Deine Firma will dich nach Amerika schicken. Diese vier Dinge muss sie zeigen.
L-1 Voraussetzungen: ein Jahr, deine Firma, deine Rolle in Amerika
Teil des Leitfadens Der ultimative Leitfaden zum L-1-Visum
Ob das L-1 für dich in Frage kommt, entscheidet sich nicht am Konsulat, sondern lange vorher: an deinem Unternehmen zu Hause, an seiner Verbindung zur Gesellschaft in den USA, an einem Jahr deiner Berufsbiografie und an der Rolle, die du drüben übernehmen sollst. Sind diese vier Punkte erfüllt, ist das L-1 der schnellere und einfachere Weg in die USA, mit Dual Intent obendrein. Fehlt einer, hilft auch der beste Antrag nicht.
Dieser Leitfaden geht die Voraussetzungen so durch, wie USCIS sie prüft, mit den Vorschriften dahinter und den Unterlagen, mit denen du sie belegst. Den Gesamtüberblick über das Visum, von L-1A und L-1B bis zur Familie, gibt der L-1-Leitfaden. Wer in den USA erst eine Niederlassung aufbaut, findet die zusätzlichen Bedingungen unter L-1 für die neue US-Niederlassung.
1Vier Prüfsteine auf einen Blick
Das L-1 ist ein Visum für die Versetzung innerhalb eines Unternehmens. Das Gesetz, INA 101(a)(15)(L), beschreibt eine Person, die in den drei Jahren vor ihrem Antrag ein Jahr ununterbrochen für ein Unternehmen gearbeitet hat und vorübergehend in die USA kommt, um für dasselbe Unternehmen oder eine Tochter oder ein verbundenes Unternehmen als Manager, als Führungskraft oder mit Spezialwissen zu arbeiten. Den Antrag stellt nicht der Mitarbeiter, sondern das Unternehmen, das ihn beschäftigen wird. Es reicht bei USCIS eine Petition auf Formular I-129 ein, für genau eine Person.
Aus Gesetz und Vorschriften ergeben sich vier Prüfsteine, zwei für das Unternehmen und zwei für dich. Das Unternehmen muss eine qualifizierende Verbindung zwischen der Firma im Ausland und der Einheit in den USA nachweisen, und beide müssen tatsächlich Geschäfte betreiben. Du musst das Jahr im Ausland erfüllen, und deine Rolle dort und in den USA muss leitend sein oder Spezialwissen voraussetzen. Alle vier müssen am Tag der Antragstellung belegt sein; eine Petition kann nach dem Policy Manual von USCIS nicht auf eine Eignung gestützt werden, die erst später eintritt.
| Prüfstein | Was gefordert ist | Vorschrift |
|---|---|---|
| Verbindung | Das Unternehmen im Ausland und die Einheit in den USA sind Mutter und Tochter, Zweigniederlassung oder verbundene Unternehmen | 8 CFR 214.2(l)(1)(ii)(G) bis (L) |
| Geschäftstätigkeit | Beide Seiten erbringen während deines gesamten Aufenthalts regelmäßig Waren oder Dienstleistungen, in den USA und in mindestens einem anderen Land | 8 CFR 214.2(l)(1)(ii)(G) und (H) |
| Ein Jahr im Ausland | Ein zusammenhängendes Jahr Vollzeit beim verbundenen Unternehmen außerhalb der USA, in den drei Jahren vor dem ersten Antrag | INA 101(a)(15)(L); 8 CFR 214.2(l)(3)(iii) |
| Rolle | Im Ausland und in den USA als Manager, Führungskraft oder mit Spezialwissen; die Aufgabe in den USA muss nicht dieselbe sein | 8 CFR 214.2(l)(3)(ii) und (iv) |
Quelle: 8 CFR 214.2(l); INA 101(a)(15)(L); USCIS Policy Manual, Volume 2, Part L, Chapter 2 (abgerufen am 24. Oktober 2026).
2Die Verbindung: welche Firma dich schicken darf
Das L-1 setzt eine Beziehung zwischen zwei Einheiten voraus, die rechtlich geregelt ist. Die Vorschriften kennen vier Formen: Mutter, Tochter, Zweigniederlassung und verbundenes Unternehmen. Eine qualifizierende Organisation muss nach 8 CFR 214.2(l)(1)(ii)(G) genau eine dieser Beziehungen erfüllen. Für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind zwei Konstellationen typisch: Die GmbH oder AG gründet eine Tochter in den USA, oder dieselbe Person besitzt sowohl die Gesellschaft zu Hause als auch die Gesellschaft in den USA, dann sind beide verbundene Unternehmen.
