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EB-1C: die Green Card für Manager und Führungskräfte, die mit ihrer Firma nach Amerika gehen

Die EB-1C ist die Green Card für Manager und Führungskräfte, die innerhalb ihrer Unternehmensgruppe in die USA wechseln: ohne Arbeitsmarkttest, ohne Lotterie, beantragt vom US-Arbeitgeber.

17 MIN
5. August 2025
Greencard über L1A oder E2 Visum? Das ist der bessere Weg in die USA!

Du leitest einen Bereich, eine Niederlassung oder gleich das ganze Unternehmen, und die Gruppe, für die du arbeitest, hat eine Gesellschaft in den USA. Dann gibt es eine Green Card, die genau für dich geschrieben ist. Das Gesetz nennt sie die Kategorie der „multinational executives and managers“, USCIS führt sie unter dem Kürzel E13, und in der Praxis heißt sie schlicht EB-1C.

Sie hat drei Eigenschaften, die sie unter den arbeitsbasierten Green Cards besonders machen. Es gibt keinen Arbeitsmarkttest. Es gibt keine Lotterie. Und für in Deutschland, Österreich und der Schweiz Geborene gibt es in dieser Kategorie im November 2026 keine Warteschlange. Der Preis dafür ist eine genaue Prüfung: USCIS will sehen, dass du wirklich leitest, im Ausland und in den USA, und dass beide Gesellschaften echte Geschäfte machen.

Dieser Leitfaden erklärt die EB-1C im Ganzen und führt zu acht vertiefenden Seiten: Voraussetzungen, die Rollen Manager, Executive und Function Manager, den Weg über das L-1A, kleine Tochtergesellschaften, Ablauf, Bearbeitungszeit, Kosten und die typischen Streitpunkte, wenn USCIS nachfragt oder ablehnt.

1Was die EB-1C ist und für wen sie gedacht ist

Die arbeitsbasierten Green Cards sind in fünf Präferenzkategorien geordnet. Die erste, EB-1, heißt im Gesetz „Priority Workers“ und umfasst drei Gruppen: Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (EB-1A), herausragende Professoren und Forscher (EB-1B) und multinationale Führungskräfte und Manager (EB-1C). Seit 1990 ist die EB-1C eine eigene Kategorie; vorher lief sie über eine Liste des US-Arbeitsministeriums.

Gedacht ist sie für Menschen, die in einem international tätigen Unternehmen leiten und innerhalb dieses Unternehmens in die USA wechseln. Das Gesetz verlangt, dass du in den drei Jahren vor dem Antrag mindestens ein Jahr für die Gesellschaft oder eine mit ihr verbundene Gesellschaft gearbeitet hast und in den USA weiter für dieselbe Gruppe tätig wirst, und zwar in einer Funktion, die leitend ist. „Multinational“ heißt dabei nur: Die Gruppe macht in mindestens zwei Ländern Geschäfte, eines davon die USA. Ein Konzern mit zehntausend Mitarbeitern muss es nicht sein.

Der wichtigste praktische Unterschied zu anderen Green Cards über einen Arbeitgeber: Die EB-1C braucht keine Labor Certification. Bei den Kategorien EB-2 und EB-3 muss der Arbeitgeber in einem eigenen Verfahren beim Arbeitsministerium belegen, dass er für die Stelle keinen geeigneten amerikanischen Bewerber findet. Bei der EB-1C entfällt dieser Schritt vollständig. An seine Stelle tritt ein schriftliches Stellenangebot, das deine Aufgaben genau beschreibt.

Die Green Card, die am Ende steht, ist unbedingt. Anders als bei der EB-5-Green Card für Investoren gibt es keine zweijährige Probezeit, nach der das Geschäft noch einmal geprüft wird. Dein Ehepartner und deine unverheirateten Kinder unter 21 erhalten denselben Status, als E-14 und E-15. Die Übersicht über alle drei EB-1-Gruppen steht auf unserer Seite zu den EB-1-Klassifizierungen.

