Kein Handy, kein Rucksack, kein Termin ohne den richtigen Barcode. Wien ist streng, aber berechenbar.
US-Botschaft Wien: ab 185 Dollar, kein Handy, ein Konsularbeamter. Was Österreicher vor dem Visa-Termin wissen sollten
Teil des Leitfadens US-Visum am Konsulat: was dich in Frankfurt, Berlin, München, Wien und Bern hinter der Schleuse erwartet
Für Österreicher führt der Weg zum US-Visum fast immer über Wien. Wer Urlaub macht oder für ein paar Wochen geschäftlich in die USA reist, kommt meist mit ESTA aus. Wer dort ein Unternehmen aufbauen, eine Niederlassung leiten oder für einen amerikanischen Arbeitgeber arbeiten will, sitzt irgendwann im Wartebereich der Konsularabteilung der US-Botschaft. Die Abläufe dort sind klar geregelt, und wer sie kennt, verliert keinen Termin an einen falschen Barcode.
Dieser Leitfaden zeigt, wer in Wien beantragen kann, wie Antrag, Gebühr und Termin zusammenhängen, was ein Visum kostet und wie lange du wartest. Er erklärt, wie Wien Anträge für E-1 und E-2 vorab prüft, was bei L, H und O anders ist, was du am Tag des Interviews mitbringst und was nach dem Interview passieren kann. Den Überblick über alle US-Vertretungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt der Leitfaden zum US-Visum am Konsulat.
1Wer in Wien beantragt und wer besser woanders hingeht
Das State Department hat die Regel einfach gefasst: Wer ein Nichteinwanderungsvisum beantragt, vereinbart den Interviewtermin bei der US-Botschaft oder dem Konsulat im Land seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnsitzes. Für die meisten Leser dieses Leitfadens heißt das Wien. In Österreich finden alle Visa-Interviews in der Konsularabteilung der Botschaft in Wien statt, die in einem eigenen Gebäude untergebracht ist, nicht im Botschaftsgebäude selbst.
1.1Österreicher im Ausland, Deutsche und Schweizer in Österreich
Die Regel wirkt in beide Richtungen. Lebst du als Österreicher in Deutschland, kannst du in Wien beantragen, weil du Österreicher bist, oder in Deutschland, weil du dort wohnst. Wie das in Frankfurt läuft, steht im Leitfaden zum US-Generalkonsulat Frankfurt; wer in der Schweiz lebt, findet die Schweizer Seite im Leitfaden zur US-Botschaft Bern. Umgekehrt kann ein Deutscher oder ein Schweizer, der in Österreich lebt, in Wien beantragen. Er muss dann zeigen können, dass er in Österreich tatsächlich wohnt, denn der Wohnsitz ist in diesem Fall der Grund, warum er gerade hier antritt.
Wer außerhalb seines Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzlandes einen Termin bucht, darf das zwar, geht aber zwei Risiken ein. Das State Department weist darauf hin, dass es dann schwieriger werden kann, die Voraussetzungen für das Visum zu zeigen, und dass solche Antragsteller mit deutlich längeren Wartezeiten rechnen müssen. Die Gebühr wird in keinem Fall erstattet. Sebastian hat sein eigenes Visum in London verlängert, weil er dort lebte; seinen Bericht über den Tag in der Botschaft findest du unter Mein Tag in der Festung Amerika.
1.2Ein Antrag gehört zu einer Botschaft
Einen Antrag, den du bei einer anderen Vertretung begonnen hast, kannst du nicht nach Wien mitnehmen. Die Botschaft schreibt ausdrücklich, dass weder der Antrag noch die bezahlte Gebühr übertragbar sind. Wer umplant, legt in Wien einen neuen Antrag an, zahlt die Gebühr ein zweites Mal und bucht neu. Entscheide dich deshalb vor der Zahlung, wo du antrittst.
2ESTA oder Visum: wann Österreicher überhaupt nach Wien müssen
Österreich nimmt am Visa Waiver Program teil, ebenso Deutschland und die Schweiz. Damit reisen Österreicher für Tourismus oder geschäftliche Besuche bis zu 90 Tage ohne Visum in die USA, wenn sie eine gültige ESTA-Genehmigung haben. Was mit ESTA geschäftlich erlaubt ist und was nicht, erklärt der Leitfaden ESTA oder B-1 für Geschäftsreisen. Warum Reisende an der Grenze trotzdem scheitern, zeigt der Beitrag über Zurückweisungen an der US-Grenze.