Entscheidend sind Eigentum und Kontrolle. Eigentum heißt nach dem Policy Manual das Recht, die Gesellschaft mit voller Befugnis zu besitzen; Kontrolle heißt das Recht, Leitung und Geschäft zu bestimmen. Was nicht reicht, nennt das Policy Manual ebenfalls: Beziehungen, die nur auf Vertriebs-, Lizenz- oder Franchiseverträgen beruhen, Joint Ventures unter 50 zu 50 und Mitgliedschaften in Verbänden. Wer in den USA mit einem Händler zusammenarbeitet, an dem er nicht beteiligt ist, hat für das L-1 keine Verbindung.
2.1Wie du die Verbindung belegst
Ein Aktienzertifikat allein genügt USCIS in der Regel nicht. Das Policy Manual nennt das Aktienbuch, die Bylaws, Protokolle und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und Vereinbarungen über Stimmrechte, Gewinnverteilung und Leitung. USCIS kann außerdem Belege dafür verlangen, wie die Anteile erworben wurden, etwa Überweisungen des Kapitals oder Kaufverträge. Für die Seite zu Hause gehören die entsprechenden Unterlagen dazu: bei einer deutschen GmbH die Gesellschafterliste, bei einer österreichischen GmbH der Firmenbuchauszug, bei einer Schweizer AG das Aktienbuch. Ändern sich Eigentum oder Kontrolle nach der Genehmigung, braucht es eine geänderte Petition.
| Form | Bedingung nach den Vorschriften |
|---|---|
| Tochtergesellschaft | Die Mutter hält direkt oder indirekt mehr als die Hälfte und kontrolliert, oder genau die Hälfte und kontrolliert, oder 50 Prozent eines Joint Ventures zu gleichen Teilen mit gleicher Kontrolle und Vetorecht, oder weniger als die Hälfte, kontrolliert aber tatsächlich |
| Mutter | Eine Gesellschaft, die Tochtergesellschaften hat |
| Zweigniederlassung (Branch) | Ein Betriebsteil derselben Gesellschaft an einem anderen Ort |
| Verbundenes Unternehmen (Affiliate) | Zwei Töchter derselben Mutter oder derselben Person, oder zwei Gesellschaften, die derselben Gruppe von Personen in ungefähr gleichen Anteilen gehören |
| Keine Verbindung | Vertriebs-, Lizenz- und Franchiseverträge, Joint Ventures unter 50 zu 50, Mitgliedschaften |
Quelle: 8 CFR 214.2(l)(1)(ii)(I) bis (L); USCIS Policy Manual, Volume 2, Part L, Chapter 6, Section A (abgerufen am 24. Oktober 2026).
3Beide Firmen müssen wirklich Geschäfte machen
Die Verbindung allein trägt das Visum nicht. Nach 8 CFR 214.2(l)(1)(ii)(G) muss die Organisation während deines gesamten Aufenthalts als Arbeitgeber in den USA und in mindestens einem anderen Land Geschäfte betreiben. Internationaler Handel zwischen den beiden ist nicht verlangt. Geschäfte betreiben heißt nach 8 CFR 214.2(l)(1)(ii)(H) die regelmäßige, systematische und fortlaufende Erbringung von Waren oder Dienstleistungen. Ein Vertreter oder ein Büro ohne Tätigkeit ist das nicht.
Für die Firma zu Hause hat das zwei Folgen. Erstens muss sie aktiv bleiben, solange du in den USA bist. Eine ruhende Gesellschaft, ein bloßer Vertreter oder eine reine Holding im Ausland genügt nach dem Policy Manual nicht. Zweitens ist das L-1 kein Werkzeug für den Komplettumzug: Nach dem Foreign Affairs Manual des State Department ist es weder dafür geschaffen, dass Selbständige ihre Selbständigkeit in den USA fortsetzen, noch dafür, ein ausländisches Unternehmen vollständig zu verlegen.
