Wer jedes Jahr Leute schickt, will nicht jedes Mal von vorn anfangen.
Blanket L: Einmal genehmigt, danach direkt zum Konsulat. Die Sammelgenehmigung für Konzerne, die regelmäßig Leute in die USA schicken
Teil des Leitfadens Der ultimative Leitfaden zum L-1-Visum
Mit einer Blanket-Petition lässt ein Konzern bei USCIS einmal prüfen, dass seine Gesellschaften zusammengehören. Danach gehen Manager und Spezialisten mit einem Formular direkt zum Konsulat, ohne Einzelpetition. Das spart Zeit, verlagert aber die Prüfung zum Konsul, und dessen Nein ist endgültig.
Für einen Konzern, der jedes Jahr Ingenieure, Vertriebsleiter und Projektmanager in seine amerikanischen Gesellschaften schickt, ist die Einzelpetition beim L-1 ein wiederkehrender Aufwand. Für jeden Mitarbeiter muss die US-Gesellschaft bei der Einwanderungsbehörde USCIS aufs Neue belegen, dass Mutter und Tochter zusammengehören, dass beide Geschäfte machen und dass die Stelle die Voraussetzungen erfüllt. Die Blanket-Petition, auf Deutsch etwa Sammelgenehmigung, nimmt diesen Teil aus dem Einzelfall heraus.
Dieser Beitrag aus dem Leitfaden zum L-1-Visum erklärt, was die Blanket-Petition genehmigt, welche Unternehmen sie stellen dürfen, wer darunter entsandt werden kann, wie der Weg über das Formular I-129S abläuft und wann die Einzelpetition für einen Mittelständler der bessere Weg bleibt.
1Was die Blanket-Petition genehmigt, und was nicht
Eine Blanket-Petition ist kein Visum für eine Gruppe von Personen. Sie ist eine fortlaufende Genehmigung für Gesellschaften. Nach 8 CFR 214.2(l)(1) prüft USCIS dabei, ob der Petitioner und die aufgeführten Mutter-, Tochter-, Schwestergesellschaften und Zweigniederlassungen qualifizierende Organisationen im Sinne des L-1 sind. Der Genehmigungsbescheid I-797 listet die Gesellschaften auf, die anerkannt wurden.
Die Mitarbeiter selbst stehen in dieser Petition nicht. Ob ein bestimmter Manager oder Spezialist die Voraussetzungen erfüllt, prüft später das State Department, in der Regel der Konsularbeamte, bei dem der Mitarbeiter sein Visum beantragt. Das Gesetz verlangt in INA 214(c)(2)(A) ausdrücklich, dass dieses Verfahren eine beschleunigte Bearbeitung der Visa ermöglicht. Die Beschleunigung entsteht genau hier: Der Schritt über USCIS entfällt für jeden einzelnen Mitarbeiter.
Für den Mitarbeiter ändert sich am Ergebnis nichts. Er bekommt ein L-1A oder ein L-1B, mit denselben Höchstdauern von sieben und fünf Jahren, mit Dual Intent und mit dem L-2 für Ehepartner und Kinder. Im Visum steht „Blanket L-1“, bei der Familie „Blanket L-2“.
2Welche Unternehmen sie stellen dürfen
Die Voraussetzungen stehen in 8 CFR 214.2(l)(4). Drei davon gelten immer: Alle einbezogenen Gesellschaften betreiben Handel oder Dienstleistungen, der Konzern hat ein US-Büro, das seit mindestens einem Jahr Geschäfte macht, und er hat mindestens drei Zweigniederlassungen, Tochter- oder Schwestergesellschaften im In- und Ausland. Dazu kommt eine von drei Größenschwellen: zehn genehmigte L-Petitionen in den letzten zwölf Monaten, zusammen mindestens $25 Millionen Jahresumsatz der US-Gesellschaften oder mindestens 1.000 Beschäftigte in den USA.
Das Foreign Affairs Manual des State Department sagt offen, für wen das gedacht ist: für relativ große, etablierte Unternehmen mit mehrstufiger Struktur und vielen verbundenen Gesellschaften, die in der Regel ein festes Programm für die Rotation von Personal haben. Die Kriterien seien so gefasst, dass kleine Unternehmen und Nonprofits ausgeschlossen sind. Sie stellen weiter Einzelpetitionen.
