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Kanzlei Mount Bonnell

Zwei Stufen, drei Behörden, ein Stapel Papier. In der richtigen Reihenfolge ist es halb so schlimm.

EB-1C Ablauf: von der I-140 bis zur Green Card, in den USA oder am Konsulat

Teil des Leitfadens EB-1C: die Green Card für Manager und Führungskräfte, die mit ihrer Firma nach Amerika gehen

Die EB-1C ist kein einzelner Antrag, sondern eine Abfolge. Erst stellt dein US-Arbeitgeber eine Petition, dann stellst du den Antrag auf die Green Card selbst, entweder in den USA bei USCIS oder im Ausland am Konsulat. Zwischen beiden steht das Visa Bulletin, das bestimmt, ob ein Visum für dich frei ist.

Dieser Leitfaden geht die Stufen der Reihe nach durch: was in die Petition gehört, wie das Priority Date entsteht, wie der Antrag in den USA abläuft und wie der Weg über das Konsulat, und welcher der beiden Wege zu deiner Lage passt. Ob du die Voraussetzungen überhaupt erfüllst, steht im Leitfaden EB-1C Voraussetzungen.

1Der Ablauf in zwei Stufen und drei Behörden

An einer EB-1C sind bis zu drei Stellen beteiligt. USCIS entscheidet über die Petition und, wenn du in den USA bist, über deinen Antrag auf die Green Card. Das Außenministerium führt das Visa Bulletin, verteilt die Visanummern und bearbeitet über das National Visa Center und die Konsulate die Fälle aus dem Ausland. Bei der Einreise mit einem Einwanderungsvisum prüft schließlich die Grenzbehörde CBP, ob du als dauerhaft Aufenthaltsberechtigter einreisen darfst.

Die erste Stufe ist immer gleich: das Formular I-140, die Immigrant Petition for Alien Worker. Antragsteller ist der US-Arbeitgeber, nicht du. Ein Arbeitsmarkttest beim Arbeitsministerium, wie ihn die Kategorien EB-2 und EB-3 kennen, entfällt bei der EB-1C. Die zweite Stufe hängt davon ab, wo du lebst. Bist du in den USA, etwa mit einem L-1A, beantragst du mit dem Formular I-485 die Anpassung deines Status. Lebst du noch in Europa, beantragst du am Konsulat ein Einwanderungsvisum.

Vor der ersten Stufe liegt die eigentliche Arbeit: Die US-Gesellschaft muss beim Einreichen seit mindestens einem Jahr Geschäfte machen, dein Jahr leitender Tätigkeit im Ausland muss in den richtigen Zeitraum fallen, und deine Rolle muss als leitend beschrieben und belegt sein. Was das heißt, erklärt der Leitfaden Manager, Executive oder Function Manager.

Plane diese Vorbereitung als eigenes Projekt im Unternehmen. Organigramme beider Gesellschaften, Stellenbeschreibungen mit Zeitanteilen, Jahresabschlüsse, Verträge und Rechnungen der US-Tochter, Lohnnachweise aus dem Ausland: Das alles liegt selten fertig in einer Schublade. Wer die Unterlagen früh zusammenträgt, merkt auch früh, wo eine Lücke ist, etwa ein fehlender Gesellschafterbeschluss oder eine Rolle, die auf dem Papier leitend klingt, im Alltag aber operativ ist.

2Die Petition: was in die I-140 gehört

Die Vorschriften nennen für die EB-1C nur wenige Pflichtunterlagen, aber jede davon ist gewichtig. Kernstück ist eine Erklärung eines vertretungsberechtigten Vertreters der US-Gesellschaft. Sie muss zeigen, dass du in den drei Jahren vor der Petition mindestens ein Jahr leitend im Ausland für die Gruppe gearbeitet hast, oder in den drei Jahren vor deiner letzten Einreise, wenn du schon in den USA für die Gruppe tätig bist. Sie muss zeigen, dass die US-Gesellschaft dieselbe Gesellschaft, eine Tochter oder eine Schwestergesellschaft deines Arbeitgebers im Ausland ist, und dass sie seit mindestens einem Jahr Geschäfte macht.

