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Kanzlei Mount Bonnell

Sieben Jahre gibt dir das L-1A. Den Antrag fürs Bleiben stellst du besser lange vorher.

Vom L-1A zur EB-1C Green Card: Wann aus deiner Entsendung ein Bleiben werden kann

Teil des Leitfadens EB-1C: die Green Card für Manager und Führungskräfte, die mit ihrer Firma nach Amerika gehen

Das L-1A bringt Manager und Führungskräfte aus dem Unternehmen zu Hause in die amerikanische Niederlassung. Es ist ein befristetes Visum, aber eines, das den Gedanken ans Bleiben ausdrücklich erlaubt. Für viele, die mit dem L-1A kommen, ist die EB-1C der nächste Schritt: die Green Card für multinationale Manager und Führungskräfte, ohne Arbeitsmarkttest und, wie das Visa Bulletin für November 2026 zeigt, ohne Warteschlange bei den Visanummern für alle, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz geboren sind.

17 MIN
5. August 2025
Greencard über L1A oder E2 Visum? Das ist der bessere Weg in die USA!

Dieser Leitfaden beschreibt genau diesen Übergang: was das L-1A für die EB-1C schon leistet, wo die beiden auseinandergehen, wann die Petition eingereicht werden sollte und was während des Verfahrens für Arbeit, Reisen und Familie gilt. Die anderen Wege vom L-1 zur Green Card, etwa für L-1B-Spezialisten über ein Arbeitsmarktverfahren, behandelt der Leitfaden Vom L-1 zur Green Card. Das L-1A selbst erklärt der Leitfaden L-1A Visum für Manager und Führungskräfte.

1Warum L-1A und EB-1C zusammengehören

Die beiden Kategorien sprechen dieselbe Sprache. Beide verlangen eine Verbindung zwischen der Firma im Ausland und der Firma in den USA, als Mutter, Tochter oder Schwester. Beide verlangen ein Jahr Beschäftigung im Ausland in den drei Jahren vor dem Antrag. Und beide setzen eine Tätigkeit als Manager oder Führungskraft voraus, mit denselben Definitionen aus INA 101(a)(44).

Entscheidend ist, dass das L-1 das Bleiben nicht verbietet. Nach 8 CFR 214.2(l)(16) darf ein L-1-Inhaber vorübergehend in den USA sein und zugleich rechtmäßig die Green Card anstreben, solange er bereit ist, am Ende seines erlaubten Aufenthalts auszureisen. Eine eingereichte oder genehmigte Petition für eine Green Card und ein Antrag auf Statuswechsel sind kein Grund, eine L-1-Petition, ihre Verlängerung oder deine Einreise mit L-1 abzulehnen. Das gilt auch für die Familie mit L-2. Diese Eigenschaft heißt Dual Intent, und sie unterscheidet das L-1 vom E-2. Wie sich L-1 und E-2 sonst unterscheiden, zeigt der Vergleich L-1-Visum vs. E-2-Visum.

In der Praxis heißt das: Wer mit dem L-1A arbeitet, kann die EB-1C betreiben, ohne den Aufenthalt bis dahin zu gefährden. Die Unterlagen der L-1A-Petition, also Organigramme, Gesellschaftsunterlagen und Stellenbeschreibungen, sind ein guter Ausgangspunkt für die Petition auf Formular I-140.

2Ähnlich, aber nicht gleich: wo die EB-1C strenger ist

USCIS behandelt die beiden Anträge als getrennte Verfahren. Das Policy Manual sagt ausdrücklich: Eine frühere Genehmigung als L-1A kann bei der Prüfung der EB-1C eine Rolle spielen, bindet die Behörde aber nicht, wenn die Fakten die Green Card nicht tragen. Jede Petition wird nach ihren eigenen Vorschriften geprüft. Wird die EB-1C trotz L-1A abgelehnt, sollen die Sachbearbeiter nach dem Policy Manual allerdings kurz begründen, warum.