Die EB-1C auf einen Blick
MerkmalRegel
KategorieErste Präferenz (EB-1), Unterkategorie E13: Multinational Executive or Manager
Wer den Antrag stelltDer US-Arbeitgeber, mit Formular I-140. Ein Selbstantrag ist nicht vorgesehen.
ArbeitsmarkttestKeiner. Eine Labor Certification ist nicht nötig, wohl aber ein schriftliches Stellenangebot mit genauer Aufgabenbeschreibung.
Beschäftigung im AuslandMindestens ein Jahr in leitender Funktion innerhalb der drei Jahre vor der Petition, oder vor der letzten Einreise als Nichteinwanderer. Das Jahr muss nicht zusammenhängend sein.
US-GesellschaftMuss beim Einreichen seit mindestens einem Jahr regelmäßig Geschäfte machen. Eine Regel für neue Niederlassungen gibt es bei der EB-1C nicht.
VerbindungDieselbe Gesellschaft, Mutter und Tochter oder Schwestergesellschaften (Affiliates)
KontingentEB-1 erhält bis zu 28,6 Prozent der jährlichen Visa für Arbeitsmigration (Grundzahl 140.000); je Herkunftsland höchstens 7 Prozent aller Präferenzvisa
FamilieEhepartner (E-14) und unverheiratete Kinder unter 21 (E-15) erhalten denselben Status
Art der Green CardUnbedingt: keine bedingte Green Card wie beim EB-5

Quelle: USCIS, Employment-Based Immigration: First Preference EB-1; 8 CFR 204.5(j); USCIS Policy Manual Vol. 6 Part F Chapter 4 (Stand 23. Oktober 2026); 8 U.S.C. 1151(d), 1152(a)(2), 1153(b)(1) und (d). Gelesen am 24. Oktober 2026.

2Die Voraussetzungen: vier Prüfsteine, an denen alles hängt

USCIS prüft bei jeder EB-1C-Petition dieselben vier Fragen. Erstens: Hast du im Ausland lange genug leitend gearbeitet? Gefordert ist mindestens ein Jahr innerhalb der drei Jahre vor der Petition. Arbeitest du schon in den USA für die Gruppe, etwa mit einem L-1-Visum, zählen die drei Jahre vor deiner letzten Einreise als Nichteinwanderer. Das Jahr muss nicht am Stück gewesen sein; das ist ein Unterschied zum L-1, das ein zusammenhängendes Jahr verlangt.

Zweitens: Sind die Gesellschaften richtig verbunden? Die US-Gesellschaft muss dieselbe Gesellschaft sein wie dein Arbeitgeber im Ausland, ihre Mutter, ihre Tochter oder eine Schwestergesellschaft unter gemeinsamer Kontrolle. Gemessen wird an Eigentum und Kontrolle, nicht am Namen. Diese Verbindung muss beim Einreichen bestehen und bis zur Green Card halten, und die Gesellschaft im Ausland muss bis dahin weiter Geschäfte machen.

Drittens: Macht die US-Gesellschaft seit mindestens einem Jahr Geschäfte? Gemeint ist die regelmäßige, fortlaufende Erbringung von Waren oder Dienstleistungen. Ein Briefkasten oder ein Vertreter genügt nicht, ein Jahr Eintragung im Handelsregister des Bundesstaats auch nicht. Lieferungen und Leistungen an verbundene Gesellschaften zählen dagegen mit.

Viertens: Ist die Stelle in den USA leitend, und war es die im Ausland? Hier entscheidet sich die Mehrzahl der Fälle. Was das Gesetz unter „managerial“ und „executive“ versteht, ist enger als der deutsche Sprachgebrauch, und davon handelt der nächste Abschnitt. Dazu kommt eine fünfte, eher technische Bedingung: Der Arbeitgeber muss belegen, dass er dein Gehalt ab dem Tag der Einreichung bis zur Green Card zahlen kann.

Wie USCIS jeden dieser Punkte belegt sehen will und welche Fallstricke es beim Jahr im Ausland gibt, steht im eigenen Leitfaden.

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3Manager, Executive oder Function Manager: welche Rolle du spielst

Im Alltag ist jeder Manager, der ein paar Leute unter sich hat. Im Einwanderungsrecht ist der Begriff enger. Das Gesetz kennt drei Wege, als leitend zu gelten. Der Personnel Manager leitet eine Organisation oder Abteilung und führt andere Führungskräfte oder Fachkräfte mit Hochschulniveau; er hat Personalverantwortung bis zur Einstellung und Kündigung. Wer nur Mitarbeiter ohne akademische Qualifikation beaufsichtigt, ist als Teamleiter in der ersten Ebene ausdrücklich kein Manager in diesem Sinn.

