Pass zu dir zurückkommt. Auch die Botschaft in Bern führt für die Terminbuchung zu U.S. Travel Docs. Andere Anbieter, die Termine gegen Aufpreis versprechen, sind keine Partner der Behörden.

Die US-Vertretungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und ihre Visadienste
VertretungVisadiensteWas die Vertretung selbst dazu sagt
Generalkonsulat FrankfurtjaRechne mit ein bis drei Stunden im Konsulat; die Bearbeitung des Visums dauert typischerweise zehn Arbeitstage.
Botschaft BerlinjaAn amerikanischen und deutschen Feiertagen geschlossen; wenig Parkplätze, Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.
Generalkonsulat MünchenjaParken ist äußerst begrenzt; Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Konsulate Hamburg, Leipzig, DüsseldorfneinKeine Visadienste.
Botschaft WienjaInterviews in der Konsularabteilung an eigenem Standort; der Pass kommt über eine Abholstelle oder per Kurier zurück, nicht im Konsulat.
Botschaft BernjaVorrang für Bürger und Einwohner der Schweiz und Liechtensteins; Antragsteller ohne Wohnsitz dort müssen mit erheblichen Wartezeiten rechnen.
Konsularagenturen Zürich und GenfneinKeine Visadienste, nur Dienste für US-Bürger.

Quelle: US-Botschaft und Konsulate in Deutschland, Visa und Security Notice; US-Botschaft Wien, Important Visa Information; US-Botschaft Bern, Visa, Consular Agency Zurich und Consular Agency Geneva (alle abgerufen am 24. Oktober 2026).

2Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit: wer wo beantragen darf

Die Vertretungen in allen drei Ländern stellen dieselbe Regel an den Anfang ihrer Visaseiten: Antragsteller für Nichteinwanderungsvisa sollen ihren Interviewtermin an der Botschaft oder dem Konsulat in dem Land buchen, in dem sie wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit sie haben. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Wien hat damit zwei Möglichkeiten: Wien oder einen der drei deutschen Posten. Eine Österreicherin, die in München lebt, ebenfalls.

Wohnsitz bedeutet im Visarecht nicht die Meldeadresse, sondern den Ort, an dem du tatsächlich lebst. Das Foreign Affairs Manual übernimmt die Definition aus dem Einwanderungsgesetz: den Ort deines gewöhnlichen Aufenthalts, deine tatsächliche Hauptwohnung, unabhängig von deiner Absicht. Wer seit Jahren in Spanien lebt, aber noch eine Adresse bei den Eltern in Stuttgart hat, wohnt in Spanien.

Innerhalb eines Landes hast du die Wahl. Das Manual stellt klar, dass Antragsteller ihr Visum an jedem Visa ausstellenden Posten in ihrem Wohnsitzland beantragen können. Ob du in Köln, Kiel oder Konstanz wohnst: Berlin, Frankfurt und München stehen dir offen. Viele wählen den Posten mit dem frühesten Termin, andere den mit der kürzesten Anreise. Beides ist zulässig.

In der Schweiz gilt eine Besonderheit. Die Botschaft in Bern bedient Bürger und Einwohner der Schweiz und Liechtensteins vorrangig und schreibt ausdrücklich, dass Antragsteller ohne Wohnsitz dort mit erheblichen Wartezeiten rechnen müssen. Wer als Deutscher in Basel wohnt, ist Einwohner der Schweiz und gehört damit zu den Bevorzugten. Wer als Schweizer in Freiburg im Breisgau lebt, kann in Bern beantragen, aber ebenso gut in Frankfurt.

Wichtig für Doppelstaatsbürger: Für die Staatsangehörigkeiten von 39 Ländern gelten seit dem 1. Januar 2026 Einreise- und Visabeschränkungen nach der Proklamation 10998. Betroffene dürfen weiter beantragen und zum Interview kommen, können aber trotzdem kein Visum erhalten. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Einreisesperre für 39 Länder.

