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US-Steuern auf US-Gewinne vermeiden (auch mit US LLC)

Als Nicht-US-Unternehmer US-Gewinnbesteuerung vermeiden? Hier erfährst du, wie’s geht.

Die steuerliche Behandlung von Nicht-US-Unternehmern, die in die USA verkaufen, ist wahrscheinlich das am meisten missverstandene Thema im gesamten internationalen US-Steuerrecht. Deshalb haben wir ihm eine ganze Seite gewidmet und werfen einen genaueren Blick darauf, wie eine Gewinnbesteuerung in den Staaten (selbst mit einer US LLC) umgangen werden kann. Außerdem zeigen wir dir, warum so viele diesen Sachverhalt falsch interpretieren.

Einen Überblick zum US-Steuersystem findest du in unserem Leitfaden für Einsteiger.

Nicht-US-Unternehmer in den USA

In diesem Artikel geht es um die steuerliche Behandlung von sogenannten Non-Resident Aliens (also nicht in den USA ansässigen Ausländern), kurz NRAs in den USA. Du bist ein NRA, wenn du KEINER der folgenden bist:

  • ein US-Bürger,
  • ein Permanent Resident bzw. US-Aufenthaltsberechtigter (z.B. ein "Green-Card-Inhaber") oder
  • jemand, der sich im fraglichen Steuerjahr gemäß "Substantial Presence Test" lange genug in den USA aufgehalten hat, um eine Steuerpflicht dort auszulösen(mit Visum oder ohne, kann schon bei weniger als 183 Tagen Aufenthalt in den USA pro Jahr der Fall sein).

Trifft einer der genannten Punkte auf dich zu, so bist du kein Non-Resident Alien und die hier aufgeführten Informationen gelten nicht für dich. Es gibt zwei sehr unterschiedliche US-Steuerregelungen, die NRAs in den Staaten beachten sollten: die passive Regelung und die aktive Regelung. Beide sehen wir uns im Folgenden genauer an.

Mehr Informationen zum US-Steuersystem findest du in unserem Leitfaden für Einsteiger.

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Passive Regelung

Wenn du bestimmte Arten von passiven Einkünften erhältst, unterliegst du in den USA einer Pauschalsteuer bzw. Quellensteuer (“Withholding Tax”) von 30%. Dieser allgemeine Steuersatz von 30% kann allerdings durch ein anwendbares Steuerabkommen reduziert werden (z.B. Deutschland, Österreich 15%).

Zu diesem passiven Einkommen zählen etwa:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Mieteinnahmen
  • Lizenzgebühren

In der Regel muss die zahlende Seite dieser Art von Einkünften die Steuern zum geltenden Satz selbst einbehalten und diesen Betrag dann an die US-Regierung abführen. Da der Steuereinbehalt so vollständig abgegolten wird, musst du als Empfänger in diesem Fall nichts weiter tun und brauchst auch keine US-Steuererklärung abzugeben.

Wenn du also beispielsweise Aktien einer US-Corporation besitzt und diese eine Dividende von 100 Dollar ausschüttet, zahlt die US-Gesellschaft nur 70 Dollar an dich (vorausgesetzt, es besteht kein Abkommen). Die restlichen 30 Dollar gehen an die US-Steuerbehörde (die IRS).

Diesbezüglich gibt es allerdings jede Menge mögliche Ausnahmen, die beachtet werden müssen. So gehören beispielsweise Zinsen generell zu den passiven Einkünften, auf die Steuern einbehalten werden müssen. Verschiedene Sonderfälle ermöglichen es dir aber, bestimmte Arten von Zinsen völlig steuerfrei zu erhalten. Eine Art von steuerfreien Zinsen sind jene auf gewöhnliche Bankeinlagen. Damit wollen die USA Anleger offenbar dazu ermutigen, ihr Geld in den USA zu belassen.

