Drei Behörden, ein Ziel: dein erster Arbeitstag in Amerika.
L-1 beantragen: Petition, Konsulat, Interview. Wer welchen Schritt macht und was du am Schalter in der Hand halten solltest
Teil des Leitfadens Der ultimative Leitfaden zum L-1-Visum
Beim L-1 beantragst du nicht allein. Erst stellt dein Arbeitgeber die Petition bei USCIS, dann beantragst du das Visum am Konsulat, und an der Grenze entscheidet CBP über die Einreise. Wer die Reihenfolge kennt, verliert keine Monate.
Wer ein E-2 kennt, erwartet beim L-1 denselben Ablauf: Unterlagen sammeln, Termin am Konsulat, fertig. Beim L-1 ist das anders. Hier beantragt zuerst dein Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde USCIS, dass du als konzerninterner Mitarbeiter eingestuft wirst. Erst mit dieser Genehmigung gehst du zum Konsulat, und erst mit dem Visum zur Grenze. Drei Behörden, drei Prüfungen, eine Reihenfolge, die sich nicht abkürzen lässt.
Dieser Beitrag aus unserem Leitfaden zum L-1-Visum führt durch alle Etappen: wer die Petition stellt, was hineingehört und was sie kostet, wie das Konsulat prüft, worauf es im Interview ankommt und was bei der Einreise passiert. Ob du die Voraussetzungen überhaupt erfüllst, klärt der Beitrag zu den L-1-Voraussetzungen.
1Wer beim L-1 was beantragt
Der Antragsteller der Petition heißt im Verfahren Petitioner. Das ist nicht der Mitarbeiter, sondern das Unternehmen. Nach den Instructions for Form I-129 darf die US-Gesellschaft die Petition stellen oder der ausländische Arbeitgeber, der dann aber eine rechtlich bestehende Gesellschaft in den USA haben muss. Für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz heißt das in der Praxis: Die US-Tochter stellt die Petition für dich, auch wenn du selbst Geschäftsführer der Mutter bist.
Du bist der Begünstigte, im Formular der Beneficiary. Deine Rolle beginnt nach der Genehmigung, wenn du das Visum beantragst. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 beantragen ihr L-2 gemeinsam mit dir; was sie in den USA dürfen, steht im Beitrag zum L-2-Visum. Die Tabelle zeigt, wer in welcher Etappe handelt.
| Etappe | Wer handelt | Formular oder Dokument | Behörde |
|---|---|---|---|
| Petition | US-Gesellschaft oder ausländischer Arbeitgeber mit US-Gesellschaft | I-129 mit L-Supplement, Belege | USCIS |
| Genehmigung | USCIS | I-797 mit Gültigkeitszeitraum | USCIS |
| Visum | du (und mitreisende Familie) | DS-160, Pass, I-797, Termin | Botschaft oder Konsulat im Land deines Wohnsitzes oder deiner Staatsangehörigkeit |
| Einreise | du | Visum, I-797, I-94 nach Einreise | CBP an der Grenze |
Quelle: 8 CFR 214.2(l)(2), (7), (13); USCIS, Instructions for Form I-129 (Edition 09/09/26); 9 FAM 402.12-6; Hinweis der US-Botschaften in Wien und Bern zur Terminvergabe (gelesen am 24. Oktober 2026).
2Bevor die Petition geschrieben wird
Zwei Daten bestimmen den Zeitplan. Das erste ist dein Jahr im Ausland. Verlangt wird ein ununterbrochenes Jahr Vollzeitbeschäftigung bei einem verbundenen Unternehmen außerhalb der USA innerhalb der drei Jahre vor der Petition. Nach dem Foreign Affairs Manual wird dieses Jahr am Tag gemessen, an dem die erste Petition eingeht. Reicht dein Arbeitgeber eine Woche zu früh ein, fehlt dir eine Woche, und die Petition ist nicht genehmigungsfähig.
