Bayern hat sein eigenes US-Konsulat. Für dein Unternehmervisum reicht es nicht immer.
US-Generalkonsulat München: Visum und Termin, und wann dich dein Antrag doch nach Frankfurt schickt
Teil des Leitfadens US-Visum am Konsulat: was dich in Frankfurt, Berlin, München, Wien und Bern hinter der Schleuse erwartet
Das Generalkonsulat München ist für Bayern zuständig und stellt Nichteinwanderungsvisa aus: Besuchervisa, L-1, H-1B, O-1. Was München nicht bearbeitet, wie du vom Formular zum Termin kommst, was es kostet und was am Eingang draußen bleibt, steht hier.
1Was München bearbeitet und was nicht
Das Generalkonsulat München ist eine von drei US-Vertretungen in Deutschland, die Visa ausstellen, neben der Botschaft in Berlin und dem Generalkonsulat in Frankfurt. Sein Konsularbezirk ist Bayern. Nach den Angaben des State Department stellt München nur Nichteinwanderungsvisa aus. Das sind die befristeten Visa, mit denen du geschäftlich reist, entsandt wirst oder in den USA arbeitest: das Besuchervisum B-1, das L-1 für die Entsendung im Konzern, das H-1B und das O-1.
Zwei Gruppen von Anträgen gehen an München vorbei. Die E-Visa, also das E-1 für Händler und das E-2 für Investoren, bearbeitet in Deutschland nur Frankfurt. Dasselbe gilt für alle Einwanderungsvisa, mit denen ein Greencard-Verfahren aus dem Ausland endet. Wer in Augsburg wohnt und ein E-2 will, fährt also nach Frankfurt, auch wenn München näher liegt.
Wer nach dem US-Konsulat München sucht, findet oft auch die Begriffe Botschaft oder amerikanisches Konsulat. Gemeint ist immer dieselbe Stelle: das Generalkonsulat, die Vertretung der Vereinigten Staaten in Bayern. Eine US-Botschaft gibt es in Deutschland nur in Berlin. Das Konsulat ist an allen amerikanischen, deutschen und bayerischen Feiertagen geschlossen. Visumanträge nimmt es nur mit Termin an.
| Visum | München | Wohin sonst |
|---|---|---|
| B-1, B-2, B-1/B-2 | ja | auch Frankfurt und Berlin |
| L-1, H-1B, O-1 und andere Visa mit Petition | ja | auch Frankfurt und Berlin |
| E-1, E-2 | nein | nur Frankfurt |
| Einwanderungsvisa (Greencard aus dem Ausland) | nein | nur Frankfurt |
Quelle: State Department, U.S. Visa: Reciprocity and Civil Documents by Country, Germany, Abschnitt Visa Issuing Posts (Stand 1. Juli 2026); 9 FAM 403.2-4(D).
2Wer in München beantragen darf
Die Grundregel gilt für alle US-Vertretungen: Wer ein Nichteinwanderungsvisum beantragt, bucht den Termin im Land, in dem er wohnt oder dessen Staatsangehörigkeit er hat. Wohnsitz ist dabei der Ort, an dem du tatsächlich lebst, nicht der, an dem du dich gerade aufhältst. Innerhalb Deutschlands bist du nicht an deinen Konsularbezirk gebunden. Das Foreign Affairs Manual hält fest, dass du ein Nichteinwanderungsvisum an jeder Visumstelle in deinem Wohnsitzland beantragen darfst. Wer in Hamburg wohnt, darf in München buchen, wer in Nürnberg wohnt, in Berlin.
2.1Österreicher und Schweizer in Bayern
Für Österreicher, die in Bayern leben, gibt es zwei Wege: München oder eine andere deutsche Visumstelle wegen des Wohnsitzes, die Botschaft in Wien wegen der Staatsangehörigkeit. Für Schweizer mit Wohnsitz in Bayern gilt dasselbe mit Bern; Bern bearbeitet vorrangig Antragsteller mit Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit in der Schweiz und in Liechtenstein. Wer dagegen weder in Deutschland wohnt noch Deutscher ist, muss nach dem State Department mit deutlich längeren Wartezeiten rechnen und kann es schwerer haben, sich für das Visum zu qualifizieren. Die Gebühr wird nicht erstattet und lässt sich nicht auf eine andere Vertretung übertragen.
