Die US LP als alternative Personengesellschaft zur US LLC
Mandanten, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen wir von der Gründung einer US LLC abraten.
Eine LLC wird von den deutschen Behörden regelmäßig nicht als Personengesellschaft anerkannt, sondern im Rahmen des Rechtstypenvergleichs als Kapitalgesellschaft eingestuft. Dies kann enorme steuerliche Negativwirkungen für Gesellschafter einer LLC nach sich ziehen, unter anderem die Doppelbesteuerung. Wann eine US-LLC ohne US-Betriebsstätte trotzdem tragen kann, zeigt unsere Schwesterkanzlei auf nullsteuer.llc.
Die LLC kann daher in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Mandanten nur in Ausnahmefällen als US-Rechtsform empfohlen werden. Du bist meistens besser beraten, wenn du eine C-Corporation gründest, welche der deutschen Aktiengesellschaft entspricht.
Mandanten, die eine Personengesellschaft vorziehen, können von uns aber auch eine US Limited Partnership (LP) gründen lassen, die wie eine deutsche Kommanditgesellschaft strukturiert ist.
Was ist eine US Limited Partnership (LP)?
Die US LP entspricht der im deutschsprachigen Raum bekannten Kommanditgesellschaft (z.B. GmbH & Co KG). Sie ist speziell Mandanten zu empfehlen, die in den USA über eine Personengesellschaft unternehmerisch aktiv werden möchten, aber die Rechtsunsicherheit der LLC hinsichtlich Einstufung seitens des Finanzamts vermeiden möchten.
Da die US LP wie angesprochen der Rechtsform einer KG entspricht und somit der Rechtstypenvergleich seitens der heimischen Finanzbehörden problemlos erfolgen kann, wird die LP zu Hause verlässlich als Personengesellschaft eingestuft.
Die LP hat einen „General Partner“. Dies ist der Vollhafter oder Komplementär. Üblicherweise wird hier eine LLC oder Corporation eingesetzt. Der General Partner ist geschäftsführend in der LP tätig.
Des Weiteren gibt es 1 bis n „Limited Partners“, also Kommanditisten. Diese haften nur mit ihrer Einlage und sind per se nicht in die Geschäftsführung der Gesellschaft involviert, außer sie erhalten Prokura.
Besteuerung der Gewinne einer gewerblichen US Limited Partnership
Die Gesellschaft ist steuertransparent. Die Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter. Die Steuerbelastung in den USA liegt bei rund 15–30 %, je nach Höhe des Gewinns und der Branche. Alle Partner müssen eine Steuererklärung in den USA einreichen.
Üblicherweise müssen im Wohnsitzstaat keine weiteren Steuern bezahlt werden, wobei dies im Wesentlichen vom DBA abhängt.
Die Steuerkanzlei Mount Bonnell: Führendes Expertenwissen im deutschsprachigen Raum zu US-Gesellschaften und US-Steuerrecht
Die Steuerkanzlei Mount Bonnell kann dich bei der Gründung deiner US LP und LLC kompetent unterstützen.
Unsere Kanzlei beschäftigt sich schon seit 2008 mit der Gründung und Verwaltung von Gesellschaften in den USA. Wir sind mit einem eigenen Büro in den USA seit 2008 vertreten.
Im deutschsprachigen Raum wirst du keine andere Webseite finden, die so detailliert zu steuerlichen Themen rund um die USA Stellung nimmt wie die unsere. Wir beraten Kunden zu allen Fragen hinsichtlich der Firmengründung und der Wohnsitznahme in den USA und haben uns dazu im ganzen deutschsprachigen Raum einen Namen gemacht.
Die Kombination aus Theorie und Praxis ist dabei unerreicht. Wir sind in Austin, TX, mit unserem Büro präsent und begleiten Mandanten bei der Expansion ihres Unternehmens in die USA und unterstützen sie tatkräftig bei allen anderen US-Steuerbelangen.
Wie die LP im Detail besteuert wird und wofür sie sich eignet, liest du auf unseren Seiten zur Besteuerung der US LP, zu den Vorteilen der amerikanischen LP und zur Delaware Limited Partnership; weitere Beiträge findest du unter Aktuelles.
Unsere Kanzlei bietet dir professionelle Unterstützung bei jedem Anliegen. Von der laufenden steuerlichen Betreuung deines US-Unternehmens bis zur Erstellung einer professionellen Website.
Beratung & Umsetzung
Wenn du prüfen möchtest, was das für deine persönliche Situation bedeutet, vereinbare am besten ein Beratungsgespräch.