Das zweite Datum ist der geplante Arbeitsbeginn in den USA. Eine Petition auf dem Formular I-129 darf nach den Instructions in der Regel höchstens sechs Monate vor diesem Tag eingereicht werden. Wer im September anfangen will, reicht also frühestens im März ein. Zusammen ergibt das ein Fenster: frühestens sechs Monate vor dem Start und nicht bevor das Jahr im Ausland voll ist.
Ob es um das L-1A für Manager und Führungskräfte geht oder um das L-1B für Spezialisten, entscheidet über den Inhalt der Akte. Soll die US-Gesellschaft erst gegründet werden, gelten die zusätzlichen Regeln für eine neue Niederlassung, und Gesellschaft und Visum gehören in einen gemeinsamen Plan.
3Die Petition: Formular I-129 und die Belege
Die Petition besteht aus dem Formular I-129 mit dem L Classification Supplement und den Nachweisen. 8 CFR 214.2(l)(3) nennt vier Pflichtbelege für jede Einzelpetition:
- dass die beiden Gesellschaften in einer der gesetzlichen Beziehungen stehen, also Mutter und Tochter, Schwestergesellschaften oder Zweigniederlassung;
- dass deine Stelle in den USA leitend, geschäftsführend oder mit Spezialwissen verbunden ist, mit einer ausführlichen Beschreibung der Aufgaben;
- dass du mindestens ein ununterbrochenes Jahr Vollzeit im Ausland gearbeitet hast, innerhalb der drei Jahre vor der Einreichung;
- dass diese Tätigkeit selbst leitend, geschäftsführend oder mit Spezialwissen verbunden war und dich für die neue Aufgabe qualifiziert. Dieselbe Arbeit wie zu Hause musst du in den USA nicht machen.
Die Instructions nennen als Beispiele für die Beziehung zwischen den Gesellschaften den Jahresabschluss, den Gesellschaftsvertrag, Finanzberichte und Anteilsnachweise, für das Jahr im Ausland ein Schreiben des ausländischen Arbeitgebers mit Daten, Aufgaben und Qualifikation. Bist du Eigentümer oder Hauptgesellschafter des Unternehmens, verlangt die Vorschrift zusätzlich Belege, dass dein Einsatz in den USA vorübergehend ist und du danach ins Ausland versetzt wirst. Die Petition muss außerdem angeben, ob für dich schon einmal eine Petition gestellt wurde.
3.1Wo und mit welchen Gebühren
Eingereicht wird beim USCIS Service Center, das für den Ort deiner künftigen Beschäftigung zuständig ist. Die Gebühren zahlt der Arbeitgeber, die Übersicht steht in der Tabelle. Für die meisten Mittelständler aus dem deutschsprachigen Raum fallen die Grundgebühr, die Asylum Program Fee und beim Erstantrag die Betrugspräventionsgebühr an. Die zusätzliche Gebühr von $4.500 trifft nur Arbeitgeber, deren US-Belegschaft zu mehr als der Hälfte aus H-1B- und L-Mitarbeitern besteht. Die Einzelheiten, auch zur Familie, stehen im Beitrag zu den L-1-Kosten.
| Gebühr | Betrag | Wer zahlt, wann |
|---|---|---|
| I-129, L-Petition | $1.385 auf Papier, $1.335 online; kleine Arbeitgeber und Nonprofits $695 | Arbeitgeber, mit der Petition |
| Asylum Program Fee | $600; kleine Arbeitgeber $300; Nonprofits $0 | Arbeitgeber, mit der Petition |
| Fraud Prevention and Detection Fee | $500 | Arbeitgeber, bei Erstantrag oder Arbeitgeberwechsel |
| Pub. L. 114-113 Fee | $4.500 | nur Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten in den USA, davon mehr als die Hälfte mit H-1B oder L, bis 30. September 2027 |
| Premium Processing (I-907) | $2.965 | optional, getrennt bezahlt |
| Visumantrag (MRV) | $205 je Person | Antragsteller, vor dem Konsulatstermin |
Quelle: USCIS, Form G-1055, Edition 10/16/26; 8 CFR 106.4(c)(5); 22 CFR 22.1, Item 21(b).
Schriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
4USCIS entscheidet
Das Gesetz gibt USCIS für L-Petitionen ein Ziel von 30 Tagen ab Eingang einer vollständigen Petition vor. Mit Premium Processing verpflichtet sich die Behörde, innerhalb von 15 Werktagen zu handeln, also zu genehmigen, abzulehnen oder Fragen zu stellen. Was die Bearbeitung in der Praxis verzögert und wie du rückwärts planst, steht im Beitrag zur Bearbeitungszeit.
Fehlen USCIS Belege, kommt ein Request for Evidence. Die Antwort darauf entscheidet in den meisten Fällen über das Ergebnis; wie du sie aufbaust und welche Fristen gelten, erklärt der Beitrag L-1 abgelehnt oder RFE. Genehmigt USCIS, bekommt dein Arbeitgeber das Formular I-797 mit deinem Namen, der Kategorie und dem Gültigkeitszeitraum. Eine Einzelpetition gilt für den Zeitraum, in dem du gebraucht wirst, höchstens drei Jahre. Für eine neue Niederlassung gilt sie höchstens ein Jahr.
5Am Konsulat: was der Konsul prüft
Mit der Genehmigung beantragst du das Visum. Die US-Botschaften in Wien und Bern bitten Antragsteller, ihren Termin in dem Land zu buchen, in dem sie wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit sie haben. Vorher füllst du das Online-Formular DS-160 aus; wie das geht, steht im Beitrag DS-160 ausfüllen. Die Gebühr für den Visumantrag beträgt für L-Visa $205 je Person, auch für jedes Familienmitglied mit L-2.
Für den Konsul ist die genehmigte Petition ein starkes Indiz dafür, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Foreign Affairs Manual sagt aber ausdrücklich, dass die Genehmigung dich nicht von der Pflicht befreit, deine Berechtigung nachzuweisen. Der Konsul soll im Gespräch bestätigen, dass die Angaben der Petition stimmen. Ausstellen darf er das Visum erst, wenn er die Genehmigung im System des State Department gefunden hat.
Eine Hürde, die du von anderen Visa kennst, fällt weg: Die Vermutung der Einwanderungsabsicht nach INA 214(b) gilt für das L-1 nicht. Du musst nicht beweisen, dass du nach Hause zurückkehren willst, und du darfst offen sagen, dass du an eine Greencard denkst. Mehr dazu im Beitrag Vom L-1 zur Green Card.
6Das Interview
Das Gespräch am Konsulat ist die erste Stelle im ganzen Verfahren, an der ein Vertreter der US-Regierung dir persönlich begegnet. USCIS hat nur mit deinem Arbeitgeber korrespondiert. Entsprechend dreht sich das Interview um den Inhalt der Petition: deine Tätigkeit im Ausland, deine künftige Aufgabe in den USA, die Beziehung zwischen den Gesellschaften. Wer die eigene Petition nicht kennt, wirkt unsicher, auch wenn alles stimmt.
- Lies die Petition vor dem Termin noch einmal vollständig, vor allem die Stellenbeschreibung und das Organigramm.
- Nimm Pass, Bestätigung des DS-160, Terminbestätigung, Zahlungsbeleg und eine Kopie des I-797 mit, dazu eine Kopie der Petition.
- Kenne die Zahlen deiner US-Gesellschaft: Mitarbeiter, Umsatz oder Budget, Räume.
- Antworte knapp und konkret. Der Konsul will prüfen, nicht verhandeln.
Zweifelt der Konsul an den Voraussetzungen, lehnt er nach INA 221(g) ab und schickt die Petition zur erneuten Prüfung an USCIS zurück. Wie das Interview abläuft und welche Fragen typisch sind, beschreibt der Beitrag zum Visa-Interview. Ob ein Interview entfallen kann, wenn du ein L-Visum erneuerst, steht unter Visum erneuern ohne Interview.
