Steuererklärung Corporation (Form 1120)
Wir prüfen deine Unterlagen und nennen dir einen Festpreis für die Erklärung.
Steuererklärung LLC und LP (Form 1065)
Wir prüfen deine Unterlagen und nennen dir einen Festpreis für die Erklärung.
Null-Steuererklärung LLC (Form 5472 mit Form 1120)
EIN bei der IRS beantragen
Lohnbuchhaltung (Payroll) für nicht-ansässige Unternehmen in den USA
Zuzüglich $60 je Mitarbeiter und Monat.
IRS-Schreiben & Strafen
Antrag auf Erlass einer IRS-Strafe, etwa zu Form 5472, mit Festpreis je Schreiben.
Zum Produkt →Quellensteuer
W-8-Formulare und US-Quellensteuer auf Zahlungen an deine Gesellschaft.
Zum Produkt →Hinter den Leistungen oben steht immer dasselbe Mandat: Wir führen die amerikanische Seite deiner Buchhaltung. Für US-Gesellschaften ebenso wie für Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, die in den USA steuerpflichtig geworden sind. Auf Deutsch, mit fester Ansprechperson, zu einem Honorar, das vor der Beauftragung feststeht.
Der Anlass ist fast immer derselbe: Es gibt Pflichten in den USA, und niemand ist erkennbar dafür zuständig. Der Steuerberater zu Hause bearbeitet das nationale Recht. Ein amerikanischer Accountant kennt das US-Recht, interessiert sich aber selten dafür, was in Deutschland, Österreich oder der Schweiz daraus folgt. Genau in diese Lücke arbeiten wir hinein.
Was die laufende Betreuung umfasst
Der Leistungsumfang ist für beide Fälle derselbe:
Deine Gesellschaft hat kein Geschäft in den USA, keine Betriebsstätte und keine Mitarbeiter dort? Dann betreut sie unsere Schwesterkanzlei nullsteuer.llc.
Für wen wir arbeiten
Die eigene US-Gesellschaft
Der eine Fall ist die eigene US-Gesellschaft. Eine Corporation reicht ab dem Jahr der Gründung jedes Jahr ihre Steuererklärung ein, auch ohne Umsatz. Die Einpersonen-LLC eines ausländischen Eigentümers meldet jedes Jahr mit meldepflichtigen Vorgängen, und dazu zählen schon die Gründungskosten, Einlagen und Entnahmen des Eigentümers. Eine ruhende Gesellschaft ist deshalb selten eine erklärungsfreie Gesellschaft, und genau das wird beim Gründen selten dazugesagt.
Das ausländische Unternehmen mit US-Berührung
Der andere Fall ist das ausländische Unternehmen mit US-Berührung. Steuerpflicht entsteht dort unter anderem durch:
- eine Beteiligung an einer US-Gesellschaft oder an einer Partnership beziehungsweise LLC
- passive US-Einkünfte wie Lizenzgebühren, Mieten oder Zinsen
- den Verkauf von Waren in den USA oder Lagerbestand vor Ort
- eine Filiale oder Betriebsstätte, auch bei kurzer Dauer
- Veräußerungserlöse aus US-Vermögen, insbesondere aus Immobilien
- Mitarbeiter, die in den USA für dich arbeiten
Der letzte Punkt überrascht am häufigsten. Eine einzige Person, die von zu Hause aus in Texas für dich tätig ist, löst Melde- und Abzugspflichten aus, lange bevor jemand an eine Niederlassung gedacht hat. Wie die Besteuerung dahinter im Einzelnen funktioniert, steht auf unseren Fachseiten zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen und zur Besteuerung deiner US-Corporation. Wenn die Rechtsform noch nicht feststeht, hilft der Rechtsformvergleich weiter.
Wenn du seit Jahren nichts abgegeben hast
Das ist der häufigste Anlass, aus dem Unternehmen uns schreiben, und es ist kein Grund, sich zu rechtfertigen. Gesellschaften, die vor Jahren über einen Anbieter gegründet wurden, der die Gründung verkauft hat und danach nicht mehr erreichbar war, sind in unserer Praxis der Normalfall, nicht der Ausnahmefall.
Wir arbeiten solche Fälle der Reihe nach auf: zuerst die Bestandsaufnahme, welche Jahre offen sind und welche Formulare fehlen, dann die Nachholung, dann, wo die Voraussetzungen vorliegen, der Antrag auf Erlass von Sanktionen. Das ist deshalb dringlich, weil die empfindlichsten US-Sanktionen nicht an eine zu niedrige Zahlung anknüpfen, sondern an eine unterlassene Meldung:
Was im Jahreslauf passiert
Laufende Betreuung heißt bei uns, dass du dich um den Kalender nicht kümmern musst. Der Rhythmus eines Mandats sieht in der Regel so aus:
Wir melden uns vor jeder dieser Fristen von uns aus. Das ist der praktische Unterschied zu einer Beauftragung, bei der du selbst daran denken musst, dass du jemanden beauftragen solltest.
