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US-Botschaft Bern: das Visum für Schweizer, und warum Zürich nur für Amerikaner da ist

Teil des Leitfadens US-Visum am Konsulat: was dich in Frankfurt, Berlin, München, Wien und Bern hinter der Schleuse erwartet

In der Schweiz und für Liechtenstein stellt nur die US-Botschaft in Bern Visa aus. Die Konsularagenturen in Zürich und Genf helfen US-Bürgern, nicht Visumantragstellern. Wer in Bern beantragen darf, wer Vorrang hat, was das Visum kostet und wie der Pass zurückkommt, steht hier.

Wer in Zürich wohnt, kennt die amerikanische Vertretung in seiner Stadt. Für das Visum hilft sie ihm nicht. Die Konsularagentur Zürich ist für US-Bürger da, die einen Pass brauchen, eine Geburt melden oder eine Unterschrift beglaubigen lassen. Visa stellt sie nicht aus, die Konsularagentur Genf ebenso wenig. Für alle Visa in der Schweiz und für Liechtenstein ist die US-Botschaft in Bern zuständig.

Dieser Leitfaden zeigt, wer in Bern beantragen darf und wer Vorrang hat, wie Formular, Gebühr und Termin zusammenhängen, was am Tag des Interviews gilt und wie der Pass mit dem Visum zurückkommt. Die Regeln stammen von der US-Botschaft in Bern, aus dem Foreign Affairs Manual des State Department und aus der amtlichen Gebührenordnung. Über dein Visum entscheidet allein der Konsularbeamte. Was du in der Hand hast, ist die Vorbereitung.

1Ein Land, drei Vertretungen, ein Visumschalter

Die USA sind in der Schweiz mit drei Stellen vertreten: der Botschaft in Bern und den Konsularagenturen in Zürich und Genf. Die Botschaft betreut die Beziehungen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft und zum Fürstentum Liechtenstein und bietet als einzige der drei Stellen Visadienste an. Die Konsularagentur Zürich schreibt auf ihrer Seite ausdrücklich, dass sie keine Dienste für Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisa anbietet, und verweist alle Visumanfragen an die Visaabteilung in Bern. Genf sagt dasselbe.

Was die Agenturen tun, betrifft US-Bürger: erste und erneuerte Pässe, Ersatz für verlorene Pässe, die Meldung einer Geburt im Ausland, Beglaubigungen, Fragen zur Social Security. Notpässe gibt es nur in Bern. Für dich als Schweizer, Liechtensteiner oder als Einwohner der Schweiz mit anderem Pass bleibt für das Visum Bern.

Adressen und Telefonnummern stehen auf ch.usembassy.gov. Wir nennen sie hier nicht, weil sie sich ändern und weil du den Antrag ohnehin online stellst. Für Fragen zur Terminbuchung verweist die Botschaft auf den Support des Buchungssystems.

Die drei US-Vertretungen in der Schweiz
VertretungVisaWofür sie da ist
Botschaft BernjaVisa für die Schweiz und Liechtenstein; Dienste für US-Bürger; Notpässe nur hier
Konsularagentur ZürichneinUS-Pässe, Geburtsurkunden für US-Bürger im Ausland, Beglaubigungen, Social Security; nur mit Termin
Konsularagentur GenfneinDienste für US-Bürger; keine Visa

Quelle: US-Botschaft Bern, Consular Agency Zurich, Consular Agency Geneva und U.S. Embassy Bern (abgerufen am 24. Oktober 2026).

2Wer in Bern beantragt: Schweizer, Liechtensteiner, Einwohner

Für alle drei Länder des deutschsprachigen Raums gilt dieselbe Grundregel: Antragsteller für Nichteinwanderungsvisa sollen ihren Termin an der Vertretung in dem Land buchen, in dem sie wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit sie haben. Für Bern heißt das: Schweizer und Liechtensteiner, egal wo sie leben, und alle, die in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnen, egal welchen Pass sie haben.

Bern setzt dabei eine klare Priorität. Die Botschaft schreibt auf ihrer Visaseite, dass sie Bürger und Einwohner der Schweiz und Liechtensteins vorrangig bedient. Antragsteller ohne Wohnsitz dort sollen mit erheblichen Wartezeiten rechnen. Wer also als Deutscher in Konstanz wohnt und auf einen schnellen Termin in Bern hofft, plant besser mit Frankfurt oder München.