Ein Visum brauchst du, sobald du mehr willst als einen Besuch. Viele suchen nach einem „Arbeitsvisum für Österreicher“, doch ein einzelnes Arbeitsvisum gibt es nicht. Es gibt Kategorien, und jede hängt an einer anderen Voraussetzung:
- Du investierst in ein eigenes US-Unternehmen und leitest es: das E-2-Investorenvisum.
- Dein Unternehmen handelt in erheblichem Umfang mit den USA: das E-1-Handelsvisum.
- Deine Firma in Österreich schickt dich in ihre US-Niederlassung: das L-1-Visum.
- Du bist in deinem Fach herausragend und kannst das belegen: das O-1-Visum.
- Ein amerikanischer Arbeitgeber stellt dich ein und reicht dafür eine Petition ein: die H-Visa, etwa das H-1B.
Auch ein Besuchervisum B-1/B-2 kannst du beantragen, obwohl du ESTA nutzen dürftest. Das State Department lässt das ausdrücklich zu. Pflicht ist das Visum außerdem, wenn du nicht ESTA-berechtigt bist oder mit einem Privatflugzeug oder einem nicht zugelassenen Beförderer einreist.
3Der Antrag in drei Schritten, alles über U.S. Travel Docs
In Österreich laufen Antrag, Gebühr und Terminvergabe über U.S. Travel Docs. Die Botschaft nennt dieses Unternehmen als das einzige private Unternehmen, das sie für Visainformationen und Antragsservice beauftragt hat. Jede andere Agentur, die dir Termine „besorgt“, arbeitet nicht im Auftrag der Botschaft. Wichtig ist ein Satz, den viele überlesen: Du bist selbst dafür verantwortlich, die richtige Visumart zu wählen. Die Mitarbeiter der Konsularabteilung beraten nicht und prüfen deinen Fall nicht vorab.
3.1Erstens: das DS-160
Jeder Antrag beginnt mit dem Online-Formular DS-160 im Consular Electronic Application Center. Jeder Antragsteller braucht ein eigenes Formular, auch ein Baby. Nach dem Absenden erhältst du eine Bestätigungsseite mit einem Barcode, der mit „AA“ beginnt. Diese Nummer ist in Wien der Schlüssel zu allem: Sie muss genau die Nummer sein, mit der du den Termin gebucht hast. Stimmt sie nicht überein, wirst du am Termin nicht zum Interview vorgelassen. Die Botschaft bittet außerdem, das DS-160 spätestens zwei Werktage vor dem Interview abzuschicken. Wie du das Formular Feld für Feld ausfüllst, steht im Leitfaden zum DS-160.
3.2Zweitens: Gebühr zahlen
Die Antragsgebühr zahlst du online, wenn du dein Profil bei U.S. Travel Docs anlegst. Bargeld nimmt die Konsularabteilung nicht. Fällt nach der Genehmigung noch eine zusätzliche Gebühr an, zahlst du auch sie online, bevor das Interview abgeschlossen wird. Die Beträge stehen im nächsten Abschnitt.
3.3Drittens: den Termin buchen
Den Interviewtermin buchst du auf derselben Seite, auf der du die Gebühr bezahlt hast. Bestätigte Reisedaten oder Flugtickets brauchst du für den Antrag nicht. Die Botschaft rät sogar davon ab, eine Reise zu buchen, bevor das Visum ausgestellt ist. Für E-1 und E-2 kommt in Wien vor der Buchung ein eigener Prüfschritt dazu; mehr dazu weiter unten.
Ein Hinweis zu sozialen Netzwerken: Für bestimmte Visa, darunter H-1B, H-4, F, M und J, verlangt das State Department, dass Antragsteller ihre Profile auf öffentlich stellen. E, L und O standen auf der Liste der Wiener Botschaft im Oktober 2026 nicht.
Schriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
4Was das Visum kostet, und wer zahlt
Die Antragsgebühr für Nichteinwanderungsvisa ist gestaffelt und steht in den Bundesvorschriften, 22 CFR 22.1. Sie richtet sich nach der Visumart, nicht nach dem Land: $185 für Visa ohne Petition wie das Besuchervisum B, $205 für Visa mit Petition wie H, L und O und $315 für E-Visa. Die Gebühr zahlt jeder Antragsteller, nicht nur der Hauptantragsteller. Eine vierköpfige Familie, die mit einem E-2 umzieht, zahlt die E-Gebühr also viermal.
