Jedes E-Visum aus Deutschland geht durch dieselbe Tür in Frankfurt. Deins auch.
US-Generalkonsulat Frankfurt: Visum, Termin und E-Visa an Amerikas größtem Konsulat
Teil des Leitfadens US-Visum am Konsulat: was dich in Frankfurt, Berlin, München, Wien und Bern hinter der Schleuse erwartet
Frankfurt ist der größte konsularische Posten der Vereinigten Staaten und in Deutschland die einzige Vertretung, die E-Visa und Einwanderungsvisa bearbeitet. Wer hier beantragen darf, wie du vom Formular zum Termin kommst, was es kostet, was dein Unternehmen vorher liefern muss und was am Eingang draußen bleibt, steht hier.
1Was nur Frankfurt bearbeitet
Drei US-Vertretungen in Deutschland stellen Visa aus: die Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und München. Die Konsulate in Hamburg, Leipzig und Düsseldorf bieten keine Visadienste an. Unter den dreien hat Frankfurt eine Sonderrolle. Nach den Angaben des State Department bearbeitet Frankfurt alle Kategorien, ausdrücklich auch die E-Visa, und in Deutschland als einzige Vertretung alle Einwanderungsvisa sowie alle Anträge auf E-1 und E-2. Berlin und München stellen nur Nichteinwanderungsvisa aus.
Für dich als Unternehmer heißt das: Wenn du als Händler mit dem E-1 oder als Investor mit dem E-2 in die USA willst, führt dein Weg nach Frankfurt, egal ob du in Kiel, Dresden oder Freiburg wohnst. Dasselbe gilt für das Einwanderungsvisum am Ende eines Greencard-Verfahrens aus dem Ausland, etwa nach einer EB-5-Investition. Für ein B-1, ein L-1, ein H-1B oder ein O-1 kannst du dagegen auch nach Berlin oder München gehen.
Frankfurt ist dabei kein gewöhnliches Konsulat. Die US-Vertretung beschreibt das Generalkonsulat als den größten konsularischen Posten der Vereinigten Staaten und als eine der größten diplomatischen Vertretungen der Welt. Zum Konsularbezirk zählen nach der Kontaktseite der Mission Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Das Konsulat ist an deutschen und amerikanischen Feiertagen geschlossen.
| Vertretung | Visadienste | Bundesländer laut State Department |
|---|---|---|
| Generalkonsulat Frankfurt | alle Kategorien, auch E-1, E-2 und alle Einwanderungsvisa | Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
| Botschaft Berlin | nur Nichteinwanderungsvisa | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
| Generalkonsulat München | nur Nichteinwanderungsvisa | Bayern |
| Konsulate Düsseldorf, Hamburg, Leipzig | keine | keine |
Quelle: State Department, U.S. Visa: Reciprocity and Civil Documents by Country, Germany, Abschnitt Visa Issuing Posts (Stand 1. Juli 2026); US-Botschaft und Konsulate in Deutschland, Visas (Stand 11. Oktober 2026) und Contact Us (Stand 4. März 2026). Die Zuordnung der Bundesländer betrifft den Konsularbezirk; Nichteinwanderungsvisa darfst du an jeder Visumstelle im Land beantragen.
2Wer in Frankfurt beantragen darf
Die Grundregel steht auf den Seiten aller drei Missionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Wer ein Nichteinwanderungsvisum beantragt, bucht den Interviewtermin bei der Botschaft oder dem Konsulat in dem Land, in dem er wohnt oder dessen Staatsangehörigkeit er hat. Wohnsitz meint dabei den Ort, an dem du tatsächlich lebst, deinen Lebensmittelpunkt, nicht den Ort, an dem du dich am Tag des Antrags gerade aufhältst.
Innerhalb Deutschlands bist du frei. Das Foreign Affairs Manual des State Department hält fest, dass die Zuständigkeitsbezirke der Konsulate nichts an deinem Recht ändern, ein Nichteinwanderungsvisum an jeder Visumstelle in deinem Wohnsitzland zu beantragen. Wer in Hamburg wohnt, darf also für ein B-1 in Frankfurt buchen, wenn dort ein passender Termin frei ist. Die Ausnahme sind die E-Visa: Die bearbeitet in Deutschland nur Frankfurt.