Umgekehrt gehört ein Deutscher oder Österreicher, der in Basel, Zürich oder Lugano lebt, als Einwohner der Schweiz zu den Bevorzugten. Er kann in Bern beantragen oder im Land seiner Staatsangehörigkeit. Wohnsitz bedeutet im Visarecht den Ort, an dem du tatsächlich lebst, deine tatsächliche Hauptwohnung; so übernimmt es das Foreign Affairs Manual aus dem Einwanderungsgesetz. Eine Ferienwohnung im Engadin macht dich nicht zum Einwohner.

Ein Schweizer, der in Deutschland lebt, hat zwei Möglichkeiten: Bern als Land seiner Staatsangehörigkeit oder einen der drei deutschen Posten als Land seines Wohnsitzes. Die Gebühr ist nicht übertragbar. Entscheide dich deshalb, bevor du zahlst.

3Die Schweiz als Vertragsstaat: E-1 und E-2

Für Unternehmer und Investoren ist eine Zahl wichtig: 1855. Seit dem 8. November 1855 ist die Schweiz Vertragsstaat für das Handelsvisum E-1 und das Investorenvisum E-2. Das ist der älteste Eintrag unter den deutschsprachigen Ländern; Österreich folgt 1931, Deutschland 1956. Für Liechtenstein führt das Foreign Affairs Manual in seiner Tabelle der Vertragsstaaten keinen Eintrag.

Was das bedeutet: Schweizer können ein E-2 beantragen, wenn sie in ein eigenes US-Unternehmen investieren und es leiten, oder ein E-1, wenn ihr Unternehmen substanziellen Handel mit den USA betreibt. Eine Petition bei USCIS gibt es dafür nicht. Der ganze Fall wird am Konsulat entschieden, für Schweizer also in Bern, wenn sie dort beantragen. Was ein E-2-Unternehmen braucht, beschreibt der Leitfaden zum E-2-Investorenvisum, das E-1 der Leitfaden zum E-1-Handelsvisum.

Für die E-Visa gibt es ein Zusatzformular, das DS-156E. Der Hauptinvestor eines E-2 braucht es nicht, seine Fragen sind ins DS-160 integriert. Der Hauptantragsteller eines E-1 und alle Mitarbeiter, die als Führungskraft oder Spezialist mit E-1 oder E-2 kommen, reichen es ein. Ehepartner und Kinder brauchen es nicht.

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4Vor dem Termin: DS-160, Gebühr und Buchung

Bevor du einen Termin in Bern buchen kannst, muss dein Antrag stehen. Das Foreign Affairs Manual nennt drei Bausteine: das ausgefüllte und elektronisch unterschriebene DS-160, die bezahlte Antragsgebühr und deine biometrischen Daten, also Foto und gegebenenfalls Fingerabdrücke.

Das DS-160 füllst du online auf Englisch aus, deine Namen exakt wie im Pass. Es fragt biografische Angaben ab und deine Social-Media-Konten, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der letzten fünf Jahre. Das State Department schätzt den Aufwand im Schnitt auf neunzig Minuten. Am Ende steht eine Bestätigungsseite mit einem Barcode. Diese Nummer brauchst du für den Termin und später, um den Stand deines Antrags online zu prüfen.

Gebühr und Termin laufen in der Schweiz über das Buchungssystem, auf das die Botschaft von ihrer Visaseite aus verlinkt. Jeder Antragsteller braucht einen eigenen Antrag und eine eigene Gebühr.

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5Was das Visum kostet

Die Antragsgebühren sind weltweit dieselben und stehen in der Gebührenordnung des State Department im Code of Federal Regulations. Für ein Besuchervisum B-1 oder B-2 und andere Visa ohne vorherige Petition zahlst du $185. Für petitionsbasierte Visa wie L-1 und O-1 sind es $205, für E-1 und E-2 sind es $315.

Die Gebühr gilt je Person, auch für Kinder. Je nach Staatsangehörigkeit kann nach der Genehmigung eine Ausstellungsgebühr nach Gegenseitigkeit dazukommen. Wer unter einer L-Blanket-Petition kommt, zahlt als Hauptantragsteller zusätzlich die Fraud Prevention and Detection Fee von $500. Die Gebühren sind nicht erstattbar und nicht übertragbar, auch nicht nach einer Ablehnung.