Vier Unterschiede sind für L-1A-Inhaber besonders wichtig:

  • Keine neue Niederlassung. Das L-1A kann eine US-Gesellschaft tragen, die erst startet. Für die EB-1C muss der amerikanische Arbeitgeber bei Einreichung seit mindestens einem Jahr Geschäfte machen.
  • Keine Zweigniederlassung. Ein US-Büro der ausländischen Gesellschaft ohne eigene amerikanische Gesellschaft darf beim L-1 entsenden. Eine EB-1C-Petition darf es nicht stellen.
  • Kein Spezialwissen. Eine EB-1C für reines Spezialwissen gibt es nicht. Die Tätigkeit im Ausland muss leitend gewesen sein.
  • Das Jahr muss nicht am Stück sein. Hier ist die EB-1C großzügiger. Das L-1 verlangt ein zusammenhängendes Jahr, die EB-1C nach INA 203(b)(1)(C) mindestens ein Jahr. Unterbrechungen schaden also nicht von selbst.

Hinzu kommt der Maßstab. Beim L-1A geht es um einen befristeten Einsatz, bei der EB-1C um eine Dauerstelle in einer überwiegend leitenden Position. Wer im L-1A noch viel selbst verkauft, programmiert oder ausliefert, sollte die Rolle vor der Petition so aufstellen, dass die Führungsaufgaben überwiegen. Wie USCIS das prüft, erklären die Leitfäden zu den EB-1C Voraussetzungen und zur Frage Manager, Executive oder Function Manager?

L-1A und EB-1C im Vergleich
L-1AEB-1C
Artbefristetes Visum mit Dual IntentGreen Card, dauerhaft, ohne Bedingung
FormularI-129I-140, danach I-485 oder Einwanderungsvisum
Jahr im Auslandein zusammenhängendes Jahr in den drei Jahren vor dem Antragmindestens ein Jahr, nicht zwingend am Stück, in den drei Jahren vor dem Antrag oder vor der Einreise als Nichteinwanderer
Tätigkeit im AuslandManager, Führungskraft oder Spezialwissen (beim L-1B)nur Manager oder Führungskraft
Neue US-Niederlassungmöglich, erste Genehmigung höchstens ein Jahrnicht möglich, die US-Gesellschaft muss seit mindestens einem Jahr Geschäfte machen
Zweigniederlassung als Antragstellermöglichnicht möglich, nur eine US-Gesellschaft
Höchstdauersieben Jahre, Zeiten in H und L zusammengerechnetkeine
Premium Processing15 Arbeitstage45 Arbeitstage

Quelle: 8 CFR 214.2(l) und 204.5(j); USCIS Policy Manual, Volume 6, Part F, Chapter 4; USCIS, How Do I Request Premium Processing (Stand 23. März 2026).

3Das Jahr im Ausland, von den USA aus gezählt

Wer schon in den USA ist, hat bei der Frist ein Problem, das die Vorschrift löst. Für jemanden im Ausland zählt das Jahr in den drei Jahren vor Einreichung der Petition. Wer dagegen bereits in den USA für denselben Arbeitgeber oder eine verbundene Gesellschaft arbeitet, für den zählt nach 8 CFR 204.5(j)(3)(i)(B) der Zeitraum von drei Jahren vor der Einreise als Nichteinwanderer. Dein Jahr bei der GmbH vor dem L-1A bleibt also gültig, auch wenn du schon vier oder fünf Jahre in den USA arbeitest.

Diese Regel hat eine Grenze. Nach einer Grundsatzentscheidung der Berufungsbehörde, Matter of S-P-, Inc. aus dem Jahr 2018, auf die das Policy Manual verweist, gilt: Wer nach der Einreise als Nichteinwanderer mehr als zwei Jahre nicht mehr für die qualifizierende Unternehmensgruppe gearbeitet hat, erfüllt das Erfordernis nicht mehr. Er bräuchte ein weiteres Jahr qualifizierender Beschäftigung im Ausland. Wer zwischendurch den Arbeitgeber gewechselt hat, etwa mit einem anderen Visum, sollte das vor der Planung prüfen.

Und das Jahr muss leitend gewesen sein. Wer zu Hause als Spezialist gearbeitet und in den USA erst zum Manager aufgestiegen ist, muss genauer hinsehen. Mehr dazu im Abschnitt zum L-1B weiter unten.