2.1Österreicher, Schweizer und Deutsche im Ausland
Wer als Österreicher in Hessen lebt, darf in Frankfurt beantragen, weil er dort wohnt, oder in Wien, weil er Österreicher ist. Wer als Deutscher in der Schweiz lebt, darf in Bern beantragen; Bern bearbeitet vorrangig Antragsteller mit Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit in der Schweiz und in Liechtenstein. Wer außerhalb seines Wohnsitz- und Staatsangehörigkeitslandes bucht, muss nach dem State Department mit deutlich längeren Wartezeiten rechnen und kann es schwerer haben, sich für das Visum zu qualifizieren. Gezahlte Gebühren werden weder erstattet noch auf eine andere Vertretung übertragen.
3Vom DS-160 zum Termin
Der Weg zum Termin ist in Frankfurt derselbe wie in Berlin und München. Antrag, Gebühr und Termin laufen über U.S. Travel Docs, nach den Worten der Mission das einzige private Unternehmen, das sie für Visainformationen und Antragsdienste in Deutschland autorisiert hat. Was andere Agenturen anbieten, ersetzt diesen Weg nicht.
- DS-160 ausfüllen: das Online-Formular für Nichteinwanderungsvisa, auf Englisch, mit deinem Namen genau so, wie er im Pass steht. Für E-Visa kommt bei manchen Antragstellern das DS-156E dazu (Abschnitt E-Visa unten).
- Gebühr zahlen: über das Profil beim Dienstleister. Ein Antrag gilt erst als gestellt, wenn das unterschriebene DS-160, die Gebühr und deine biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) vorliegen.
- Termin buchen: im selben Profil, mit der Bestätigungsnummer deines DS-160. Die Nummer beginnt mit AA und muss mit der Nummer übereinstimmen, die du bei der Buchung angegeben hast. Die Botschaft in Wien weist ausdrücklich darauf hin, dass du sonst nicht zum Interview kommst, und bittet, das DS-160 spätestens zwei Werktage vor dem Termin abzuschicken.
Jeder Antragsteller braucht ein eigenes DS-160 und zahlt eine eigene Gebühr, auch dein Ehepartner und jedes Kind. Wie du das Formular ohne Fehler ausfüllst, steht im Leitfaden zum DS-160.
Welcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
4Was das Visum in Frankfurt kostet
Die Gebühren sind keine Frankfurter Besonderheit. Sie stehen in der Gebührenordnung des State Department und gelten an jeder Vertretung weltweit. Die Antragsgebühr hängt an der Visumklasse: $185 für Visa ohne Petition wie das B-1 und das B-2, $205 für Visa mit Petition wie das L, das H und das O, $315 für E-Visa. Sie ist nicht erstattbar, auch nicht nach einer Ablehnung.
Dazu kann eine Ausstellungsgebühr kommen, die erst fällig wird, wenn das Visum genehmigt ist. Sie richtet sich nach Gegenseitigkeit, also danach, was dein Heimatland Amerikanern für ein vergleichbares Visum berechnet. Für Deutsche ist die Tabelle freundlich: keine Ausstellungsgebühr für B, E und L. Für Schweizer sieht die Tabelle bei E und L eine Ausstellungsgebühr und kürzere Gültigkeiten vor; das betrifft dich auch dann, wenn du als Schweizer in Frankfurt beantragst.
