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Kanzlei Mount Bonnell

Mit dem L-1 darfst du offen sagen, dass du bleiben willst.

Vom L-1 zur Green Card: Wie aus der Entsendung ein Daueraufenthalt werden kann, bevor deine fünf oder sieben Jahre ablaufen

Teil des Leitfadens Der ultimative Leitfaden zum L-1-Visum

Das L-1 ist befristet, aber es verbietet dir nicht, an die Greencard zu denken. Für Manager und Führungskräfte führt der Weg meist über die EB-1C ohne Arbeitsmarkttest, für Spezialisten über PERM oder einen eigenen Antrag. Entscheidend ist, früh genug anzufangen.

17 MIN
5. August 2025
Greencard über L1A oder E2 Visum? Das ist der bessere Weg in die USA!

Viele, die mit einem L-1 nach Amerika kommen, wollen nicht nach drei Jahren wieder gehen. Die Kinder haben Freunde gefunden, das Haus ist eingerichtet, die US-Gesellschaft wächst. Die gute Nachricht: Das L-1 steht dem nicht im Weg. Anders als viele andere befristete Visa erlaubt es dir ausdrücklich, gleichzeitig die Greencard zu betreiben. Die weniger gute: Die Zeit ist begrenzt, und der richtige Weg hängt davon ab, ob du als Manager oder als Spezialist gekommen bist.

Dieser Beitrag aus dem Leitfaden zum L-1-Visum erklärt, warum das L-1 Dual Intent erlaubt, welche Wege zur Greencard offenstehen, wie die EB-1C für L-1A-Manager funktioniert, was L-1B-Spezialisten tun können, was du während des Verfahrens darfst und wann du anfangen solltest.

1Dual Intent: warum das L-1 die Greencard erlaubt

Die meisten befristeten Visa setzen voraus, dass du nach dem Aufenthalt nach Hause zurückkehren willst. Beim L-1 ist das anders. Das Foreign Affairs Manual hält fest, dass für L-Antragsteller die Vermutung der Einwanderungsabsicht nach INA 214(b) nicht gilt. Nach INA 214(h) schließt der Wunsch nach einem Daueraufenthalt den L-Status nicht aus.

8 CFR 214.2(l)(16) formuliert es noch konkreter: Ein Mitarbeiter darf mit dem L-1 vorübergehend in die USA kommen und zugleich rechtmäßig die Greencard anstreben, sofern er bereit ist, am Ende seines erlaubten Aufenthalts auszureisen. Ein Antrag auf Arbeitsmarktzertifizierung, eine Greencard-Petition oder ein Antrag auf Adjustment of Status sind nach der Vorschrift kein Grund, eine L-Petition, ihre Verlängerung, die Einreise mit L-1 oder L-2 oder eine Verlängerung des Aufenthalts zu verweigern.

Für die Frage, ob man mit dem L-1 fest in Amerika leben kann, heißt das: Das L-1 selbst ist befristet. Es ist aber die beste Ausgangslage, um den Daueraufenthalt zu beantragen, ohne den laufenden Status zu gefährden. Beim E-2 ist das schwieriger; die Unterschiede beschreibt unser Beitrag L-1 oder E-2 für den Weg zur Green Card.

2Die Wege im Überblick

Für Inhaber eines L-1 kommen vor allem vier Greencard-Kategorien in Frage. Welche passt, hängt von deiner Rolle ab, von deiner Qualifikation und davon, ob dein Arbeitgeber den Antrag stellen will. Die Tabelle stellt sie nebeneinander. Einen Überblick über alle Wege für Unternehmer gibt der Beitrag Green Card für Unternehmer.

Die Unterscheidung, die am meisten zählt, ist die zwischen Kategorien mit und ohne Arbeitsmarkttest. Bei EB-2 und EB-3 muss eine Petition grundsätzlich von einer Arbeitsmarktzertifizierung des US-Arbeitsministeriums begleitet sein, dem PERM-Verfahren. Die EB-1C verlangt das nicht, ebenso wenig die EB-1A und der National Interest Waiver. Für L-1A-Manager ist die EB-1C deshalb der naheliegende Weg.