Dazu kommt das Stellenangebot. Eine Labor Certification ist nicht nötig, aber der Arbeitgeber muss schriftlich anbieten, dich in den USA leitend zu beschäftigen, und die Aufgaben klar beschreiben. Und er muss belegen, dass er dein Gehalt zahlen kann, und zwar ab dem Tag, an dem die Petition eingeht, bis du die Green Card hast. Als Nachweis nennen die Vorschriften Jahresberichte, Bundessteuererklärungen oder geprüfte Jahresabschlüsse. Bei 100 oder mehr Mitarbeitern kann eine Erklärung des Finanzverantwortlichen genügen.

In der Praxis reicht die Erklärung allein nicht. USCIS erwartet Belege für jede Aussage: Gesellschaftsunterlagen für Eigentum und Kontrolle, Rechnungen und Verträge für den Geschäftsbetrieb, Organigramme und Stellenbeschreibungen für die Rollen, Lohnnachweise für die Beschäftigung im Ausland. Alles, was auf Deutsch ist, braucht eine vollständige englische Übersetzung, deren Richtigkeit der Übersetzer schriftlich bestätigt.

Die I-140 kann online oder auf Papier eingereicht werden. Wer gleich Premium Processing mit dem Formular I-907 beantragt, muss beides zusammen per Post schicken; für eine schon online eingereichte I-140 lässt sich Premium Processing später auch online nachreichen. Was das kostet und was es bringt, steht im Leitfaden EB-1C Bearbeitungszeit und Premium Processing.

Unterlagen für die EB-1C-Petition (I-140)
UnterlageWas sie belegtVon wem
Erklärung eines vertretungsberechtigten Vertreters der US-GesellschaftEin Jahr leitende Tätigkeit im Ausland in den maßgeblichen drei Jahren, Verbindung der Gesellschaften, ein Jahr Geschäftsbetrieb in den USAUS-Gesellschaft
Stellenangebot mit AufgabenbeschreibungLeitende Stelle in den USA, mit klar beschriebenen AufgabenUS-Gesellschaft
Gesellschaftsunterlagen (Satzung, Gesellschafterliste, Anteilsnachweise, Organigramm der Gruppe)Eigentum und Kontrolle: Mutter, Tochter oder Schwestergesellschaftbeide Gesellschaften
Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Steuererklärungen der US-GesellschaftRegelmäßiger, fortlaufender Geschäftsbetrieb seit mindestens einem JahrUS-Gesellschaft
Bestätigung des Arbeitgebers im Ausland, Organigramm, LohnnachweiseDeine leitende Tätigkeit im Ausland und ihre DauerGesellschaft im Ausland
Jahresabschluss, Steuererklärung oder geprüfter Abschluss; ab 100 Mitarbeitern auch Erklärung des FinanzverantwortlichenZahlungsfähigkeit für dein Gehalt ab dem Priority DateUS-Gesellschaft
Englische Übersetzungen mit Bestätigung des ÜbersetzersInhalt aller fremdsprachigen DokumenteÜbersetzer

Quelle: 8 CFR 204.5(g)(2) und (j)(3) bis (j)(5); USCIS, Checklist of Required Initial Evidence for Form I-140; Form I-140 Instructions (Edition 06/07/24). Gelesen am 24. Oktober 2026.

3Das Priority Date und das Visa Bulletin

Mit der Petition entsteht dein Priority Date. Bei Kategorien ohne Labor Certification ist das der Tag, an dem die vollständige, unterschriebene Petition mit allen Pflichtunterlagen und der richtigen Gebühr bei USCIS eingeht. Fehlt etwas Wesentliches, verschiebt sich dieser Tag. Eine abgelehnte Petition begründet kein Priority Date.

Das Priority Date ist dein Platz in der Warteschlange. Ob es eine gibt, zeigt das monatliche Visa Bulletin des Außenministeriums, und zwar nach deinem Geburtsland, nicht nach deinem Pass. Für alle, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz geboren sind, ist die EB-1 im November 2026 „current“: Es gibt keinen Stichtag, ein Visum ist sofort verfügbar. USCIS hat für November 2026 festgelegt, dass Anträge auf Anpassung des Status nach der Tabelle „Dates for Filing“ eingereicht werden. Für in Indien oder China Geborene liegt dieser Stichtag in der EB-1 beim 1. Juli 2024.