In die Blanket-Petition gehören alle Gesellschaften, die Mitarbeiter darüber versetzen wollen. Kommt später eine Gesellschaft hinzu oder ändert sich eine Beteiligung, braucht es eine geänderte Petition mit Gebühr. Wichtig für Familienunternehmen mit Holding: Die Beziehung zwischen den Gesellschaften muss für jede einzelne einbezogene Gesellschaft die gesetzlichen Regeln erfüllen. Was als Mutter, Tochter oder Schwester zählt, erklärt der Beitrag zu den L-1-Voraussetzungen.
| Voraussetzung | Was verlangt ist |
|---|---|
| Tätigkeit | Der Petitioner und jede einbezogene Gesellschaft betreiben Handel oder Dienstleistungen. |
| US-Büro | Eine Niederlassung in den USA macht seit mindestens einem Jahr Geschäfte. |
| Gruppenstruktur | Mindestens drei Zweigniederlassungen, Tochter- oder Schwestergesellschaften im In- und Ausland. |
| Größe, eine von drei | mindestens zehn genehmigte L-Petitionen für Manager, Führungskräfte oder Spezialisten mit Beruf in den letzten zwölf Monaten; oder US-Gesellschaften mit zusammen mindestens $25 Millionen Jahresumsatz; oder mindestens 1.000 Beschäftigte in den USA. |
Quelle: 8 CFR 214.2(l)(4)(i); 9 FAM 402.12-7(A) (gelesen am 24. Oktober 2026).
3Wer darunter entsandt werden kann
Unter einer Blanket-Petition kommen nur drei Gruppen in die USA: Manager, Führungskräfte und sogenannte Specialized Knowledge Professionals. Die dritte Gruppe ist enger als das normale L-1B. Sie verlangt Spezialwissen und zusätzlich, dass der Mitarbeiter einem Beruf im Sinne von INA 101(a)(32) angehört. Das Gesetz nennt als Beispiele Architekten, Ingenieure, Juristen, Ärzte, Chirurgen und Lehrer. Ein erfahrener Servicetechniker mit tiefem Produktwissen, der keinem dieser Berufe angehört, braucht deshalb eine Einzelpetition, auch wenn sein Konzern eine Blanket-Genehmigung hat.
Ausgeschlossen sind nach dem Foreign Affairs Manual außerdem alle, die eine neue Niederlassung eröffnen oder dort arbeiten sollen. Blanket L dient dem etablierten Büro. Wer die erste US-Gesellschaft aufbaut, geht den Weg über die Einzelpetition.
Für alle gilt das bekannte Jahr: Der Mitarbeiter muss innerhalb der drei Jahre vor dem Visumantrag mindestens ein Jahr ununterbrochen in Vollzeit bei einer Gesellschaft gearbeitet haben, die im Genehmigungsbescheid steht, und zwar als Manager, Führungskraft oder Spezialist. Eine kürzere Frist gibt es nicht mehr. Bis 2004 sah das Gesetz für Blanket-Fälle sechs Monate vor; der Kongress hat diese Verkürzung mit Pub. L. 108-447 gestrichen.
4Der Ablauf mit dem Formular I-129S
Will eine der aufgeführten Gesellschaften einen Mitarbeiter in eine US-Gesellschaft der Gruppe versetzen, füllt sie das Formular I-129S aus, die Bescheinigung für den einzelnen Mitarbeiter. Nach 8 CFR 214.2(l)(5) entsteht es im Original und drei Kopien. Eine Kopie behält das Unternehmen, Original und zwei Kopien gehen an den Mitarbeiter, jeweils mit einer Kopie der Blanket-Genehmigung I-797. USCIS verlangt dazu ein Schreiben mit Beschäftigungsdaten, Aufgaben, Qualifikation und Gehalt, das das Jahr im Ausland belegt.
Mit diesen Unterlagen beantragt der Mitarbeiter das Visum, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum auf dem I-129S. Am Konsulat zahlt er die Visumgebühr von $205 und, weil es ein neues I-129S ist, die Betrugspräventionsgebühr von $500. Die zahlt nur der Hauptantragsteller, nicht die Familie. Erfüllt der Arbeitgeber die Schwelle des Gesetzes Pub. L. 114-113, also mindestens 50 Beschäftigte in den USA, davon mehr als die Hälfte mit H-1B oder L, kommen $4.500 hinzu. Nach dem Foreign Affairs Manual werden diese Gebühren auf eine etwa fällige Gegenseitigkeitsgebühr angerechnet.
