Nach der Gründung deiner US-Gesellschaft kümmern sich unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter in Europa und in den USA um alle Aspekte der korrekten Verwaltung und steuerlichen Betreuung.

Die laufende Betreuung deiner US-Gesellschaft rechnen wir nach Aufwand ab (außer, es wurde vorab ein Pauschalpreis vereinbart). Dabei kommen unsere üblichen Stundensätze zur Anwendung.
Allgemeine Mandantenbetreuung und Erreichbarkeit
Wir stehen dir grundsätzlich zu den üblichen Bürozeiten per E-Mail und per Telefon zur Verfügung.

Dabei ist zu beachten, dass sich unsere Mitarbeiter in der Mandantenbetreuung sowohl in Europa (London), als auch in den USA befinden. So ist in der Regel eine Erreichbarkeit sowohl zu europäischen wie auch amerikanischen Geschäftszeiten sichergestellt.
Postweiterleitung per E-Mail
Post für deine Gesellschaft, die am Firmensitz eintrifft, wird von uns geöffnet und sortiert. Werbesendungen werden entsorgt. Übrige Schreiben werden eingescannt und dir per E-Mail geschickt.

Originale wie Urkunden und Verträge leiten wir postalisch an dich weiter, auf Wunsch auch gerne per Kurier.
Bitte beachte, dass wir Päckchen und Pakete für deine Gesellschaft nur in Ausnahmen annehmen und an dich weiterleiten können.
Telefonbeantwortung
Wenn du den entsprechenden Zusatzservice für deine US-Gesellschaft gebucht hast, stellen wir dir eine lokale US-Telefonnummer mit der Ortsvorwahl des Firmensitzes zur Verfügung.

Diese wird zu den üblichen Bürozeiten (US-Zeitzonen) im Namen deiner Gesellschaft beantwortet. Die Beantwortung erfolgt durch US-Mitarbeiter in den USA. Der Anrufer kann eine Nachricht für dich hinterlassen, die wir anschließend per E-Mail an dich weiterleiten.
Bank Support
Wir helfen bei allen Fragen rund um dein Geschäftskonto, wie Hilfe beim Ausführen von Überweisungen, Kommunikation mit der Bank oder die Handhabe von Sicherheitsabfragen.

US-Konten unterscheiden sich zum Teil in der Benutzung von europäischen Konten. So ist das TAN-System in den USA nicht weit verbreitet. Bei diesen und allen anderen Fragen rund um dein Geschäftskonto stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.
Laufende Buchhaltung
Die Anforderungen an die laufende Buchhaltung deiner Gesellschaft sind mit denen in Europa zu vergleichen. Allerdings kennt man in den USA keine Umsatzsteuer, weswegen Umsatzsteuervoranmeldungen wegfallen. Ist deine Gesellschaft für die lokale Sales Tax registriert, sind regelmäßige Sales-Tax-Meldungen einzureichen (je nach Bundesstaat und Umsatz monatlich, quartalsweise oder jährlich).

Unsere Kanzlei verwendet Quickbooks und Xero für die laufende Buchhaltung deiner US-Gesellschaft. Quickbooks und Xero sind direkt mit deiner Bank verbunden, sodass Bank-Buchungen automatisch in das System eingelesen werden können und eine aufwendige manuelle Dateneingabe entfällt.
Jahresabschlüsse, Steuererklärung und sonstige IRS-Meldungen
Einkommensteuererklärungen und Körperschaftsteuererklärungen für das Vorjahr sind im Grundsatz bis zum 15.04. bei der IRS einzureichen; für Partnerschafts-Steuererklärungen (LLC mit mehreren Gesellschaftern, LP) gilt der 15.03. Allerdings wird auf Antrag durch uns eine automatische Fristverlängerung gewährt: bis zum 15.10. für Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen, bis zum 15.09. für Partnerschafts-Steuererklärungen.