Der Function Manager leitet keine Menschen, sondern eine Funktion, die für das Unternehmen wesentlich ist: etwa Finanzplanung, Produktentwicklung oder den Vertrieb eines Geschäftsbereichs. Er muss diese Funktion überwiegend steuern, statt ihre Arbeit selbst zu erledigen, und dafür braucht er Mitarbeiter oder Dienstleister, die die laufende Arbeit tun. Der Executive schließlich lenkt die Organisation oder einen großen Teil davon, setzt Ziele und Richtlinien und berichtet nur noch an höhere Führungskräfte, den Board oder die Gesellschafter.

In allen drei Fällen gilt dasselbe Prüfwort: „primarily“, also überwiegend. Ein Titel wie Geschäftsführer, President oder CEO beweist nichts. USCIS will eine Stellenbeschreibung mit Zeitanteilen sehen und ein Organigramm, das zu dieser Beschreibung passt. Wer die meiste Zeit selbst verkauft, programmiert oder Rechnungen schreibt, ist für das Gesetz kein Manager, auch wenn er die Firma besitzt.

Welche Rolle zu deiner Position passt, wie der Function Manager im Einzelnen geprüft wird und wie eine überzeugende Stellenbeschreibung aussieht, erklärt der Leitfaden zu den drei Rollen.

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4Der Weg über das L-1A: erst entsenden, dann bleiben

Viele EB-1C-Fälle beginnen mit einem L-1A-Visum. Das ist kein Zufall: Beide Kategorien verlangen ein Jahr Tätigkeit im Ausland und eine leitende Stelle in einer verbundenen US-Gesellschaft. Das L-1A bringt dich schnell in die USA, die EB-1C macht den Aufenthalt dauerhaft. Und weil das L-1 ein Visum mit Dual Intent ist, darf ein laufender Green-Card-Antrag gegen dein L-1 nicht als Absicht gewertet werden, die Heimat aufzugeben.

Das L-1A hat eine Fähigkeit, die der EB-1C fehlt: Es kann eine neue Niederlassung tragen. Wer in den USA erst eine Tochter gründet, kommt mit einem L-1A für bis zu ein Jahr, um sie aufzubauen. Die EB-1C dagegen setzt voraus, dass die US-Gesellschaft schon ein Jahr Geschäfte macht. Die übliche Reihenfolge ist deshalb: Gründung, L-1A für die neue Niederlassung, Aufbau im ersten Jahr, Verlängerung des L-1A, dann die EB-1C-Petition. Insgesamt erlaubt das L-1A höchstens sieben Jahre; das lässt Raum für beide Schritte.

Eine Garantie ist das bewilligte L-1A nicht. USCIS prüft die EB-1C als eigenen Antrag; die frühere Genehmigung ist ein relevanter Gesichtspunkt, aber nicht bindend. Wer beim L-1A noch mit einem Plan überzeugt hat, muss bei der EB-1C ein Jahr später eine Organisation zeigen, die diesen Plan eingelöst hat. Wie du die Zeit zwischen beiden Anträgen nutzt, beschreibt der eigene Leitfaden, und den Vergleich mit dem E-2 findest du unter L-1 oder E-2 für den Weg zur Green Card.

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5Kleine und junge US-Tochtergesellschaften

Die EB-1C ist keine Kategorie nur für Großkonzerne. Das Gesetz verlangt keine Mindestzahl an Mitarbeitern und keinen Mindestumsatz. Es sagt sogar ausdrücklich, dass USCIS, wenn es auf die Personalstärke schaut, den vernünftigen Bedarf der Organisation berücksichtigen muss, gemessen an ihrem Zweck und ihrem Entwicklungsstand. Niemand gilt allein deshalb als Manager, weil er viele Leute führt, und niemand ist allein deshalb keiner, weil es wenige sind.