3Der Weg zum Termin: DS-160, Gebühr und Buchung

Das Foreign Affairs Manual definiert genau, wann du ein Visum beantragt hast. Es braucht drei Dinge: ein ausgefülltes und elektronisch unterschriebenes Formular DS-160, die bezahlte Antragsgebühr und deine biometrischen Daten, also Foto und, wenn verlangt, Fingerabdrücke. Erst wenn alle drei vorliegen, liegt ein Antrag vor, über den der Konsul entscheiden muss.

Das DS-160 füllst du online im Consular Electronic Application Center des State Department aus. Es ist auf Englisch auszufüllen; Hilfetexte gibt es auch auf Deutsch. Deine Namen trägst du exakt so ein, wie sie im Pass stehen, dazu alle Namen, die du je geführt hast, etwa einen Geburtsnamen. Das Formular fragt auch nach deinen Social-Media-Konten, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der letzten fünf Jahre. Das State Department schätzt den Aufwand im Schnitt auf neunzig Minuten. Plane mehr ein, wenn du viel gereist bist oder mehrere Arbeitgeber hattest.

Für E-Visa kommt ein zweites Formular dazu, das DS-156E. Hier hat sich etwas geändert, das viele Ratgeber noch falsch darstellen: Der Hauptinvestor eines E-2 reicht kein DS-156E mehr ein, seine Fragen sind ins DS-160 eingebaut. Das DS-156E brauchen weiter der Hauptantragsteller eines E-1 und alle Mitarbeiter, die als Führungskraft oder Spezialist mit E-1 oder E-2 kommen. Ehepartner und Kinder brauchen es nie.

Nach dem Absenden erhältst du eine Bestätigung mit einem Barcode, der mit AA beginnt. Mit dieser Nummer buchst du den Termin. Die Botschaft in Wien warnt ausdrücklich: Stimmt die Nummer auf dem Formular, das du mitbringst, nicht mit der Nummer im Terminprofil überein, wirst du nicht zum Interview zugelassen. Außerdem bittet sie, das DS-160 spätestens zwei Arbeitstage vor dem Interview abzuschicken.

Die Gebühr zahlst du online beim Dienstleister, bevor du den Termin buchst. Jeder Antragsteller braucht einen eigenen Antrag und zahlt eine eigene Gebühr, auch Babys. Die Gebühr ist nicht erstattbar und nicht übertragbar. Wer in Frankfurt angefangen hat und dann doch in Wien beantragen will, zahlt in Wien neu.

Weiterlesen →

4Was das Visum kostet

Die Antragsgebühr, im Amtsenglisch die MRV Fee, richtet sich nach der Visumklasse. Für Visa ohne vorherige Petition, also etwa das B-1 für Geschäftsreisen, zahlst du $185. Für die petitionsbasierten Visa H, L, O, P, Q und R, bei denen USCIS vorher eine Petition genehmigt hat, sind es $205. Für E-Visa sind es $315, für jeden Antragsteller, also auch für Ehepartner und Kinder.

Je nach Staatsangehörigkeit kann eine Ausstellungsgebühr dazukommen, die Reciprocity Fee. Die USA erheben sie nach Gegenseitigkeit, also in der Höhe, die das Heimatland von Amerikanern verlangt. Sie wird erst fällig, wenn das Visum genehmigt ist. Die Botschaft in Wien schreibt, dass die Mitarbeiter sie im Interview erklären und dass sie online zu zahlen ist, bevor das Interview abgeschlossen werden kann.

Für Unternehmen mit einer L-Blanket-Petition fällt beim Konsulat zusätzlich die Fraud Prevention and Detection Fee von $500 an, und zwar nur für den Hauptantragsteller. Bei einer Einzelpetition hat der Arbeitgeber diese Gebühr schon bei USCIS gezahlt.