Dazu kann eine Ausstellungsgebühr kommen, die von der Staatsangehörigkeit abhängt und auf Gegenseitigkeit beruht. Für österreichische Staatsangehörige verlangt das State Department für Besucher-, E-, H-, L- und O-Visa keine Ausstellungsgebühr. Bei Mitarbeitern, die über eine Blanket-L-Petition ihres Konzerns kommen, fällt für den Hauptantragsteller eine Gebühr zur Betrugsprävention von $500 an, bei bestimmten großen Arbeitgebern zusätzlich 4.500 US-Dollar. Alle Gebühren sind nicht erstattbar, unabhängig von der Entscheidung.
| Gebühr | Betrag | Für wen |
|---|---|---|
| Antragsgebühr B (Geschäftsreise, Tourismus, Behandlung), F, J, M und weitere ohne Petition | $185 | jeden Antragsteller, auch Babys |
| Antragsgebühr H, L, O, P, Q, R (mit Petition) | $205 | jeden Antragsteller, auch die Familie |
| Antragsgebühr E-1, E-2 | $315 | Investor, Händler, Mitarbeiter und jedes Familienmitglied |
| Ausstellungsgebühr (Reziprozität) für österreichische Staatsangehörige | keine | B, E, H, L, O |
| Fraud Prevention and Detection Fee bei Blanket-L | $500 | nur der Hauptantragsteller |
| Zusatzgebühr bei Blanket-L großer H-1B- und L-1-Arbeitgeber | 4.500 US-Dollar | nur der Hauptantragsteller, wenn der Arbeitgeber 50 oder mehr Beschäftigte in den USA hat und mehr als die Hälfte davon H-1B oder L-1 hält |
Quelle: 22 CFR 22.1 (eCFR, Fassung vom 21. Oktober 2026); State Department, Fees for Visa Services und Reciprocity Austria; U.S. Embassy Vienna, Important Visa Information. Alle Gebühren sind nicht erstattbar, auch bei Ablehnung.
5Wie lange du auf den Termin wartest
Wien gehört zu den Posten mit kurzen Wartezeiten. In der Übersicht des State Department vom Juni 2026 lag der nächste freie Termin in Wien in allen vier Gruppen unter einem halben Monat, für Besucher ebenso wie für Visa mit Petition. Die Tabelle unten stellt Wien neben München, Berlin, Frankfurt und Bern. Das Ministerium aktualisiert die Werte monatlich und betont, dass sie keinen Termin in einer bestimmten Frist garantieren. Die Botschaften geben regelmäßig neue Termine frei; wer schon gebucht hat, kann auf einen früheren freien Termin umbuchen.
Zwei Dinge stehen nicht in diesen Zahlen. Erstens ein mögliches Administrative Processing nach dem Interview, dessen Dauer vom Einzelfall abhängt. Zweitens der Rückversand deines Passes. Plane deine Reise also mit Abstand zum Interview. Mehr zu Wartezeiten und zum Umbuchen steht im Leitfaden Termin buchen, Wartezeiten und Notfalltermin.
5.1Der Notfalltermin
Findest du keinen passenden Termin, buchst du zuerst irgendeinen verfügbaren Termin und stellst dann einen Antrag auf einen beschleunigten Termin. Die Botschaft schreibt, dass sie wegen der großen Zahl solcher Anträge nur echte Notfälle berücksichtigt. Schlechte Planung, etwa ESTA oder Visum erst im letzten Moment zu beantragen, zählt ausdrücklich nicht dazu.
| Posten | Besucher (B1/B2) | Studium und Austausch (F, M, J) | Mit Petition (H, L, O, P, Q) | Crew und Transit (C, D) |
|---|---|---|---|---|
| Wien | unter einem halben Monat | unter einem halben Monat | unter einem halben Monat | unter einem halben Monat |
| München | unter einem halben Monat | unter einem halben Monat | unter einem halben Monat | unter einem halben Monat |
| Berlin | unter einem halben Monat | unter einem halben Monat | unter einem halben Monat | unter einem halben Monat |
| Frankfurt | 1,5 Monate | 2 Monate | 1 Monat | 1 Monat |
| Bern | 1,5 Monate | 1,5 Monate | 1,5 Monate | 1,5 Monate |
Quelle: State Department, Global Visa Wait Times, Stand 18. Juni 2026 (monatlich aktualisiert, ein halber Monat = 15 Tage). Die Werte sind keine Garantie und enthalten weder Administrative Processing noch den Rückversand des Passes.