Folgendes muss für die unterschiedlichen Gesellschaftstypen eingereicht werden:
C-Corporation
Hier erfährst du mehr zur US-Corporation
Basierend auf der Buchhaltung wird eine Gewinn- und Verlustrechnung (P&L) und eine Bilanz ausgefertigt (Balance Sheet).
Elemente daraus werden dann in die Körperschaftsteuererklärung 1120 (Bundesebene) übernommen und die fällige Steuer wird berechnet.
Hat die Gesellschaft ihren Sitz in einem Bundesstaat, in dem separate Körperschaftsteuer erhoben wird, muss eine weitere Körperschaftsteuererklärung für die bundesstaatliche Steuer angefertigt werden. Diese weicht von Staat zu Staat ab.
Die Erklärungen werden online eingereicht.
Sind 25% oder mehr der Gesellschafter keine US-Steuerzahler, muss die Gesellschaft außerdem Formular 5472 für jede nahestehende Person ausfertigen, an die Zahlungen geflossen sind. Eine verspätete Einreichung dieses Formulars führt zu einer automatischen Geldstrafe von $25.000 je Formular.
Limited Liability Company (LLC) - Ein Gesellschafter
Hier erfährst du mehr zur US Limited Liability Company
Eine LLC mit einem Gesellschafter ist eine sogenannte „disregarded entity“ und steuerlich gesehen kein eigenes Rechtssubjekt. Die Gesellschaft reicht keine eigene Einkommensteuererklärung ein. Der Gesellschafter versteuert das Einkommen aus der LLC auf seiner US-Einkommensteuererklärung (Formular 1040, als nicht in den USA Ansässiger Formular 1040-NR).
Befindet sich die Betriebsstätte der LLC in einem US-Bundesstaat, der zusätzlich zur Bundessteuer Einkommensteuer erhebt, ist auch dort eine Steuererklärung einzureichen.
Für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, gilt eine LLC mit einem einzigen ausländischen Gesellschafter für die Meldepflichten nach Section 6038A als US-Corporation. Sie muss deshalb Aufzeichnungen über ihre Geschäfte mit nahestehenden Personen führen und der IRS auf Verlangen vorlegen, auch wenn sie keine US-Kunden, keine US-Mitarbeiter und keine US-Betriebsstätte hat.
Von einem Ausländer beherrschte LLCs müssen außerdem ein Formular 5472 für jede nahestehende Person einreichen, an welche Zahlungen geflossen sind.
Limited Liability Company (LLC) - Mehrere Gesellschafter
Hier erfährst du mehr zur US Limited Liability Company
Die LLC mit mehreren Gesellschaftern wird steuerlich als Partnerschaftsgesellschaft behandelt, kann aber auf Wunsch wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Dann erfolgt Besteuerung analog zur Corporation (siehe oben).
Auf Basis der Buchhaltung und einer Gewinn- und Verlustrechnung, wird ein Partnership Tax Return 1065 angefertigt und eingereicht.
Wie auch bei der LLC mit einem Gesellschafter, gibt der LLC-Gesellschafter seinen Anteil am Einkommen der LLC auf seiner US-Steuererklärung (1040) an.
Halten Nicht-US-Steuerzahler 25% oder mehr an der Gesellschaft (bzw. sind zu 25% oder mehr am Gewinn beteiligt), muss die Gesellschaft außerdem Formular 5472 für jede nahestehende Person ausfertigen, an die Zahlungen geflossen sind. Eine verspätete Einreichung dieses Formulars führt zu einer automatischen Geldstrafe von $25.000 je Formular.
Limited Partnership (LP)
Hier erfährst du mehr zur US Limited Partnership
Eine Limited Partnership ist strukturiert wie eine KG und wird steuerlich genauso behandelt wie eine LLC, die als Partnership versteuert. Steuer wird bei den Gesellschaftern fällig und die Gesellschaft reicht einen Partnership Tax Return ein.
Analog zur LLC ist auch bei der LP Formular 5472 einzureichen.
US-Steuerberatung
Deine US-Steuererklärungen erstellen wir und reichen sie bei der IRS ein, so wie auf unseren Seiten zur Steuererklärung deiner Corporation, zur Steuererklärung deiner LLC oder LP und zur persönlichen US-Steuererklärung beschrieben. Unsere Mitarbeiter können auch 90% deiner steuerlichen Fragen kompetent und praxisnah beantworten.

Geht es um komplexe steuerrechtliche Ausarbeitungen zum US-Steuerrecht, greifen wir lieber auf US-Steueranwälte (Tax Attorneys) zurück. Diese Kollegen sprechen in der Regel allerdings kein Deutsch.
Wenn sich also auf deiner Seite entsprechender Bedarf nach einer steuerlichen Beratung ergibt, stellen wir auf Wunsch den Kontakt zur Partnerkanzlei in den USA her und du kannst deine Fragen direkt mit den Kollegen dort besprechen.
Häufiger allerdings möchten Mandanten die Angelegenheit mit uns auf Deutsch besprechen und wir kümmern uns dann um die Beantwortung der Fragen durch die US-Kollegen. Anschließend teilen wir das Ergebnis der Beratung dem Mandanten mit.
Du entscheidest, welcher Modus für dich am besten ist, und wir richten uns ganz nach dir.
Strategie- und internationale Steuerfragen
Wenn es um internationale Steuerfragen, Steuergestaltung und steuerliche Strategieberatung rund um deine US-Gesellschaft geht, steht dir Sebastian Sauerborn gerne zur Verfügung.

