Ein Jahr dort, ein Jahr hier, eine Stelle auf Dauer. So rechnet USCIS bei der EB-1C.
EB-1C Voraussetzungen: Sechs Bedingungen, an denen USCIS deine Karriere misst
Teil des Leitfadens EB-1C: die Green Card für Manager und Führungskräfte, die mit ihrer Firma nach Amerika gehen
Die EB-1C ist die Green Card für multinationale Manager und Führungskräfte. Sie gehört zur ersten Präferenzkategorie der beschäftigungsbasierten Einwanderung, zusammen mit der EB-1A für außergewöhnliche Fähigkeiten und der EB-1B für Forscher und Professoren. Anders als die EB-1A beantragst du sie nicht selbst. Den Antrag stellt dein amerikanischer Arbeitgeber, und ein Arbeitsmarkttest, wie ihn andere Green Cards über den Arbeitgeber verlangen, entfällt.
Die Voraussetzungen stehen im Gesetz, INA 203(b)(1)(C), und in der Bundesvorschrift 8 CFR 204.5(j). Das Policy Manual von USCIS erklärt, wie die Behörde sie auslegt. Dieser Leitfaden geht die sechs Bedingungen der Reihe nach durch und sagt bei jeder, womit du sie belegst. Den Überblick über die ganze Kategorie gibt der Leitfaden zur EB-1C Green Card, wie die drei Varianten der EB-1 zueinander stehen, zeigt die Übersicht der EB-1 Klassifizierungen.
1Die sechs Bedingungen auf einen Blick
Das Gesetz beschreibt die Kategorie in einem einzigen Satz. Gemeint ist eine Person, die in den drei Jahren vor ihrem Antrag mindestens ein Jahr für eine Firma oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen gearbeitet hat und in die USA kommen will, um für denselben Arbeitgeber oder ein verbundenes Unternehmen als Manager oder Führungskraft weiterzuarbeiten. Die Vorschrift macht daraus sechs prüfbare Bedingungen: das Jahr im Ausland, die Verbindung der Unternehmen, ein Jahr Geschäftstätigkeit in den USA, eine leitende Stelle, ein schriftliches Stellenangebot und die Fähigkeit, das Gehalt zu zahlen.
Belegt werden die ersten Punkte mit einer Erklärung eines vertretungsberechtigten Vertreters der US-Gesellschaft, so verlangt es 8 CFR 204.5(j)(3)(i). Die Erklärung allein reicht aber nicht. Hinter jeder Aussage stehen Unterlagen, und USCIS kann in geeigneten Fällen weitere anfordern. Die Tabelle unten zeigt die sechs Bedingungen mit ihrer Rechtsgrundlage.
| Bedingung | Was verlangt wird | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Jahr im Ausland | mindestens ein Jahr als Manager oder Führungskraft in den drei Jahren vor der Petition oder vor der Einreise als Nichteinwanderer | INA 203(b)(1)(C); 8 CFR 204.5(j)(3)(i)(A), (B) |
| Verbundene Unternehmen | US-Arbeitgeber ist dieselbe Firma, Mutter, Tochter oder Schwester des Arbeitgebers im Ausland; beide machen Geschäfte, mindestens eines davon in einem zweiten Land | 8 CFR 204.5(j)(2), (j)(3)(i)(C) |
| Ein Jahr im Geschäft | der US-Arbeitgeber macht bei Einreichung seit mindestens einem Jahr Geschäfte | 8 CFR 204.5(j)(3)(i)(D) |
| Leitende Stelle in den USA | überwiegend als Manager oder Führungskraft | INA 101(a)(44); 8 CFR 204.5(j)(2), (j)(4) |
| Stellenangebot | schriftlich, mit klarer Beschreibung der Aufgaben; kein Arbeitsmarkttest | 8 CFR 204.5(j)(5) |
| Zahlungsfähigkeit | der US-Arbeitgeber kann das Gehalt ab dem Priority Date bis zur Green Card zahlen | 8 CFR 204.5(g)(2) |
Quelle: 8 U.S.C. 1153(b)(1)(C) und 1101(a)(44); 8 CFR 204.5; USCIS Policy Manual, Volume 6, Part F, Chapter 4 (abgerufen am 24. Oktober 2026).
2Ein Jahr im Ausland als Manager oder Führungskraft
Die erste Bedingung betrifft deine Vergangenheit. Du musst mindestens ein Jahr für die Firma im Ausland oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen gearbeitet haben, und zwar als Manager oder Führungskraft. Spezialwissen allein genügt bei der EB-1C nicht, anders als beim L-1B.
