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US-Steuerrecht

Stirbst du zuerst, zahlt deine Frau

Am 10. Juli sind die Vorschriften zum qualifizierten inländischen Trust überarbeitet worden. Sie betreffen jede Familie, in der ein Ehepartner keine amerikanische Staatsangehörigkeit hat.

14. Juli 2026 | 8 Min. Lesezeit | Kanzlei Mount Bonnell, Austin TX

Es gibt im amerikanischen Erbschaftsteuerrecht eine Regel, die deutsche Ehepaare regelmäßig kalt erwischt, und sie ist so unauffällig formuliert, dass man sie überliest.

Der unbegrenzte Ehegattenabzug, also die Möglichkeit, dem überlebenden Ehepartner steuerfrei alles zu hinterlassen, gilt nur, wenn dieser Ehepartner amerikanischer Staatsbürger ist. Ist er es nicht, entfällt er.

Am 10. Juli 2026 hat die Finanzverwaltung die Vorschriften zu dem Instrument überarbeitet, mit dem man diese Lücke schließt.

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Warum es diese Regel gibt

Die Logik dahinter ist nachvollziehbar, auch wenn sie im Einzelfall hart wirkt. Der Ehegattenabzug verschiebt die Besteuerung auf den Tod des zweiten Ehepartners. Das funktioniert nur, wenn der amerikanische Fiskus diesen zweiten Todesfall auch besteuern kann.

Bei einem nichtamerikanischen Ehepartner ist das nicht gesichert. Er könnte das Vermögen nehmen und in ein anderes Land ziehen, außerhalb der Reichweite.

Also gibt es den Abzug nur, wenn das Vermögen in einer Struktur bleibt, die den Zugriff sichert. Diese Struktur heißt qualifizierter inländischer Trust.

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Wie dieser Trust funktioniert

Vereinfacht gesagt: Das Vermögen geht nicht direkt an den überlebenden Ehepartner, sondern in einen Trust, der bestimmten Anforderungen genügt. Mindestens ein Treuhänder muss eine amerikanische Person sein, und dieser Treuhänder muss in der Lage sein, Steuer einzubehalten.

Der überlebende Ehepartner bekommt die laufenden Erträge, in aller Regel steuerfrei. Wird dagegen Kapital entnommen, wird die Erbschaftsteuer fällig, die beim ersten Todesfall aufgeschoben worden war. Dasselbe gilt beim Tod des zweiten Ehepartners.

Der Trust ist also kein Steuervermeidungsinstrument. Er ist ein Stundungsinstrument mit Sicherheitsleistung.

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Was die Überarbeitung vom Juli bringt

Die neuen Vorschriften aktualisieren überholte Verweise und Verfahren. Das klingt technisch und ist es auch, aber es hat einen praktischen Kern: Die Anforderungen an die Sicherung des Steueranspruchs werden an die heutige Verwaltungspraxis angepasst.

Für bestehende Trusts heißt das in aller Regel: prüfen lassen, ob die Urkunde noch den aktuellen Anforderungen genügt. Für neue heißt es: nach der aktuellen Fassung gestalten.

Wer einen solchen Trust hat, sollte das nicht liegen lassen. Eine Urkunde, die den Anforderungen nicht genügt, gefährdet genau die Wirkung, für die sie errichtet wurde.

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Die drei Wege, die eine gemischte Ehe hat

Erstens: der Trust. Er kann im Testament angelegt oder nachträglich errichtet werden, in bestimmten Konstellationen sogar noch nach dem Todesfall, innerhalb einer Frist. Das ist die Rettungsleine für Familien, die vorher nicht daran gedacht haben.

Zweitens: die Einbürgerung des überlebenden Ehepartners. Wird sie vor Abgabe der Erbschaftsteuererklärung wirksam und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, greift der unbegrenzte Abzug doch. Das ist ein enges Fenster, aber es existiert.

Drittens: Gestaltung zu Lebzeiten. Es gibt für Schenkungen an nichtamerikanische Ehepartner einen eigenen, jährlich angepassten Freibetrag, der deutlich höher liegt als der allgemeine Schenkungsfreibetrag. Wer ihn über zwanzig Jahre nutzt, verschiebt erhebliche Vermögenswerte, ohne dass Steuer anfällt.

Der dritte Weg ist der eleganteste und der einzige, der Zeit braucht. Wer mit sechzig anfängt, kann wenig verschieben. Wer mit vierzig anfängt, sehr viel.