6E-1 und E-2 in Wien: erst das Paket, dann der Termin
Österreich ist seit dem 27. Mai 1931 Vertragsstaat für das E-1 und das E-2. Österreichische Unternehmer und Investoren können beide Visa daher in Wien beantragen. Die Voraussetzungen selbst, also Beteiligung, Investition und ein echtes, operatives Unternehmen, erklärt der Leitfaden zum E-2-Investorenvisum; wie sich der Weg über das Konsulat vom Statuswechsel in den USA unterscheidet, zeigt das E-2-Antragsverfahren.
6.1Zweistufig: Prüfung der Unterlagen, dann Interview
Für E-Visa arbeitet Wien in zwei Stufen. Zuerst reichst du das vollständige E-Visa-Paket elektronisch bei der Konsularabteilung ein. Erst wenn die Prüfung dieser Unterlagen abgeschlossen ist, erhältst du oder dein Anwalt die Nachricht, dass du den Interviewtermin buchen kannst. Die eigentliche Entscheidung fällt dann im persönlichen Interview, und der Konsularbeamte kann danach weitere Unterlagen anfordern. Das Paket folgt einer festen Gliederung:
- ein Inhaltsverzeichnis;
- die Formulare, also das DS-160 für jeden Antragsteller und, wo nötig, das DS-156E;
- Angaben zur Person: Lebenslauf, Heirats- und Geburtsurkunden für die Familie und eine unterschriebene Erklärung, die USA bei Ende des E-Status zu verlassen;
- ein Anschreiben, das jede Voraussetzung des E-1 oder E-2 anspricht, mit Belegen für die Qualifikation;
- die Eigentumsverhältnisse, bei mehrstufigen Strukturen mit Organigramm und Nachweisen für jede Ebene.
6.2Das DS-156E: wer es braucht
Das Zusatzformular DS-156E verlangt das State Department von allen Hauptantragstellern für ein E-1 und von Führungskräften, Managern und unverzichtbaren Spezialisten beim E-2. Der E-2-Investor selbst und die Familienangehörigen reichen es nicht ein. Wer als Mitarbeiter in ein österreichisch beherrschtes US-Unternehmen geht, braucht es also, der Gründer, der sein eigenes Geld investiert, nicht.
6.3Die Familie
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 bekommen ein abgeleitetes E-Visum und müssen dafür nicht die österreichische Staatsangehörigkeit haben. Ihre Unterlagen gehören in dasselbe Paket wie die des Hauptantragstellers, und jedes Familienmitglied zahlt die E-Gebühr. Hat ein Familienmitglied die Staatsangehörigkeit eines Landes ohne Abkommen, gelten für es die Regeln des österreichischen Hauptantragstellers. Was Ehepartner und Kinder in den USA dürfen, steht im Leitfaden E-2 für Ehepartner und Kinder.
7L, H und O: Die Petition kommt vor dem Termin
Beim L-1, beim H-1B und beim O-1 entscheidet nicht die Konsularabteilung allein. Diese Visa beruhen auf einer Petition, die der Arbeitgeber oder das Unternehmen bei USCIS in den USA einreicht. Für das L-Visum schreibt das Foreign Affairs Manual ausdrücklich, dass eine genehmigte Petition Voraussetzung für die Ausstellung ist und der Konsularbeamte sie in jedem Fall prüft. Den Genehmigungsbescheid, das Formular I-797, kann dir dein Arbeitgeber für die Terminbuchung geben. Bevor du in Wien einen Termin buchst, muss diese Genehmigung also vorliegen.
7.1Blanket-L für große Konzerne
Eine Ausnahme vom Einzelverfahren gibt es für große, etablierte Unternehmensgruppen. Mit einer Blanket-Petition lässt USCIS die Gruppe als Ganzes genehmigen, wenn unter anderem das US-Büro seit mindestens einem Jahr Geschäfte macht, die Gruppe drei oder mehr verbundene Einheiten hat und eine von drei Größenschwellen erreicht: mindestens zehn genehmigte L-Petitionen in zwölf Monaten, mindestens 25 Millionen Dollar Umsatz der US-Gesellschaften oder mindestens 1.000 Beschäftigte in den USA. Den einzelnen Mitarbeiter prüft dann der Konsularbeamte in Wien selbst, anhand der Genehmigung und des Formulars I-129S. Er darf nur eindeutig genehmigungsfähige Fälle ausstellen. Wer eine neue Niederlassung aufbaut, kann diesen Weg nicht nutzen und braucht eine Einzelpetition; mehr dazu im Leitfaden zum L-1 für die neue Niederlassung.
