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Beunruhigend! 9 US-Steuerfallen, die "USA-Experten" aus gutem Grund verschweigen

Worüber Mandanten in puncto US-Steuerrecht bewusst im Dunkeln gelassen werden

Egal ob du eine US-Firmengründung planst, ein Ferienhaus in Florida erwerben, in US-Aktien investieren oder sogar vorhast, in die USA umzuziehen: Es gibt eine Reihe von Situationen, bei denen du mit dem US-Steuerrecht in Berührung kommen.

In diesem umfassenden Leitfaden erfährst du alles, was du über Steuern in den Vereinigten Staaten wissen musst. 

Doch dein US-Vorhaben kann sich schnell als Steuerfalle entpuppen, wenn du falsch beraten wirst. Es dürfte dir daher nicht gefallen, dass gemäß unserer Recherche 90% aller selbsternannten „US-Experten“ dich über wichtige Risiken im US- und internationalen Steuerrecht nicht aufklären.

Und das, so scheint uns, aus gutem Grund: Denn so mancher Mandant würde vermutlich von seinem US-Vorhaben Abstand nehmen, wenn er sich der potenziell damit verbundenen steuerlichen Negativwirkungen bewusst wäre. Und somit entginge dem Berater ein schönes Honorar. Steuerfallen zu verschweigen kann also gut fürs Geschäft deines Beraters sein, ist aber sicher nicht in deinem Interesse.

Hier listen wir die häufigsten US-Steuerfallen auf, die von den meisten Beratern verschwiegen werden.

Mehr Informationen zum US-Steuersystem findest du in unserem Leitfaden für Einsteiger und in unserer Kompakteinführung in das amerikanische Steuerrecht für europäische Unternehmer.

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Steuerfalle 1: Rechtsformwahl bei US-Firmengründung

Gründung einer US-LLC als z.B. in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger und andere Fehler bei der Wahl der US-Rechtsform

Wenn du die Gründung eines Unternehmens in den USA erwägst, kannst du, wie in jedem Land, unter einer Reihe von Rechtsformen wählen. Jede Rechtsform hat ihre Vorteile und ihre Nachteile und welche sich in deinem konkreten Fall am besten eignet, hängt von einer Reihe von Faktoren ab.

Die Wahl der falschen Rechtsform kann verheerende steuerliche Folgen haben: So ist z.B. eine US LLC für Mandanten, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, generell nicht geeignet. Im schlimmsten Fall werden LLC-Gewinne von in Deutschland steuerpflichtigen Mandanten nämlich doppelt besteuert und du bezahlst folglich rund 75% Steuern auf die Unternehmensgewinne.

Vielen Gründungsagenturen ist es egal, ob du später mit dem Finanzamt Probleme bekommst. Hauptsache, es wurde eine weitere Gründung vertickt. Fall nicht auf diese Masche herein.

Unser Tipp:Lass dir nicht irgendeine US-Rechtsform aufschwatzen. Hol dir qualifizierte, ergebnisoffene Beratung ein. Frag deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Hause um Rat.

Die Kanzlei Mount Bonnell gründet und betreutC-Corporations,LLCsundLimited Partnerships (LP)für Mandanten. Gerade diegewerbliche LPist eine sichere Alternative zur LLC, wenn du unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig bist. Lebst du dagegen dauerhaft außerhalb Deutschlands, kann die US-LLC durchaus attraktiv sein: dazu berät unsere Schwesterkanzlei nullsteuer.llc.

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Steuerfalle 2: Korrekte Versteuerung von US-Unternehmensgewinnen

Die Mär von der "steuerfreien" US-Gesellschaft in Delaware oder Nevada

Wer dir die Gründung einer US-Gesellschaft andrehen möchte, dem ist oft jedes Argument recht, dir sein Angebot schmackhaft zu machen. Und die Aussicht, eine Firma in den USA zu haben, die keine Steuern bezahlt, ist für viele Käufer ein attraktiver Köder.