Ist der Mitarbeiter bereits in den USA und wechselt in das L-1, reicht der Arbeitgeber das I-129S zusammen mit einem Formular I-129 bei USCIS ein. Den allgemeinen Ablauf am Konsulat, vom DS-160 bis zum Interview, beschreibt der Beitrag L-1 beantragen.
| Schritt | Formular | Gebühr |
|---|---|---|
| Blanket-Petition des Konzerns bei USCIS | I-129 | $1.385 auf Papier oder $1.335 online, dazu Asylum Program Fee $600; Premium Processing optional $2.965 |
| Bescheinigung je Mitarbeiter | I-129S mit Kopie des I-797 | keine Grundgebühr |
| Visumantrag am Konsulat | DS-160, I-129S, I-797 | $205 je Person |
| Betrugspräventionsgebühr am Konsulat | für jedes neue I-129S | $500, nur Hauptantragsteller |
| Gebühr nach Pub. L. 114-113 | am Konsulat | $4.500 nur bei Arbeitgebern mit mindestens 50 US-Beschäftigten, davon mehr als die Hälfte mit H-1B oder L; nicht für L-2 |
Quelle: USCIS, Form G-1055, Edition 10/16/26; 22 CFR 22.1, Items 21(b) und 25; 9 FAM 402.12-7(I); 8 CFR 106.4(c)(5).
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5Was der Konsul prüft, und warum sein Nein endgültig ist
Beim Blanket L liegt die eigentliche Prüfung beim Konsul. Er stellt fest, ob die Stelle in den USA bei einer Gesellschaft aus dem Genehmigungsbescheid liegt, ob es eine Stelle für einen Manager, eine Führungskraft oder einen Specialized Knowledge Professional ist und ob das Jahr im Ausland bei einer aufgeführten Gesellschaft und in einer solchen Funktion lag. 8 CFR 214.2(l)(5)(ii)(E) erlaubt ihm, das L nur in eindeutig genehmigungsfähigen Fällen zu erteilen.
Lässt sich eine Frage im Gespräch nicht klären, lehnt der Konsul nach INA 221(g) ab und vermerkt auf dem I-129S „not clearly approvable“. Vorher muss er nach dem Foreign Affairs Manual prüfen, ob der Mitarbeiter als Manager oder als Spezialist mit Beruf in Frage kommt. Seine Entscheidung ist endgültig. Unter derselben Blanket-Petition darf der Mitarbeiter nicht erneut antreten, auch nicht in der anderen Kategorie.
Der Weg ist damit nicht zu Ende. Der Arbeitgeber kann für den Mitarbeiter eine Einzelpetition bei USCIS stellen. Darin muss er angeben, warum das Konsulat abgelehnt hat, welches Konsulat es war und wann. Umgekehrt gilt: Für denselben Mitarbeiter dürfen nicht beide Verfahren gleichzeitig laufen, solange kein Konsul abgelehnt hat. Was nach einer Ablehnung zu tun ist, beschreibt der Beitrag L-1 abgelehnt oder RFE.
6Laufzeit, Verlängerung und Widerruf der Petition
Eine Blanket-Petition gilt nach 8 CFR 214.2(l)(7) zunächst drei Jahre. Danach lässt sie sich unbefristet verlängern, wenn die Gesellschaften die Regeln eingehalten haben. Dafür reicht der Konzern ein neues Formular I-129 ein, mit einer Kopie der bisherigen Genehmigung und einem Bericht über alle Mitarbeiter, die in den drei Jahren darüber eingereist sind: Position, Gesellschaft, Datum der ersten Einreise und der endgültigen Ausreise. Dazu erklärt er, ob er die Voraussetzungen noch erfüllt.
Wer diese Verlängerung versäumt, verliert die Genehmigung automatisch, ohne Appeal. Wird die unbefristete Geltung abgelehnt oder nicht beantragt, muss der Konzern drei Jahre lang Einzelpetitionen stellen, bevor er eine neue Blanket-Petition beantragen kann. Widerrufen kann USCIS die Genehmigung auch, wenn eine Gesellschaft nicht mehr qualifiziert, die Regeln verletzt wurden oder keine der Gesellschaften das Verfahren drei Jahre in Folge genutzt hat.
Die Zahlen von USCIS zeigen, dass die Hürde für etablierte Konzerne niedrig ist. Vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. Juni 2026 gingen 998 Blanket-L-Petitionen bei USCIS ein. Entschieden wurden 990, davon 971 genehmigt, das sind 98,1 Prozent. 22,6 Prozent bekamen vorher ein RFE.