7.2Dual Intent
Einen Vorteil haben L und H-1B gegenüber fast allen anderen Visa. Grundsätzlich gilt jeder Antragsteller als einwanderungswillig, bis er das Gegenteil zeigt. Der Kongress hat H-1B, L und V von dieser Vermutung ausdrücklich ausgenommen. Wer ein L-1 beantragt, muss im Interview also nicht belegen, dass er auf keinen Fall in den USA bleiben will. Beim E-2 dagegen gehört die Erklärung, bei Ende des Status auszureisen, ins Paket. Welcher der beiden Wege für dich der bessere ist, vergleicht der L-1-Leitfaden.
| Visum | Einreisen | Höchste Gültigkeit | Grenze |
|---|---|---|---|
| B-1, B-2, B-1/B-2 | mehrfach | 120 Monate | keine Begrenzung durch eine Petition |
| E-1, E-2 | mehrfach | 60 Monate | Familie anderer Staatsangehörigkeit erhält die Regeln des Hauptantragstellers, wenn ihr Land kein Abkommen hat |
| L-1, L-2 | mehrfach | 60 Monate | L-2 nicht länger als das Visum des L-1 |
| H-1B | mehrfach | 60 Monate | höchstens so lange wie die genehmigte Petition |
| O-1 | mehrfach | 60 Monate | höchstens so lange wie die genehmigte Petition |
Quelle: State Department, Visa Reciprocity and Civil Documents by Country, Austria (Stand Juli 2026). Ausstellungsgebühr für alle genannten Visa: keine.
Gründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.
8Der Tag des Interviews
Seit dem 2. September 2025 gilt eine strengere Regel für den Verzicht auf das Interview. Fast jeder Antragsteller muss persönlich vor einem Konsularbeamten erscheinen, und zwar unabhängig vom Alter. Ausgenommen sind im Wesentlichen Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen sowie die Verlängerung eines voll gültigen Besuchervisums B-1, B-2 oder B-1/B-2 innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf, wenn du bei der früheren Ausstellung mindestens 18 Jahre alt warst, im Land deiner Staatsangehörigkeit oder deines Wohnsitzes beantragst, nie abgelehnt wurdest und kein Ausschlussgrund erkennbar ist. Für E- und L-Visa heißt das: Auch die Verlängerung führt dich wieder persönlich in die Konsularabteilung. Die Botschaft weist außerdem darauf hin, dass sie ein per Post eingereichtes Paket zurückschickt, wenn du für den Verzicht nicht in Frage kommst.
8.1Was du mitbringst
- deinen Reisepass; für Visa gilt grundsätzlich, dass er mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist, sofern dein Staat nicht durch eine Vereinbarung davon ausgenommen ist;
- die Bestätigungsseite deines DS-160 mit dem richtigen Barcode;
- die Unterlagen, die deinen Antrag stützen: beim E-Visum das Paket, beim L, H oder O den Bescheid I-797, beim Besuchervisum Belege für Zweck und Rückkehr;
- eigene Passfotos; im Wartebereich gibt es zwar Fotoautomaten gegen Gebühr, die Botschaft empfiehlt aber ausdrücklich, Fotos mitzubringen.
8.2Was draußen bleibt
Mobiltelefone und andere elektronische Geräte wie Tablets und Laptops sind in der Konsularabteilung verboten. Große Taschen, Koffer und Rucksäcke solltest du nicht mitbringen, weil der Platz zur Aufbewahrung fehlt. Bei der Sicherheitskontrolle legst du Metallgegenstände, Mantel, Gürtel und Tasche ab. Babynahrung und wichtige Medikamente in Plastikbehältern zeigst du den Wachleuten. Brauchst du wegen einer Krankheit oder Behinderung Unterstützung, etwa einen Termin in ruhiger Umgebung oder einen Gebärdendolmetscher, beantragst du das gleich nach der Buchung; Wartebereich und Toiletten sind barrierefrei.
In der Regel werden beim Interview deine Fingerabdrücke digital erfasst, und der Konsularbeamte stellt Fragen zu deinem Vorhaben. Wie das Gespräch abläuft und welche Fragen typisch sind, steht im Leitfaden Das Visa-Interview: Ablauf, Dokumente, Fragen.
9Nach dem Interview: Pass, 221(g) oder 214(b)
Für einen vollständig gestellten Antrag gibt es laut State Department nur zwei Ergebnisse: Das Visum wird ausgestellt oder abgelehnt. Was nach dem Interview passiert, hängt davon ab, welches der beiden es wird und aus welchem Grund.