Eine Mindestgröße schreiben Gesetz und Vorschriften nicht vor. Das Policy Manual verlangt aber, dass das Unternehmen so viel Geschäft betreibt, dass es eine Person braucht, die überwiegend als Manager, als Führungskraft oder mit Spezialwissen arbeitet. Die Stelle wird deshalb immer im Verhältnis zum Umfang des Geschäfts und zur Personalstruktur geprüft. Hier liegt der Kern der Sache: Das L-1 steht dem offen, dessen Unternehmen groß genug ist, um jemanden zu entsenden.
4Das eine Jahr: ununterbrochen, Vollzeit, im Ausland
Du musst in den drei Jahren vor dem Antrag ein zusammenhängendes Jahr Vollzeit für das Unternehmen im Ausland oder eines seiner verbundenen Unternehmen gearbeitet haben, und zwar als Manager, als Führungskraft oder mit Spezialwissen. Gemessen wird nach dem Policy Manual am Tag, an dem die erste L-1-Petition für dich eingereicht wird, nicht am Tag der Einreise. Bei späteren Verlängerungen, auch beim Wechsel zwischen L-1A und L-1B, bleibt dieser erste Antrag der Bezugspunkt.
4.1Was zählt
Zählen kann nur Zeit, die du körperlich außerhalb der USA in Vollzeit gearbeitet hast. Zeit in den USA zählt nicht, auch wenn das Unternehmen im Ausland dich in dieser Zeit weiter bezahlt hat. Teilzeit über mehrere Jahre, die zusammengerechnet ein Jahr ergibt, erfüllt die Voraussetzung nach dem Foreign Affairs Manual nicht. Vollzeit, die auf mehrere verbundene Gesellschaften verteilt ist, zählt dagegen, wenn die Stunden zusammen eine Vollzeitstelle ergeben.
4.2Reisen und Zeiten in den USA
Kurze Geschäfts- oder Urlaubsreisen in die USA unterbrechen das Jahr nicht, zählen aber auch nicht mit. Das Policy Manual rechnet ein Beispiel vor: Wer am 1. Januar beginnt und im Laufe des Jahres 60 Tage in den USA verbringt, braucht nach dem Jahrestag noch 60 weitere Tage im Ausland. Hast du in den USA bereits für das verbundene Unternehmen gearbeitet, etwa mit H-1B oder als E-2-Mitarbeiter, zählt diese Zeit nicht zum Jahr, verschiebt aber das Fenster von drei Jahren nach hinten. Zeit als L-2-Ehepartner oder als Student verschiebt das Fenster nicht. Liegt in den drei Jahren vor dem Antrag eine Unterbrechung von mehr als zwei Jahren, ist die Voraussetzung nicht erfüllbar; dann hilft nur ein neues Jahr im Ausland.
Für Gründer heißt das: Das Jahr beginnt mit dem Tag, an dem du bei deiner Gesellschaft in einer qualifizierenden Rolle anfängst. Wer eine GmbH erst gründet, um sich später zu entsenden, muss dieses Jahr in leitender Funktion bei einer Gesellschaft verbringen, die tatsächlich Geschäfte macht.
| Situation | Wirkung |
|---|---|
| Kurze Geschäfts- oder Urlaubsreisen in die USA | unterbrechen nicht, zählen aber nicht mit: Die Tage in den USA werden vom Jahr abgezogen |
| Arbeit in den USA für das verbundene Unternehmen als Hauptbegünstigter, etwa mit H-1B oder als E-2-Mitarbeiter | zählt nicht zum Jahr, verschiebt aber das Fenster von drei Jahren entsprechend nach hinten |
| Zeit in den USA als L-2-Ehepartner oder als Student, auch mit OPT | verschiebt das Fenster nicht |
| Arbeit für ein fremdes Unternehmen oder Zeit ohne Arbeit in den USA | unterbricht das Jahr, das Fenster verschiebt sich nicht |
| Teilzeit über mehrere Jahre, die zusammen ein Jahr ergibt | erfüllt das Jahr nicht |
| Vollzeit, verteilt auf mehrere verbundene Gesellschaften | zählt, wenn die Stunden zusammen eine Vollzeitstelle ergeben |
| Unterbrechung von mehr als zwei Jahren in den drei Jahren vor dem Antrag | das Jahr ist nicht mehr erfüllbar; ein neues Jahr im Ausland ist nötig |
Quelle: 8 CFR 214.2(l)(1)(ii)(A); USCIS Policy Manual, Volume 2, Part L, Chapter 6, Section G; 9 FAM 402.12-11 (abgerufen am 24. Oktober 2026).
Schriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
5Führungskraft, Manager oder Spezialist
Die Rolle prüft USCIS zweimal: für das Jahr im Ausland und für die Stelle in den USA. Beide müssen leitend sein oder Spezialwissen voraussetzen, aber nicht dieselbe Kategorie. Nach dem Policy Manual kann ein Manager im Ausland in den USA in einer Stelle mit Spezialwissen arbeiten und umgekehrt. Die Arbeit in den USA muss nach 8 CFR 214.2(l)(3)(iv) auch nicht dieselbe sein wie zu Hause.
5.1Manager und Führungskraft (L-1A)
Ein Manager im Sinne von INA 101(a)(44)(A) leitet überwiegend die Organisation oder eine Abteilung, Funktion oder Einheit, beaufsichtigt die Arbeit anderer Vorgesetzter, Fachkräfte oder Manager oder leitet eine wesentliche Funktion, hat bei direkt unterstellten Mitarbeitern Personalbefugnis und entscheidet über das Tagesgeschäft seines Bereichs. Wer nur einfache Mitarbeiter beaufsichtigt, ist kein Manager im Sinne des Gesetzes, es sei denn, die Unterstellten sind selbst Fachkräfte. Eine Führungskraft nach INA 101(a)(44)(B) lenkt die Leitung der Organisation oder eines großen Bereichs, setzt Ziele und Richtlinien, entscheidet mit weitem Ermessen und erhält nur allgemeine Vorgaben von Vorstand, Aufsichtsgremium oder Gesellschaftern; alle vier Merkmale müssen erfüllt sein.
Es gibt auch den Funktionsmanager, der keine Mitarbeiter führt, aber eine klar umrissene, für das Unternehmen wesentliche Funktion leitet, statt sie selbst auszuführen. Für alle gilt: Überwiegend heißt überwiegend. Wer hauptsächlich selbst produziert oder Dienstleistungen erbringt, ist nach dem Foreign Affairs Manual nicht überwiegend leitend tätig, gleich welcher Titel auf der Visitenkarte steht. Die Personalstärke darf USCIS berücksichtigen, muss dabei aber nach INA 101(a)(44)(C) die vernünftigen Bedürfnisse des Unternehmens nach Zweck und Entwicklungsstand beachten. Den Vergleich von L-1A und L-1B mit Aufenthaltsdauer und Familie zeigt der L-1-Leitfaden.
5.2Spezialwissen (L-1B)
Spezialwissen ist nach INA 214(c)(2)(B) besonderes Wissen über Produkte, Dienstleistungen, Forschung, Ausrüstung, Techniken oder Management des Unternehmens und ihre Anwendung auf internationalen Märkten, oder ein fortgeschrittenes Wissen über seine Prozesse und Verfahren. Das Policy Manual legt die Wörter aus: besonders heißt ungewöhnlich im Vergleich zu dem, was in der Branche üblich ist; fortgeschritten heißt deutlich weiter entwickelt als das, was im Unternehmen allgemein vorhanden ist. Wissen, das verbreitet, einfach oder leicht weiterzugeben ist, gilt nicht als Spezialwissen. Arbeitest du überwiegend beim Kunden, darf das L-1B nach INA 214(c)(2)(F) keine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sein: Du bleibst unter der Kontrolle deines Arbeitgebers und erbringst eine Leistung, für die gerade sein Spezialwissen gebraucht wird.
6Wenn dir die Firma gehört
Das L-1 ist kein reines Konzernvisum. Auch wer als Gesellschafter-Geschäftsführer sein eigenes Unternehmen führt, kann sich entsenden lassen. Nach dem Foreign Affairs Manual kann auch ein kleines oder mittleres Unternehmen eine leitende Stelle tragen; weder der Titel noch das Eigentum allein machen jemanden zum Manager. Selbst der einzige Angestellte einer Gesellschaft kann als Manager oder Führungskraft gelten, wenn seine Hauptaufgabe darin besteht, die wesentlichen Funktionen durch andere zu planen, zu organisieren und zu steuern.