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4Der richtige Zeitpunkt für die Petition

Zwei Uhren laufen gleichzeitig. Die erste zählt die Geschäftstätigkeit der US-Gesellschaft. Sie muss bei Einreichung der I-140 mindestens ein Jahr betragen. Bei einer Gesellschaft, die schon lange arbeitet, ist das kein Thema. Bei einer neuen Niederlassung heißt es: frühestens nach dem ersten Jahr, und sinnvollerweise dann, wenn die Verlängerung des L-1A gezeigt hat, dass die Firma die Führungsrolle trägt. Wie kleine Töchter diese Hürde nehmen, steht im Leitfaden EB-1C für kleine und neue US-Tochtergesellschaften.

Die zweite Uhr ist dein L-1A. Die erste Genehmigung gilt bis zu drei Jahre, bei einer neuen Niederlassung bis zu einem Jahr, Verlängerungen jeweils bis zu zwei Jahre. Nach 8 CFR 214.2(l)(15)(ii) ist nach insgesamt sieben Jahren Schluss, ohne weitere Verlängerung. Zeiten mit H-1B werden mitgezählt. Wer die Grenze erreicht hat, kann erst nach einem Jahr Aufenthalt außerhalb der USA wieder ein L oder H bekommen. Die Einzelheiten stehen im Leitfaden L-1 Gültigkeit, Verlängerung und Höchstdauer.

4.1Die Petition und der Statuswechsel zusammen

Bei der EB-1C kannst du den Antrag auf Statuswechsel auf Formular I-485 gleichzeitig mit der Petition einreichen, wenn ein Visum sofort verfügbar ist. So regelt es 8 CFR 245.2(a)(2)(i)(B) für die erste Präferenzkategorie. Ob ein Visum verfügbar ist, steht im monatlichen Visa Bulletin des State Department. Im Visa Bulletin für November 2026 ist EB-1 für alle Herkunftsländer außer China und Indien als current ausgewiesen, also ohne Warteschlange. Maßgeblich ist dabei das Geburtsland, nicht die Staatsangehörigkeit. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz geboren ist, fällt in die Spalte für alle übrigen Länder.

Wer Zeit kaufen möchte, kann für die I-140 Premium Processing beantragen. USCIS entscheidet dann binnen 45 Arbeitstagen. Was das kostet und was es nicht beschleunigt, steht im Leitfaden zu den EB-1C Kosten.

Zeitachse für eine neue US-Niederlassung mit L-1A
ZeitpunktWas passiertRegel
Monat 0Einreise mit L-1A für die neue Niederlassungerste Genehmigung höchstens ein Jahr
vor Ablauf von Monat 12Verlängerung des L-1A mit Nachweis der GeschäftstätigkeitVerlängerung jeweils um bis zu zwei Jahre
ab 12 Monaten Geschäftstätigkeit der US-Gesellschaftfrühester Zeitpunkt für die I-140Arbeitgeber seit mindestens einem Jahr im Geschäft
mit der I-140 oder danachI-485 für dich und die Familiesobald ein Visum sofort verfügbar ist
Jahr 7Ende des L-1Akeine weitere Verlängerung, Zeiten in H und L zusammengerechnet

Quelle: 8 CFR 214.2(l)(7), (l)(14)(ii), (l)(15)(ii); 8 CFR 204.5(j)(3)(i)(D); 8 CFR 245.2(a)(2)(i)(B) (abgerufen am 24. Oktober 2026).

5Während die I-485 läuft: arbeiten und reisen

Mit einem gültigen L-1A arbeitest du während des Verfahrens weiter für deinen Arbeitgeber, wie bisher. Dein Ehepartner mit L-2 darf mit seinem Status arbeiten. Zusätzlich kann jeder, der einen Antrag auf Statuswechsel gestellt hat, eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen, nach 8 CFR 274a.12(c)(9) auf Formular I-765. Bei einem I-485, der seit dem 1. April 2024 mit Gebühr eingereicht wurde, kostet sie $260. Für L-1A-Inhaber ist sie eine Absicherung für den Fall, dass das L-1A vor der Green Card endet.

5.1Reisen ohne den Antrag aufzugeben

Grundsätzlich gilt nach 8 CFR 245.2(a)(4)(ii)(A): Wer während eines laufenden Statuswechsels die USA verlässt, gibt den Antrag auf, es sei denn, er hat vorher Advance Parole bekommen. Für L-1-Inhaber gibt es eine Ausnahme in 8 CFR 245.2(a)(4)(ii)(C). Reist du in gültigem L-1-Status, kehrst du zum selben Arbeitgeber zurück, erfüllst du weiter die Bedingungen des L und hast ein gültiges L-Visum, gilt die Reise nicht als Aufgabe des Antrags. Das macht Geschäftsreisen nach Hause und den Sommerurlaub bei der Familie während des Verfahrens möglich.