Befristet gibt es eine Gebühr von $750 für einen vorgezogenen Termin. Sie gilt nur für B-1/B-2-Visa, nur an ausgewählten Posten, die das State Department veröffentlicht, und nur befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Wer zahlt, bekommt einen Termin innerhalb von zehn Arbeitstagen, wenn einer frei ist. Die Gebühr beschleunigt nichts anderes als den Termin, auch keine spätere Prüfung, und sie garantiert kein Visum. Wer den bezahlten Termin absagt oder nicht erscheint, verliert sie.

Gebühren für ein Nichteinwanderungsvisum je Person
GebührBetragFür wen
Antragsgebühr (MRV), Visa ohne Petition außer E$185zum Beispiel B-1, B-2, B-1/B-2
Antragsgebühr (MRV), petitionsbasierte Visa$205H, L, O, P, Q und R
Antragsgebühr (MRV), E-Visa$315E-1 und E-2, auch Ehepartner und Kinder
Ausstellungsgebühr (Reciprocity Fee)nach Gegenseitigkeitje nach Staatsangehörigkeit und Visumklasse; fällt erst an, wenn das Visum genehmigt ist
Fraud Prevention and Detection Fee$500nur Hauptantragsteller unter einer L-Blanket-Petition
Gebühr für einen vorgezogenen Termin$750nur B-1/B-2, nur an ausgewählten Posten, befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026

Quelle: 22 CFR 22.1, Schedule of Fees for Consular Services, Positionen 21, 23, 25 und 26 (eCFR, Stand 1. Oktober 2026); Federal Register 2026-11513 vom 9. Juni 2026; US-Botschaft Wien, Important Visa Information. Die Gebühren sind nicht erstattbar und nicht übertragbar.

Das übernehmen wir
Visa-Fahrplan

Schriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.

Zur Leistung →

5Interview oder Antrag per Post

Lange konnten viele Antragsteller ihr Visum per Post verlängern, ohne zum Interview zu erscheinen. Seit dem 2. September 2025 gilt eine enge Regel. Alle Antragsteller für Nichteinwanderungsvisa brauchen grundsätzlich ein persönliches Interview, unabhängig vom Alter. Ausgenommen sind im Wesentlichen Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen sowie Antragsteller, die ein voll gültiges B-1-, B-2- oder B-1/B-2-Visum innerhalb von zwölf Monaten nach dessen Ablauf verlängern und bei der früheren Ausstellung mindestens achtzehn Jahre alt waren.

Für diese Verlängerung ohne Interview gelten weitere Bedingungen: Du beantragst im Land deiner Staatsangehörigkeit oder deines Wohnsitzes, dir wurde nie ein Visum verweigert, es sei denn, die Ablehnung wurde überwunden, und es gibt keinen erkennbaren Ausschlussgrund. Auch dann darf der Konsul im Einzelfall ein Interview verlangen. Wer per Post einreicht, ohne die Bedingungen zu erfüllen, bekommt sein Paket zurück, schreibt die Botschaft in Wien.

Für Unternehmer heißt das: Wer ein L-1, E-2 oder O-1 verlängert, geht wieder zum Interview, auch wenn er schon drei Visa im Pass hat. Plane den Termin daher so früh wie eine Erstantragstellung. Die Vertretungen in Deutschland empfehlen das Verfahren per Post dringend, wenn man es nutzen darf, weil es nur wenige Wochen dauert. Ob du dazu gehörst, steht auf den Seiten des Dienstleisters.

Wer sein Visum verlängern will, ohne die USA zu verlassen, braucht dagegen kein Konsulat, sondern USCIS. Das ist kein Visum, sondern eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus. Den Unterschied erklärt der Leitfaden Change of Status oder Konsularverfahren.

6Termin, Wartezeit und Notfalltermin

Den Termin buchst du über dasselbe Profil, in dem du die Gebühr bezahlt hast. Wie lange du wartest, hängt vom Posten und von der Visumklasse ab. Das State Department veröffentlicht geschätzte Wartezeiten für jeden Posten weltweit; die Vertretungen verweisen selbst auf dieses Werkzeug. Die Botschaft in Wien rät, lange vor der geplanten Reise zu beantragen, auch wenn die Pläne noch nicht feststehen, und keine Reise zu buchen, bevor das Visum erteilt ist. Ein Flugticket brauchst du für den Antrag nicht.