Gebühren für ein Nichteinwanderungsvisum je Person
VisumAntragsgebührHinweis
B-1, B-2, B-1/B-2 und andere Visa ohne Petition (außer E)$185auch für Kinder
H, L, O, P, Q, R$205Petition bei USCIS vorher genehmigt
E-1, E-2$315auch für Ehepartner und Kinder
L-Blanket, Hauptantragstellerzusätzlich $500Fraud Prevention and Detection Fee
Ausstellungsgebührnach Gegenseitigkeitje nach Staatsangehörigkeit, erst nach Genehmigung

Quelle: 22 CFR 22.1, Schedule of Fees for Consular Services, Positionen 21, 23 und 25 (eCFR, Stand 1. Oktober 2026). Die Gebühren sind nicht erstattbar und nicht übertragbar (US-Botschaft Bern, Visa).

6Interview oder Antrag per Post

Seit dem 2. September 2025 brauchen alle Antragsteller für Nichteinwanderungsvisa grundsätzlich ein persönliches Interview, unabhängig vom Alter. Ohne Interview geht es im Wesentlichen nur für Diplomaten und für die Verlängerung eines voll gültigen B-1-, B-2- oder B-1/B-2-Visums innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf. Dafür musst du bei der früheren Ausstellung mindestens achtzehn gewesen sein, im Land deiner Staatsangehörigkeit oder deines Wohnsitzes beantragen, nie abgelehnt worden sein, es sei denn, die Ablehnung wurde überwunden, und es darf kein Ausschlussgrund erkennbar sein. Der Konsul darf trotzdem ein Interview verlangen.

Für Unternehmer mit L-1, E-2 oder O-1 bedeutet das: Auch die Verlängerung führt wieder nach Bern. Plane sie mit demselben Vorlauf wie den ersten Antrag.

7Termin und Wartezeit

Die Wartezeit auf einen Termin hängt vom Posten, von der Visumklasse und in Bern ausdrücklich davon ab, ob du zu den bevorzugten Bürgern und Einwohnern gehörst. Das State Department veröffentlicht geschätzte Wartezeiten für jeden Posten. Buche keine Reise, bevor das Visum im Pass ist.

Wer dringend reisen muss, etwa für eine medizinische Behandlung in den USA, kann einen vorgezogenen Termin beantragen. Die Vertretungen berücksichtigen dabei nur echte Notfälle, keine späte Planung.

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8Der Tag in Bern

Bern bietet keine Dienste ohne Termin an. Die Botschaft bittet, alle nötigen Unterlagen bereitzuhalten, bevor du einen Termin buchst; wer sie am Termin nicht dabeihat, wird gebeten, neu zu buchen. Komm pünktlich: Mehr als fünfzehn Minuten vor deinem Termin wirst du nicht eingelassen. Das ist strenger als in Deutschland, wo die Vertretungen bitten, mindestens fünfzehn Minuten vorher da zu sein.

Das Sicherheitsmerkblatt der Botschaft erlaubt eine kleine Tasche von höchstens 35 mal 30 mal 20 Zentimetern im Wartebereich. Mehrere oder größere Taschen sind nicht erlaubt. Verboten sind größere elektronische oder batteriebetriebene Geräte wie Kameras und Laptops, Flüssigkeiten, verschlossene Umschläge und Pakete, Zigaretten, E-Zigaretten und Feuerzeuge, spitze Gegenstände und Waffen. Die Liste ist nicht abschließend, das Sicherheitspersonal kann weitere Gegenstände verbieten. Eine Aufbewahrung gibt es nicht.

Mitbringen solltest du den Pass, die Bestätigung des DS-160, die Terminbestätigung und die Unterlagen zu deinem Visum: bei L-1 und O-1 die Genehmigung von USCIS, beim L-1 unter einer Blanket-Petition das Formular I-129S mit der Genehmigung der Blanket-Petition, beim E-2 die Unterlagen zu Unternehmen und Investition. Der Konsul hat dein DS-160 vor sich. Antworte so, wie du es geschrieben hast.

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9Nach dem Interview: der Pass kommt per Post

Wird dein Visum ausgestellt, übergibt die Botschaft den Pass ihrem Dienstleister für die Zustellung. Die Botschaft selbst organisiert die Rückgabe nicht und kann dabei auch nicht helfen; Fragen dazu gehen an den Dienstleister. Den Stand deines Antrags prüfst du online im Statusportal des State Department, mit dem Interviewort und dem Barcode deines DS-160.