Aber: Gewinne einer US-Gesellschaft müssen komplett in den USA zu den gängigen US-Steuersätzen versteuert werden. Dass in Delaware oder Nevada „steuerfreie“ Gesellschaften gegründet werden können, ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält. Das weiß auch der Gründungsberater, aber er hält sich lieber bedeckt, um den Deal nicht zu gefährden.

Zwar sind die in den USA zu bezahlenden Ertrags- bzw. Einkommensteuersätze tendenziell niedriger als in vielen europäischen Ländern, insbesondere seit der US-Steuerreform von 2017. Aber du musst im Minimum mit einer US-Steuerbelastung in ähnlicher Höhe wie in der Schweiz rechnen, also 15-20%.

Auch gilt in den USA volle Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht, die ähnlich den in Europa bekannten Standards genügen muss.

Unser Tipp:Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es in der Regel auch. Lass dir nicht ein X für ein U verkaufen. Die USA sind keine Bananenrepublik und erheben Steuern in ähnlicher Höhe wie andere Industrienationen auch.

Auf der Website der Kanzlei Mount Bonnell wird die tatsächliche steuerliche Belastung für verschiedene Rechtsformen anhand von Beispielen konkret vorgerechnet (Beispielrechnung Corporation,Beispielrechnung LLC,Beispielrechnung LP). So weißt du im Voraus, was steuerlich auf dich zukommt.

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Steuerfalle 3: Substanzvorschriften / CFC-Rules

Der beherrschende Besitz und / oder die Leitung einer US-Gesellschaft ohne Substanz in den USA als z.B. in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger

Wer ein Unternehmen in den USA betreibt und dieses von seinem Wohnsitzland leitet, der löst i.d.R. eine sogenannte Leitungsbetriebsstätte aus. Damit wird die US-Gesellschaft zu einem Steuersubjekt des Wohnsitzlandes und muss Steuern bezahlen, wie eine Inlandsgesellschaft.

Beispiel: Holger F. lebt in Bamberg und ist alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter einer US-Corporation in Delaware. Die Corporation hat keine Angestellten, kein Büro und keine Kunden in den USA. Die Gesellschaft wird somit steuerlich wie eine deutsche GmbH behandelt und die gesamten Gewinne der Corporation sind in Deutschland mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu belegen.

Nur eine US-Gesellschaft mit US-Substanz (also angestelltem US-Geschäftsführer, Mitarbeitern und tatsächlichem Geschäftssitz in den USA) wird langfristig vom Finanzamt als Auslandsgesellschaft anerkannt.

Diese Bestimmungen sind im sogenannten „CFC-Regime“ zusammengefasst, das fast alle Länder im Steuerrecht verankert haben. In Deutschland sind die entsprechenden Regelungen im Außensteuergesetz enthalten.

Natürlich ist es für einen Berater einfacher, dir eine Briefkastengesellschaft zu verkaufen. Wer kauft schon gerne etwas, das kompliziert ist und auch noch hohe Folgekosten nach sich zieht? Leider ist der legale Betrieb einer Auslandsgesellschaft aber mittlerweile recht kompliziert geworden, und deswegen schweigt sich dein Berater dazu aus.

Unser Tipp:Gründe nur dann eine Gesellschaft in den USA, wenn die Gewinnaussichten gut genug sind, um in den USA genügend Substanz vorzuhalten. Wir denken, dass sich eine US-Gesellschaft in den meisten Fällen ab einer Gewinnerwartung von $250.000/Jahr rentiert.

Bei der Kanzlei Mount Bonnellerhältst du die Beratung, die du benötigst, um eine US-Gesellschaft rechtssicher gründen und verwalten zu können. Nur eine Gestaltung, die auch einer Überprüfung durch dein Finanzamt standhalten kann, ist eine gute Gestaltung!