7Blanket oder Einzelpetition: was für Mittelständler passt
Für viele Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz stellt sich die Frage gar nicht. Wer eine US-Tochter mit zwanzig Mitarbeitern hat und alle zwei Jahre jemanden schickt, erreicht keine der drei Größenschwellen. Für ihn bleibt die Einzelpetition der Weg, und sie ist kein Nachteil: Mit Premium Processing entscheidet USCIS binnen 15 Werktagen, und die Prüfung liegt bei der Behörde, deren Entscheidung sich anfechten lässt.
Für Gruppen mit mehreren US-Gesellschaften, eigenen Werken und regelmäßiger Rotation ist die Rechnung anders. Jede Einzelpetition kostet Grundgebühr, Asylum Program Fee und Vorbereitung. Mit der Blanket-Genehmigung entfällt dieser Teil, und die Mitarbeiter gehen mit dem I-129S direkt zum Konsulat. Der Preis dafür ist die Verlagerung der Prüfung: Der Konsul entscheidet allein, und sein Nein lässt sich nur mit einer Einzelpetition auffangen.
Auch ein Konzern mit Blanket-Genehmigung darf jederzeit eine Einzelpetition stellen. Das bietet sich an, wenn der Fall eines Mitarbeiters nicht eindeutig ist, etwa bei einem Spezialisten, dessen Beruf sich nicht sauber zuordnen lässt. Dann muss der Arbeitgeber bestätigen, dass der Mitarbeiter keinen Blanket-Antrag am Konsulat stellt. Was die Entsendung jenseits des Visums bedeutet, von der Sozialversicherung bis zur Lohnabrechnung, steht im Beitrag zur Entsendung von Mitarbeitern in die USA.
8Der einzelne Mitarbeiter: Aufenthalt, Versetzung, Verlängerung
Bei der Einreise trägt CBP auf dem I-129S einen Aufenthalt von höchstens drei Jahren ein. Der Mitarbeiter darf diese drei Jahre auch dann bleiben, wenn die Blanket-Petition selbst früher ausläuft; dann muss der Arbeitgeber rechtzeitig die unbefristete Geltung beantragen oder eine Einzelpetition stellen. Nach dem Foreign Affairs Manual setzt der Konsul die Gültigkeit des I-129S beim ersten Antrag auf drei Jahre ab der Entscheidung oder auf das beantragte Enddatum, je nachdem, was früher liegt.
Innerhalb der Gruppe ist der Mitarbeiter beweglich. Er darf ohne neue Prüfung zu jeder Gesellschaft aus dem Genehmigungsbescheid wechseln, wenn er dort im Wesentlichen dieselbe Arbeit macht. Ändern sich die Aufgaben, braucht es ein neues I-129S, das bei USCIS eingereicht wird.
Für die Verlängerung des Aufenthalts reicht der Arbeitgeber ein neues I-129S mit einer Kopie des bisherigen ein, zusammen mit der Verlängerung der Petition. Der Mitarbeiter muss dabei in den USA sein. Verlängert wird um jeweils bis zu zwei Jahre, insgesamt bis zu sieben Jahre für Manager und Führungskräfte und fünf Jahre für Spezialisten. Erneuert er später nur sein Visum mit einem noch gültigen I-129S, muss der Konsul seine Qualifikation nicht neu prüfen. Einzelheiten zur Höchstdauer stehen im Beitrag L-1 Gültigkeit und Verlängerung.
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- Die Blanket-Petition genehmigt die Gesellschaften eines Konzerns, nicht einzelne Mitarbeiter. Über die Einordnung jedes Mitarbeiters entscheidet der Konsul.
- Stellen darf sie ein Konzern mit einem US-Büro, das seit mindestens einem Jahr arbeitet, mindestens drei verbundenen Gesellschaften und einer der drei Größenschwellen.
- Unter Blanket L kommen nur Manager, Führungskräfte und Spezialisten, die einem Beruf im Sinne des Gesetzes angehören, etwa Ingenieure, nicht Mitarbeiter einer neuen Niederlassung.
- Lehnt der Konsul ab, ist das endgültig. Der Arbeitgeber kann dann eine Einzelpetition bei USCIS stellen.
- Die Petition gilt zunächst drei Jahre und lässt sich danach unbefristet verlängern, wenn der Konzern die Regeln eingehalten hat.
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