Ist kein passender Termin frei, nimmst du zuerst irgendeinen verfügbaren Termin und stellst dann einen Antrag auf einen vorgezogenen Termin. Wien betont, dass dabei nur echte Notfälle berücksichtigt werden. Schlechte Planung, etwa ein in letzter Minute gestellter ESTA-Antrag, zählt nicht dazu. Unabhängig von der neuen Gebühr für B-Visa können die Vertretungen aus humanitären Gründen oder bei dringender Reise im nationalen Interesse der USA weiterhin kostenlos vorziehen, etwa bei einer dringenden medizinischen Behandlung.

Ein Tipp aus der Praxis: Die Wartezeiten der drei deutschen Posten können sich unterscheiden. Weil du innerhalb Deutschlands frei wählen darfst, lohnt sich der Vergleich.

Weiterlesen →

7Der Tag am Konsulat: Sicherheitskontrolle und Interview

Der Termin beginnt nicht am Schalter, sondern an der Sicherheitsschleuse. Die Vertretungen in Deutschland verbieten Mobiltelefone und andere elektronische Geräte, ausdrücklich auch Smartwatches, Fitnesstracker, Tablets, Laptops, Kopfhörer, Kameras und Bluetooth-Tracker. Verboten sind außerdem spitze Gegenstände, Zigaretten und Feuerzeuge, verschlossene Umschläge und Pakete, Getränke und Essen, außer kleinen Mengen für Babys oder aus medizinischen Gründen, und Taschen außer einer kleinen Handtasche. Aufbewahrungsmöglichkeiten gibt es nicht. Wer mit einem verbotenen Gegenstand kommt, wird abgewiesen und muss einen neuen Termin buchen.

Komm mindestens fünfzehn Minuten vor deinem Termin, empfehlen die deutschen Vertretungen; wer zu spät kommt, riskiert eine Verschiebung. Für Frankfurt nennt das Konsulat eine Aufenthaltsdauer von etwa ein bis drei Stunden. In der Schweiz sind Mobiltelefone in den Konsularagenturen erlaubt, für die Visaabteilung in Bern gelten die Regeln der Botschaft; prüfe sie vor dem Termin auf deren Seite.

Mitbringen solltest du den Pass, die Bestätigungsseite des DS-160 mit dem richtigen Barcode, die Terminbestätigung und die Unterlagen zu deinem Visum: bei petitionsbasierten Visa die Genehmigung von USCIS, beim E-2 deine Unterlagen zum Unternehmen und zur Investition, beim B-1 Nachweise zum Zweck der Reise. Die Botschaft in Wien nennt als Mindestliste die DS-160-Bestätigung und unterstützende Unterlagen.

Das Interview selbst ist oft kurz. Der Konsul hat dein DS-160 vor sich und stellt Fragen zu Zweck, Dauer und Hintergrund deiner Reise. Antworte knapp und ehrlich, und so, wie es in deinen Unterlagen steht. Widersprüche zwischen Formular und Gespräch sind gefährlicher als eine Antwort, die du nicht weißt.

Weiterlesen →

8Wenn der Fall offen bleibt: 221(g) und Administrative Processing

Am Ende des Interviews steht eine von drei Antworten: genehmigt, abgelehnt nach Section 214(b) oder abgelehnt nach Section 221(g). Die dritte ist die, die am meisten verwirrt. Der Konsul verweigert das Visum, weil Unterlagen fehlen oder weil eine weitere Prüfung nötig ist, und nennt das oft Administrative Processing.

Das Foreign Affairs Manual ist hier deutlich. Der Brief, den du bekommst, muss die Rechtsgrundlage nennen und darf die Entscheidung nicht als vorläufig oder ausgesetzt bezeichnen. Er muss außerdem den Satz enthalten, dass die Entscheidung für Visazwecke, einschließlich ESTA, eine Ablehnung ist. Wer nach einem 221(g) einfach mit ESTA fliegen will, muss das wissen.