2.1Welche drei Jahre zählen
Die Vorschrift unterscheidet zwei Fälle. Bist du im Ausland, zählt das Jahr in den drei Jahren unmittelbar vor Einreichung der Petition. Arbeitest du schon in den USA für denselben Arbeitgeber oder ein verbundenes Unternehmen, etwa mit einem L-1A, zählt das Jahr in den drei Jahren vor deiner Einreise als Nichteinwanderer. Die Zeit in den USA verschiebt das Fenster also nicht. Wie das beim Übergang vom L-1A im Einzelnen aussieht, steht im Leitfaden Vom L-1A zur EB-1C Green Card.
2.2Ein Jahr, aber nicht am Stück
Das L-1 verlangt ein zusammenhängendes Jahr. Die EB-1C verlangt nach dem Wortlaut des Gesetzes mindestens ein Jahr. Das Policy Manual stellt den Unterschied ausdrücklich fest: Das Jahr muss nicht ununterbrochen sein. Eine Grenze zieht eine Grundsatzentscheidung der Berufungsbehörde, Matter of S-P-, Inc. aus dem Jahr 2018. Wer nach der Einreise als Nichteinwanderer mehr als zwei Jahre nicht mehr für die Unternehmensgruppe gearbeitet hat, erfüllt das Erfordernis nicht mehr und bräuchte ein weiteres Jahr im Ausland.
2.3Womit du das Jahr belegst
Nach 8 CFR 204.5(g)(1) wird Berufserfahrung mit Schreiben des Arbeitgebers belegt. Das Schreiben nennt Name, Anschrift und Funktion des Unterzeichners und beschreibt konkret, welche Aufgaben du erledigt hast. Ein Arbeitszeugnis im deutschen Stil, das wohlwollend formuliert, aber wenig über Aufgaben, Mitarbeiter und Befugnisse sagt, reicht dafür selten. Hilfreich sind Organigramme aus der Zeit, Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise, Vollmachten wie Prokura oder Handlungsvollmacht und Belege für Entscheidungen, die du getroffen hast. Jedes fremdsprachige Dokument braucht nach 8 CFR 103.2(b)(3) eine vollständige englische Übersetzung mit der Bestätigung des Übersetzers, dass sie vollständig und richtig ist.
3Die Verbindung der Unternehmen
Die zweite Bedingung betrifft die Firmen. Der amerikanische Arbeitgeber muss dieselbe Firma sein wie dein Arbeitgeber im Ausland, oder dessen Mutter, Tochter oder Schwester. USCIS prüft das an Eigentum und Kontrolle. Eigentum ist das Recht an den Vermögenswerten mit voller Befugnis zur Kontrolle, Kontrolle das Recht, Gründung, Leitung und Betrieb zu bestimmen.
Eine Tochter liegt nach 8 CFR 204.5(j)(2) vor, wenn die Mutter direkt oder indirekt mehr als die Hälfte hält und kontrolliert, genau die Hälfte hält und kontrolliert, bei einem Joint Venture 50 Prozent mit gleicher Kontrolle und Vetorecht hält, oder weniger als die Hälfte hält, aber tatsächlich kontrolliert. Schwestergesellschaften, im Englischen Affiliates, sind zwei Töchter derselben Mutter oder derselben Person, oder zwei Gesellschaften, die derselben Gruppe von Personen in etwa gleichen Anteilen gehören. Beruht die Kontrolle auf Stimmrechtsvollmachten, müssen diese vom Tag der Einreichung bis zur Entscheidung unwiderruflich sein.
Zwei weitere Punkte gehören dazu. Das Unternehmen muss multinational sein, also selbst oder über verbundene Gesellschaften in mindestens zwei Ländern Geschäfte machen, eines davon die USA. Und beide Seiten müssen weiter Geschäfte machen, bis die Green Card erteilt ist. Wer die Firma zu Hause vorher schließt, verkauft oder vollständig in die USA verlegt, verliert die Grundlage. Belegt wird die Verbindung mit Gesellschaftsunterlagen auf beiden Seiten: Handelsregisterauszug und Gesellschafterliste der GmbH oder AG, in Österreich der Firmenbuchauszug, bei einer Schweizer Gesellschaft der Auszug aus dem Handelsregister des Kantons, auf der US-Seite Gründungsurkunde, Aktienbuch, Protokolle und Beschlüsse sowie der Nachweis, dass das Kapital tatsächlich geflossen ist.
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4Ein Jahr Geschäftstätigkeit in den USA
Die dritte Bedingung ist eine Frist. Der amerikanische Arbeitgeber muss bei Einreichung der Petition seit mindestens einem Jahr Geschäfte machen. Eine Regel für neue Niederlassungen, wie sie das L-1 kennt, gibt es bei der EB-1C nicht. Wer in die USA kommt, um ein neues Büro zu eröffnen, kann diese Green Card nach dem Policy Manual nicht bekommen.