Ist dein L-Visum im Pass abgelaufen oder endet der L-Status, brauchst du für Reisen Advance Parole auf Formular I-131, Gebühr $630 auf Papier oder $580 online. Für die Familie gilt dasselbe je Person, mit L-2 als Gegenstück zum L-1.

5.2Die Familie

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 können mit dir die Green Card bekommen, in den Kategorien E-14 und E-15. Beim Statuswechsel reicht jede Person einen eigenen I-485 ein. Wer ein Kind kurz vor dem 21. Geburtstag hat, sollte die Planung früh beginnen und die Altersregeln im Fahrplan prüfen lassen.

6Vom L-1B zur EB-1C

Eine EB-1C für Spezialisten gibt es nicht. Das Policy Manual hält aber fest, dass manche L-1B-Inhaber die Kategorie trotzdem erfüllen können: dann, wenn ihre Tätigkeit im Ausland zugleich leitend war und der Arbeitgeber sie dauerhaft in einer Position als Manager oder Führungskraft beschäftigen will. Ein Teamleiter, der im Mutterhaus Fachkräfte geführt hat und mit L-1B als Spezialist kam, kann so einen Weg haben. Ein Entwickler ohne Führungsrolle im Ausland hat ihn über die EB-1C nicht.

Wer in den USA vom Spezialisten zum Manager aufsteigt, gewinnt auch beim L Zeit. Nach 8 CFR 214.2(l)(15)(ii) gilt die Höchstdauer von sieben statt fünf Jahren, wenn du mindestens sechs Monate in der leitenden Position gearbeitet hast und USCIS den Wechsel in einer geänderten, neuen oder verlängerten Petition genehmigt hat. Für die EB-1C ändert das nichts an der Frage, ob die Tätigkeit im Ausland leitend war.

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7Statuswechsel oder Konsulat

Wer mit dem L-1A in den USA lebt, wechselt meist den Status über die I-485. Pflicht ist das nicht. Die Familie kann das Einwanderungsvisum auch beim Konsulat beantragen, etwa wenn ohnehin eine längere Zeit zu Hause geplant ist. Die Behördengebühren sind auf diesem Weg niedriger, dafür kommen Reise, Interview und das Warten auf einen Termin dazu. Den Ablauf beider Wege mit allen Unterlagen beschreibt der Leitfaden Ablauf und Unterlagen: I-140, Konsulat oder Adjustment.

Und wenn USCIS nachfragt? Weil die EB-1C eigenständig geprüft wird, kommen Rückfragen auch bei Antragstellern, deren L-1A mehrfach verlängert wurde. Die häufigsten Streitpunkte, von der Personalstärke bis zur Stellenbeschreibung, zeigt der Leitfaden EB-1C abgelehnt oder RFE. Den Überblick über die ganze Kategorie gibt der Leitfaden zur EB-1C Green Card.

Zusammengefasst
  • Das L-1A erlaubt Dual Intent: Eine Green-Card-Petition oder ein Antrag auf Statuswechsel ist kein Grund, das L-1 zu verweigern oder nicht zu verlängern.
  • Die EB-1C prüft eigenständig. Eine frühere L-1A-Genehmigung zählt als Hinweis, bindet USCIS aber nicht.
  • Die US-Gesellschaft muss bei Einreichung der I-140 seit mindestens einem Jahr Geschäfte machen. Bei einer neuen Niederlassung ist das frühestens nach dem ersten Jahr der Fall.
  • Das Jahr im Ausland wird bei L-1A-Inhabern in den drei Jahren vor der Einreise als Nichteinwanderer gezählt, und es muss eine Tätigkeit als Manager oder Führungskraft gewesen sein.
  • Das L-1A endet spätestens nach sieben Jahren. Petition und Statuswechsel gehören deshalb früh in den Plan.

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Sebastian Sauerborn
Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
8 Minuten Lesezeit · Stand: Oktober 2026

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