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4Weg A: Adjustment of Status in den USA

Wer in den USA lebt und einen gültigen Status hat, beantragt die Green Card mit dem Formular I-485, ohne das Land zu verlassen. Weil die EB-1 für Europäer current ist, darf die I-485 gleichzeitig mit der I-140 eingereicht werden, im selben Umschlag oder kurz danach. Die Unterlagen beider Formulare werden dabei getrennt gehalten. Jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Antrag.

Mit der I-485 reichst du das Formular I-693 ein, das Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung bei einem von USCIS zugelassenen Arzt, dem Civil Surgeon. Er gibt dir das Formular in einem versiegelten Umschlag; öffnen darfst du ihn nur, wenn du online einreichst. Nach dem Eingang lädt dich USCIS zu einem Termin für Fingerabdrücke und Foto in ein Application Support Center ein. Ein Interview gibt es, wenn USCIS es für nötig hält; dann bringst du die Originale aller eingereichten Unterlagen mit.

Während die I-485 läuft, kannst du mit dem Formular I-765 eine Arbeitserlaubnis und mit dem Formular I-131 eine Reiseerlaubnis (Advance Parole) beantragen. Wichtig ist die Regel für Reisen: Wer mit laufender I-485 ohne Advance Parole ausreist, gibt den Antrag in der Regel auf. Für L-1- und H-1B-Inhaber gilt eine Ausnahme. Sie dürfen reisen, wenn sie mit gültigem Visum zum selben Arbeitgeber zurückkehren und die Voraussetzungen ihres Status weiter erfüllen; dasselbe gilt für Ehepartner und Kinder mit L-2. Wer mit Advance Parole wieder einreist, muss nach der USCIS-Gebührenordnung damit rechnen, dass CBP am Grenzübergang zusätzlich die gesetzliche Immigration Parole Fee erhebt, sofern keine Ausnahme greift; ab dem 16. Oktober 2026 beträgt sie $1.050.

Eine Sicherung bietet das Gesetz für den Fall, dass sich deine Stelle ändert. Läuft deine I-485 seit mindestens 180 Tagen, bleibt die Petition auch für eine neue Stelle gültig, wenn diese im selben oder einem ähnlichen Berufsfeld liegt. Für die EB-1C heißt das: wieder eine leitende Stelle.

Formulare und Gebühren beim Adjustment of Status
FormularWofürGebühr
I-485Antrag auf die Green Card in den USA, je Person$1.440 (Papier), $1.390 (online); Kinder unter 14 mit einem Elternteil $950 oder $900
I-693Ärztliche Untersuchung bei einem Civil Surgeon$0 bei USCIS; der Arzt rechnet selbst ab
I-765Arbeitserlaubnis während des Verfahrens (optional)$260 bei laufender I-485, die ab dem 1. April 2024 eingereicht wurde
I-131Advance Parole für Reisen während des Verfahrens (optional)$630 (Papier), $580 (online)

Quelle: USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26; USCIS, Form I-693. Gelesen am 24. Oktober 2026.

5Weg B: Einwanderungsvisum am Konsulat

Lebst du in Europa, schickt USCIS die genehmigte Petition an das National Visa Center des Außenministeriums. Das NVC meldet sich bei dir und beim Arbeitgeber, fordert die Gebühren an und sammelt die Unterlagen, die es in seiner Aufforderung nennt. Die Gebühr für ein Einwanderungsvisum aus einer arbeitsbasierten Kategorie beträgt $345 je Person.

Ist der Fall vollständig und ein Visum verfügbar, lädt das Konsulat zum Interview und entscheidet, ob du die Voraussetzungen für das Einwanderungsvisum erfüllst. Schweizer gehen zur US-Botschaft in Bern, die alle Einwanderungsvisa für Schweizer Bürger und Einwohner bearbeitet. Für Deutsche und Österreicher steht die zuständige Vertretung in der Einladung zum Interview.

