39 Länder stehen ab Neujahr vor verschlossener Tür, und die Liste wird länger, nicht kürzer
Eine Proklamation vom 16. Dezember 2025 setzt die Einreise aus 39 Ländern ganz oder teilweise aus, dazu Reisedokumente der Palästinensischen Autonomiebehörde. Wirksam zum Jahreswechsel.
Weihnachtswoche in Washington, und im Bundesanzeiger erscheint ein Dokument, das für zehntausende Familien das Jahr beendet, bevor es angefangen hat. Eine Proklamation des Präsidenten, unterzeichnet am 16. Dezember 2025, setzt die Einreise von Staatsangehörigen einer langen Liste von Ländern aus. Ganz oder teilweise. Als Einwanderer und als Nichteinwanderer.
Für dich als Deutsche, Österreicherin oder Schweizer steht dein Land nicht auf dieser Liste. Trotzdem solltest du weiterlesen, und zwar aus drei Gründen, die ich am Ende nenne.
Was die Proklamation anordnet
Der Aufbau ist immer derselbe. Das Dokument begründet zunächst, warum die Vereinigten Staaten die Identitätsprüfung bestimmter Staaten für unzureichend halten. Es geht um Ausweiswesen, um Datenaustausch, um die Frage, ob sich Geburtsdaten, Eheschließungen und Abstammung überhaupt verlässlich überprüfen lassen.
Dann folgt die Liste. Für einen Teil der Länder heißt es wörtlich, die Einreise von Staatsangehörigen sei als Einwanderer und als Nichteinwanderer vollständig ausgesetzt. Für einen anderen Teil gilt eine teilweise Aussetzung, die bestimmte Visumkategorien trifft und andere ausnimmt.
Dazu kommt ein eigener Abschnitt zu Reisedokumenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, begründet mit der Aktivität als terroristisch eingestufter Gruppen in den betroffenen Gebieten.
Wirksam wird die Anordnung zum Jahreswechsel, um 12:01 Uhr nachts. Damit beginnt das Jahr 2026 für Staatsangehörige dieser Länder mit einer geschlossenen Tür.
Wen es trifft und wen nicht
Proklamationen dieser Art enthalten regelmäßig Ausnahmen, und die sind für Betroffene das Wichtigste am ganzen Dokument. Typischerweise ausgenommen sind Personen, die sich am Stichtag bereits mit gültigem Visum in den Vereinigten Staaten aufhalten, Inhaber gültiger Greencards, bestimmte Doppelstaater, die mit dem Pass eines nicht betroffenen Landes reisen, sowie einzelne Kategorien im nationalen Interesse.
Wer also einen deutschen und einen der betroffenen Pässe hat und mit dem deutschen reist, ist in aller Regel nicht betroffen. Das ist für binationale Familien im deutschsprachigen Raum der praktisch wichtigste Punkt.
Was eine solche Anordnung dagegen nicht tut: Sie nimmt niemandem einen bereits erteilten Aufenthaltsstatus. Wer drin ist, bleibt drin. Sie wirkt an der Grenze und im Konsulat, nicht im Inland.
Warum dich das trotzdem angeht
Erstens, wenn du Mitarbeiter hast. Ein deutsches Unternehmen mit einer amerikanischen Tochter beschäftigt selten nur Deutsche. Wer Fachkräfte aus betroffenen Ländern im Team hat, muss deren Reisen ab sofort anders planen. Ein Mitarbeiter, der über die Feiertage die Familie besucht, kommt unter Umständen nicht zurück.
Das ist keine theoretische Sorge. Es ist die häufigste Form, in der solche Anordnungen Menschen treffen: nicht bei der Einreise, sondern bei der Wiedereinreise nach einer Reise, die vor der Anordnung geplant war.
Zweitens, wegen der Richtung. Diese Proklamation ist die Erweiterung einer früheren aus dem Juni 2025, die 19 Länder umfasste. Innerhalb eines halben Jahres hat sich der Kreis mehr als verdoppelt. Wer daraus keine Richtung liest, liest nicht genau.
Drittens, wegen der Systematik. Die Begründung stellt auf die Qualität des Ausweiswesens und die Bereitschaft zum Datenaustausch ab. Das sind Kriterien, die Staaten erfüllen oder nicht erfüllen, und sie können sich ändern. In beide Richtungen.
