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Gründung von steueroptimierten US-Gesellschaften für Exempt-Steuerzahler

Steuergünstige US-Gesellschaftsstrukturen für Exempt-Steuerzahler

Für Unternehmer, die im steuergünstigen Ausland wie Malta, UK, Zypern, Irland, Dubai oder ähnlichen Ländern wohnen, ergeben sich in den USA interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Als sogenannter Exempt-Steuerzahler kannst du in den Staaten von günstigen Gesellschaftsstrukturen profitieren. Auf dieser Seite stellen wir dir zwei verschiedene Optionen vor, die du für deine Unternehmensplanung kennen solltest.

An wen richtet sich das Angebot?

In vielen Ländern gibt es hinsichtlich der rechtlich plausiblen Lösungen zur Steueroptimierung große Restriktionen. Per se ist es beispielsweise in den meisten Staaten nicht legal, eine Auslandsgesellschaft zu gründen, um Steuern zu sparen. Das heißt, dass es für eine Firma gute wirtschaftliche Gründe geben muss. 

Dieses Angebot richtet sich deshalb an Exempt-Steuerzahler. Das heißt an Mandanten, die in Ländern leben, in denen es entweder keine Steuern gibt, oder in denen Auslandseinkünfte steuerfrei vereinnahmt werden können. Für Mandanten aus anderen Wohnsitzstaaten ist der Einsatz der beschriebenen Strukturen nicht möglich und unsere Kanzlei rät dir dringend davon ab.

Hast du deinen Hauptwohnsitz in einem Non-Dom-Staat oder Ländern mit ähnlichen Steuergesetzen (z.B. Irland, Malta, Zypern, Dubai, Thailand etc.; in UK gilt seit April 2025 statt des Non-Dom-Status das auf vier Jahre befristete FIG-Regime), so kannst du von den erläuterten Strukturierungen sowohl hinsichtlich der Besteuerung auf Seite der Gesellschaft, als auch der Besteuerung auf persönlicher Ebene in vollem Umfang profitieren. Welche Länder solche Regime bieten, zeigen dir die Länderprofile unserer Netzwerkseite steueratlas.info.

Falls du in Deutschland oder anderen Hochsteuerländern zu Hause bist und planst, in die USA zu expandieren, findest du auf dieser Seite die steuergünstigste Gestaltung dafür. Und wenn du über einen Wegzug aus Deutschland nachdenkst, begleitet dich unsere Netzwerkseite wohnsitzausland.com bei Wegzugsteuer und Ansässigkeitsfragen.

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Wie kann ich meine Steuersituation optimieren?

Hier stellen wir dir 2 Lösungen zum Thema Steueroptimierung vor, die sich jeweils an Mandanten mit unterschiedlichen Voraussetzungen richten. 

1. Exempt-LLC

Diese erste Variante beruht auf einer Exempt-LLC, einer steuerfreien LLC.

Eine LLC mit einem Gesellschafter, die sogenannte Single Member LLC, wird von der amerikanischen Steuerbehörde IRS als Disregarded Entity angesehen. Das bedeutet, dass sie zwar steuerlich erfasst, nicht aber besteuert wird, vorausgesetzt, die LLC hat keine Präsenz in den USA, die eine Steuerpflicht auslösen würde. Du darfst also mit dieser Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Waren in den Staaten verkaufen oder ähnliche Geschäfte machen. Einkünfte aus US-Quellen sind (anders als oft falsch behauptet) nicht immer steuerpflichtig. Mehr zu diesem Thema findest du auf der Seite US-Steuern auf US-Gewinne vermeiden. Auf US-LLCs ohne US-Betriebsstätte ist im Übrigen unsere Schwesterkanzlei nullsteuer.llc spezialisiert.

Wichtig zu beachten ist, dass sich die Steuerfreiheit der Exempt-LLC natürlich auf die USA beschränkt. In anderen Ländern wird diese sehr wohl von steuerlichen Themen berührt. Machst du mit der LLC beispielsweise Geschäfte in EU-Ländern, so bedeutet das konkret, dass du diese möglicherweise für die EU-Umsatzsteuer registrieren lassen müssen. Das gilt prinzipiell für sämtliche Handelsgüter bzw. (digitale) Produkte, die an Endverbraucher in Europa verkauft werden. Einzige Ausnahme bilden Beratungsdienstleistungen, Online-Trainings oder ähnliche. Mittlerweile kannst du auf Plattformen wie Amazon auch als Nicht-EU-Gesellschaft nur noch mit Ust-ID handeln. Eine US-Gesellschaft schützt vor dieser Steuer nicht.

Ein Nachteil dieser Strukturierung kann je nach Branche die fehlende Glaubwürdigkeit sein. Wohnst du beispielsweise in Dubai und machst mit der US LLC Geschäfte in Europa, so ist es durchaus wahrscheinlich, dass gerade europäische Kunden der LLC skeptisch gegenüberstehen und diese möglicherweise sogar für unseriös halten, insbesondere, wenn diese in einem Staat wie Delaware oder Wyoming gegründet wurde.

Doch auch für all jene, bei denen sich eine amerikanische LLC im Impressum negativ auf die Geschäfte auswirken würde, haben wir eine optimierte Gestaltungsmöglichkeit, diese stellen wir dir als Nächstes vor.

Mehr zur Exempt-LLC erfährst du hier. 

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2. LLC & LTD Agentur Struktur

Diese Struktur eignet sich ebenfalls für Mandanten mit Wohnsitz in steuergünstigen Staaten. Sie vereint die Vorteile der seriösen Außenwirkung einer europäischen Gesellschaft mit der steuertechnischen Optimierung einer amerikanischen LLC.

Die LLC & LTD Agentur Struktur besteht, wie der Name bereits vermuten lässt, aus einer US LLC und einer UK LTD. Dabei tritt die LTD als eine Art Handelsvertreter der LLC auf. Das heißt konkret, dass die Gesellschaft im UK deine Geschäfte nach außen hin vertritt und repräsentiert. Mit ihr verfügst du über eine britische Adresse und eine britische Steuernummer. 

Deine Rechnungen stellt mit dieser Variante keine anonyme Briefkastenfirma in Delaware, sondern eine seriöse Gesellschaft aus London, oder je nach Wahl auch aus Dublin. Du folgst damit also dem Beispiel vieler anderer, großer Unternehmen wie Google, Facebook, Microsoft und vielen mehr.

Verkaufst du mit der amerikanischen Firma ein bestimmtes Produkt, so übernimmt die LTD lediglich den Vertrieb. Die Gewinne werden im Anschluss direkt an die US LLC weitergeleitet, wo sie, unter den oben erläuterten Voraussetzungen, steuerfrei bleiben. An die UK Gesellschaft fließt in Form von Agenturgebühren lediglich ein kleiner Teil der Mittel, beispielsweise 10% des operativen Einkommens. Dieser Anteil muss natürlich im UK versteuert werden.

Mehr zur LLC & LTD Agentur Struktur erfährst du hier. 

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