In der Praxis wird es bei kleinen Gesellschaften trotzdem eng. Der Policy Manual von USCIS hält fest, dass auch ein Ein-Personen-Büro nicht ausgeschlossen ist, dass es aber sehr schwer sein kann zu zeigen, dass der einzige Mitarbeiter überwiegend leitet. Wer allein ist, erledigt eben meist auch die Alltagsarbeit selbst. Die Lösung liegt in einer Struktur, die dich entlastet: Mitarbeiter, freie Dienstleister, Aufgaben, die die Muttergesellschaft übernimmt.

Zwei formale Punkte entscheiden bei kleinen Strukturen oft schon vor der inhaltlichen Prüfung. Die US-Gesellschaft muss eine eigene juristische Person sein, etwa eine Corporation oder LLC; eine unselbständige Zweigniederlassung der deutschen GmbH kann die EB-1C nicht beantragen. Und ein Einzelunternehmen kann nicht für seinen eigenen Inhaber den Antrag stellen. Eine Gesellschaft, die dir gehört, darf es dagegen sehr wohl.

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6Der Ablauf: Petition, dann Green Card in den USA oder am Konsulat

Die EB-1C kommt in zwei Stufen. In der ersten reicht der US-Arbeitgeber bei USCIS das Formular I-140 ein, die Immigrant Petition for Alien Worker. Ihr liegen die Erklärung eines vertretungsberechtigten Vertreters der Gesellschaft bei, das Stellenangebot mit Aufgabenbeschreibung, die Nachweise zur Verbindung der Gesellschaften, zum Geschäftsbetrieb und zu deiner Tätigkeit im Ausland sowie Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen für die Zahlungsfähigkeit. Dokumente auf Deutsch brauchen eine vollständige Übersetzung ins Englische, deren Richtigkeit der Übersetzer schriftlich bestätigt.

Der Tag, an dem die vollständige Petition mit der richtigen Gebühr eingeht, wird zu deinem Priority Date, deinem Platz in der Warteschlange. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist die EB-1 im Visa Bulletin für November 2026 „current“: Es gibt keine Wartezeit, sobald die Petition steht.

In der zweiten Stufe beantragst du die Green Card selbst. Lebst du schon in den USA, geht das mit dem Formular I-485 als Adjustment of Status, und zwar gleichzeitig mit der I-140, solange deine Kategorie current ist. Dazu kommen eine ärztliche Untersuchung bei einem von USCIS bestimmten Arzt, ein Termin für Fingerabdrücke und, wenn USCIS es für nötig hält, ein Interview. Lebst du noch in Europa, läuft der Fall nach Genehmigung der I-140 über das National Visa Center zum Konsulat, wo du das Einwanderungsvisum bekommst. Die Green Card kommt dann nach der Einreise per Post.

Welche Unterlagen in welche Stufe gehören, wann der Weg über das Konsulat besser ist und was beim Reisen während des Verfahrens gilt, steht im Leitfaden zum Ablauf.

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7Wie lange die EB-1C dauert

Für die Petition selbst gibt es eine feste Zusage, wenn du sie kaufst: Mit Premium Processing entscheidet USCIS über eine EB-1C-Petition innerhalb von 45 Werktagen, oder es schickt in dieser Frist eine Rückfrage (Request for Evidence). Hält USCIS die Frist nicht, gibt es die Gebühr zurück. Nach einer Rückfrage beginnt die Frist mit dem Eingang deiner Antwort neu. Premium Processing ist für die EB-1C seit Januar 2023 vollständig verfügbar und lässt sich auch für eine schon laufende Petition nachträglich beantragen.

Ohne Premium Processing hängt die Dauer von der Arbeitslast des zuständigen Service Centers ab. USCIS veröffentlicht diese Bearbeitungszeiten in seinem Online-Werkzeug; die Werte ändern sich laufend. Die Tabelle unten zeigt, wie viele EB-1C-Petitionen im Haushaltsjahr 2026 eingingen, entschieden wurden und offen waren. Rechnerisch entschied USCIS in den ersten drei Quartalen rund 3.200 Fälle je Quartal bei gut 12.600 offenen Fällen.

Danach kommt die zweite Stufe, die I-485 oder das Konsulat, mit eigener Dauer. Für Antragsteller aus Indien und China kommt noch die Warteschlange im Visa Bulletin hinzu; für Deutsche, Österreicher und Schweizer entfällt sie. Wie sich die Etappen addieren und wo du Zeit gewinnst, erklärt der Leitfaden zur Bearbeitungszeit.