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Aktive Regelung

Die steuerliche Behandlung von Einkünften aus einem aktiven Unternehmen in den USA ist völlig anders als oben beschrieben. Für diese gilt für ausländische Unternehmer eine andere Regelung. Sie funktioniert folgendermaßen:

  1. Nur jene Unternehmensgewinne unterliegen einer US-Besteuerung, die einer gewerblichen Tätigkeit in den USA zuzuordnen sind. Man spricht hier von "ETBUS" oder "Engaged in a trade or business in the United States".
  2. "ETBUS" wird ausgelöst durch (1) mindestens einen sogenannten "Dependent Agent" (z.B Angestellten) in den USA der (2) wesentlich zur Geschäftsentwicklung in den Staaten beiträgt (im Gegensatz zu rein administrativen oder verwaltungsmäßigen Tätigkeiten).
  3. Kannst du von einem Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, bist du trotz ETBUS gemäß obiger Definitionnur dann in den USA steuerpflichtig, wenn du über eine US-Betriebsstätte (z.B. ein Büro oder einen anderen festen Geschäftssitz) verfügst.

Für ein besseres Verständnis sehen wir uns diese einzelnen Voraussetzungen im Detail an.

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Was ist ein Dependent Agent? 

Ein unselbständiger Beauftragter, der sogenannte Dependent Agent, ist im Grunde eine Person, die so eng für dich arbeitet, dass deren Handlungen als Verlängerung deiner eigenen angesehen werden können. Der Begriff schließt also definitiv deine Angestellten ein. Er umfasst aber auch Personen in zwei anderen Kategorien:

  • Personen, die als unabhängige Auftragnehmer für dich arbeiten, aber so viel Arbeit für dich verrichten, dass sie im Grunde nicht von einem Angestellten zu unterscheiden sind, und 
  • Unternehmen, die ausschließlich (oder fast ausschließlich) Dienstleistungen für dich erbringen.

Was ist ein Independent Agent?

Nun sehen wir uns das Gegenteil eines unselbständigen Beauftragten an: den unabhängigen Beauftragten. Das ist eine Person, die selbständig ihr Geschäft betreibt und für die du lediglich ein Kunde bist. Der Independent Agent hat also sein eigenes Business. Dieses Geschäft hilft deinem Unternehmen in irgendeiner Weise, mehr aber nicht.


Ein Independent Agent erledigt Dinge für dich (er ist immer noch dein Beauftragter), er arbeitet aber hauptsächlich an seinem eigenen Business, nicht an deinem. Damit gilt er als unabhängig von dir: Seine Handlungen sind seine eigenen und nicht die Fortsetzung der deinen.

Aus diesem Grund führt die bloße Inanspruchnahme der Dienste eines Independent Agent in den USA nicht dazu, dass du in den Staaten als Gewerbetreibender behandelt wirst.

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Warum interpretieren das viele Steuerexperten falsch?

Es gibt einige legitime Gründe, warum andere Steuerfachleute diese Unterscheidung falsch machen. Vieles ist aber auch weniger legitim und sollte von einem Experten eigentlich richtig beantwortet werden.

Die US-Steuern beruhen auf der Unterscheidung von Einkommen aus US-Quellen und aus  ausländischen Quellen. Diese Differenzierung passiert auf verschiedene Arten. Wenn du Produkte in die USA verkaufst, handelt es sich bei den Gewinnen in der Regel um Einkünfte aus den USA.

Manche Steuerfachleute machen den Fehler, eine US-Quelle mit einer Besteuerung in den USA gleichzusetzen. Für US-Einkünfte müssen aber nicht immer auch US-Steuern bezahlt werden. Das Einkommen von Nicht-US-Person muss nur dann in den Staaten versteuert werden, wenn es tatsächlich mit einem Handel oder Geschäft in den USA verbunden ist, d. h. sie muss wie oben beschrieben ETBUS sein und das Einkommen ebenfalls mit der Tätigkeit verbunden sein, die sie zu ETBUS macht.