Die gute Nachricht steht ebenfalls im Manual: Reichst du die verlangten Unterlagen innerhalb eines Jahres ein oder ist die Prüfung abgeschlossen, wird der Fall fortgesetzt, ohne neues DS-160 und ohne neue Gebühr. Nach einem Jahr musst du neu beantragen und neu zahlen, es sei denn, die Verzögerung lag bei den US-Behörden.

Weiterlesen →

Drei Ergebnisse nach dem Interview
ErgebnisWas es rechtlich istWas du tust
GenehmigtVisum wird ausgestelltPass über den gewählten Rückweg abholen oder liefern lassen
Ablehnung nach Section 221(g)eine Ablehnung, auch für ESTA; der Fall lässt sich innerhalb eines Jahres ohne neues Formular und ohne neue Gebühr fortsetzenverlangte Unterlagen nachreichen oder das Ende der Prüfung abwarten
Ablehnung nach Section 214(b)du hast nicht überzeugt, dass du die Voraussetzungen der Klasse erfüllst; kein Verzicht möglich, aber auch keine dauerhafte Sperreneu beantragen, wenn sich deine Lage geändert hat

Quelle: State Department, 9 FAM 403.10 (NIV Refusals), Abschnitte 403.10-2(B), 403.10-3(A) und 403.10-4 (abgerufen am 24. Oktober 2026).

9Wenn das Visum abgelehnt wird

Eine Ablehnung nach Section 214(b) bedeutet, dass du den Konsul nicht überzeugt hast, die Voraussetzungen der beantragten Visumklasse zu erfüllen. Bei Besuchervisa ist das meist die Frage, ob du nach der Reise zurückkehrst; bei E- und L-Visa kann es ebenso um das Unternehmen gehen. Für 214(b) gibt es keinen Verzicht und kein förmliches Rechtsmittel. Gegen keine Ablehnung eines Nichteinwanderungsvisums gibt es einen Widerspruch; die Botschaft in Wien schreibt: alle Entscheidungen sind endgültig.

Endgültig heißt aber nicht für immer. Das Manual stellt klar, dass 214(b) kein dauerhafter Ausschlussgrund ist. Du kannst jederzeit neu beantragen, nach denselben Regeln wie beim ersten Mal, mit neuem Formular und neuer Gebühr. Sinnvoll ist das, wenn sich etwas geändert hat: deine Lage, dein Unternehmen oder die Qualität deiner Nachweise. Wer dieselbe Akte noch einmal vorlegt, bekommt meist dieselbe Antwort.

Eine Ablehnung kann auch spätere Reisen mit ESTA betreffen. Bevor du nach einer Ablehnung irgendetwas beantragst, auch ein ESTA, lass den Fall prüfen.

Weiterlesen →

Persönlich klären
Beratung zu Visum und Greencard

Welcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.

Gespräch buchen →

10Das Generalkonsulat Frankfurt

Frankfurt ist einer von drei Visumposten in Deutschland. Das Konsulat nennt für einen Termin etwa ein bis drei Stunden vor Ort und für die Bearbeitung des Visums typischerweise zehn Arbeitstage, im Einzelfall länger. Die Mitarbeiterparkplätze stehen Besuchern nicht offen; wegen Bauarbeiten rund um das Konsulat, die bis Dezember 2026 dauern sollen, rät das Konsulat zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Warteraum ist nicht voll klimatisiert, es gibt einen Trinkbrunnen und einen Getränkeautomaten.

Der Leitfaden zu Frankfurt beschreibt Termin, Ablauf und Anreise und auch den Weg der E-Visa für Unternehmer und Investoren.

