🌍 Reisen, Seminare & Workshops zu Plan B, Auswanderung & Steuern. Jetzt Termine ansehen! 🚀 →
Kanzlei Mount Bonnell
Home / US-Steuern / Leistungen für Unternehmen

Leistungen für Unternehmen

US-Gesellschaften müssen eine Reihe von Auflagen erfüllen, und Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, die in den USA steuerpflichtig geworden sind, ebenso. Von der IRS Form 5472 über Lohnbuchhaltung bis hin zur Steuererklärung für C-Corporations, LLCs und LPs kümmern wir uns um alle Steuerfragen und Finanzdienstleistungen deines US-Geschäfts.

7 Produkte
Festpreise oder Festpreisangebot nach Prüfung. Einzelbeauftragung oder Teil der laufenden Betreuung.
Das Mandat

Hinter den Leistungen oben steht immer dasselbe Mandat: Wir führen die amerikanische Seite deiner Buchhaltung. Für US-Gesellschaften ebenso wie für Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, die in den USA steuerpflichtig geworden sind. Auf Deutsch, mit fester Ansprechperson, zu einem Honorar, das vor der Beauftragung feststeht.

Der Anlass ist fast immer derselbe: Es gibt Pflichten in den USA, und niemand ist erkennbar dafür zuständig. Der Steuerberater zu Hause bearbeitet das nationale Recht. Ein amerikanischer Accountant kennt das US-Recht, interessiert sich aber selten dafür, was in Deutschland, Österreich oder der Schweiz daraus folgt. Genau in diese Lücke arbeiten wir hinein.

Was die laufende Betreuung umfasst

Der Leistungsumfang ist für beide Fälle derselbe:

01die laufende Finanzbuchhaltung, ausdrücklich auch für Gesellschaften, die nicht von uns gegründet wurden
02die Lohnbuchhaltung einschließlich der Anmeldung und Abführung der Payroll Taxes
03Registrierung und laufende Abwicklung der Sales Tax in den betroffenen Bundesstaaten, als Zusatzleistung zu deiner Gesellschaft
04Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für alle US-Rechtsformen, für Kapitalgesellschaften ebenso wie für Personengesellschaften
05die Erklärungen der aktiven und der ruhenden Gesellschaft, einschließlich der Meldung für die Einpersonen-LLC
06die Beantragung der Steuernummer, siehe EIN beantragen
07die gesamte Korrespondenz mit dem IRS und den Steuerbehörden der Bundesstaaten, einschließlich Fristverlängerungen und Rückfragen
Dazu kommen die Dinge, die ein Unternehmen aus der Ferne selten selbst lösen kann, etwa die Kontoeröffnung für deine Gesellschaft und die Begleitung eines Unternehmensverkaufs. Die einzelnen Positionen findest du in den Karten am Anfang dieser Seite.

Deine Gesellschaft hat kein Geschäft in den USA, keine Betriebsstätte und keine Mitarbeiter dort? Dann betreut sie unsere Schwesterkanzlei nullsteuer.llc.

Für wen wir arbeiten

Fall 1

Die eigene US-Gesellschaft

Der eine Fall ist die eigene US-Gesellschaft. Eine Corporation reicht ab dem Jahr der Gründung jedes Jahr ihre Steuererklärung ein, auch ohne Umsatz. Die Einpersonen-LLC eines ausländischen Eigentümers meldet jedes Jahr mit meldepflichtigen Vorgängen, und dazu zählen schon die Gründungskosten, Einlagen und Entnahmen des Eigentümers. Eine ruhende Gesellschaft ist deshalb selten eine erklärungsfreie Gesellschaft, und genau das wird beim Gründen selten dazugesagt.

Fall 2

Das ausländische Unternehmen mit US-Berührung

Der andere Fall ist das ausländische Unternehmen mit US-Berührung. Steuerpflicht entsteht dort unter anderem durch:

  • eine Beteiligung an einer US-Gesellschaft oder an einer Partnership beziehungsweise LLC
  • passive US-Einkünfte wie Lizenzgebühren, Mieten oder Zinsen
  • den Verkauf von Waren in den USA oder Lagerbestand vor Ort
  • eine Filiale oder Betriebsstätte, auch bei kurzer Dauer
  • Veräußerungserlöse aus US-Vermögen, insbesondere aus Immobilien
  • Mitarbeiter, die in den USA für dich arbeiten

Der letzte Punkt überrascht am häufigsten. Eine einzige Person, die von zu Hause aus in Texas für dich tätig ist, löst Melde- und Abzugspflichten aus, lange bevor jemand an eine Niederlassung gedacht hat. Wie die Besteuerung dahinter im Einzelnen funktioniert, steht auf unseren Fachseiten zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen und zur Besteuerung deiner US-Corporation. Wenn die Rechtsform noch nicht feststeht, hilft der Rechtsformvergleich weiter.