Was wir von dir brauchen
Der Einstieg ist unaufwendiger, als die meisten erwarten. Für die Aufnahme benötigen wir:
Die letzte Angabe ist die wichtigste und zugleich die, die am häufigsten zu knapp ausfällt. Aus ihr ergibt sich, welche Erklärungen überhaupt fällig sind und in welchen Bundesstaaten du registriert sein musst. Wenn du unsicher bist, was davon relevant ist, schreib es lieber zu ausführlich als zu knapp; das Sortieren ist unsere Arbeit.
Wie wir mit deinem Steuerberater zu Hause zusammenarbeiten
Wir ersetzen deinen bisherigen Berater nicht, wir ergänzen ihn. In der Praxis heißt das: Wir übernehmen die US-Seite vollständig und stimmen die Zahlen mit deinem Steuerberater ab, bevor auf einer der beiden Seiten etwas eingereicht wird.
Das klingt selbstverständlich und ist es nicht. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern nicht, dass du in beiden Staaten erklärungspflichtig bist; sie regeln, welcher Staat besteuern darf und wie der andere die Belastung ausgleicht, in der Regel durch Anrechnung. Damit das funktioniert, müssen beide Erklärungen abgegeben werden und die Zahlen zueinander passen. Genau daran scheitert es, wenn zwei Berater in zwei Ländern ohne Kontakt arbeiten.
Warum eine international ausgerichtete Kanzlei
Die Kanzlei Mount Bonnell betreut seit 2008 ausschließlich international tätige Mandanten, viele davon aus dem deutschsprachigen Raum. Wir klären mit deinem Steuerberater und den US-Kollegen, wer welche Erklärung wann einreicht, damit am Ende niemand auf den anderen wartet.
Für dich hat das einen praktischen Effekt: Du erklärst deinen Sachverhalt einmal, auf Deutsch, und musst ihn nicht in zwei Rechtsordnungen gleichzeitig übersetzen. Das ist der eigentliche Unterschied zu einer rein amerikanischen Adresse.
Wechsel von einem anderen Anbieter
Ein Wechsel mitten im Geschäftsjahr ist unproblematisch und in unserer Praxis häufig. Wir brauchen dafür weder eine Zustimmung noch eine Übergabe des bisherigen Dienstleisters: Die Unterlagen gehören dir, und die Steuernummer bleibt bestehen.
Aufwendiger wird es nur dort, wo der bisherige Anbieter zugleich als Registered Agent oder als Adresse der Gesellschaft eingetragen ist. Dann ist zusätzlich eine Meldung an den Bundesstaat nötig, damit Post künftig dort ankommt, wo sie gelesen wird. Auch das übernehmen wir, es ist eine Formalie und keine Hürde.
Wenn du an deine Zugangsdaten oder deine Buchhaltung nicht mehr herankommst, weil ein Anbieter nicht mehr reagiert, sag es uns beim Erstkontakt. Wir rekonstruieren den Bestand dann aus den Kontobewegungen und den Registerdaten. Es dauert etwas länger, aber es ist noch in keinem Fall daran gescheitert.
Ablauf der Mandatierung
Wenn du uns beauftragen möchtest, bestellst du die Leistung direkt auf ihrer Seite, oder du gehst über die Mandatierung. Im Bestellformular fragen wir die Angaben ab, die wir für den Start brauchen.
Danach richten wir deine Akte ein, prüfen den Bestand an offenen Jahren und melden uns mit einer Liste der Unterlagen, die wir benötigen. Du bekommst eine feste Ansprechperson, die deinen Fall kennt, und keine wechselnde Bearbeitung. Wenn du zusätzlich als Person in den USA steuerpflichtig bist, etwa als Gesellschafter oder Greencard-Inhaber, läuft das über die steuerliche Betreuung natürlicher Personen und wird im selben Haus bearbeitet.
Für die wiederkehrenden Arbeiten arbeiten wir mit Pauschalen, damit du vor der Beauftragung weißt, was das Jahr kostet.
Für Sachverhalte, deren Umfang sich vorher nicht seriös schätzen lässt, etwa mehrere offene Jahre oder eine Betriebsstättenfrage, beginnen wir mit einem Scoping: Wir sehen den Fall durch, nennen den Aufwand, und das Honorar für diese Prüfung wird auf das anschließende Mandat angerechnet. Erteilst du das Mandat nicht, wird es nicht erstattet.
Die aktuellen Sätze stehen in der Übersicht der Honorarsätze.