Wie Wohnsitz und Staatsangehörigkeit zusammenspielen, beschreibt der Leitfaden US-Visum am Konsulat für alle fünf Visumposten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
3Vom DS-160 zum Termin
Der Weg zum Termin in München ist derselbe wie in Frankfurt und Berlin. Antrag, Gebühr und Terminbuchung laufen über U.S. Travel Docs, nach den Worten der Mission das einzige private Unternehmen, das sie für Visainformationen und Antragsdienste in Deutschland autorisiert hat. Den Termin für München wählst du dort bei der Buchung.
- DS-160: das Online-Formular des State Department, auf Englisch, mit deinem Namen genau so, wie er im Pass steht. Am Ende erhältst du eine Bestätigungsnummer, die mit AA beginnt.
- Gebühr: Du zahlst sie im Profil beim Dienstleister. Erst mit unterschriebenem DS-160, gezahlter Gebühr und biometrischen Daten gilt ein Antrag als gestellt.
- Termin: Du buchst mit derselben DS-160-Nummer. Stimmt sie am Tag des Termins nicht mit der Nummer im Terminprofil überein, kommst du nach dem Hinweis der Botschaft in Wien nicht zum Interview. Schick das DS-160 spätestens zwei Werktage vor dem Termin ab.
Jeder Antragsteller braucht ein eigenes Formular und eine eigene Gebühr, auch Kinder. Wie du das DS-160 ohne Widersprüche ausfüllst, steht im Leitfaden DS-160 ausfüllen.
Welcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
4Was das Visum in München kostet
Die Gebühren setzt das State Department weltweit einheitlich fest. Die Antragsgebühr hängt an der Visumklasse: $185 für das Besuchervisum B-1 oder B-2, $205 für Visa mit Petition wie L-1, H-1B und O-1. Sie ist nicht erstattbar, auch nicht nach einer Ablehnung, und gilt nur für die Vertretung, bei der du sie gezahlt hast.
Dazu kommt unter Umständen eine Ausstellungsgebühr, die erst anfällt, wenn das Visum genehmigt ist. Sie richtet sich nach deiner Staatsangehörigkeit, nicht nach dem Ort des Antrags. Für Deutsche und Österreicher sieht die Tabelle des State Department bei den Visa, um die es Unternehmern geht, keine Ausstellungsgebühr vor. Für Schweizer kostet die Ausstellung eines L-1 oder H-1B extra, und die Visa gelten kürzer.
Wer als Mitarbeiter über eine Blanket-Petition seines Konzerns kommt, zahlt als Hauptantragsteller zusätzlich die Fraud Prevention and Detection Fee von $500.
| Visum | Antragsgebühr | Ausstellungsgebühr für Deutsche | für Österreicher | für Schweizer |
|---|---|---|---|---|
| B-1, B-2, B-1/B-2 | $185 | keine | keine | keine |
| L-1 | $205 | keine | keine | $330 |
| H-1B | $205 | keine | keine | $140 |
| O-1 | $205 | keine | keine | keine |
| L-1 über eine Blanket-Petition, Hauptantragsteller | zusätzlich $500 | Fraud Prevention and Detection Fee, unabhängig von der Staatsangehörigkeit | ||
Quelle: 22 CFR 22.1, Schedule of Fees for Consular Services, Positionen 21 und 25 (eCFR, Stand 1. Oktober 2026); State Department, Reciprocity Schedules Germany und Austria (Stand 1. Juli 2026) und Switzerland (Stand 20. Mai 2026).
5Termin und Wartezeit in München
Das State Department veröffentlicht jeden Monat, wann an jeder Vertretung der nächste freie Interviewtermin zu erwarten ist. In der Ausgabe vom 18. Juni 2026 lag München in allen vier Gruppen unter einem halben Monat, ebenso Berlin und Wien. Frankfurt lag bei Besuchervisa bei anderthalb Monaten. Die Werte sind eine Schätzung, ändern sich von Woche zu Woche und sind keine Zusage.
Weil du innerhalb Deutschlands frei wählen darfst, ist München für ein B-1, ein L-1 oder ein O-1 oft eine gute Adresse, auch für Antragsteller außerhalb Bayerns. Die Vertretungen geben laufend neue Termine frei. Wer gebucht hat, kann in seinem Profil auf einen früheren Termin wechseln, sobald einer frei wird.