7Visum, Einreise und die ersten Tage
Das Konsulat darf das L-Visum bis zu 90 Tage vor dem Arbeitsbeginn ausstellen, der auf dem I-797 steht. Die Gültigkeit des Visums richtet sich nach dem Gegenseitigkeitsabkommen mit deinem Land und kann länger sein als die Petition. Im Visum stehen der Name deines Arbeitgebers, die Nummer der Petition und ihr Ablaufdatum, dazu der Hinweis, dass du das I-797 an der Grenze vorzeigen musst.
Bei der Einreise lässt CBP dich für die Gültigkeit der Petition ins Land, plus bis zu zehn Tage davor und zehn Tage danach. Arbeiten darfst du nur innerhalb der Gültigkeit, und nur für den Arbeitgeber, der die Petition gestellt hat. Das Datum, bis zu dem du bleiben darfst, steht auf deinem elektronischen I-94, nicht im Visum. Prüfe es nach jeder Einreise.
Bewahre das I-797 sorgfältig auf. Nach 8 CFR 214.2(l)(13) brauchst du es bei jeder Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeit der Petition, um zu derselben Arbeit beim selben Arbeitgeber zurückzukehren, und für einen Antrag auf Verlängerung. Läuft dein Visum ab, bevor die Petition endet, beantragst du mit dem Original des I-797 ein neues Visum, ohne dass dein Arbeitgeber eine neue Petition stellen muss. Ändert sich dagegen deine Aufgabe wesentlich, etwa vom Spezialisten zum Manager, oder die Beziehung zwischen den Gesellschaften, braucht es eine geänderte Petition mit Gebühr.
In den ersten Wochen folgen die praktischen Schritte: Sozialversicherungsnummer, Lohnabrechnung über die US-Gesellschaft, Bankkonto, Führerschein. Läuft deine Vergütung über die US-Tochter, braucht sie eine funktionierende Lohnbuchhaltung, bevor du das erste Gehalt bekommst.
Gründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.
8Sonderwege: Blanket L und Statuswechsel in den USA
8.1Blanket L
Hat dein Konzern eine genehmigte Blanket-Petition, entfällt die Einzelpetition. Dein Arbeitgeber füllt das Formular I-129S aus und schickt es dir mit einer Kopie der Blanket-Genehmigung. Damit gehst du direkt zum Konsulat, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum auf dem I-129S. Der Konsul entscheidet dann selbst über deine Einordnung. Am Konsulat zahlst du neben der Visumgebühr die Betrugspräventionsgebühr von $500. Wer dafür in Frage kommt, steht im Beitrag zum Blanket L.
8.2Statuswechsel in den USA
Bist du bereits mit einem anderen Status in den USA, kann dein Arbeitgeber in der Petition statt der Visumbearbeitung im Ausland einen Wechsel des Status beantragen. Anträge deiner Familie auf dem Formular I-539, die zusammen mit deiner Petition eingehen, entscheidet USCIS gemeinsam mit ihr; Premium Processing gibt es für diese Familienanträge nicht. Wann ein Wechsel im Inland sinnvoll ist und wann der Weg über das Konsulat, erklärt der Beitrag Change of Status.
- Das L-1 entsteht in drei Etappen: Petition bei USCIS durch den Arbeitgeber, Visum am Konsulat, Einreise über CBP.
- Die Petition geht frühestens sechs Monate vor dem Arbeitsbeginn ein. Das Jahr im Ausland muss am Tag der Einreichung voll sein.
- Die Petitionsgebühren zahlt der Arbeitgeber. Am Konsulat kostet der Visumantrag $205 je Person.
- Für das L-1 gilt INA 214(b) nicht. Der Konsul prüft trotzdem, ob die Angaben der Petition stimmen.
- Eingereist wird mit Visum und Genehmigung I-797, für die Gültigkeit der Petition und bis zu zehn Tage davor und danach.
So helfen wir dir
- Visa-FahrplanSchriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
- Visa-Fahrplan zur GründungGründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.
- Corporation gründenDie US-Corporation (Inc) für Wachstum, Investoren und Visum.
- Beratung zu Visum und GreencardWelcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
- PayrollLohnabrechnung, Lohnsteuer und Meldungen für deine Mitarbeiter in den USA.
Investoren-Erlebnisreise Texas
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