Andere sogenannte Steuerprofis sind der Meinung, dass sie dir keine Gebühren für die Abgabe deiner US-Steuererklärung in Rechnung stellen können, wenn du keine US-Steuern zahlen musst. Ihnen ist es wichtiger, dir Gebühren in Rechnung zu stellen, als zu verstehen, ob du tatsächlich einer US-Besteuerung unterliegst.

Dazu ein Beispiel: Nehmen wir an, du beschließt, Produkte auf dem US-Markt zu verkaufen, und nutzt dafür Amazons Fulfillment-by-Amazon-Service, kurz Amazon FBA. Du kaufst also Produkte, lässt sie an Amazons Lagerhäuser liefern und Amazon-Mitarbeiter verpacken die Produkte und versenden diese dann an die Kunden.

Ist Amazon dein Dependent Agent? Nein, absolut nicht. Amazon hat sein eigenes Geschäft, und du bist nur einer von vielen Kunden von Amazon.

In diesem Beispiel bist du also nicht ETBUS, also nicht in den USA gewerblich tätig. Das bedeutet, dass du keiner US-Steuer auf Einkünfte aus dem Verkauf von Produkten in die USA unterliegst.

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Der Teufel steckt im Detail

Man kann es auch anders sehen. Wenn du Produkte verkaufst, übst du definitiv eine gewerbliche Tätigkeit aus: Du beschaffst Produkte, betreibst Marketing, versendest an Kunden, nimmst Rücksendungen von Kunden entgegen und tust all die anderen Dinge, die zum Betrieb eines Unternehmens gehören.


Du unterliegst aber keinen US-Steuern, weil du dieses Gewerbe nicht vor Ort in den Staaten betreibst. Du übst dein Geschäft bzw. deine Tätigkeit dort aus, wo du (und gegebenenfalls deine Dependent Agents) dich außerhalb der USA befindest.

Hast du hingegen einen Dependent Agent in den USA, so übst du die Geschäfte in den Staaten aus. Damit gibt es Leute vor Ort, die dein Geschäft von dort aus betreiben. Damit bist du im Rahmen der aktiven Regelung auch in den USA steuerpflichtig.

Wenn du aber nur die Dienste eines Independent Agents (wie beispielsweise Amazon) in Anspruch nimmst, sind die Personen, die dir in den USA helfen, nicht deine Mitarbeiter. Es sind einfach Leute, die ihr eigenes Unternehmen führen (bei Amazon) oder Leute, die für jemand anderen arbeiten (bei Angestellten von Amazon und unabhängigen Auftragnehmern).

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Was wäre, wenn...?

Normalerweise ist dies nun der Punkt in einer Konversation, an dem die “Was wäre, wenn ..."-Fragen beginnen. Dabei beantwortet das vorher gesagte alles, was es zu wissen gibt.

Falls du dir trotzdem noch unsicher bist, widmen wir uns hier den häufigsten Unklarheiten:

Was passiert, wenn ich über eine Limited Liability Company (eine US-LLC) tätig bin? 
Wenn du das einzige Mitglied (bzw. der Eigentümer) einer US LLC bist, wird die LLC für US-Steuerzwecke nicht als von dir getrennte Einheit betrachtet. Das bedeutet einfach, dass sie für US-Steuerzwecke nicht existiert. Diese LLC wird als sogenannte Exempt-LLC bezeichnet. Geschäfte über eine LLC ändern nichts an der US-Steueranalyse und den oben genannten Kriterien.

Was ist, wenn ich mit US-Dollar über ein US-Bankkonto bezahlt werde?
Auch hier ändert sich nichts. Weder die Währung, in der du bezahlt wirst, noch der Standort der Bank, bei der du diese erhältst, machen einen Unterschied. Es kommt einzig und allein darauf an, ob du ETBUS bist oder nicht.

Was ist, wenn ich Produkte online verkaufe und mein Server in den USA steht?
Das spielt keine Rolle. Wird der Server, auf dem sich deine Webseite befindet, in den USA betrieben, so nimmst du lediglich die Dienste eines Independent Agents (d.h. des Hosting-Dienstes in Form eines selbständigen Beauftragten) in Anspruch. Das macht dich nicht zu ETBUS.