Eine zusätzliche Pflicht trifft dich als Inhaber trotzdem. Ist der Begünstigte Eigentümer oder Hauptgesellschafter, muss die Petition nach 8 CFR 214.2(l)(3)(vii) belegen, dass sein Einsatz in den USA befristet ist und er danach auf eine Aufgabe im Ausland wechselt. Das gilt für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland oder Österreich ebenso wie für den Mehrheitsaktionär einer AG in der Schweiz. Mit der Greencard verträgt sich das: Nach 8 CFR 214.2(l)(16) darfst du als L-1-Inhaber zugleich die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis anstreben, solange du bereit bist, am Ende deines Aufenthaltsrechts freiwillig auszureisen.
7Eine Niederlassung, die erst entsteht
Das L-1 setzt nicht voraus, dass es in den USA schon ein Büro gibt. Hat die Einheit in den USA seit weniger als einem Jahr Geschäfte betrieben, gelten die Regeln für eine neue Niederlassung. Für ein L-1A kommen dann drei Nachweise hinzu: gesicherte Geschäftsräume, ein Jahr als Manager oder Führungskraft im Ausland mit Führungsbefugnis über den neuen Betrieb und ein Plan, nach dem der Betrieb binnen eines Jahres eine Manager- oder Führungsposition trägt. Die erste Genehmigung gilt höchstens ein Jahr. Wie das im Einzelnen aussieht und was bei der Verlängerung vorliegen muss, zeigt der Leitfaden L-1 für die neue US-Niederlassung.
8Was das L-1 nicht verlangt
Manche Hürden, die Leser beim L-1 vermuten, stehen nicht im Gesetz.
- Keine bestimmte Staatsangehörigkeit. Anders als die E-Visa, die an einen Handels- oder Investitionsvertrag mit dem Heimatland geknüpft sind, knüpft INA 101(a)(15)(L) an das Arbeitsverhältnis an. Deutsche, Österreicher und Schweizer stehen gleich da.
- Kein Wohnsitz im Ausland, den du behalten musst. L-Antragsteller unterliegen nach dem Foreign Affairs Manual nicht der Vermutung der Einwanderungsabsicht nach INA 214(b), und INA 214(h) stellt klar, dass ein Greencard-Antrag dem L-Status nicht entgegensteht.
- Kein bestimmter Abschluss. Verlangt wird nach 8 CFR 214.2(l)(3)(iv), dass Ausbildung, Training und Berufserfahrung dich für die Aufgabe in den USA befähigen. Nur im Blanket-Verfahren muss ein Spezialist zusätzlich einem akademischen Beruf angehören.
- Keine identische Stelle. Die Aufgabe in den USA darf eine andere sein als zu Hause, solange sie leitend ist oder Spezialwissen voraussetzt.
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 können mit dem L-2 mitkommen; der Ehepartner darf mit seinem Status arbeiten. Was das für die Familie bedeutet, steht im L-1-Leitfaden. Wie sich das L-1 insgesamt vom E-2 unterscheidet, zeigt der Vergleich L-1 vs. E-2: die Hauptunterschiede.
Welcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
9Die Unterlagen, die jede Voraussetzung belegen
Die Beweislast liegt beim Unternehmen, das die Petition stellt. Das Policy Manual ist dabei realistischer, als viele glauben: Umfangreiche Nachweise über Geschäftsbeziehungen schreiben die Vorschriften nicht vor, und in einfachen Fällen können die Angaben im Formular mit Erläuterungen eines Zeichnungsberechtigten genügen. In zweifelhaften Fällen fordert USCIS mehr. Wer von Anfang an vollständig einreicht, gibt USCIS weniger Anlass zur Rückfrage.
- Verbindung: Gründungsunterlagen beider Gesellschaften, Gesellschafterliste, Firmenbuchauszug oder Aktienbuch, Protokolle und Beschlüsse, Nachweis der Kapitaleinzahlung.
- Geschäftstätigkeit: Jahresabschlüsse mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Steuererklärungen, Geschäftsberichte, ein Schreiben, das Art und Umfang des Geschäfts beschreibt. Steuererklärungen aus Westeuropa gelten nach dem Policy Manual in der Regel als glaubwürdig.
- Jahr im Ausland: Arbeitsvertrag oder Geschäftsführerbestellung, Lohnabrechnungen, Bestätigung des Arbeitgebers mit Daten, Stunden und Aufgaben, Reisedaten in die USA.