Wer als Mitarbeiter über eine L-Blanket-Petition seines Konzerns kommt, zahlt als Hauptantragsteller zusätzlich die Fraud Prevention and Detection Fee von $500 direkt beim Konsulat. Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten in den USA, von denen mehr als die Hälfte ein H-1B oder L hat, zahlen bei Blanket-Anträgen außerdem eine Gebühr von 4.500 Dollar nach Public Law 114-113.
| Visum | Antragsgebühr | Ausstellungsgebühr für Deutsche | Längste Gültigkeit für Deutsche |
|---|---|---|---|
| B-1, B-2, B-1/B-2 | $185 | keine | 120 Monate, mehrfache Einreise |
| E-1, E-2 | $315 | keine | 60 Monate, mehrfache Einreise |
| L-1 | $205 | keine | 60 Monate, mehrfache Einreise |
| H-1B, O-1 | $205 | keine | 60 Monate, höchstens so lange wie die genehmigte Petition |
| L-1 über eine Blanket-Petition, nur Hauptantragsteller | zusätzlich $500 Fraud Prevention and Detection Fee | keine | wie L-1 |
Quelle: 22 CFR 22.1, Schedule of Fees for Consular Services, Positionen 21 und 25 (eCFR, Stand 1. Oktober 2026); State Department, Reciprocity Schedule Germany (Stand 1. Juli 2026). Die Ausstellungsgebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit, nicht nach dem Ort des Antrags. Antragsgebühren sind nicht erstattbar.
5Termin und Wartezeit in Frankfurt
Das State Department veröffentlicht jeden Monat für jede Vertretung, wann der nächste freie Interviewtermin zu erwarten ist. Frankfurt lag dabei im Juni 2026 bei den meisten Kategorien länger als Berlin und München: anderthalb Monate für Besuchervisa, ein Monat für Visa mit Petition. Die Werte sind eine Schätzung, keine Zusage, und können sich von Woche zu Woche ändern.
Weil du innerhalb Deutschlands frei wählen darfst, lohnt bei B-1, L-1 oder O-1 der Blick auf die beiden anderen Vertretungen. Für E-Visa gibt es diese Wahl nicht; dort bestimmt das Verfahren in Frankfurt den Takt, nicht die Tabelle. Die Vertretungen geben laufend neue Termine frei. Wer gebucht hat, kann später auf einen früheren Termin wechseln, wenn einer frei wird.
Einen vorgezogenen Termin gibt es nur in echten Notfällen, etwa bei einem Todesfall oder einem medizinischen Notfall, und erst, nachdem du das DS-160 abgeschickt, die Gebühr gezahlt und den ersten freien regulären Termin gebucht hast. Wie das geht und welche Gründe nicht zählen, steht im Leitfaden zu Termin und Wartezeit.
| Vertretung | B-1/B-2 | F, M, J | Petition (H, L, O, P, Q) | C, D |
|---|---|---|---|---|
| Frankfurt | 1,5 Monate | 2 Monate | 1 Monat | 1 Monat |
| Berlin | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten |
| München | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten |
Quelle: State Department, Global Visa Wait Times, letzte Aktualisierung 18. Juni 2026. Monate in Schritten von 30 Tagen, einschließlich Wochenenden und Feiertagen; die Werte ändern sich monatlich und sind keine Zusage. E-Visa führt die Tabelle nicht.
6E-Visa: erst das Unternehmen, dann du
Das E-Visum ist an deine Staatsangehörigkeit und an ein Unternehmen gebunden. Deutschland ist seit dem 14. Juli 1956 Vertragsstaat für E-1 und E-2, Österreich seit 1931, die Schweiz seit 1855. Mindestens die Hälfte des US-Unternehmens muss Staatsangehörigen des Vertragsstaats gehören. Als Investor musst du das Unternehmen entwickeln und leiten und es kontrollieren; als Mitarbeiter arbeitest du dort als Führungskraft, Vorgesetzter oder mit unverzichtbaren Fachkenntnissen. Was das im Einzelnen heißt, steht im Leitfaden zum E-2 und im Leitfaden zum E-1.