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Und die deutsche Seite

Das Ganze wird dadurch verwickelt, dass Deutschland ebenfalls besteuert, und zwar nach anderen Anknüpfungspunkten. Zwischen beiden Ländern gibt es ein eigenes Abkommen für Erbschaft- und Schenkungsteuer, und es löst nicht alles.

Besonders unangenehm sind Konstellationen, in denen beide Länder besteuern und die Anrechnung nicht vollständig greift, etwa bei Vermögen in einem dritten Land oder bei Beteiligungen an Gesellschaften.

Deshalb gilt hier mehr als überall sonst: Diese Frage gehört nicht zum Steuerberater in Deutschland und nicht zum Anwalt in Amerika, sondern zu jemandem, der beide Seiten gleichzeitig sieht.

Was daran hängt, steht in Die US-Erbschaftsteuer für Nicht-US-Bürger und in US-Trusts für nicht ansässige Mandanten. Internationale Schutzstrukturen und Trusts jenseits der USA bündelt unsere Schwesterseite Asset Protection Plus.

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Der Fall, der uns am häufigsten begegnet

Ein deutsches Ehepaar lebt seit fünfzehn Jahren in Kalifornien. Er hat sich einbürgern lassen, weil seine Firma es einfacher machte. Sie ist bei ihrem deutschen Pass geblieben, weil sie keinen Grund sah zu wechseln.

Gemeinsames Vermögen: ein abbezahltes Haus, ein Depot, Anteile an seiner Gesellschaft. Zusammen ein hoher siebenstelliger Betrag.

Stirbt er zuerst, geht ohne Vorkehrung nichts steuerfrei an sie über. Der unbegrenzte Ehegattenabzug greift nicht, weil sie keine amerikanische Staatsbürgerin ist.

Beide wussten das nicht. Beide hatten ein Testament, aufgesetzt von einem guten örtlichen Anwalt, der nie gefragt hat, welchen Pass die Ehefrau hat.

Das ist reparabel, und zwar zu Lebzeiten problemlos. Es ist nur niemandem aufgefallen, weil die Frage nie gestellt wurde.

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Was du in dieser Woche tun solltest

Prüfe, welchen Pass jeder in deiner Familie hat. Das klingt banal und ist der Ausgangspunkt der gesamten Planung.

Prüfe, wo dein Vermögen liegt. Amerikanisches Vermögen, europäisches Vermögen, und alles, was das amerikanische Recht als amerikanisch behandelt, auch wenn es sich nicht so anfühlt. Anteile an amerikanischen Gesellschaften und amerikanische Immobilien gehören dazu.

Prüfe, ob dein Testament die Frage überhaupt kennt. Ein Testament, das den Ehegattenabzug voraussetzt, ohne die Staatsangehörigkeit zu erwähnen, wurde ohne diese Frage geschrieben.

Und prüfe die Freibeträge. Der Unterschied zwischen einem Ansässigen und einem Nichtansässigen ist bei der amerikanischen Nachlassbesteuerung so groß, dass er über Millionen entscheidet.

Wenn du das einmal sauber aufstellen willst, sprich mit der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas. Diese Frage kostet ein Gespräch und rettet regelmäßig sechsstellige Beträge.

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Der Freibetrag, über den niemand spricht

Es lohnt sich, die Größenordnungen einmal nebeneinanderzustellen, weil sie den Kern des Problems zeigen.

Wer in den Vereinigten Staaten ansässig oder Staatsbürger ist, hat bei der Nachlass- und Schenkungsteuer einen Freibetrag im zweistelligen Millionenbereich. Für die allermeisten Familien bedeutet das: keine Steuer.

Wer nicht ansässig ist, hat für sein amerikanisches Vermögen einen Freibetrag von 60.000 Dollar. Nicht Millionen. Sechzigtausend.

Das trifft jeden Deutschen, der eine Ferienimmobilie in Florida hat, ein Depot bei einem amerikanischen Broker oder Anteile an einer amerikanischen Gesellschaft. Stirbt er, unterliegt der Wert oberhalb dieses Freibetrags der amerikanischen Nachlassbesteuerung, mit Sätzen, die schnell vierzig Prozent erreichen.

Das Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten mildert das in vielen Fällen ab. Aber es setzt voraus, dass man es kennt und anwendet, und dass die Struktur überhaupt dafür geeignet ist.