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EB-1C-Petitionen (I-140, E13) bei USCIS im Haushaltsjahr 2026
QuartalEingegangenGenehmigtAbgelehntOffen am Quartalsende
Oktober bis Dezember 20253.7872.4297512.636
Januar bis März 20263.6483.33410412.847
April bis Juni 20263.5543.6589612.657

Quelle: USCIS, Form I-140 Immigrant Petition for Alien Worker by Fiscal Year, Quarter, and Case Status, FY2026 Q3 (Datenstand Juli 2026). Genehmigungen und Ablehnungen eines Quartals können Petitionen aus früheren Quartalen betreffen.

8Was die EB-1C kostet

Die Behördengebühren der EB-1C sind überschaubar, verglichen mit dem, was eine Entsendung ohnehin kostet. Die I-140 kostet $715 auf Papier oder $665 online. Dazu kommt die Asylum Program Fee von $600, für kleine Arbeitgeber mit bis zu 25 Vollzeitstellen in den USA (einschließlich verbundener Gesellschaften) $300. Premium Processing kostet zusätzlich $2.965. In der zweiten Stufe zahlt jedes Familienmitglied entweder die Gebühr für die I-485 oder am Konsulat die Gebühr für das Einwanderungsvisum und danach die USCIS Immigrant Fee.

Die größeren Posten sind die Arbeit des Immigration Attorney, Übersetzungen, die ärztliche Untersuchung und, oft unterschätzt, die Vorbereitung im Unternehmen: Organigramme, Stellenbeschreibungen, Jahresabschlüsse und manchmal eine Umstrukturierung der US-Tochter, damit sie die Stelle trägt. Die Gebühren der Behörden stehen in der Tabelle; die Gesamtrechnung mit allen Posten im Leitfaden zu den Kosten.

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Behördengebühren der EB-1C
PostenBetragWann
Formular I-140$715 (Papier), $665 (online)jede Petition
Asylum Program Fee$600; kleine Arbeitgeber (bis 25 Vollzeitstellen in den USA, mit verbundenen Gesellschaften) $300; Nonprofits $0zusätzlich zur I-140
Premium Processing (Formular I-907)$2.965optional
Formular I-485 (Antrag in den USA)$1.440 (Papier), $1.390 (online); Kinder unter 14 mit einem Elternteil $950 oder $900je Person
Einwanderungsvisum am Konsulat$345je Person, statt I-485
USCIS Immigrant Fee$235je Person nach Erteilung des Einwanderungsvisums

Quelle: USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26; Form I-140 Instructions (Edition 06/07/24); 22 CFR 22.1, Schedule of Fees, Nr. 32(b). Gelesen am 24. Oktober 2026.

9Wenn USCIS nachfragt oder ablehnt

Die gute Nachricht zuerst: Die EB-1C wird selten abgelehnt. In den ersten drei Quartalen des Haushaltsjahres 2026 standen 9.421 Genehmigungen nur 275 Ablehnungen gegenüber. Zum Vergleich: Bei der EB-1A für außergewöhnliche Fähigkeiten lehnte USCIS allein im dritten Quartal 2.832 Petitionen ab und genehmigte 1.348. Wie oft USCIS vor der Entscheidung mit einer Rückfrage nachhakt, veröffentlicht die Behörde nicht.

Die Rückfragen kreisen um immer dieselben Punkte: Die Stellenbeschreibung klingt nach Gesetzestext statt nach echter Arbeit. Unter dir arbeitet zu wenig Personal, um dich von der Alltagsarbeit zu entlasten. Das Jahr im Ausland ist nicht sauber belegt oder war nicht leitend. Eigentum und Kontrolle zwischen den Gesellschaften sind unklar. Oder die US-Gesellschaft macht noch nicht lange genug Geschäfte. Für die Antwort auf eine Rückfrage setzt USCIS eine Frist von höchstens zwölf Wochen, und verlängert wird sie nicht.

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10EB-1C oder ein anderer Weg zur Green Card?