Das Foreign Affairs Manual erlaubt Konsularabteilungen, für E-Visa ein Registrierungsprogramm zu führen: eine Datenbank der Unternehmen, die bei einem früheren Antrag die Voraussetzungen erfüllt haben. Frankfurt arbeitet nach dem Verfahren, das der offizielle Dienstleister veröffentlicht hat, genau so. Zuerst reichst du die Unterlagen des Unternehmens ein, auf Papier und zusätzlich als PDF, geordnet nach einem vorgegebenen Schema: Eigentum, Investition oder Handel, Geschäftsplan, Räume, deine Rolle. Erst wenn die E-Visa-Einheit das Unternehmen geprüft hat, wirst du zum Interview eingeladen. Bei späteren Anträgen, etwa für weitere Mitarbeiter, greift der Konsularbeamte auf diese Registrierung zurück, prüft aber trotzdem jeden Antragsteller einzeln.
6.1DS-160, DS-156E und die Absicht auszureisen
Nach dem Foreign Affairs Manual in der Fassung vom 17. Februar 2026 reicht der E-2-Investor als Hauptantragsteller kein DS-156E ein, nur das DS-160. Wer als E-1-Händler kommt oder als Manager oder unverzichtbarer Mitarbeiter eines E-2-Unternehmens, reicht das DS-156E weiterhin zusammen mit dem DS-160 ein. Ehepartner und Kinder brauchen es nicht.
Ein Wohnsitz im Ausland, den du behalten musst, wird beim E-Visum nicht verlangt. Du darfst dein Haus in Deutschland verkaufen und deinen Hausrat mitnehmen. Es genügt in der Regel, dass du unmissverständlich erklärst, die USA zu verlassen, wenn dein E-Status endet. Wer schon eine Einwanderungspetition laufen hat, muss den Konsularbeamten davon besonders überzeugen. Welche Fragen dich im Gespräch erwarten, steht im Leitfaden zum E-2-Interview.
| Antragsteller | DS-160 | DS-156E |
|---|---|---|
| E-1, Hauptantragsteller (Händler) | ja | ja |
| E-2, Investor als Hauptantragsteller | ja | nein |
| E-2, Manager und unverzichtbare Mitarbeiter | ja | ja |
| Ehepartner und Kinder (E-1 und E-2) | ja | nein |
Quelle: State Department, 9 FAM 402.9-5(A) und 402.9-6(A), CT:VISA-2190 vom 17. Februar 2026.
Gründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.
7L, H und O: mit genehmigter Petition nach Frankfurt
Beim L-1, beim H-1B und beim O-1 entscheidet zuerst USCIS in den USA über die Petition deines Arbeitgebers. Am Konsulat beantragst du danach das Visum, das dich zur Einreise berechtigt. Du bringst die Genehmigung mit, das Formular I-797. Wer über eine Blanket-Petition seines Konzerns kommt, legt statt einer eigenen Petition das Formular I-129S mit einer Kopie der Blanket-Genehmigung I-797 vor. Der Konsularbeamte prüft dann selbst, ob du Manager, Führungskraft oder Spezialist bist und in den drei Jahren vor dem Antrag ein Jahr beim Unternehmen im Ausland gearbeitet hast.
Für diese Visa musst du nicht nach Frankfurt. Berlin und München bearbeiten sie genauso. Ein Unterschied zum E-Visum betrifft die Absicht: Beim L und beim H-1B hat der Gesetzgeber die Vermutung ausgeschlossen, dass jeder Antragsteller einwandern will. Wer mit dem L-1 kommt, darf die Greencard offen anstreben. Wie die Entsendung abläuft, steht im Leitfaden L-1 beantragen.
8Am Tag des Termins: Einlass und Interview
Am Eingang wird jeder Besucher durchsucht. Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets und Laptops gehören zu den verbotenen Gegenständen, ebenso Taschen, mit Ausnahme einer kleinen Handtasche. Die Vertretungen in Deutschland bewahren nichts auf. Wer mit einem verbotenen Gegenstand kommt, wird abgewiesen und muss einen neuen Termin vereinbaren. Wer nach einer Abgabestelle für das Handy sucht: Die gibt es im Konsulat nicht. Lass es im Hotel oder zu Hause.