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Steuerfalle 4: US-Langzeiturlaub & US-Steuerpflicht

Monatelange Aufenthalte in den USA zu Urlaubszwecken ohne eine daraus möglicherweise resultierende US-Steuerpflicht zu beachten

Auch ohne US-Visum ist es für Europäer möglich, sich viele Monate im Jahr in den USA aufzuhalten. Tatsächlich haben wir eine Reihe von Mandanten, die den Großteil des Jahres in den USA verbringen, und das über die visumsfreie Einreise (Visa Waiver), also ganz ohne Visum.

Wer allerdings meint, dass er nur dann in den USA steuerpflichtig ist, wenn er dort mit einem Visum lebt, der irrt sich.

In der Tat ist für die US-Steuerpflicht unter anderem die Aufenthaltsdauer im Land maßgeblich. Hier wird ein Dreijahreszeitraum verwendet, um die zulässige Aufenthaltsdauer zu bemessen. So reicht es aus, in einem von drei Jahren sich mehrheitlich in den USA aufzuhalten, um in den beiden Folgejahren dort auch bei deutlich geringerer Anwesenheit steuerpflichtig zu werden.

Steuerpflichtig kann unter Umständen heißen, dass du mit deinem gesamten Welteinkommen in den USA steuerpflichtig bist und dort eine Steuererklärung abgeben musst.

Wie du als deutscher Staatsbürger eine US-Steuererklärung einreichst, erfährst du hier.

Unser Tipp:Wenn du lange Aufenthalte in den USA planst, sprich vorher mit einem US CPA bzw. Steuerberater und lass dich zu einer möglichen US-Steuerpflicht beraten. Ggf. kann die US-Steuerpflicht sich sogar positiv für dich auswirken, denn die Steuern in den USA sind deutlich tiefer als z.B. in Deutschland.

Die Kanzlei Mount Bonnell berät viele internationale Mandanten im Hinblick auf ihre Steuerpflicht in den USA.Hier erfährst du mehr.

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Steuerfalle 5: US-Erbschaftsteuer

Langfristiger Aufbau von US-Vermögen unter der Annahme, dass der Freibetrag bei der US-Erbschaftsteuer automatisch $15 Millionen beträgt

Mit der US-Steuerreform von 2017 wurde der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer von rund $6 Millionen auf rund $12 Millionen erhöht; seit 2026 liegt er bei $15 Millionen. Das sind fantastische Summen, die nicht mit den Freibeträgen in Europa zu vergleichen sind.

Man könnte versucht sein zu meinen, dass man bei geschickter Gestaltung bzw. Verschleierung US-Vermögen für lau an seine Erben übertragen kann. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Erblasser US-Bürger oder Greencard-Inhaber ist.

Wer als Ausländer z.B. eine US-Immobilie oder eine US-Gesellschaft vermacht, muss mit einem Freibetrag von nur $60.000 (!!!) leben: für US-Vermögen darüber greift die volle Erbschaftsteuer.

Daher ist es wichtig, dass du nicht zu einem x-beliebigen US-Anlageberater marschierst, der dir womöglich Anlagen verkauft, die deine Erben später bereuen werden. Lass dich von einem Experten beraten, der auf internationale Klientel spezialisiert ist. Wir stellen gerne einen Kontakt her!

Unser Tipp:Bevor du US-Vermögen aufbaust mit dem Ziel, dieses an deine Nachkommen zu vererben, lass dich umfangreich beraten. Möglicherweise kann die Steuerlast über einen Foreign Asset Protection Trust in Nevada reduziert oder ganz vermieden werden.

Die Kanzlei Mount Bonnell berät viele internationale Mandanten im Hinblick auf ihre Steuerpflicht in den USA, zur Erbschaftsteuer und anderen Steuerarten.Hier erfährst du mehr.

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Steuerfalle 6: Wegzugsteuer beim Umzug in die USA

Beim Umzug in die USA sich nicht im Vorfeld intensiv mit der Wegzugsteuer zu beschäftigen

Wenn du in die USA umziehst, greift in vielen Ländern, darunter in Deutschland, die sogenannte Wegzugsteuer. Von dieser bist du betroffen, wenn du maßgeblich an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften beteiligt bist. Bei der Wegzugsteuer wird ein „fiktiver Veräußerungserlös“ deiner Gesellschaftsanteile berechnet, auf dessen Basis du beim Wegzug Steuern bezahlen musst. Vertiefte Informationen zum Wegzug aus Deutschland bietet unsere Schwesterseite wohnsitzausland.com.