9.1Der Pass kommt zurück
Wird das Visum genehmigt, bekommst du deinen Pass nicht in der Konsularabteilung zurück. Abholen dort ist nicht möglich. Du wählst in deinem Profil bei U.S. Travel Docs zwischen zwei Wegen: kostenlos an einer Abholstelle in Wien oder gegen Gebühr per Kurier an eine Adresse in Österreich. Wählst du nichts, landet der Pass an der Abholstelle.
9.2Ablehnung nach 221(g)
Eine Ablehnung nach Section 221(g) bedeutet, dass der Konsularbeamte deine Berechtigung noch nicht feststellen konnte, weil Unterlagen fehlen oder eine weitere Prüfung nötig ist, das Administrative Processing. Rechtlich ist das eine Ablehnung, auch wenn der Fall weiterläuft. Du hast ein Jahr ab der Ablehnung Zeit, angeforderte Unterlagen nachzureichen, ohne neues DS-160 und ohne neue Gebühr. Danach musst du neu beantragen und erneut zahlen; liegt die Verzögerung bei der US-Regierung, gilt die Jahresfrist nicht. Was in dieser Phase zu tun ist, erklärt der Leitfaden zu 221(g) und Administrative Processing.
9.3Ablehnung nach 214(b)
Eine Ablehnung nach Section 214(b) heißt, dass du nicht zeigen konntest, dass dein Vorhaben zur beantragten Visumart passt, häufig weil die Bindungen an Österreich nicht überzeugt haben. Die Wiener Botschaft schreibt dazu deutlich: Entscheidungen der Konsularbeamten sind endgültig, ein Rechtsmittel gibt es nicht. Du kannst aber jederzeit neu beantragen, mit neuem Formular, Foto, Gebühr und Interview. Sinnvoll ist das nur mit neuen Informationen oder veränderten Umständen. Wie du nach einer Ablehnung weitermachst, steht im Leitfaden US-Visum abgelehnt: was tun?
Welcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
10Die häufigsten Stolpersteine in Wien
Die meisten Probleme in Wien entstehen nicht im Interview, sondern davor. Diese Punkte kosten am häufigsten einen Termin oder eine Gebühr:
- Der falsche Barcode. Wer das DS-160 nach der Buchung neu anlegt, hat eine neue Nummer. Dann muss die Nummer im Terminprofil geändert werden, sonst gibt es kein Interview.
- Die falsche Vertretung. Wer in einem Land bucht, in dem er weder Staatsangehöriger ist noch lebt, wartet länger, hat es schwerer und bekommt die Gebühr nicht zurück.
- Das Ticket vor dem Visum. Die Botschaft rät, keine Reise zu buchen, bevor das Visum ausgestellt ist, und schlechte Planung gilt nicht als Notfall.
- Das Handy in der Tasche. Elektronik bleibt draußen, und Aufbewahrung gibt es nicht.
- Ein E-Paket, das nicht jede Frage beantwortet. Das Anschreiben muss jede Voraussetzung ansprechen; unvollständige Pakete verzögern die Prüfung.
- Die verpasste Jahresfrist nach 221(g). Wer angeforderte Unterlagen nicht innerhalb eines Jahres nachreicht, beginnt von vorn.
- Die Verlängerung ohne Interview eingeplant. Für E und L führt auch die Verlängerung wieder zum persönlichen Termin.
Ob dein Weg über das E-2, das L-1 oder ein anderes Visum führt, entscheidet sich lange vor dem Termin in Wien: an deinem Unternehmen, deiner Rolle und deiner Familie. Über das Visum selbst entscheiden allein die US-Behörden.
- In Wien beantragst du, wenn du Österreicher bist oder in Österreich lebst; wer anderswo lebt, geht zur Vertretung in seinem Wohnsitzland. Gebühren lassen sich nicht zwischen Botschaften übertragen.
- Antrag, Gebühr und Termin laufen über U.S. Travel Docs. Der Barcode deines DS-160 muss zu deinem Termin passen.
- Die Antragsgebühr beträgt $185 für Besucher, $205 für H, L und O und $315 für E-Visa, je Person. Österreicher zahlen keine Ausstellungsgebühr.
- E-1 und E-2 prüft Wien zuerst anhand eines elektronisch eingereichten Unterlagenpakets; L, H und O brauchen vorher eine genehmigte Petition von USCIS.
- Fast jeder muss persönlich zum Interview, auch bei der Verlängerung eines E- oder L-Visums. Handy und Laptop bleiben zu Hause.
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