- Rolle: genaue Beschreibung der Aufgaben im Ausland und in den USA mit Anteilen der Arbeitszeit, Organigramme beider Seiten, bei kleinen Unternehmen Stellenbeschreibungen und Lohnunterlagen aller Mitarbeiter. Für Spezialwissen: Schulungen, Projekte, Patente und eine Erklärung, warum dieses Wissen im Unternehmen selten ist.
Besonders genau liest USCIS die Beschreibung der Aufgaben. Das Policy Manual sagt ausdrücklich, dass allgemeine Verantwortlichkeiten oder breit formulierte Geschäftsziele nicht genügen; erst die täglichen Aufgaben zeigen, was die Stelle wirklich ist. Was die Petition kostet, steht unter L-1 Kosten und Gebühren, den Ablauf vom Formular bis zum Interview beschreibt L-1 beantragen, und typische Rückfragen behandelt L-1 abgelehnt oder RFE.
10Wenn eine Voraussetzung fehlt
Fehlt das Jahr, lässt es sich nachholen: Wer jetzt in leitender Funktion bei einem Unternehmen anfängt, das tatsächlich Geschäfte macht, erfüllt die Voraussetzung nach zwölf Monaten, gemessen am Tag des Antrags. Fehlt die Verbindung, lässt sie sich herstellen, etwa durch die Gründung einer Tochter, an der die Gesellschaft zu Hause die Mehrheit hält; zum Beispiel als Corporation (Inc). Fehlt das Unternehmen zu Hause, das groß genug ist, um jemanden zu entsenden, dann ist das E-2-Investorenvisum der Weg, auf dem die meisten unserer Mandanten in diesem Fall in die USA gehen.
Eine Grenze gilt auch für alle, die das L-1 schon hatten. Wer fünf Jahre mit Spezialwissen oder sieben Jahre als Manager oder Führungskraft in den USA mit L- oder H-Status verbracht hat, kann nach 8 CFR 214.2(l)(12) erst wieder ein L- oder H-Visum bekommen, wenn er ein Jahr außerhalb der USA gelebt hat. Kurze Besuche unterbrechen dieses Jahr nicht, zählen aber nicht mit. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die saisonal oder unregelmäßig sind oder insgesamt höchstens sechs Monate im Jahr dauern, und Pendler, die im Ausland wohnen und in den USA in Teilzeit arbeiten; die Ausnahme muss klar und überzeugend belegt sein.
Ob alle vier Prüfsteine bei dir erfüllt sind, ist eine Frage von Unterlagen und Daten, nicht von Hoffnung. Über das Visum entscheiden allein die US-Behörden; was wir tun können, ist die Lage vorher vollständig zu prüfen und den Antrag so aufzubauen, dass jede Voraussetzung belegt ist.
- Das L-1 verlangt eine Verbindung zwischen dem Unternehmen im Ausland und der Einheit in den USA: Mutter und Tochter, Zweigniederlassung oder verbundene Unternehmen. Verträge, Lizenzen und Franchise reichen nicht.
- Beide Seiten müssen während deines ganzen Aufenthalts wirklich Geschäfte machen; eine ruhende Gesellschaft oder reine Holding zu Hause genügt nicht.
- Du brauchst ein zusammenhängendes Jahr Vollzeit beim verbundenen Unternehmen außerhalb der USA in den drei Jahren vor dem ersten Antrag.
- Die Rolle im Ausland und in den USA ist leitend oder setzt Spezialwissen voraus; maßgeblich sind die tatsächlichen Aufgaben, nicht der Titel.
- Als Inhaber belegst du zusätzlich, dass dein Einsatz in den USA befristet ist. Die Greencard darfst du trotzdem parallel anstreben.
So helfen wir dir
- Visa-FahrplanSchriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
- Visa-Fahrplan zur GründungGründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.
- Corporation gründenDie US-Corporation (Inc) für Wachstum, Investoren und Visum.
- Beratung zu Visum und GreencardWelcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
Investoren-Erlebnisreise Texas
Fünf Tage in Austin mit Sebastian Sauerborn: Firmen, Visa, Immobilien, Banking und die Menschen vor Ort. Die US-Firmengründung im Wert von $3.500 ist im Ticket enthalten, dazu ein Jahr New Horizons Club.
- Schlüsselfertige US-Firmengründung im Wert von $3.500
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