Was das für binationale Familien bedeutet
Hier wird es konkret und unangenehm. Nehmen wir eine deutsch-iranische Familie in München. Der Vater hat beide Pässe, die Mutter ist Deutsche, die Kinder haben beide Staatsangehörigkeiten. Der Vater kann in aller Regel mit dem deutschen Pass reisen. Aber er sollte wissen, dass die Frage nach anderen Staatsangehörigkeiten in amerikanischen Formularen gestellt wird und dass eine falsche Antwort schwerer wiegt als eine unbequeme richtige.
Und er sollte wissen, dass eine Reisehistorie in bestimmten Ländern seit dem 1. März 2011 unabhängig von dieser Proklamation dazu führt, dass das Visa Waiver Program nicht offensteht. In diesem Fall führt der Weg über ein reguläres Visum im Konsulat, mit Termin und Gespräch.
Das ist ein Thema, bei dem man nicht raten sollte. Es ist auch eines, bei dem viele erst dann fragen, wenn das ESTA bereits abgelehnt wurde, und eine Ablehnung erzeugt einen Eintrag, den man danach in jedem Antrag erklären muss.
Wie belastbar ist so eine Anordnung überhaupt
Belastbarer, als europäische Beobachter erwarten. Die Befugnis des Präsidenten, die Einreise von Ausländergruppen auszusetzen, wenn er sie für dem nationalen Interesse abträglich hält, steht im Einwanderungsgesetz und ist vom Obersten Gerichtshof im Grundsatz bestätigt worden.
Wer also darauf hofft, dass Gerichte solche Anordnungen regelmäßig aufheben, hofft auf das falsche Pferd. Angreifbar sind meist Details der Umsetzung, nicht die Anordnung selbst.
Für die Planung heißt das: Behandle eine Proklamation nicht als vorläufig. Behandle sie als geltendes Recht, das eher erweitert als aufgehoben wird.
Was jetzt zu tun ist
Reiseplanung im Team prüfen. Wer Mitarbeiter mit Bezug zu betroffenen Ländern hat, sollte jetzt und nicht im Januar klären, wer wann wohin reist und mit welchem Dokument.
Anträge vorziehen. Wo ein Verfahren läuft, das von einem Konsulat in einem betroffenen Land abhängt, gilt das Übliche: früher ist besser als später.
Und Dokumente sauber halten. Doppelte Staatsangehörigkeiten, alte Reisen, frühere Anträge. Wer diese Dinge in seiner Akte konsistent darstellt, hat auch dann eine Chance, wenn die Rechtslage ungünstig ist. Wer sie verschweigt, hat sie nicht.
Wie man in einer solchen Lage plant
Aus der Beratungspraxis, weil die Frage in diesen Tagen häufig kommt. Es gibt drei Regeln, die für jedes Unternehmen mit internationalem Personal gelten, unabhängig davon, welche Länder gerade betroffen sind.
Regel eins: Wer im Land ist, bleibt im Land, solange ein Verfahren läuft. Reisen während eines laufenden Statuswechsels sind immer riskant, in Phasen wie dieser sind sie fahrlässig. Wer eine Verlängerung oder einen Statuswechsel beantragt hat, sollte nicht ausreisen, ohne die Folgen geprüft zu haben.
Regel zwei: Dokumente vor der Reise, nicht nach der Reise. Wer ins Ausland fährt, sollte alle Nachweise über seinen Status dabeihaben, in Papier, nicht nur auf dem Telefon. Bestätigungsschreiben, Genehmigungen, Arbeitgeberbescheinigung.
Regel drei: Für Schlüsselpersonen einen zweiten Weg denken. Wenn eine einzige Person für dein amerikanisches Geschäft unverzichtbar ist und ihr Status von einer politischen Entscheidung abhängt, ist das kein Personalthema mehr, sondern ein Unternehmensrisiko.
Der weitere Zusammenhang, den man kennen sollte
Diese Proklamation steht nicht allein. In derselben Woche hat das Heimatschutzministerium die Familienzusammenführungsprogramme für mehrere lateinamerikanische Staaten und Haiti beendet. Auch das ist eine Anordnung, die Verfahren stoppt, die Menschen jahrelang betrieben haben.