Weiterlesen →

11Die Botschaft Berlin

In Berlin ist das Visum Sache der Konsularabteilung der Botschaft. Wer nach dem "US-Konsulat Berlin" sucht, landet hier. Die Botschaft ist an amerikanischen und deutschen Feiertagen geschlossen und bittet Besucher wegen der wenigen Parkplätze, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Für die Sicherheitskontrolle gelten dieselben Verbote wie in Frankfurt und München.

Berlin ist für Antragsteller aus dem Norden und Osten Deutschlands oft der kürzeste Weg. Weil du innerhalb Deutschlands frei wählen darfst, lohnt sich der Blick auf die Wartezeit in Berlin auch für Antragsteller aus dem Süden.

Weiterlesen →

12Das Generalkonsulat München

München ist der dritte deutsche Visumposten. Das Konsulat liegt verkehrsgünstig, Parkplätze in der Umgebung sind aber äußerst knapp; die Vertretung rät deshalb zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Antragsteller aus dem Süden Deutschlands ist München oft die naheliegende Wahl. Wer in Österreich wohnt und die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann hier ebenfalls beantragen.

Weiterlesen →

13Die Botschaft Wien

Für Österreich ist die Botschaft in Wien zuständig, die Interviews finden in der Konsularabteilung an einem eigenen Standort statt. Antrag, Gebühr und Termin laufen auch hier über U.S. Travel Docs. Eine Abholung des Passes im Konsulat gibt es nicht: Er kommt über eine kostenlose Abholstelle in Wien oder gegen Gebühr per Kurier nach Hause. Im Warteraum stehen zwei Fotoautomaten, die Botschaft bittet aber, eigene Fotos mitzubringen, um Zeit zu sparen.

Wien weist außerdem darauf hin, dass ein Antrag samt Gebühr nicht von einer anderen Vertretung übertragen werden kann. Wer einen Antrag in Deutschland begonnen hat, beginnt für Wien neu.

Weiterlesen →

14Die Botschaft Bern und die Konsularagentur Zürich

In der Schweiz stellt nur die Botschaft in Bern Visa aus, für die Schweiz und für Liechtenstein. Die Konsularagenturen in Zürich und Genf sind für US-Bürger da und bieten keine Visadienste an. Bern bedient Bürger und Einwohner der Schweiz und Liechtensteins vorrangig.

Der Pass kommt per Post an eine Adresse in der Schweiz oder Liechtenstein, an eine Abholstelle der Schweizerischen Post oder kostenlos in eine Abholstelle in Bern, wo er dreißig Kalendertage liegen bleibt. Danach geht er an die Botschaft zurück. Ins Ausland liefert die Botschaft nicht.

Weiterlesen →

15Unternehmer am Konsulat: E-, L- und O-Visa

Für Unternehmer und Investoren gelten am Konsulat dieselben Schritte wie für jeden anderen, aber die Entscheidung hängt an mehr Papier. Beim L-1 und beim O-1 hat USCIS die Petition in der Regel bereits genehmigt, bevor du zum Konsulat gehst; der Konsul entscheidet dann über das Visum. Beim L-1 unter einer Blanket-Petition prüft der Konsul selbst die Kernfragen: ob die Stelle in den USA bei einem genehmigten Unternehmen liegt, ob sie eine Führungs- oder Spezialistenstelle ist und ob du in den drei Jahren vor dem Antrag ein Jahr für das Unternehmen im Ausland gearbeitet hast. Wie das abläuft, beschreiben die Leitfäden L-1 beantragen und Blanket L.

Beim E-1 und E-2 gibt es keine Petition. Der ganze Fall wird am Konsulat entschieden: Staatsangehörigkeit, Unternehmen, Handel oder Investition. Deutschland ist seit 1956 Vertragsstaat für beide E-Visa, Österreich seit 1931, die Schweiz seit 1855. Das Interview ist hier kein Formalakt, sondern die eigentliche Prüfung. Die Unterlagen dafür bereitest du Monate vorher vor. Mehr dazu in den Leitfäden zum Antrag für das E-2 und zum Antrag für das E-1.