Ein Telefontermin kann üblicherweise im Laufe einer Woche koordiniert werden. Natürlich sind auch persönliche Treffen möglich.
Sonstige Mandantenbetreuung
Immer wieder wenden sich Mandanten mit individuellen Anforderungen an uns, die aufgrund ihrer Vielfalt auf dieser Seite nicht weiter aufgeführt werden können.

Regelmäßig werden wir z.B. gefragt, Rechnungen im Namen der Gesellschaft aus den USA zu versenden, betriebliche Sachverhalte abzuklären oder Besorgungen zu tätigen. Soweit möglich helfen wir dir gerne, wo auch immer du Bedarf hast. Sprich uns einfach direkt darauf an.
Persönliche Treffen in den USA und in Europa
Persönliche Treffen in den USA und Europa sind in der Regel immer möglich. Allerdings erfordert die umfangreiche Reisetätigkeit insbesondere von Sebastian eine gewisse vorausschauende Planung.

Termine in London, Malta und Dublin sind dabei genauso einzurichten wie Meetings in diversen US-Metropolen.
Was Aufwand verursacht
Der entstehende Zeitaufwand richtet sich natürlich in erster Linie nach dem Umfang und der Komplexität der zu bearbeitenden Unterlagen. Der Aufwand für die Anfertigung einer Steuererklärung für einen Ein-Mann-Betrieb wird sich erheblich von dem Aufwand unterscheiden, der bei einem mittelgroßen Einzelhandelsunternehmen für die gleiche Aufgabe anfällt.

Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass nicht nur die eigentliche Bearbeitung einer bestimmten Erklärung oder einer behördlichen Meldung Aufwand unsererseits verursacht.
Aufwand entsteht auch für unsere Mitarbeiter, weil wir Informationen von dir oder deinem Steuerberater zu Hause erfragen müssen und deine Unterlagen zu ordnen und zu prüfen haben.
Dieser Aufwand kann sich dramatisch erhöhen, wenn wir dich immer und immer wieder erfolglos zu erreichen versuchen oder du uns z.B. falsche oder unvollständige Unterlagen zusendest.
Auch musst du dir im Klaren darüber sein, dass wir dir die Zeit für die Beantwortung deiner E-Mails in Rechnung stellen. Wenn du uns also viele Fragen stellst, beantworten wir diese sehr gerne, allerdings solltest du dir des damit verbundenen Aufwands und der auf dich zukommenden Kosten bewusst sein.
Was kostet mich die Steuererklärung für meine US-Gesellschaft?
Typischerweise bezahlen die meisten Mandanten ein Honorar zwischen $2.000 und $3.000 pro Gesellschaft für die Jahresabschlüsse und die Anfertigung der Steuererklärung.

Diese Schätzung basiert auf typischen Aufwänden und Honoraren für Mandanten unserer Kanzlei. Wir rechnen alle Honorare auf die Viertelstunde genau ab. In deinem konkreten Fall könnte das in Rechnung gestellte Honorar also viel höher oder viel niedriger sein, abhängig vom Umfang der Buchungen, deiner Branche usw.
Beachte, dass Mitarbeiter mit verschiedenen Qualifikationsstufen in die entsprechenden Arbeiten involviert sind (siehe Stundensatzaufstellung). Aus den hier angegebenen Kosten lassen sich keine Rückschlüsse auf die Verteilung der Stunden auf die verschiedenen Qualifikationsstufen ziehen.
Abrechnung
Alle Leistungen, die im Rahmen der laufenden Mandantenbetreuung für deine US-Gesellschaft von uns erbracht werden, rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Dabei gelten unsere üblichen Stundensätze.

Ebenso stellen wir dir entstandene Unkosten, z.B. Porto- und Kurierkosten, in Rechnung. Du erhältst dann regelmäßig eine Abrechnung per E-Mail von uns, welche direkt an deine US-Gesellschaft gestellt wird. Den fälligen Betrag bezahlst du direkt von deinem US-Geschäftskonto.
Einen Überblick über unsere Leistungspakete für Unternehmen findest du unter Dienstleistungen für Unternehmen; wie du Mandant wirst, zeigt dir die Mandatierungs-Übersicht.