Mit in die Hand gehören dein Pass, die Bestätigungsseite des DS-160, die Terminbestätigung und die Unterlagen deiner Visumklasse: beim L-1 die I-797, beim E-Visum die Unterlagen, die Frankfurt im Registrierungsverfahren verlangt. Für Nichteinwanderungsvisa ist das persönliche Interview die Regel. Ohne Interview geht es seit September 2025 im Wesentlichen nur noch bei der Verlängerung eines voll gültigen B-Visums innerhalb von zwölf Monaten nach dessen Ablauf, wenn du mindestens 18 Jahre alt warst, als das alte Visum ausgestellt wurde, und weitere Bedingungen erfüllst. Wie das Gespräch abläuft und welche Fragen kommen, steht im Leitfaden zum Visa-Interview.
9Nach dem Termin: Visum, 221(g) oder Ablehnung
Am Ende eines vollständigen Antrags gibt es nur zwei Entscheidungen: Das Visum wird ausgestellt, oder es wird abgelehnt. Wenn der Konsularbeamte noch Unterlagen braucht oder weitere Prüfungen anstößt, lehnt er den Antrag nach Section 221(g) ab und gibt dir ein Schreiben, das sagt, was fehlt. Das klingt härter, als es ist: Reichst du die verlangten Unterlagen innerhalb eines Jahres nach, wird der Fall ohne neues Formular und ohne neue Gebühr fortgesetzt. Für ESTA zählt aber auch diese Ablehnung als Ablehnung eines Visums.
Eine Ablehnung nach Section 214(b) bedeutet, dass du den Konsularbeamten nicht überzeugt hast, die Voraussetzungen deiner Visumklasse zu erfüllen. Eine Berufung gibt es nicht, aber du darfst jederzeit neu beantragen, mit neuem Formular, neuer Gebühr und neuem Interview. Was in welchem Fall zu tun ist, steht in den Leitfäden zu 221(g) und Administrative Processing und zu US-Visum abgelehnt.
Schriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
10Frankfurt jenseits der Visa: Fragen zu deinem Fall und Social Security
Allgemeine Fragen zu Visa und zum Antrag beantwortet nicht das Konsulat, sondern U.S. Travel Docs. Wer eine Frage zu einem Fall hat, den Frankfurt bereits bearbeitet, erreicht die Visa-Einheit über den Visa Navigator, ein Online-Formular, das die Mission auf ihrer Kontaktseite verlinkt. Die Botschaft in Wien sagt offen, was für alle Vertretungen gilt: Die Konsularmitarbeiter beraten nicht, und sie beurteilen keinen Fall vorab. Welches Visum zu dir passt, klärst du also vorher mit jemandem auf deiner Seite.
Viele, die nach dem US-Konsulat Frankfurt suchen, suchen eigentlich die Social Security. Für Fragen an die Social Security Administration verweist die Mission auf die Federal Benefits Unit, die sie unter dem Frankfurter Generalkonsulat führt. Was du über die Sozialversicherungsnummer für dein Leben in Amerika wissen musst, steht im Beitrag Alles rund um die Sozialversicherungsnummer in den USA.
Und wenn dein Weg nach Frankfurt noch gar nicht feststeht, weil offen ist, ob es ein E-2, ein L-1 oder doch ein ganz anderes Visum wird: Diese Entscheidung fällt vor dem Termin, nicht am Schalter. Den Überblick über alle fünf Visumposten in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt der Leitfaden US-Visum am Konsulat.
- In Deutschland bearbeitet nur das Generalkonsulat Frankfurt E-1, E-2 und Einwanderungsvisa; Berlin und München stellen nur Nichteinwanderungsvisa aus.
- Andere Nichteinwanderungsvisa beantragst du an einer Visumstelle deiner Wahl im Land, in dem du wohnst oder dessen Staatsangehörigkeit du hast.
- Antrag, Gebühr und Termin laufen über das DS-160 und den offiziellen Dienstleister U.S. Travel Docs; die Antragsgebühr liegt zwischen $185 und $315.
- Für E-Visa prüft Frankfurt zuerst das Unternehmen und dann die Person; Handy, Smartwatch und Taschen bleiben am Tag des Termins draußen.
So helfen wir dir
- Beratung zu Visum und GreencardWelcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
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