Wird das Visum erteilt, bekommst du einen versiegelten Umschlag, das Visa Packet, das du nicht öffnest und bei der Einreise der Grenzbehörde übergibst. Lässt dich der Grenzbeamte einreisen, bist du dauerhaft aufenthaltsberechtigt. Nach Erhalt des Visa Packet und vor der Abreise zahlst du am besten online die USCIS Immigrant Fee von $235; die Green Card kommt dann per Post an deine US-Adresse. Ist sie nach 90 Tagen nicht da, meldest du dich bei USCIS.

6Welcher Weg passt zu dir?

Die Wahl ergibt sich meist aus der Lage. Wer schon mit einem L-1A in den USA arbeitet, nimmt fast immer den Weg über die I-485: Er bleibt im Land, arbeitet weiter mit seinem Status, und die Familie kann mit L-2 ebenfalls bleiben. Weil das L-1 ein Visum mit Dual Intent ist, schadet der laufende Green-Card-Antrag dem L-1 nicht. Wer dagegen noch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt und erst mit der Green Card umziehen will, geht über das Konsulat und reist direkt als dauerhaft Aufenthaltsberechtigter ein.

Wer den Weg über die I-485 plant, braucht vorher einen Status, der Aufenthalt und Arbeit in den USA trägt. Wie das L-1A dafür genutzt wird, beschreibt der Leitfaden Vom L-1A zur EB-1C Green Card.

Adjustment of Status oder Konsularverfahren
Adjustment of Status (I-485)Konsularverfahren
Wo du bistin den USA, mit gültigem Statusim Ausland
Wann du einreichstgleichzeitig mit der I-140, wenn deine Kategorie offen istnach Genehmigung der I-140, über das National Visa Center
BehördeUSCISAußenministerium (National Visa Center und Konsulat)
Gebühr je PersonI-485: $1.440 (Papier) oder $1.390 (online)Einwanderungsvisum $345, danach USCIS Immigrant Fee $235
Arbeiten und ReisenArbeitserlaubnis und Advance Parole beantragbar; L-1-Inhaber reisen mit ihrem VisumDu wartest im Ausland; Einreise mit dem Einwanderungsvisum
AbschlussFingerabdrücke, gegebenenfalls Interview bei USCISInterview am Konsulat, Green Card per Post nach der Einreise

Quelle: 8 CFR 245.2(a)(2) und (a)(4); USCIS, Adjustment of Status und Consular Processing; USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26; 22 CFR 22.1, Nr. 32(b). Gelesen am 24. Oktober 2026.

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7Die Familie im Verfahren

Dein Ehepartner und deine unverheirateten Kinder unter 21 erhalten mit dir denselben Status, als E-14 und E-15. Sie brauchen keine eigene Petition, aber jeder stellt einen eigenen Antrag auf die Green Card: in den USA je eine I-485 mit der vollen Gebühr, für Kinder unter 14, die mit einem Elternteil einreichen, mit der ermäßigten Gebühr; am Konsulat je einen eigenen Visumantrag mit eigener Gebühr. Auch die ärztliche Untersuchung gilt je Person.

Wer als Ehepartner schon mit L-2 in den USA lebt, darf mit diesem Status arbeiten und braucht dafür keine zusätzliche Erlaubnis. Für andere Familienmitglieder mit laufender I-485 ist die Arbeitserlaubnis über das Formular I-765 der Weg. Alle Gebühren für die Familie und die übrigen Kosten der Kategorie stehen im Leitfaden EB-1C Kosten; was zu tun ist, wenn USCIS nachfragt, im Leitfaden EB-1C abgelehnt oder RFE.

Zusammengefasst
  • Die EB-1C kommt in zwei Stufen: Der US-Arbeitgeber reicht die Petition I-140 bei USCIS ein, danach beantragst du die Green Card selbst.
  • Der Eingang der vollständigen Petition mit Gebühr setzt dein Priority Date. Für in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Geborene ist die EB-1 im November 2026 current.
  • In den USA reichst du die I-485 gleichzeitig mit der I-140 ein; aus Europa läuft der Fall nach Genehmigung über das National Visa Center zum Konsulat.
  • L-1-Inhaber dürfen während einer laufenden I-485 mit ihrem Visum reisen, andere brauchen vorher Advance Parole.

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Sebastian Sauerborn
Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
8 Minuten Lesezeit · Stand: Oktober 2026

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