Einen vorgezogenen Termin gibt es nur bei einem dringenden, unvorhersehbaren Anlass wie einem Todesfall oder einem medizinischen Notfall, mit Nachweis, und erst nachdem du den ersten freien regulären Termin gebucht hast. Eine Hochzeit oder eine jährliche Fachmesse reicht nicht. Die Einzelheiten stehen im Leitfaden zu Termin, Wartezeit und Notfalltermin.
| Vertretung | B-1/B-2 | F, M, J | Petition (H, L, O, P, Q) | C, D |
|---|---|---|---|---|
| München | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten |
| Frankfurt | 1,5 Monate | 2 Monate | 1 Monat | 1 Monat |
| Berlin | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten |
| Wien | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten | unter 0,5 Monaten |
Quelle: State Department, Global Visa Wait Times, letzte Aktualisierung 18. Juni 2026. Monate in Schritten von 30 Tagen; die Werte ändern sich monatlich und sind keine Zusage.
6Interview oder Antrag ohne Interview
Für Nichteinwanderungsvisa gilt seit dem 2. September 2025 eine strenge Regel: Alle Antragsteller, unabhängig vom Alter, müssen in der Regel persönlich zum Interview. Ausnahmen gibt es für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen und für eine Gruppe, die für Unternehmer wichtig ist: die Verlängerung eines voll gültigen B-1, B-2 oder B-1/B-2 innerhalb von zwölf Monaten nach dessen Ablauf.
Für diese Ausnahme musst du bei der Ausstellung des alten Visums mindestens 18 Jahre alt gewesen sein, im Land deiner Staatsangehörigkeit oder deines Wohnsitzes beantragen, nie ein Visum verweigert bekommen haben, es sei denn, die Ablehnung wurde überwunden, und es darf kein Ausschlussgrund erkennbar sein. Wer ein L-1, H-1B oder O-1 verlängert, kommt nach diesen Regeln zum Interview. Und in jedem Fall darf der Konsularbeamte ein Interview anordnen, wenn er Fragen hat.
Was im Gespräch passiert und welche Fragen kommen, steht im Leitfaden zum Visa-Interview.
| Lage | Interview |
|---|---|
| Erster Antrag, jede Visumklasse | ja |
| Verlängerung eines voll gültigen B-1, B-2 oder B-1/B-2 innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf, mindestens 18 Jahre alt bei der früheren Ausstellung, Antrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes, nie abgelehnt, kein erkennbarer Ausschlussgrund | kann entfallen |
| Verlängerung eines L-1, H-1B oder O-1 | ja |
| Jeder Fall, in dem der Konsularbeamte Fragen hat | ja, auf Anordnung |
Quelle: US-Botschaft Wien, Visa Interview Waiver Notice zu den Regeln des State Department ab 2. September 2025 (abgerufen am 24. Oktober 2026).
7Am Eingang: was draußen bleibt
Jeder Besucher wird am Eingang durchsucht. Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets und Laptops gehören zu den verbotenen Gegenständen, ebenso Taschen, mit Ausnahme einer kleinen Handtasche. Die Vertretungen in Deutschland bewahren verbotene Gegenstände nicht auf. Wer damit kommt, wird abgewiesen und muss einen neuen Termin vereinbaren. Lass also das Handy im Hotel oder bei deiner Begleitung, und plan die Anreise so, dass du pünktlich am Eingang stehst und nicht noch einen Parkplatz suchen musst.
In die Hand gehören dein Pass, die Bestätigungsseite des DS-160 und die Terminbestätigung. Wer mit Petition kommt, bringt die Genehmigung von USCIS mit, das Formular I-797. Mitarbeiter unter einer Blanket-Petition legen das Formular I-129S mit einer Kopie der Blanket-Genehmigung vor. Wer eine besondere Unterstützung braucht, etwa einen Termin ohne Wartesaal aus medizinischen Gründen oder einen Gebärdensprachdolmetscher, sollte das nach dem Vorbild der Botschaft in Wien gleich nach der Buchung anmelden.