Vom L-1 zur Greencard: die Wege
WegFür wenWer stellt den AntragArbeitsmarkttest (PERM)
EB-1C, multinationale Manager und FührungskräfteL-1A, wenn die Tätigkeit im Ausland leitend war und die US-Gesellschaft seit mindestens einem Jahr Geschäfte machtUS-Arbeitgeber, Formular I-140nein
EB-2 oder EB-3 mit PERML-1B und andere Mitarbeiter mit StellenangebotUS-Arbeitgeber, nach der Arbeitsmarktzertifizierungja
EB-2 National Interest WaiverFachleute mit Masterabschluss oder außergewöhnlicher Fähigkeitdu selbst möglichnein, wird im nationalen Interesse erlassen
EB-1A, außergewöhnliche FähigkeitMenschen mit nachhaltiger nationaler oder internationaler Anerkennungdu selbst möglichnein

Quelle: INA 203(b)(1)(C); 8 CFR 204.5(j), (k) und (l); USCIS, Employment-Based Immigration: First Preference EB-1 (gelesen am 24. Oktober 2026).

3L-1A zur EB-1C: die naheliegende Route

Die EB-1C ist die Greencard für multinationale Manager und Führungskräfte. Ihre Voraussetzungen ähneln dem L-1A so sehr, dass viele sie als dessen Fortsetzung verstehen. Nach INA 203(b)(1)(C) und 8 CFR 204.5(j) gilt:

  • Du warst innerhalb der drei Jahre vor der Petition mindestens ein Jahr im Ausland als Manager oder Führungskraft beschäftigt. Arbeitest du schon in den USA für dieselbe Gruppe, zählen die drei Jahre vor deiner Einreise mit dem befristeten Visum.
  • Der US-Arbeitgeber ist derselbe Arbeitgeber oder eine Tochter- oder Schwestergesellschaft des Unternehmens, für das du im Ausland gearbeitet hast.
  • Der US-Arbeitgeber macht seit mindestens einem Jahr Geschäfte.
  • Er bietet dir eine Stelle als Manager oder Führungskraft an und beschreibt die Aufgaben in einem Schreiben. Eine Arbeitsmarktzertifizierung ist nicht nötig.

Den Antrag stellt der US-Arbeitgeber auf dem Formular I-140. Er muss nach USCIS außerdem zeigen, dass er das angebotene Gehalt fortlaufend zahlen kann, etwa mit Jahresabschluss oder Steuererklärung. Bei der Zahl der Mitarbeiter gilt wie beim L-1A: USCIS muss die vernünftigen Bedürfnisse des Unternehmens in seiner Entwicklungsphase berücksichtigen, die Kopfzahl allein entscheidet nicht. Mit Premium Processing muss USCIS binnen 45 Werktagen handeln; die Frist beginnt erst, wenn alle Voraussetzungen für die Entscheidung vorliegen.

3.1Achtung bei der neuen Niederlassung

Wer mit einem L-1A für eine neue Niederlassung gekommen ist, kann die EB-1C erst beantragen, wenn die US-Gesellschaft ein Jahr lang Geschäfte gemacht hat. Bis dahin muss sie auch zeigen, dass sie eine echte Führungsposition trägt. Kleine und junge Gesellschaften haben dabei eigene Fragen zu beantworten; sie behandelt der Beitrag EB-1C für kleine und neue US-Tochtergesellschaften. Den Weg Schritt für Schritt beschreibt der Beitrag Vom L-1A zur EB-1C, die Voraussetzungen im Detail EB-1C Voraussetzungen.

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4L-1B: PERM, Beförderung oder ein eigener Antrag

Für Spezialisten mit L-1B passt die EB-1C in der Regel nicht, denn sie verlangt eine leitende Tätigkeit, im Ausland wie in den USA. Drei Wege bleiben.

Der erste ist die Greencard über den Arbeitgeber in EB-2 oder EB-3. Dafür braucht die Petition eine Arbeitsmarktzertifizierung des Arbeitsministeriums. Das Datum, an dem das Ministerium den Antrag annimmt, wird dein Prioritätsdatum. Wie das Verfahren abläuft, beschreibt der Beitrag Green Card durch den Arbeitgeber.