Du hast drei Wege. Der Pass kommt an deine Adresse zu Hause oder im Büro in der Schweiz oder in Liechtenstein, oder an eine Premium-Abholstelle an einem Schalter der Schweizerischen Post. Für beide Wege zahlst du eine Liefergebühr über VFS-GTS Premium, für jeden Visumantrag eine eigene. Ohne bezahlte Gebühr wird der Pass nicht weitergeleitet. Der dritte Weg ist kostenlos: die Abholung in der Abholstelle von VFS Global in Bern. Du bekommst eine E-Mail und eine SMS, sobald der Pass bereitliegt.

Für die kostenlose Abholung gilt eine Frist. Holst du den Pass nicht innerhalb von dreißig Kalendertagen ab, geht er an die Botschaft zurück. Und eine Einschränkung gilt für alle Wege: Geliefert wird nur innerhalb der Schweiz und Liechtensteins. Wer in Deutschland wohnt und in Bern beantragt, holt den Pass in Bern ab oder nennt eine Adresse in der Schweiz.

Wie der Pass mit Visum zu dir zurückkommt
WegKostenRegel
Lieferung nach Hause oder ins Büro in der Schweiz oder LiechtensteinLiefergebühr über VFS-GTS Premiumje Visumantrag eine eigene Gebühr
Premium-Abholstelle an einem Schalter der Schweizerischen PostLiefergebühr über VFS-GTS Premiumohne bezahlte Gebühr wird der Pass nicht weitergeleitet
Abholung in der Abholstelle von VFS Global in BernkostenlosBenachrichtigung per E-Mail und SMS; Abholung innerhalb von 30 Kalendertagen, sonst geht der Pass an die Botschaft zurück
Lieferung ins Auslandnicht möglichPässe werden nur innerhalb der Schweiz und Liechtensteins geliefert

Quelle: US-Botschaft Bern, Visa Applicants Looking For Their Passports (abgerufen am 24. Oktober 2026).

10Wenn der Fall offen bleibt: 221(g) in Bern

Verlangt der Konsul nach dem Interview weitere Unterlagen oder geht dein Fall in Administrative Processing, ist das rechtlich eine Ablehnung nach Section 221(g), auch für ESTA. Sie lässt sich aber überwinden: Reichst du das Verlangte innerhalb eines Jahres ein oder ist die Prüfung abgeschlossen, wird der Fall fortgesetzt, ohne neues DS-160 und ohne neue Gebühr.

Bern hat dafür einen eigenen Weg. Auf der Seite der Botschaft gibt es ein Formular, über das du die verlangten Unterlagen hochlädst. Die Botschaft bittet, alle Dokumente, die auf deinem Brief angekreuzt sind, in einer einzigen PDF-Datei zusammenzufassen. Das Zusatzformular DS-5535 füllst du nur aus, wenn der Konsul es verlangt hat, als eigene Datei. Schick die Unterlagen so schnell wie möglich, um Verzögerungen zu vermeiden. Wie es danach weitergeht, steht im Leitfaden zu 221(g).

Wird das Visum nach Section 214(b) abgelehnt, gibt es kein Rechtsmittel, aber jederzeit die Möglichkeit, neu zu beantragen. Wann das Sinn ergibt, erklärt der Leitfaden US-Visum abgelehnt.

Zusammengefasst
  • In der Schweiz und für Liechtenstein stellt nur die US-Botschaft in Bern Visa aus; die Konsularagenturen in Zürich und Genf bieten keine Visadienste an.
  • Bern bedient Bürger und Einwohner der Schweiz und Liechtensteins vorrangig; wer dort nicht wohnt, muss mit erheblichen Wartezeiten rechnen.
  • Die Schweiz ist seit 1855 Vertragsstaat für E-1 und E-2.
  • Fast alle Antragsteller müssen persönlich zum Interview; die Gebühren betragen $185, $205 oder $315 je Person.
  • Der Pass kommt nur innerhalb der Schweiz und Liechtensteins zurück, per Lieferung oder über eine Abholstelle, die ihn dreißig Tage aufbewahrt.

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Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
8 Minuten Lesezeit · Stand: Oktober 2026

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