8München für Unternehmer: B-1, L-1, H-1B und O-1
Für die meisten Unternehmer aus Bayern ist München die Adresse für drei Situationen. Erstens die Geschäftsreise mit dem B-1, wenn ESTA nicht reicht oder abgelehnt wurde; was mit ESTA erlaubt ist, steht im Leitfaden ESTA für Geschäftsreisen. Zweitens die Entsendung in die US-Tochter mit dem L-1, nachdem USCIS die Petition genehmigt hat oder der Konzern eine Blanket-Petition hält. Drittens das O-1 für Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, ebenfalls nach einer genehmigten Petition.
Beim L-1 und beim H-1B gilt die Vermutung nicht, dass du einwandern willst; der Gesetzgeber hat diese Visa ausdrücklich davon ausgenommen. Beim B-1 und beim O-1 dagegen musst du den Konsularbeamten überzeugen, dass du die Voraussetzungen der Visumklasse erfüllst, beim B-1 auch, dass du nach deinem Besuch zurückkehrst. Wer nicht überzeugt, wird nach Section 214(b) abgelehnt.
Deine Familie beantragt mit, aber nicht auf deinem Formular. Ehepartner und Kinder bekommen ein eigenes abgeleitetes Visum, etwa das L-2, das H-4 oder das O-3, mit eigenem DS-160 und eigener Gebühr. Nach der Tabelle des State Department gilt ihr Visum nie länger als deins. Für das H-1B und das H-4 kommt eine Besonderheit dazu: Die Missionen verlangen von Antragstellern bestimmter Klassen, darunter H-1B und H-4, ihre Konten in sozialen Medien auf öffentlich zu stellen, damit Identität und Zulässigkeit geprüft werden können. B, E, L und O stehen nicht auf dieser Liste.
Wer ein eigenes Unternehmen in den USA aufbauen und leiten will, landet oft beim E-2 und damit in Frankfurt. Wer zu Hause ein Unternehmen hat, das ihn entsenden kann, prüft vorher das L-1; das lässt sich auch in München beantragen. Den Vergleich der beiden Wege zeigt der Leitfaden L-1-Visum, die Frankfurter Seite der Sache der Leitfaden zum US-Generalkonsulat Frankfurt.
Schriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
9Nach dem Termin: Visum, 221(g) oder Ablehnung
Am Ende eines vollständigen Antrags gibt es zwei Entscheidungen: Ausstellung oder Ablehnung. Wenn der Konsularbeamte noch Unterlagen braucht oder den Fall weiter prüfen lässt, lehnt er nach Section 221(g) ab und gibt dir ein Schreiben mit. Reichst du die verlangten Unterlagen innerhalb eines Jahres nach, geht der Fall ohne neues Formular und ohne neue Gebühr weiter. Für ESTA gilt aber auch diese Ablehnung als Ablehnung eines Visums.
Wer nach Section 214(b) abgelehnt wird, hat den Konsularbeamten nicht überzeugt. Eine Berufung gibt es nicht. Du darfst jederzeit neu beantragen, mit neuem Formular, neuer Gebühr und neuem Interview, und solltest dann zeigen, was sich geändert hat oder was beim ersten Mal gefehlt hat. Einen Stempel in den Pass für einen Antrag oder eine Ablehnung gibt es nicht. Die nächsten Schritte stehen in den Leitfäden zu 221(g) und Administrative Processing und zu US-Visum abgelehnt.
Fragen zu einem Fall, den München bereits bearbeitet, richtest du über den Visa Navigator an die Visa-Einheit, ein Online-Formular, das die Mission auf ihrer Kontaktseite verlinkt. Allgemeine Fragen zum Antrag beantwortet der Dienstleister. Ob du überhaupt das richtige Visum beantragst, beantwortet keine der beiden Stellen: Konsularmitarbeiter beraten nicht und beurteilen keinen Fall vorab.
- Das Generalkonsulat München ist für Bayern zuständig und stellt nur Nichteinwanderungsvisa aus, etwa B-1, L-1, H-1B und O-1.
- E-1, E-2 und Einwanderungsvisa bearbeitet in Deutschland nur Frankfurt.
- Wer in Deutschland wohnt, darf für Nichteinwanderungsvisa frei zwischen München, Frankfurt und Berlin wählen.
- Antrag, Gebühr und Termin laufen über das DS-160 und U.S. Travel Docs; Handy, Smartwatch und Taschen bleiben draußen, aufbewahrt wird nichts.
- Das Konsulat ist an amerikanischen, deutschen und bayerischen Feiertagen geschlossen.
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