Häufigster Anlass

Wenn du seit Jahren nichts abgegeben hast

Das ist der häufigste Anlass, aus dem Unternehmen uns schreiben, und es ist kein Grund, sich zu rechtfertigen. Gesellschaften, die vor Jahren über einen Anbieter gegründet wurden, der die Gründung verkauft hat und danach nicht mehr erreichbar war, sind in unserer Praxis der Normalfall, nicht der Ausnahmefall.

Wir arbeiten solche Fälle der Reihe nach auf: zuerst die Bestandsaufnahme, welche Jahre offen sind und welche Formulare fehlen, dann die Nachholung, dann, wo die Voraussetzungen vorliegen, der Antrag auf Erlass von Sanktionen. Das ist deshalb dringlich, weil die empfindlichsten US-Sanktionen nicht an eine zu niedrige Zahlung anknüpfen, sondern an eine unterlassene Meldung:

$25.000
Das Versäumnis bei Form 5472 kostet $25.000 je Jahr. Wie wir bei einem solchen Schreiben vorgehen, steht unter IRS-Schreiben & Strafen.
ab $10.000
Bei Form 5471 beginnt es bei $10.000 je Formular und Jahr. Diese Beträge fallen an, ohne dass ein Dollar Gewinn entstanden sein muss.

Was im Jahreslauf passiert

Laufende Betreuung heißt bei uns, dass du dich um den Kalender nicht kümmern musst. Der Rhythmus eines Mandats sieht in der Regel so aus:

Monatlich oder quartalsweise
Du lieferst Belege und Kontoauszüge, wir buchen. Wo Personal beschäftigt ist, laufen die Lohnabrechnungen und die Abführung der Payroll Taxes im selben Takt.
Januar
Meldungen für das abgelaufene Jahr an Empfänger von Vergütungen, etwa an freie Mitarbeiter in den USA.
15. März
Erklärungen der Personengesellschaften und der Gesellschaften mit S-Status.
15. April
Erklärungen der Kapitalgesellschaften und der Einpersonen-LLC mit ausländischem Eigner.
Laufend
Sales-Tax-Meldungen nach dem Rhythmus des jeweiligen Bundesstaates, der monatlich, quartalsweise oder jährlich sein kann.
Bei Bedarf
Fristverlängerung, wenn Unterlagen fehlen. Sie ist in den USA üblich und kein Makel, verschiebt aber nur die Erklärung und nicht die Zahlung.

Wir melden uns vor jeder dieser Fristen von uns aus. Das ist der praktische Unterschied zu einer Beauftragung, bei der du selbst daran denken musst, dass du jemanden beauftragen solltest.

Was wir von dir brauchen

Der Einstieg ist unaufwendiger, als die meisten erwarten. Für die Aufnahme benötigen wir:

01die Gründungsunterlagen der US-Gesellschaft, also Satzung, Registerauszug und, falls vorhanden, den Gesellschaftsvertrag
02die Steuernummer, sofern bereits erteilt
03Zugang zu den Kontobewegungen des laufenden und des letzten Geschäftsjahres
04die zuletzt eingereichten Erklärungen, falls es welche gibt, sonst die Auskunft, dass keine abgegeben wurden
05eine kurze Beschreibung, was das Unternehmen in den USA tatsächlich tut: verkauft, beschäftigt, vermietet, hält

Die letzte Angabe ist die wichtigste und zugleich die, die am häufigsten zu knapp ausfällt. Aus ihr ergibt sich, welche Erklärungen überhaupt fällig sind und in welchen Bundesstaaten du registriert sein musst. Wenn du unsicher bist, was davon relevant ist, schreib es lieber zu ausführlich als zu knapp; das Sortieren ist unsere Arbeit.

Wie wir mit deinem Steuerberater zu Hause zusammenarbeiten

Wir ersetzen deinen bisherigen Berater nicht, wir ergänzen ihn. In der Praxis heißt das: Wir übernehmen die US-Seite vollständig und stimmen die Zahlen mit deinem Steuerberater ab, bevor auf einer der beiden Seiten etwas eingereicht wird.