Wer die Entwicklungen dieses Herbstes nebeneinanderlegt, sieht ein Muster, das über einzelne Länder hinausgeht: mehr Daten bei der Einreise, engere Kategorien, mehr Ermessen bei den Behörden, weniger automatische Verlängerungen.
Für Europäer bleibt der Zugang offen, und er wird auf absehbare Zeit offen bleiben. Aber er wird formalisierter. Wer sich darauf einstellt, statt sich darüber zu ärgern, kommt gut durch dieses Jahrzehnt.
Was europäische Reisende daraus lernen sollten
Es klingt hart, aber es ist die nützlichste Lehre dieses Dezembers: Der Zugang zu den Vereinigten Staaten ist kein Zustand, sondern eine Erlaubnis, die jederzeit geändert werden kann, und zwar durch eine Unterschrift.
Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf keiner Liste und werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf keine kommen. Die Kriterien, mit denen diese Proklamationen arbeiten, sind Ausweiswesen, Datenaustausch, Sicherheitslage. In allen drei Punkten gehören die deutschsprachigen Länder zu den engsten Partnern der Vereinigten Staaten.
Aber die grundsätzliche Einsicht bleibt: Wer sein Leben, sein Unternehmen und seine Familie auf die Möglichkeit gründet, jederzeit einreisen zu dürfen, gründet auf einer Erlaubnis. Wer einen Status hat, gründet auf einem Recht.
Der Unterschied ist im Alltag unsichtbar und in Krisen alles.
Warum das für Unternehmer eine Strukturfrage ist
Ein deutsches Unternehmen mit amerikanischer Tochter sollte so aufgebaut sein, dass der Betrieb weiterläuft, auch wenn der Gesellschafter drei Monate nicht einreisen kann. Das klingt nach Paranoia und ist schlicht gute Unternehmensführung.
Praktisch heißt das: eine Person vor Ort mit Vertretungsmacht, Bankvollmachten, die nicht an eine einzige Unterschrift hängen, Verträge, die niemand persönlich unterschreiben muss, und eine Buchhaltung, die aus der Ferne läuft.
Wer das hat, kann Reisebeschränkungen aussitzen. Wer es nicht hat, hat ein Unternehmen, das an einem Flugticket hängt. Grundsätzliches zur Führung internationaler Unternehmensstrukturen findest du bei unserer Schwesterseite Auslandsunternehmen. Wie man diese Rollen sauber aufsetzt, steht in Laufende Verwaltung von US-Gesellschaften.
Ein praktischer Hinweis zum Jahreswechsel
Wenn du Mitarbeiter oder Angehörige hast, die über die Feiertage außerhalb der Vereinigten Staaten sind, dann ist heute der Tag, an dem jemand die Liste durchgeht. Nicht im Januar. Heute.
Die Anordnung wirkt ab dem Jahreswechsel. Wer am 30. Dezember ausreist und am 3. Januar zurückwill, fällt unter die neue Lage, auch wenn er die Reise im November gebucht hat. Vorgezogene Rückflüge sind in solchen Fällen die billigste Lösung, und sie sind nur dann möglich, wenn jemand rechtzeitig nachgesehen hat.
Das ist unangenehme Arbeit an einem Tag, an dem alle abschalten wollen. Sie ist trotzdem der Unterschied zwischen einer teuren Umbuchung und einem Mitarbeiter, der im Februar noch immer nicht zurück ist.
Ein Wort zum Schluss
Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, das auszusprechen: Diese Woche ist für sehr viele Menschen bitter. Familien, die getrennt bleiben. Studierende, die nicht zurückkönnen. Menschen, die jahrelang gewartet haben und deren Verfahren jetzt stillstehen.
Wer aus Europa auf dieses Land schaut und nur die eigene Rechnung sieht, verpasst, worüber hier gerade entschieden wird. Und wer nach Amerika zieht, sollte wissen, in welches Land er zieht, mit allem, was dazugehört.
Wenn du prüfen willst, ob dein Vorhaben oder das deiner Mitarbeiter betroffen ist, sprich mit der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas. Den Rahmen dazu gibt die Säule US-Visum und Greencard.
Beratung & Umsetzung
Wenn du prüfen möchtest, was das für deine persönliche Situation bedeutet, vereinbare am besten ein Beratungsgespräch.