Ein Punkt, den viele übersehen: Die Pflicht, Social-Media-Konten auf öffentlich zu stellen, gilt nach den Hinweisen der Vertretungen für eine Liste von Klassen wie H-1B, F, M, J und andere. E, L und O stehen nicht auf dieser Liste (Stand Oktober 2026). Im DS-160 musst du deine Konten trotzdem angeben.

Und für die Reise selbst gilt: Das Visum erlaubt dir, an der Grenze um Einreise zu bitten. Über die Einreise entscheidet der Grenzbeamte. Wer mit Visum aus dem falschen Grund reist, etwa mit dem E-2 in den Urlaub, sollte unseren Beitrag zu ESTA oder Arbeitsvisum lesen.

Das übernehmen wir
Visa-Fahrplan

Schriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.

Zur Leistung →
Zusammengefasst
  • Visa gibt es in Deutschland nur in Frankfurt, Berlin und München, in Österreich in Wien und in der Schweiz in Bern; Hamburg, Leipzig, Düsseldorf, Zürich und Genf stellen keine aus.
  • Beantragt wird im Land deines Wohnsitzes oder deiner Staatsangehörigkeit, mit DS-160, bezahlter Gebühr und biometrischen Daten.
  • Die Antragsgebühr beträgt $185 für Besuchervisa, $205 für L, O und H und $315 für E-Visa; sie wird nicht erstattet.
  • Fast alle Antragsteller müssen zum persönlichen Interview; ohne Interview geht es fast nur noch bei der Verlängerung eines B-Visums.
  • Eine Ablehnung nach 221(g) lässt sich innerhalb eines Jahres ohne neue Gebühr fortsetzen, eine nach 214(b) nur mit einem neuen Antrag.

Häufige Fragen

Muss ich mein US-Visum in Deutschland beantragen, wenn ich in Österreich oder der Schweiz lebe?

Nein. Die Vertretungen bitten Antragsteller, den Termin im Land ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit zu buchen. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Wien kann also in Wien oder in Deutschland beantragen. In Bern haben Bürger und Einwohner der Schweiz und Liechtensteins Vorrang; wer dort nicht wohnt, muss mit erheblichen Wartezeiten rechnen.

Kann ich in Hamburg, Düsseldorf oder Zürich ein Visum beantragen?

Nein. Die US-Konsulate in Hamburg, Leipzig und Düsseldorf bieten keine Visadienste an, ebenso wenig die Konsularagenturen in Zürich und Genf. Visa gibt es in Deutschland in Frankfurt, Berlin und München, in Österreich in Wien und in der Schweiz in Bern.

Was kostet ein US-Visum am Konsulat?

Die Antragsgebühr beträgt je Person $185 für Besuchervisa wie das B-1, $205 für petitionsbasierte Visa wie L, O und H und $315 für E-Visa. Je nach Staatsangehörigkeit kann nach der Genehmigung eine Ausstellungsgebühr dazukommen. Die Gebühren werden nicht erstattet, auch nicht nach einer Ablehnung.

Brauche ich für das Visum immer ein persönliches Interview?

In der Regel ja. Seit dem 2. September 2025 müssen fast alle Antragsteller unabhängig vom Alter persönlich erscheinen. Ausnahmen gibt es vor allem für Diplomaten und für die Verlängerung eines voll gültigen B-1/B-2-Visums innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf, wenn weitere Bedingungen erfüllt sind. Auch dann darf der Konsul ein Interview verlangen.

Was bedeutet es, wenn mein Fall nach dem Interview in Administrative Processing geht?

Der Konsul hat den Antrag nach Section 221(g) abgelehnt, weil Unterlagen fehlen oder eine weitere Prüfung nötig ist. Rechtlich ist das eine Ablehnung, auch für ESTA. Reichst du das Verlangte innerhalb eines Jahres ein oder endet die Prüfung, wird der Fall ohne neues Formular und ohne neue Gebühr fortgesetzt.

Kann ich gegen eine Visumablehnung Widerspruch einlegen?