Geschäfte machen heißt nach der Definition der Vorschrift die regelmäßige, systematische und fortlaufende Erbringung von Waren oder Dienstleistungen. Ein Vertreter oder ein Büro allein ist das nicht. Es zählt nicht das Datum der Eintragung, sondern die tatsächliche Tätigkeit. Lieferungen und Leistungen an verbundene Unternehmen zählen dabei mit, wenn sie regelmäßig und fortlaufend erbracht werden. Antragsteller kann außerdem nur eine eigene US-Gesellschaft oder ein US-Bürger sein, keine Zweigniederlassung der ausländischen Firma und kein Einzelunternehmen, das seinem Inhaber eine Stelle anbietet. Was das für junge und kleine Töchter heißt, steht im Leitfaden EB-1C für kleine und neue US-Tochtergesellschaften.
5Manager oder Führungskraft: was das Gesetz meint
Die vierte Bedingung ist die anspruchsvollste. Deine Stelle in den USA muss überwiegend leitend sein, und zwar im Sinne der Definitionen in INA 101(a)(44). Das Gesetz kennt zwei Arten: den Manager und die Führungskraft. Beide haben vier Merkmale, die in der Tabelle unten nebeneinanderstehen.
5.1Der Manager
Der Manager leitet eine Organisation, eine Abteilung oder eine Funktion. Er führt Vorgesetzte, Fachkräfte oder andere Manager, kann einstellen und entlassen oder das empfehlen und entscheidet über den Tagesbetrieb. Das Gesetz zieht eine klare Grenze: Wer als Vorgesetzter der ersten Ebene Mitarbeiter beaufsichtigt, ist dadurch noch kein Manager, es sei denn, die Mitarbeiter sind Fachkräfte. Wer keine Mitarbeiter führt, kann als Function Manager trotzdem die Bedingung erfüllen, wenn er eine wesentliche Funktion leitet, statt sie selbst auszuführen. Wie USCIS das prüft, erklärt der Leitfaden Manager, Executive oder Function Manager?
5.2Die Führungskraft
Die Führungskraft lenkt die Leitung der Organisation oder einer wesentlichen Komponente, setzt Ziele und Leitlinien, hat weiten Entscheidungsspielraum und wird selbst nur allgemein beaufsichtigt, etwa vom Board oder von den Gesellschaftern. Das Policy Manual warnt vor einem Missverständnis: Ein Titel macht niemanden zur Führungskraft, auch nicht der Umstand, dass ein Inhaber einen Teil seiner Zeit mit der Leitung verbringt. Es muss genug Personal geben, auch freie Mitarbeiter zählen, damit die Führungskraft überwiegend führt.
5.3Wie USCIS die Rolle prüft
Der Sachbearbeiter schaut zuerst auf die Beschreibung deiner Aufgaben. Konkrete Angaben sind ein wichtiges Indiz, die bloße Wiederholung des Gesetzestextes nicht. Erledigst du auch nicht leitende Aufgaben, muss die Beschreibung zeigen, welcher Anteil deiner Zeit leitend ist. Geprüft wird das Gesamtbild: Beschreibung, Mitarbeiter, Art des Geschäfts, Gehälter der anderen. Künstliche Hierarchiestufen und aufgeblähte Titel helfen nicht. Zieht USCIS die Personalstärke heran, muss es den vernünftigen Bedarf der Firma berücksichtigen, gemessen an ihrem Zweck und ihrem Entwicklungsstand. Die Zahl der Mitarbeiter allein entscheidet weder für noch gegen dich.
| Manager (Managerial Capacity) | Führungskraft (Executive Capacity) |
|---|---|
| leitet die Organisation oder eine Abteilung, Untereinheit, Funktion oder Komponente | lenkt die Leitung der Organisation oder einer wesentlichen Komponente oder Funktion |
| beaufsichtigt und kontrolliert die Arbeit anderer Vorgesetzter, Fachkräfte oder Manager, oder leitet eine wesentliche Funktion | legt die Ziele und Leitlinien der Organisation, Komponente oder Funktion fest |
| kann einstellen und entlassen oder diese und andere Personalmaßnahmen empfehlen; ohne direkte Mitarbeiter: arbeitet auf hoher Ebene der Hierarchie oder der Funktion | hat weiten Spielraum bei Ermessensentscheidungen |
| entscheidet über den Tagesbetrieb der Tätigkeit oder Funktion | wird nur allgemein beaufsichtigt, von höheren Führungskräften, dem Board oder den Gesellschaftern |
Quelle: 8 U.S.C. 1101(a)(44)(A) und (B) (INA 101(a)(44)); 8 CFR 204.5(j)(2) (abgerufen am 24. Oktober 2026).