Beispiel: Jochen F. aus Hannover gründete 2005 mit €25.000 eine deutsche GmbH, die mittlerweile €200.000 Gewinn im Jahr erwirtschaftet. Herr F. will nun in die USA umziehen. Das Finanzamt schätzt den Wert der GmbH auf €800.000. Der Wertzuwachs seit Gründung liegt somit bei €775.000; auf diesen fiktiven Veräußerungserlös muss Herr F. nun beim Umzug in die USA Steuern bezahlen. Es kann mit einer Steuerbelastung von mindestens €250.000 gerechnet werden.

Ist der Umzug von vorneherein nur temporär geplant, kann die Steuer gestundet werden. Die Planung der Wegzugsteuer bei einem geplanten Umzug in die USA erfordert eine gründliche Vorbereitung und kann ggf. durch eine günstige Bewertung deines Unternehmens durch einen unternehmerfreundlichen Gutachter abgemindert werden.

Viele Unternehmer ignorieren die Wegzugsteuer bis praktisch einen Tag vor dem Umzug und haben dann den Salat. Sie beschäftigen zwar einen teuren Anwalt für US-Einwanderungsrecht, lassen aber die steuerliche Planung völlig außer Acht. Und selbst wenn die involvierten Anwälte um mögliche Probleme wissen, sagen sie oftmals nicht, um keine Komplikationen zu verursachen, welche ihre eigene Honorarnote in Frage stellen könnten.

Unser Tipp: Wenn du in die USA umziehen willst, solltest du dich frühzeitig mit der Wegzugsteuer befassen. Ggf. kannst du bestehende Gesellschaften vor dem Umzug schließen, verkaufen oder anderweitig übertragen.

Die Kanzlei Mount Bonnell verfügt über gute Kontakte zu qualifizierten Gutachtern, die dein Unternehmen zu deinen Gunsten bewerten können. Wie du deine GmbH mit in die USA nimmst, liest du auf unserer Seite GmbH in die USA verlegen.

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Steuerfalle 7: US-Steuerreform 2017

Die steuerlichen Negativ- und Positivwirkungen der US-Steuerreform von 2017 nicht kennen

Die US-Steuerreform von 2017, die der US-Kongress Ende 2017 verabschiedet hat und deren Kernelemente der One Big Beautiful Bill Act 2025 dauerhaft festgeschrieben hat, bringt viele Steuersenkungen für Unternehmen. So wurde z.B. die Körperschaftsteuer von über 35% auf 21% gesenkt. Auch natürliche Personen können sich über Steuersenkungen freuen.

Allerdings ist das Reformpaket komplex und es gibt durchaus auch Verlierer. Hinzu kommt, dass manche der Steuersenkungen insbesondere für natürliche Personen zunächst nur befristet galten; erst das Steuerpaket von 2025 (One Big Beautiful Bill Act) hat viele davon dauerhaft gemacht.

Die Steuerreform beinhaltet weitreichende positive Änderungen für US-Unternehmen, die international tätig sind. Naturgemäß kennen sich nur wenige US-Steuerberater mit den internationalen Sachverhalten aus.

So kann es schnell passieren, dass du als Besitzer eines US-Unternehmens jetzt deutlich zu viel Steuern bezahlst, weil dein US-Steuerberater nicht weiß, wie er die Steuererklärung für dein Unternehmen korrekt zu bearbeiten hat.

Unser Tipp:Vergewissere dich, dass dein US-Steuerberater mit dem geltenden Stand der US-Steuerreform von 2017 und des One Big Beautiful Bill Act 2025 vertraut ist, gerade für international tätige US-Unternehmen.