Deshalb der wichtigste Satz für jeden Deutschen mit amerikanischem Vermögen: Die Frage, wie du dieses Vermögen hältst, entscheidet über mehr Geld als die Frage, wie es sich entwickelt.

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Was du praktisch prüfen lassen solltest

Die Struktur deines amerikanischen Vermögens. Eine Immobilie, die direkt gehalten wird, ist etwas anderes als eine, die über eine Gesellschaft gehalten wird, und die Unterschiede sind bei der Nachlassbesteuerung erheblich.

Die Reihenfolge der Todesfälle. Das klingt makaber und ist der Kern jeder Nachlassplanung. Wer zuerst stirbt, entscheidet über das Ergebnis, und eine gute Gestaltung funktioniert in beide Richtungen.

Die Testamente auf beiden Seiten. Ein deutsches und ein amerikanisches Testament können sich gegenseitig aufheben, wenn sie nicht aufeinander abgestimmt sind. Das ist einer der häufigsten Fehler bei Familien mit Vermögen in zwei Ländern.

Und die Vollmachten. Eine deutsche Vorsorgevollmacht wird in amerikanischen Krankenhäusern und bei amerikanischen Banken in aller Regel nicht akzeptiert. Wer hier lebt, braucht amerikanische Dokumente, und zwar bevor er sie braucht.

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Warum das Thema so selten angesprochen wird

Weil niemand gern darüber redet, und weil es keinen natürlichen Anlass gibt. Eine Gesellschaft gründet man, weil man etwas vorhat. Eine Versicherung schließt man ab, weil man einzieht. Über den eigenen Nachlass spricht man, wenn jemand einen darauf stößt.

Deshalb ist dieses Thema in der Beratung fast immer eine Nebenfrage, die sich als Hauptfrage entpuppt. Ein Mandant kommt wegen einer Firmengründung, und im Gespräch stellt sich heraus, dass er ein Haus in Florida besitzt, dass seine Frau Deutsche geblieben ist und dass sein Testament aus dem Jahr 2009 stammt.

Der Rat ist dann immer derselbe: Erst die Struktur ordnen, dann gründen. Denn eine Gesellschaft, die man in eine ungeordnete Vermögenslage hineingründet, macht die Lage nicht besser, sondern komplizierter.

Und wenn du gerade denkst, das betreffe dich nicht, weil dein Vermögen überschaubar ist: Ein Haus in Florida, das vor zwanzig Jahren 200.000 Dollar gekostet hat, ist heute unter Umständen das Dreifache wert. Der Freibetrag von 60.000 Dollar für Nichtansässige ist derselbe geblieben.

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Für wen das wirklich zählt

Für jede Familie, in der einer amerikanischer Staatsbürger oder dauerhaft ansässig ist und der andere nicht, und in der Vermögen im Spiel ist.

Das sind mehr Menschen, als man denkt. Der deutsche Unternehmer, der mit einer Amerikanerin verheiratet ist. Die Auswandererin, die eingebürgert wurde, während ihr Mann bei seinem deutschen Pass geblieben ist. Das Paar, das seit zwanzig Jahren in Florida lebt und bei dem nur einer den Antrag gestellt hat.

Und es zählt bei Beträgen, die niedriger liegen, als viele annehmen. Denn für Personen, die nicht in den Vereinigten Staaten ansässig sind, ist der Freibetrag bei amerikanischem Vermögen außerordentlich niedrig, während er für Ansässige im zweistelligen Millionenbereich liegt.

Wer also ein amerikanisches Haus, ein amerikanisches Depot oder Anteile an einer amerikanischen Gesellschaft hält und nicht dort ansässig ist, sollte diese Zahl kennen. Sie ist die unangenehmste im ganzen amerikanischen Steuerrecht.

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Der Satz, mit dem ich solche Gespräche beende

Nachlassplanung ist die einzige Beratung, deren Ergebnis man selbst nie erlebt. Genau deshalb wird sie aufgeschoben, und genau deshalb ist sie die einzige, bei der ein Aufschub das Ergebnis unwiderruflich verschlechtert.

Zwei Stunden mit jemandem, der beide Rechtsordnungen kennt, ersparen deiner Familie in vielen Fällen mehr Geld und mehr Streit, als du in einem Jahr verdienst.

Beratung & Umsetzung

Wenn du prüfen möchtest, was das für deine persönliche Situation bedeutet, vereinbare am besten ein Beratungsgespräch.

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