Das klingt selbstverständlich und ist es nicht. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern nicht, dass du in beiden Staaten erklärungspflichtig bist; sie regeln, welcher Staat besteuern darf und wie der andere die Belastung ausgleicht, in der Regel durch Anrechnung. Damit das funktioniert, müssen beide Erklärungen abgegeben werden und die Zahlen zueinander passen. Genau daran scheitert es, wenn zwei Berater in zwei Ländern ohne Kontakt arbeiten.

Unser Beitrag ist unspektakulär und trägt das ganze Mandat: dieselbe Zahl auf beiden Seiten des Atlantiks, zum richtigen Zeitpunkt, mit einer Herleitung, die einer Rückfrage standhält.

Warum eine international ausgerichtete Kanzlei

Die Kanzlei Mount Bonnell betreut seit 2008 ausschließlich international tätige Mandanten, viele davon aus dem deutschsprachigen Raum. Wir klären mit deinem Steuerberater und den US-Kollegen, wer welche Erklärung wann einreicht, damit am Ende niemand auf den anderen wartet.

Für dich hat das einen praktischen Effekt: Du erklärst deinen Sachverhalt einmal, auf Deutsch, und musst ihn nicht in zwei Rechtsordnungen gleichzeitig übersetzen. Das ist der eigentliche Unterschied zu einer rein amerikanischen Adresse.

Wechsel von einem anderen Anbieter

Ein Wechsel mitten im Geschäftsjahr ist unproblematisch und in unserer Praxis häufig. Wir brauchen dafür weder eine Zustimmung noch eine Übergabe des bisherigen Dienstleisters: Die Unterlagen gehören dir, und die Steuernummer bleibt bestehen.

Aufwendiger wird es nur dort, wo der bisherige Anbieter zugleich als Registered Agent oder als Adresse der Gesellschaft eingetragen ist. Dann ist zusätzlich eine Meldung an den Bundesstaat nötig, damit Post künftig dort ankommt, wo sie gelesen wird. Auch das übernehmen wir, es ist eine Formalie und keine Hürde.

Wenn du an deine Zugangsdaten oder deine Buchhaltung nicht mehr herankommst, weil ein Anbieter nicht mehr reagiert, sag es uns beim Erstkontakt. Wir rekonstruieren den Bestand dann aus den Kontobewegungen und den Registerdaten. Es dauert etwas länger, aber es ist noch in keinem Fall daran gescheitert.

Ablauf der Mandatierung

Wenn du uns beauftragen möchtest, bestellst du die Leistung direkt auf ihrer Seite, oder du gehst über die Mandatierung. Im Bestellformular fragen wir die Angaben ab, die wir für den Start brauchen.

Danach richten wir deine Akte ein, prüfen den Bestand an offenen Jahren und melden uns mit einer Liste der Unterlagen, die wir benötigen. Du bekommst eine feste Ansprechperson, die deinen Fall kennt, und keine wechselnde Bearbeitung. Wenn du zusätzlich als Person in den USA steuerpflichtig bist, etwa als Gesellschafter oder Greencard-Inhaber, läuft das über die steuerliche Betreuung natürlicher Personen und wird im selben Haus bearbeitet.

Honorare und Abrechnung

Für die wiederkehrenden Arbeiten arbeiten wir mit Pauschalen, damit du vor der Beauftragung weißt, was das Jahr kostet.

Für Sachverhalte, deren Umfang sich vorher nicht seriös schätzen lässt, etwa mehrere offene Jahre oder eine Betriebsstättenfrage, beginnen wir mit einem Scoping: Wir sehen den Fall durch, nennen den Aufwand, und das Honorar für diese Prüfung wird auf das anschließende Mandat angerechnet. Erteilst du das Mandat nicht, wird es nicht erstattet.

Die aktuellen Sätze stehen in der Übersicht der Honorarsätze.

Nächste Schritte

Welche Meldepflichten treffen deine US-Gesellschaft?

Aktiv oder inaktiv, Kapital- oder Personengesellschaft: wir sagen dir, welche Erklärungen fällig sind und wann.

Wenn du weißt, dass du Pflichten hast, aber nicht welche, ist ein Beratungsgespräch der schnellste Weg zur Klarheit. Wenn du es bereits weißt und nur jemanden suchst, der es übernimmt, geh direkt zur Mandatierung. Beides beginnt mit denselben drei Angaben von dir: was dein Unternehmen in den USA tut, seit wann, und was bisher eingereicht wurde.

Beratungsgespräch buchen Kostenlose Potenzial-Analyse Direkt zur Mandatierung