Die Kanzlei Mount Bonnell begleitet die US-Steuerreform von 2017 seit ihrer Verabschiedung und hat den One Big Beautiful Bill Act 2025 vollständig eingearbeitet. Die Steuerexperten der Kanzlei sind mit dem geltenden Stand bestens vertraut und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

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Steuerfalle 8: Regional bzw. national beschränktes Beraterwissen

Wenn du auf einen Berater hereinfällst, der entweder nur die USA oder nur Deutschland/Europa kennt und nicht über den Tellerrand hinausblickt

Ein großes Problem aller beratenden Berufe, vor allem im Bereich des Steuerrechts, ist, dass die meisten Experten sich nur regional bzw. national orientiert haben und sehr wenig Einsicht in internationale Zusammenhänge haben.

Wenn du also als Nicht-US-Bürger steuerlichen Rat bei einem beliebigen US-CPA einholen möchtest, kann dich dieser in der Regel nur sehr begrenzt beraten und beispielsweise nicht auf Einkommen aus Europa eingehen.

Die Bearbeitung einer Steuererklärung mit internationalen Einkommensarten und die Interpretation der relevanten Doppelbesteuerungsabkommen stellt die meisten Steuerberater ebenfalls vor ein fast unlösbares Problem.

Unser Tipp:Such dir zu Hause und in den USA einen steuerlichen Berater, der im internationalen Steuerrecht bewandert ist und dich entsprechend beraten kann.

Die Kanzlei Mount Bonnell berät seit vielen Jahren die internationalen Steuerangelegenheiten von Mandanten und hat ein Netzwerk von kompetenten Partnerkanzleien in verschiedenen Ländern aufgebaut, mit denen die Kanzlei vertrauensvoll zusammenarbeitet.

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Steuerfalle 9: Der falsche Umgang mit der Steuerbehörde IRS

Kaum zu glauben, aber wahr: Die Steuerbehörde IRS ist gerade im Hinblick auf Nicht-Amerikaner daran interessiert, dir zu helfen

Man hört viele Schauergeschichten über die IRS. Vor allem Berichte über die zum Teil drakonischen Strafen für Steuervergehen machen auch in den heimischen Medien immer wieder die Runde.

Ähnlich wie in Ländern wie z.B. Deutschland haben auch die US-Finanzbehörden weitreichende Macht und können z.B. Konten von vermeintlichen Steuersündern relativ einfach einfrieren.

Auch entspricht es dem amerikanischen Rechtverständnis, gerne ein Exempel zu statuieren, um so andere Steuersünder einzuschüchtern und abzuschrecken.

Aus unserer Sicht agiert die IRS bei weitem nicht so willkürlich, wie man aufgrund mancher Medienberichte vermuten könnte. Im Grundsatz gilt, dass man mit keinen Problemen zu rechnen hat, wenn man sich an Einreichefristen hält.

Außerdem haben die USA ein hohes Interesse daran, ausländische Investoren anzuziehen. Es macht daher gar keinen Sinn, sich vor der IRS zu verstecken oder eine Gestaltung zu etablieren, die für die IRS undurchsichtig ist. Viel eher sollte man offensiv mit der IRS diskutieren und sich für steueroptimierte Gestaltungen schon vorab eine Freigabe besorgen.

Die IRS hat kein Interesse daran, ausländische Steuerbehörden über dein US-Vermögen zu informieren (außer du bist in die internationale Kriminalität verstrickt). Es ist daher besser, die IRS als Partner zu identifizieren und nicht als Gegner.

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So kann dich die Kanzlei Mount Bonnell in den USA unterstützen

Steuerliche Betreuung in den USA auf Deutsch für natürliche Personen & Unternehmen seit 2008

Die Kanzlei Mount Bonnell ist eine 2006 gegründete deutschsprachige Steuerberatungskanzlei mit Hauptsitz London, die seit 2008 mit einem eigenen Büro in den USA vertreten ist. Vom US-Standort in Austin, Texas kümmert sich das Team der US-Dependance um die teils komplexen US-Steuerbelange der hauptsächlich deutschsprachigen Mandantschaft. Es werden natürliche Personen und Unternehmen betreut.