Die EB-1C ist nicht der einzige Weg für Unternehmer und Führungskräfte. Die EB-1A ist für Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten gedacht und kann ohne Arbeitgeber beantragt werden, verlangt aber drei von zehn Kriterien wie Auszeichnungen, Veröffentlichungen über dich oder ein deutlich überdurchschnittliches Gehalt. Die EB-2 mit National Interest Waiver verzichtet auf das Stellenangebot, wenn deine Arbeit im nationalen Interesse der USA liegt; mehr dazu in unserem Beitrag zur NIW-Green Card ohne Sponsor. Die EB-5 setzt eine Investition voraus, die mindestens zehn Vollzeitstellen schafft.

Der Vorteil der EB-1C liegt in ihrer Berechenbarkeit. Sie fragt nicht nach Ruhm und nicht nach dem nationalen Interesse, sondern nach Fakten, die ein Unternehmen selbst gestalten kann: wer wem gehört, wer was tut, seit wann die US-Gesellschaft verkauft. Ihr Nachteil ist die Bindung. Bis zur Green Card hängt alles an der Gruppe, und wer die Gruppe verlässt, bevor sein Antrag auf die Green Card 180 Tage lang lief, verliert in der Regel die Grundlage.

Wer heute mit einem E-2-Visum in den USA lebt, kann die EB-1C nur nutzen, wenn er auch vorher leitend für eine verbundene Gesellschaft im Ausland gearbeitet hat. Die anderen Wege für E-2-Inhaber beschreibt der Leitfaden Vom E-2-Visum zur Green Card.

Die Wege zur Green Card für Unternehmer im Vergleich
WegWer stellt den AntragKernvoraussetzung
EB-1CUS-ArbeitgeberEin Jahr leitende Tätigkeit im Konzern im Ausland, leitende Stelle in einer US-Gesellschaft, die seit einem Jahr Geschäfte macht
EB-1ADu selbst oder ein ArbeitgeberHerausragende Fähigkeiten: drei von zehn Kriterien oder eine große internationale Auszeichnung
EB-2 NIWDu selbst oder ein ArbeitgeberVerzicht auf das Stellenangebot im nationalen Interesse der USA
EB-5Du selbst als InvestorInvestition in ein neues Unternehmen, das mindestens zehn Vollzeitstellen schafft

Quelle: USCIS, Employment-Based Immigration: First Preference EB-1; 8 U.S.C. 1153(b)(1), (b)(2)(B) und (b)(5)(A). Gelesen am 24. Oktober 2026.

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Gründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.

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11Deutsche, Österreicher und Schweizer in der EB-1C

Für die Warteschlange zählt nicht dein Pass, sondern dein Geburtsland. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz geboren ist, fällt im Visa Bulletin unter „All Chargeability Areas“, und dort ist die EB-1 im November 2026 current. USCIS meldete für Juni 2026 null genehmigte EB-1-Petitionen aus dieser Gruppe, die noch auf ein Visum warteten. Für in Indien Geborene waren es 17.861, für in China Geborene 14.101; für sie gilt im November 2026 für die Einreichung ein Stichtag am 1. Juli 2024.

Die Zahlen aus dem deutschsprachigen Raum sind klein und stabil. Im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2026, also von April bis Juni 2026, gingen bei USCIS 64 EB-1C-Petitionen für in Deutschland Geborene ein und 59 wurden genehmigt. Für Österreich waren es 4 Eingänge und 11 Genehmigungen, für die Schweiz 4 und 2. Auffällig ist der Blick auf die Bundesstaaten: Mit 815 Eingängen im selben Quartal lag Texas bei der EB-1C vor allen anderen Staaten, vor Kalifornien mit 463.

Unterschiede zwischen den drei Ländern gibt es vor allem auf der Seite zu Hause. Wer aus Deutschland oder Österreich wegzieht, sollte die steuerlichen Folgen des Wegzugs vorher prüfen lassen, gerade wenn er an einer GmbH beteiligt ist. Für die Tiefe zur deutschen Wegzugsteuer verweisen wir auf wohnsitzausland.com. Schweizer erhalten ihr Einwanderungsvisum, wenn sie den Weg über das Konsulat gehen, an der US-Botschaft in Bern, die alle Einwanderungsvisa für Schweizer Bürger und Einwohner bearbeitet.