6Das Stellenangebot
Die fünfte Bedingung ersetzt den Arbeitsmarkttest. Nach 8 CFR 204.5(j)(5) braucht die EB-1C keine Labor Certification des Arbeitsministeriums. Der amerikanische Arbeitgeber muss aber ein Stellenangebot in Form einer Erklärung vorlegen, dass du in den USA als Manager oder Führungskraft beschäftigt wirst. Das Schreiben muss die Aufgaben klar beschreiben.
Das Policy Manual spricht von einem dauerhaften Stellenangebot in einer überwiegend leitenden Position. In der Praxis ist dieses Schreiben eines der wichtigsten Dokumente der Petition. Es sollte die Aufgaben mit ihren Zeitanteilen nennen, die Stelle im Organigramm verorten, die unterstellten Mitarbeiter mit ihren Aufgaben aufführen und zu den übrigen Unterlagen passen. Ein Text, der zum Organigramm, zu den Lohnunterlagen und zur Größe der Firma passt, trägt mehr als jede Formulierung.
7Die Fähigkeit, das Gehalt zu zahlen
Die sechste Bedingung betrifft das Geld. Nach 8 CFR 204.5(g)(2) muss der Arbeitgeber zeigen, dass er das angebotene Gehalt zahlen kann, vom Priority Date an bis zur Green Card. Das Priority Date ist bei der EB-1C der Tag, an dem die vollständige, unterschriebene Petition mit der richtigen Gebühr ordnungsgemäß bei USCIS eingeht.
Als Nachweis nennt die Vorschrift Geschäftsberichte, Bundessteuererklärungen oder geprüfte Jahresabschlüsse. Bei Arbeitgebern mit mindestens 100 Beschäftigten kann USCIS die Erklärung eines Finanzverantwortlichen genügen lassen. Gewinn- und Verlustrechnungen, Kontoauszüge oder Personalunterlagen können ergänzen. Eine Mindesthöhe für das Gehalt nennen die Vorschriften für die EB-1C nicht. Welche Unterlagen eine junge Tochter dafür vorlegen kann, steht im Leitfaden zur kleinen US-Tochter.
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8Was nicht verlangt wird, und was danach kommt
Ebenso wichtig wie die Bedingungen ist, was die Vorschriften nicht nennen. Für die EB-1C verlangen sie keinen Studienabschluss, keinen Arbeitsmarkttest, keinen Mindestbetrag an Investition und keine Mindestzahl an Mitarbeitern. Die Green Card ist auch nicht an Bedingungen geknüpft wie bei der EB-5, bei der das Geschäft nach der Einwanderung noch einmal geprüft wird. Das Policy Manual begründet gerade damit, warum die EB-1C vorher so genau hinsieht.
Auch die Zahl der Visa spielt für Antragsteller aus dem deutschsprachigen Raum selten eine Rolle. Die erste Präferenzkategorie erhält nach 8 U.S.C. 1153(b)(1) bis zu 28,6 Prozent der jährlichen beschäftigungsbasierten Visa, und jedes Land ist auf 7 Prozent aller Präferenzvisa begrenzt. Im Visa Bulletin für November 2026 ist EB-1 für alle Länder außer China und Indien current, also ohne Warteschlange. Maßgeblich ist das Geburtsland. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 können mit dir die Green Card bekommen.
Sind die sechs Bedingungen erfüllt und belegt, folgt das Verfahren: die Petition auf Formular I-140 und danach der Statuswechsel in den USA oder das Einwanderungsvisum beim Konsulat. Wie das abläuft, steht im Leitfaden Ablauf und Unterlagen, was es kostet, im Leitfaden zu den EB-1C Kosten, und welche Bedingungen am häufigsten zu Nachfragen führen, im Leitfaden EB-1C abgelehnt oder RFE.
- Die EB-1C verlangt ein Jahr Beschäftigung als Manager oder Führungskraft im Ausland in den drei Jahren vor der Petition, bei Inhabern eines L-1A vor ihrer Einreise. Das Jahr muss nicht am Stück sein.
- Firma im Ausland und US-Arbeitgeber müssen über Eigentum und Kontrolle verbunden sein und beide bis zur Green Card Geschäfte machen.
- Der US-Arbeitgeber muss eine eigene US-Gesellschaft sein und bei Einreichung seit mindestens einem Jahr im Geschäft.
- Die Stelle in den USA muss überwiegend leitend sein. Titel zählen wenig, die beschriebenen Aufgaben mit Zeitanteilen viel.
- Ein Arbeitsmarkttest entfällt. Stattdessen braucht es ein Stellenangebot mit klarer Aufgabenbeschreibung und den Nachweis, dass die Firma das Gehalt zahlen kann.
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