Der zweite ist die Beförderung. Wirst du in den USA zum Manager, muss die Änderung von USCIS in einer geänderten, neuen oder verlängerten Petition genehmigt werden. Nach mindestens sechs Monaten in der leitenden Position steht dir die Höchstdauer von sieben Jahren offen. Für die EB-1C zählt aber auch die Tätigkeit im Ausland: Sie muss leitend gewesen sein.

Der dritte ist ein eigener Antrag, unabhängig vom Arbeitgeber: der National Interest Waiver für Fachleute mit Masterabschluss oder außergewöhnlicher Fähigkeit oder die EB-1A für außergewöhnliche Fähigkeiten. Beide verlangen keinen Arbeitsmarkttest und machen dich unabhängig von einem bestimmten Arbeitgeber.

5Adjustment of Status oder Konsulat

Ist die Petition genehmigt oder eingereicht, folgt der zweite Teil: die Greencard selbst. Wer in den USA lebt, beantragt sie in der Regel mit dem Formular I-485 bei USCIS, dem Adjustment of Status. Nach 8 CFR 245.2 darf das I-485 zusammen mit der Petition eingereicht werden, wenn für deine Kategorie sofort eine Visanummer verfügbar wäre. Ob das so ist, zeigt das monatliche Visa Bulletin des State Department für deine Kategorie und dein Geburtsland. Ist keine Nummer verfügbar, wartest du mit dem I-485, bis dein Prioritätsdatum an der Reihe ist. Bei der EB-1C ist das Prioritätsdatum der Tag, an dem die vollständige Petition bei USCIS eingeht.

Ein großer Vorteil des L-1 zeigt sich beim Reisen. Wer ein I-485 eingereicht hat, gibt es nach der Grundregel der Vorschrift auf, wenn er ohne vorher genehmigte Advance Parole ausreist. Für Inhaber eines gültigen L-1 gilt nach 8 CFR 245.2(a)(4)(ii)(C) eine Ausnahme: Die Reise gilt nicht als Aufgabe des Antrags, wenn du bei der Rückkehr weiter für das L berechtigt bist, zu deinem bisherigen Arbeitgeber zurückkehrst und ein gültiges L-Visum hast. Dasselbe gilt für Ehepartner und Kinder mit L-2. Geschäftsreisen nach Europa und Besuche bei der Familie bleiben damit möglich.

Die Alternative ist das Konsularverfahren: Nach Genehmigung der Petition beantragst du das Einwanderungsvisum bei einem Konsulat im Ausland und reist damit ein. Welcher Weg besser passt und was dazu gehört, erklärt der Beitrag Ablauf und Unterlagen: I-140, Konsulat oder Adjustment. Die Behördengebühren für den Weg über die EB-1C zeigt die Tabelle.

USCIS-Gebühren auf dem Weg vom L-1A zur EB-1C-Greencard
FormularGebührHinweis
I-140, Petition des Arbeitgebers$715 auf Papier, $665 onlinedazu Asylum Program Fee $600, kleine Arbeitgeber $300
I-907, Premium Processing für EB-1C$2.965Handlung binnen 45 Werktagen
I-485, Adjustment of Status$1.440 auf Papier, $1.390 onlineje Person ab 14 Jahren; jüngere Kinder mit einem Elternteil $950 oder $900
I-765, Arbeitserlaubnis$260bei laufendem I-485
I-131, Advance Parole$630 auf Papier, $580 onlinebei laufendem I-485; mit gültigem L-Status für Reisen nicht zwingend

Quelle: USCIS, Form G-1055, Edition 10/16/26; 8 CFR 106.4(c)(17) und (e)(17); 8 CFR 245.2(a)(4)(ii)(C).

6Die Uhr: fünf und sieben Jahre

Das L-1A erlaubt insgesamt höchstens sieben Jahre in den USA, das L-1B höchstens fünf. Verlängert wird um jeweils bis zu zwei Jahre. 8 CFR 214.2(l)(15)(ii) fügt einen Satz hinzu, der für die Planung entscheidend ist: Weitere Verlängerungen gibt es nicht. Ein laufendes Greencard-Verfahren verlängert das L-1 nicht über die Höchstdauer hinaus.