EB-1C aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, April bis Juni 2026
GeburtslandEingegangene E13-PetitionenGenehmigte E13-Petitionen
Deutschland6459
Österreich411
Schweiz42

Quelle: USCIS, Form I-140 Receipts and Approvals by Beneficiary Country of Birth, FY2026 Q3 (Datenstand Juli 2026).

18 MIN
12. Februar 2026
Auswandern USA: Die 4 besten Wege für Unternehmer in die USA (Green Card Guide 2026)
Zusammengefasst
  • Die EB-1C ist eine Green Card der ersten Präferenz für Manager und Führungskräfte, die innerhalb einer Unternehmensgruppe in die USA wechseln. Den Antrag stellt der US-Arbeitgeber, ein Arbeitsmarkttest entfällt.
  • Nötig sind ein Jahr leitende Tätigkeit im Ausland in den drei Jahren vor der Petition, eine verbundene US-Gesellschaft, die seit einem Jahr Geschäfte macht, und eine überwiegend leitende Stelle in den USA.
  • Entscheidend ist fast immer die Frage, ob die Tätigkeit tatsächlich leitend ist: als Personnel Manager, Function Manager oder Executive.
  • Für in Deutschland, Österreich und der Schweiz Geborene ist die EB-1 im Visa Bulletin für November 2026 current, es gibt also keine Warteschlange; mit Premium Processing entscheidet USCIS über die Petition innerhalb von 45 Werktagen.

Häufige Fragen

Was ist die EB-1C Green Card?

Die EB-1C ist die Green Card für multinationale Manager und Führungskräfte. Sie gehört zur ersten Präferenzkategorie der arbeitsbasierten Green Cards. Ein US-Unternehmen beantragt sie für jemanden, der mindestens ein Jahr in leitender Funktion für eine verbundene Gesellschaft im Ausland gearbeitet hat und in den USA wieder leitend tätig sein soll.

Brauche ich für die EB-1C einen Arbeitsmarkttest?

Nein. Für die EB-1C ist keine Labor Certification nötig, der US-Arbeitgeber muss also nicht nachweisen, dass er keinen amerikanischen Bewerber findet. Er muss aber ein schriftliches Stellenangebot vorlegen, das deine Aufgaben genau beschreibt, und zeigen, dass er dein Gehalt zahlen kann.

Kann ich die EB-1C für mich selbst beantragen?

Nicht als Privatperson. Den Antrag stellt immer der US-Arbeitgeber. Gehört dir die US-Gesellschaft, kann sie als eigene juristische Person trotzdem für dich als Inhaber den Antrag stellen. Ein Einzelunternehmen oder eine unselbständige Zweigniederlassung einer ausländischen Firma kann das nicht. Mehr dazu im Leitfaden zu kleinen und neuen US-Tochtergesellschaften.

Muss mein Jahr im Ausland am Stück gewesen sein?

Nein. Anders als beim L-1 muss das Jahr leitender Tätigkeit im Ausland für die EB-1C nicht zusammenhängend sein. Es muss aber in die drei Jahre vor der Petition fallen, oder, wenn du schon in den USA für die Gruppe arbeitest, in die drei Jahre vor deiner letzten Einreise als Nichteinwanderer.

Kann eine neu gegründete US-Tochter die EB-1C beantragen?

Erst wenn sie seit mindestens einem Jahr regelmäßig Geschäfte macht. Eine Regel für neue Niederlassungen gibt es nur beim L-1. Der übliche Weg führt deshalb über das L-1A: erst die neue Niederlassung aufbauen, dann die EB-1C beantragen. Dazu der Leitfaden Vom L-1A zur EB-1C Green Card.

Wie lange dauert die EB-1C?

Mit Premium Processing entscheidet USCIS über die Petition innerhalb von 45 Werktagen oder meldet sich mit einer Rückfrage. Danach folgt der Antrag auf die Green Card selbst, in den USA oder am Konsulat. Für in Deutschland, Österreich und der Schweiz Geborene ist die EB-1 im November 2026 current, es gibt also keine Warteschlange. Alle Etappen im Leitfaden EB-1C Bearbeitungszeit und Premium Processing.

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