Wenn ich physische Produkte in den USA verkaufe, habe ich dann nicht Einkommen aus US-Quellen?
Ja, du wirst Einkünfte aus US-Quellen haben. Das spielt aber überhaupt keine Rolle. Um im Rahmen der aktiven Regelung einer US-Besteuerung zu unterliegen, musst du ETBUS sein. Nur dann bist du steuerpflichtig, und zwar mit dem US-Einkommen, das mit dem US-Geschäft effektiv verbunden ist. Allein das Vorhandensein von Einkünften aus US-Quellen führt nicht zu einer US-Steuerpflicht.

Mir wurde gesagt, ich solle eine US-Corporation gründen und ihr 5% des Gewinns aus meinem Geschäft für ihre Zahlungsabwicklungsdienste zuweisen. Ist das eine gute Idee?
Nein, das ist völlig unnötig. Einige Leute scheinen zu glauben, dass du eine US-Gesellschaft brauchst, um dich (oder dein Nicht-US-Unternehmen) vor direkten Verkäufen in die USA zu schützen. Diese Struktur ist jedoch völlig unnötig; der Verkauf in die Staaten allein reicht nicht aus, damit du (oder das Unternehmen) in den USA steuerpflichtig wirst. Diese Struktur ist also ein teurer Weg, um ein nicht vorhandenes Problem zu vermeiden.

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Einrichtung einer US-Struktur

Wie bereits angedeutet, ist die einfachste und beste Struktur für ausländische Unternehmer in den USA eine in einem der US-Bundesstaaten gegründete Single Member LLC bzw. Exempt-LLC.


Die Tätigkeit über eine solche LLC bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Du kannst bei traditionellen, amerikanischen Banken ein eigenes US-Bankkonto eröffnen (anders als Fintech-Anbieter wie Mercury verlangen diese einen US-Director). Das erleichtert die Annahme von Zahlungen von US-Kunden und die Verarbeitung über Zahlungsabwicklungsdienste.
  • Eine LLC bietet einen Haftungsschutz für dein Business. Im Falle einer Klage ist nur die LLC und nicht du selbst (oder die nicht-amerikanische, juristische Person, über die du hauptsächlich tätig bist) haftbar.
  • US-Kunden kaufen gerne von US-Verkäufern. Mit einer LLC und einer US-Adresse siehst du genauso aus wie jeder andere US-Verkäufer und vermittelst so Seriosität.
  • Eine US LLC kann entweder von Amazon selbst, einer US-Bank oder anderen Quellen Kredite erhalten.

Die Einrichtung US-LLC und eines Bankkontos kann ein wenig kompliziert sein. Es gibt viele kleine Details zu beachten. Außerdem musst du dich an die richtige Bank wenden, damit du überhaupt eine Chance hast, rechtzeitig ein Bankkonto zu eröffnen. Darüber hinaus hat deine LLC ein IRS-Formular 5472 einzureichen. Dieses muss von allen Unternehmen ausgefüllt werden, die 25% oder mehr ausländische Beteiligung haben. Mehr rund um die Einreichungspflichten der Exempt-LLC und alle Details findest du hier.
Mehr Informationen zum US-Steuersystem findest du in unserem Leitfaden für Einsteiger.

Unsere Kanzlei hat bereits viele dieser Strukturen für NRAs eingerichtet. Wenn du unsere Dienste in Anspruch nimmst, kannst du dich voll und ganz auf die Führung und den Ausbau deines Unternehmens konzentrieren, während wir uns um die Feinheiten der US-Struktur und die steuerlichen Angelegenheiten kümmern. Genau auf solche Strukturen, die US-LLC ohne US-Betriebsstätte, ist übrigens unsere Schwesterkanzlei nullsteuer.llc spezialisiert.

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