Nein. Gegen die Ablehnung eines Nichteinwanderungsvisums gibt es kein förmliches Rechtsmittel. Du kannst jederzeit neu beantragen. Sinnvoll ist das, wenn sich an deiner Lage oder an deinen Nachweisen etwas geändert hat.

So helfen wir dir

Perspektive Ausland · Veranstaltung

Investoren-Erlebnisreise Texas

Austin, Texas · 8. bis 12. März 2027

Fünf Tage in Austin mit Sebastian Sauerborn: Firmen, Visa, Immobilien, Banking und die Menschen vor Ort. Die US-Firmengründung im Wert von $3.500 ist im Ticket enthalten, dazu ein Jahr New Horizons Club.

  • Schlüsselfertige US-Firmengründung im Wert von $3.500
  • 1 Jahr New Horizons Club im Wert von $1.299
  • Fünf Tage Programm auf Deutsch, Begleitperson kostenlos
Sebastian Sauerborn
Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
15 Minuten Lesezeit · Stand: Oktober 2026

Alle Leitfäden zu diesem Thema

Ein Vormittag in der US-Botschaft in London: drei Stationen, ein Interview und fünf Tipps für deinen Termin. Weiterlesen → 221(g) und Administrative Processing: ein Nein auf dem Papier, ein Vielleicht in der Praxis Was eine Ablehnung nach 221(g) bedeutet, die Frist von einem Jahr, Unterlagen nachreichen, Status prüfen und der Unterschied zu 214(b). Weiterlesen → US-Botschaft Berlin: Visum und Termin, und warum dein Handy zu Hause bleibt Wer in Berlin beantragen darf, Termin, Gebühren, Sicherheitskontrolle und was nach dem Interview passiert. Weiterlesen → US-Botschaft Bern: das Visum für Schweizer, und warum Zürich nur für Amerikaner da ist Wer in Bern beantragen darf, warum Zürich und Genf keine Visa ausstellen, Gebühren, Interview und Passrückgabe. Weiterlesen → DS-160 ausfüllen: das Formular, das der Konsul vor dir gelesen hat (und das DS-156E für E-Visa) Was das DS-160 fragt, wie du Namen, Foto und Social Media richtig angibst, Barcode und Termin, und wer das DS-156E braucht. Weiterlesen → US-Botschaft Wien: ab 185 Dollar, kein Handy, ein Konsularbeamter. Was Österreicher vor dem Visa-Termin wissen sollten Wer in Wien beantragt, was es kostet, wie lange du wartest und wie die Konsularabteilung E-, L- und Besuchervisa abwickelt. Weiterlesen → US-Generalkonsulat Frankfurt: Visum, Termin und E-Visa an Amerikas größtem Konsulat Wer in Frankfurt beantragt, warum jedes E-Visum aus Deutschland dorthin geht, Termin, Gebühren und Einlass. Weiterlesen → US-Generalkonsulat München: Visum und Termin, und wann dich dein Antrag doch nach Frankfurt schickt Was München bearbeitet und was nach Frankfurt geht, Termin, Gebühren, Einlass und Interview. Weiterlesen → US-Visum Termin: Wartezeit, Notfalltermin und wie du einen früheren Termin findest Buchung, Wartezeiten in Frankfurt, Berlin, München, Wien und Bern, Notfalltermin und Wechsel auf einen früheren Termin. Weiterlesen → Das Visa-Interview: Ablauf, Dokumente, Fragen, und warum der Konsularbeamte deine Antworten schon kennt Wer zum Interview muss, Dokumente nach Visumklasse, Ablauf am Tag, die Fragen und die drei möglichen Ergebnisse. Weiterlesen → US-Visum abgelehnt: was tun? Was der Paragraf auf deinem Schreiben sagt und welcher Weg jetzt offensteht Was 221(g), 214(b) und 212(a) bedeuten, warum es keine Berufung gibt, wie du neu beantragst und was das für ESTA heißt. Weiterlesen →

Mehr zum Thema US-Visum

Alle Beiträge →