Wer die Höchstdauer erreicht hat, darf nach 8 CFR 214.2(l)(12) erst wieder mit L oder H einreisen, wenn er ein Jahr außerhalb der USA gelebt hat. Kurze Besuche unterbrechen dieses Jahr nicht, zählen aber auch nicht mit. Zeiten mit H-Status werden auf die Höchstdauer angerechnet.

Daraus folgt eine einfache Rechnung. Rechne vom Ende deiner Höchstdauer zurück: die Bearbeitung der Petition, die mögliche Wartezeit nach dem Visa Bulletin und die Bearbeitung des I-485. Bei einer EB-1C kommt das Jahr hinzu, das die US-Gesellschaft Geschäfte gemacht haben muss. Wer bis zum fünften Jahr eines L-1A wartet, hat kaum noch Spielraum für ein RFE oder einen zweiten Anlauf. Mit welchen Zeiten du rechnen solltest, steht im Beitrag zur EB-1C-Bearbeitungszeit; wie lange dein L-1 noch läuft, im Beitrag zur L-1-Gültigkeit.

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7Die Familie im Greencard-Verfahren

Ehepartner und Kinder bekommen die Greencard mit dir. Nach INA 203(d) haben sie Anspruch auf dieselbe Kategorie und dieselbe Reihenfolge, wenn sie dich begleiten oder nachkommen. Als Kind gilt nach dem Gesetz, wer unverheiratet und unter 21 ist. Jedes Familienmitglied stellt ein eigenes I-485 mit eigener Gebühr. Für Kinder unter 14, die zusammen mit einem Elternteil einreichen, ist die Gebühr niedriger.

Solange das Verfahren läuft, bleibt die Familie im L-2-Status. Was Ehepartner und Kinder in dieser Zeit dürfen, vom Arbeiten bis zur Schule, steht im Beitrag zum L-2-Visum. Achte bei älteren Kindern auf den 21. Geburtstag: Danach ist ein Kind nach dem Gesetz kein Kind mehr. Ob es dann noch einbezogen werden kann, ist eine Frage für den Einzelfall, die früh geklärt werden sollte.

8Wann du anfangen solltest

Die kurze Antwort: früher, als die meisten denken. Weil das L-1 Dual Intent erlaubt, gibt es keinen Grund, mit der Planung zu warten. Für die EB-1C entsteht die Akte im Alltag der US-Gesellschaft: Organigramme, Stellenbeschreibungen, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse. Wer diese Unterlagen von Anfang an so führt, dass sie eine leitende Position belegen, hat sie bereit, wenn der Antrag fällig ist. Dieselben Unterlagen brauchst du ohnehin für jede Verlängerung des L-1.

Prüfe außerdem, ob die Voraussetzungen deiner Greencard schon beim Start des L-1 erfüllt sind oder erst entstehen müssen. Kommst du als Spezialist, ist die Frage, ob eine Beförderung realistisch ist oder ob ein eigener Antrag der sicherere Weg ist. Kommst du mit einer neuen Niederlassung, läuft die Uhr für das Jahr der Geschäftstätigkeit ab dem ersten Tag. Und wenn die US-Gesellschaft deine eigene ist, gehört die Greencard in denselben Plan wie die Gesellschaft. Die Entscheidung trifft am Ende die Behörde. Den Weg dorthin kannst du ab dem ersten Tag vorbereiten.

Zusammengefasst
  • Das L-1 erlaubt Dual Intent. Ein Greencard-Antrag ist kein Grund, eine L-Petition, eine Verlängerung oder die Einreise zu verweigern.
  • Für L-1A-Manager führt der Weg meist über die EB-1C: Petition des Arbeitgebers ohne Arbeitsmarkttest, wenn die US-Gesellschaft seit mindestens einem Jahr Geschäfte macht.
  • Für L-1B-Spezialisten bleiben EB-2 oder EB-3 mit PERM, der National Interest Waiver oder eine Beförderung zum Manager.
  • Mit gültigem L-Status darfst du während des Adjustment of Status reisen, wenn du zu deinem Arbeitgeber zurückkehrst und ein gültiges L-Visum hast.
  • Nach fünf Jahren L-1B oder sieben Jahren L-1A gibt es keine Verlängerung mehr. Der Antrag sollte lange vorher laufen.

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Sebastian Sauerborn
Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
8 Minuten Lesezeit · Stand: Oktober 2026

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