Wer ein Unternehmen im Ausland gründet, der muss sich Gedanken dazu machen, wie das Auslandsunternehmen zu Hause im Wohnsitzstaat von den Finanzbehörden eingestuft wird und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben.
Einen umfassenden Überblick zum US-Steuersystem erhältst du auch in unserem US-Steuer Leitfaden für Einsteiger.
Wir verweisen dich an dieser Stelle auf unsere detaillierten Einlassungen zur internationalen Steuergestaltung, welche du unbedingt im Detail lesen solltest.
DBA-Sachverhalt
Die USA haben Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten Ländern abgeschlossen, daher gilt DBA-Sachverhalt.

Die USA werden nicht als Niedrigsteuerland eingestuft, zumindest nicht dann, wenn die US-Gesellschaft, wie im Fall der US-Corporation, ordentlich in den USA versteuert wird.
Es ist trotzdem ein auf kaufmännische Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb und Substanz vor Ort vorzuweisen, um die Negativwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden.
Meldepflicht beachten
Wer eine Gesellschaft im Ausland gründet oder nur an einer solchen Gesellschaft maßgeblich beteiligt ist, muss den Erwerb der Gesellschaftsanteile in vielen Staaten den heimischen Steuerbehörden melden.

Üblicherweise erfolgt die Meldung über die Steuererklärung, jedoch musst du dich in deinem Wohnsitzstaat nach den korrekten Formalitäten erkundigen und dich danach richten.
Auf die richtige Rechtsform kommt es an
Bei der steuerlichen Einstufung einer Auslandsgesellschaft zu Hause kommt es auch darauf an, mit welcher lokalen Rechtsform die Auslandsgesellschaft verglichen werden kann (Rechtstypenvergleich).

So entspricht eine amerikanische Corporation z.B. einer Aktiengesellschaft und somit werden Gewinne der Corporation steuerlich im Prinzip so wie die Gewinne lokaler Aktiengesellschaften behandelt.
Gerade bei der amerikanischen LLC ist dieser Rechtstypenvergleich nicht immer möglich. Gerade in Deutschland wird dann die LLC als Kapitalgesellschaft eingestuft, was zu erheblichen steuerlichen Negativwirkungen führen kann.
Unser Tipp: Wenn du eine Personengesellschaft in den USA gründen willst, solltest du besser auf die Limited Partnership (LP) ausweichen, die wie eine Kommanditgesellschaft strukturiert ist.
Die Anteile einer C-Corp können an der Börse gehandelt werden, die einer LLC nicht.
Alles zur steuerfreien Exempt-LLC findest du hier.
Substanz
Du solltest auf jeden Fall die Intention haben, nach Anlaufen des Geschäftes zumindest ein virtuelles Büro einzurichten und eine Hilfskraft auf Stundenbasis zu beschäftigen.

Aktive Einkünfte
Daneben sollten im steuerlichen Sinne „aktive Einkünfte“ erzielt werden.

Aktive Einkünfte sind zum Beispiel:
- Einkünfte aus Produktionstätigkeiten
- Einkünfte aus Handelstätigkeiten
- Einkünfte aus Dienstleistungen
- Einkünfte aus der Aufnahme/Vergabe von Kapital
- Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften
Sind diese Gegebenheiten erfüllt, bezahlst du auf den in deinem Wohnsitzland vereinnahmten Gewinn nur Kapitalertragsteuer, in Deutschland die 25% Abgeltungsteuer.
Wie du als deutscher Staatsbürger eine US-Steuererklärung einreichst, erfährst du hier. Mehr Informationen zum US-Steuersystem findest du in unserem Leitfaden für Einsteiger und in unserer Kompakteinführung in das amerikanische Steuerrecht für europäische Unternehmer. Alle Steuerthemen im Überblick findest du im Hub Steuern; rund um Wegzug und Verlagerung deiner Ansässigkeit hilft dir unsere Netzwerkseite wohnsitzausland.com.