Zum Leistungsspektrum der Kanzlei gehören unter anderem:

  • im Vorfeld der Gründung umfassende Beratungzu allen steuerlichen Aspekten, gerne in Zusammenarbeit mit deinem Rechtsanwalt und Steuerberater zu Hause;
  • laufende Buchhaltung für US-Unternehmenaller Art und in allen US-Bundesstaaten inkl. von Unternehmen, die nicht durch die Kanzlei gegründet wurden;
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Diese 5 Vorteile haben US-Mandanten der Kanzlei Mount Bonnell

Mandanten, die ihre US-Steuerangelegenheiten von der Kanzlei Mount Bonnell betreuen lassen, profitieren von einer Reihe von Vorteilen, welche die Kanzlei ihrer Mandantschaft bietet.

Die wichtigsten Vorteile einer Zusammenarbeit mit der Kanzlei sind:

1. Ergebnisoffene und ehrliche Beratung: Bei der Kanzlei Mount Bonnell erhältst du keine kostenlose Beratung und auch keine kostenlose Erstberatung. Weil du die Kanzlei für die Beratung bezahlst, ist die Beratung kein getarntes Verkaufsgespräch, sondern ergebnisoffen und ehrlich. Alle Karten werden auf den Tisch gelegt.

2. In deiner Zeitzone:US-Mandate werden von den USA und von London betreut. Egal, ob du dich in Europa oder in den USA befindest: Ein Ansprechpartner nahe deiner Zeitzone ist erreichbar.

3. Betreuung auf Deutsch:Die überwiegende Mehrheit der Mandanten der Kanzlei stammt aus dem deutschsprachigen Raum. Und auch wenn nicht alle Mitarbeiter der Kanzlei Deutsch sprechen: Es ist immer ein Mitarbeiter zur Stelle, mit dem du Deutsch sprechen kannst oder der zwischen dir und englischsprachigen Kollegen vermitteln kann.

4. Qualifiziertes Personal:Alle Mitarbeiter der Kanzlei, die sich um die steuerliche Betreuung der Mandanten kümmern, sind qualifizierte US-Steuerberater (CPAs) und von der US-Steuerbehörde IRS zugelassene Buchhalter (Approved E-File Provider).

5. Internationales Know-How:Gegenüber herkömmlichen Steuer-Experten, die immer rein national ausgerichtet sind, war die Kanzlei Mount Bonnell immer international ausgerichtet.

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Lass dich jetzt zu Steuern, Firmengründung und Wohnsitznahme in den USA beraten

Wenn auchdu ein Vorhaben planst, das du ggf. in den USA umsetzen willst, wirst du dich vermutlich schon intensiv mit den Rahmenbedingungen in den USA auseinandergesetzt haben. Man kann heute online schon in kurzer Zeit eine Fülle von Informationen zu praktisch jedem Thema (und auch zu den USA) finden.

Dabei ist es nicht unüblich, dass manirgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu- und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Vielleicht musstest du auch feststellen, dass diemeisten lokalen Steuerberater in den USA und zu Hausevon deninternationalen Zusammenhängen zu wenig Ahnunghaben, um dir wirklich weiterhelfen zu können.

Um dengeistigen Knoten zu lösenund den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir jetzt dir eineinstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Steuern, Gesellschaftsgründung und Wohnsitznahme in den USA an. 

Im Rahmen dieses Gespräches können wirüber konkrete technische Fragen sprechen(z.B. steuerliche Aspekte, US-Corporation oder LLC), odereinfach nur diverse strategische Optionen, die du in Erwägung ziehst,diskutieren. Du bestimmst den Inhalt des Gespräches und gibst das Tempo vor.

Mehr Informationen zum US-Steuersystem findest du in unserem Leitfaden für Einsteiger und in unserer Kompakteinführung in das amerikanische Steuerrecht für europäische Unternehmer. Alle Steuerthemen bündelt unser Hub Steuern.

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