Ein Richter nennt die 100.000 Dollar eine Steuer, und der Präsident darf keine Steuern erheben
Ein Bundesgericht in Massachusetts hebt die H-1B-Gebühr auf. Am Tag darauf führt das Außenministerium eine Gebühr von 750 Dollar für einen schnellen Visumtermin ein. Zwei Nachrichten, eine Richtung.
Es ist der Satz, auf den Wirtschaftsverbände seit September gewartet haben, und er steht in einem Urteil aus Boston: Was die Proklamation vom September 2025 eingeführt hat, ist keine Einreisebeschränkung, sondern eine Steuer. Und Steuern zu erheben, ist nicht Sache des Präsidenten.
Am 8. Juni 2026 hat ein Bundesgericht in Massachusetts die Gebühr von 100.000 Dollar für H-1B-Petitionen aufgehoben.
Wie es zu diesem Urteil kam
Die Argumentation ist verfassungsrechtlich schlicht und deshalb überzeugend. Die amerikanische Verfassung weist die Befugnis, Steuern und Abgaben zu erheben, dem Kongress zu. Der Präsident hat im Einwanderungsrecht weitreichende Befugnisse, die Einreise von Ausländergruppen auszusetzen oder zu beschränken. Er hat keine Befugnis, für die Einreise eine Zahlung zu verlangen.
Die Regierung hatte argumentiert, die Zahlung sei keine Steuer, sondern eine Bedingung der Einreisebeschränkung. Das Gericht sah darin eine Umgehung: Wer eine Zahlung verlangt und dafür eine Erlaubnis erteilt, erhebt eine Abgabe, wie immer man das Papier nennt.
Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu einem Urteil eines Gerichts in Washington vom 23. Dezember 2025, das die Gebühr bestätigt hatte. Zwei Bundesgerichte, zwei entgegengesetzte Ergebnisse, dieselbe Frage.
Was das praktisch bedeutet
Zunächst wenig, und das ist die unangenehme Wahrheit für Arbeitgeber. Die Regierung hat Berufung eingelegt und einen Aufschub der Wirkung beantragt. Bis die Berufungsinstanzen entschieden haben, ist die Rechtslage unklar.
Und Unklarheit ist für Personalplanung teurer als eine klare, harte Regel. Ein Unternehmen, das jetzt eine Petition einreicht, weiß nicht, ob es zahlen muss, ob es zurückbekommt, was es gezahlt hat, oder ob es später nachzahlen muss.
Wenn zwei Berufungsgerichte unterschiedlich entscheiden, landet die Frage beim Obersten Gerichtshof. Bis dahin vergeht ein Jahr, vielleicht mehr.
Und am nächsten Tag kam die nächste Gebühr
Man muss die beiden Nachrichten nebeneinanderlegen, um die Richtung zu sehen. Am 9. Juni 2026 hat das Außenministerium eine vorläufige Schlussregel erlassen, die eine neue Gebühr einführt: 750 Dollar für einen beschleunigten Termin für ein B1/B2-Visum.
Wer diese Gebühr zahlt, bekommt an ausgewählten Auslandsvertretungen innerhalb von zehn Werktagen einen Gesprächstermin. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung neben dem regulären Verfahren. Die Regel wird am 1. Juli wirksam.
Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist das nur mittelbar relevant, weil Besuchs- und Geschäftsreisen in aller Regel über das Visa Waiver Program laufen. Relevant wird es für alle, die aus dem Programm herausfallen: wegen früherer Reisen in bestimmte Länder, wegen einer Doppelstaatsangehörigkeit, wegen einer abgelehnten Reisegenehmigung.
Und relevant ist es für deine Geschäftspartner, Mitarbeiter und Kunden aus Ländern ohne Visa Waiver. Wer eine Delegation aus Indien, Brasilien oder der Türkei zu einer Messe holen will, kennt die Wartezeiten auf Termine. Ab Juli gibt es dafür einen Preis.
Was daran bemerkenswert ist
Ein bezahlter Vorrang bei einem staatlichen Termin ist in Deutschland schwer vorstellbar. In den Vereinigten Staaten ist er seit Jahren Praxis: Es gibt beschleunigte Bearbeitung gegen Gebühr bei der Einwanderungsbehörde, es gibt kostenpflichtige Vorabkontrollprogramme an Flughäfen, und jetzt gibt es sie beim Visumtermin.
Man kann das kritisieren. Man sollte aber auch sehen, was es leistet: Es schafft eine planbare Alternative zu einem Verfahren, dessen Wartezeiten sonst niemand steuert. Für ein Unternehmen, das eine Fachkraft in zehn Tagen braucht, sind 750 Dollar keine Hürde, sondern eine Lösung.
Das ist ein wiederkehrendes Muster in diesem Land: Wo Kapazität knapp ist, entsteht ein Preis. Wer aus einem System kommt, in dem Knappheit über Wartelisten verteilt wird, findet das zunächst unanständig und später praktisch.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
Keine Personalplanung auf das H-1B stützen, solange die Rechtslage schwebt. Wer in den kommenden zwölf Monaten eine Stelle besetzen muss, sollte einen zweiten Weg haben.
Gezahlte Beträge dokumentieren. Wenn die Gebühr endgültig fällt, entsteht die Frage nach Rückzahlungen. Wer sauber dokumentiert hat, wann er was gezahlt hat und unter welchem Vorbehalt, steht besser da.
Und die Alternativen prüfen, die von diesem Streit gar nicht berührt sind. Das L-1 für die Entsendung in die eigene Tochtergesellschaft kennt keine Lotterie und keine Sonderabgabe. Das E-2 für Investoren aus Vertragsstaaten ebenfalls nicht. Beides steht in L-1-Visum und E-2 Investorenvisum, der Vergleich in L-1 gegen E-2.
Warum das Urteil trotzdem wichtig ist
Weil es dieselbe Grenze zieht wie der Oberste Gerichtshof im Februar bei den Zöllen. Damals ging es um ein Notstandsgesetz, das keine Zölle trägt. Jetzt geht es um eine Einwanderungsbefugnis, die keine Abgaben trägt.
In beiden Fällen lautet die Aussage: Es gibt Instrumente für alles, aber sie müssen den vorgesehenen Weg gehen. Wer Geld erheben will, braucht ein Gesetz oder eine gesetzliche Ermächtigung mit Verfahren.
Für europäische Unternehmen ist das die eigentlich gute Nachricht dieses Jahres. Nicht dass eine bestimmte Gebühr fällt, sondern dass es Grenzen gibt und dass Gerichte sie durchsetzen, auch gegen den amtierenden Präsidenten, auch in Fragen, die ihm wichtig sind.
Wer sein Vermögen und sein Unternehmen in ein fremdes Land bringt, sollte auf genau das achten. Nicht auf die Politik des Tages, sondern darauf, ob es funktionierende Grenzen gibt.
Die Kostenrechnung, die Arbeitgeber jetzt aufmachen
Nimm eine Entwicklerstelle mit 120.000 Dollar Jahresgehalt. Ohne Sonderabgabe kostet der Weg über das H-1B an Gebühren und Anwalt einen niedrigen fünfstelligen Betrag, verteilt über mehrere Monate. Mit Sonderabgabe verdoppeln oder verdreifachen sich die Kosten des ersten Jahres.
Dieselbe Person über eine Entsendung aus einer europäischen Muttergesellschaft zu holen, kostet Anwalt und Struktur, aber keine Sonderabgabe, keine Lotterie und kein Warten auf ein Kontingentjahr.
Deshalb hat sich in den vergangenen Monaten die Frage für viele Mittelständler von selbst beantwortet. Nicht weil das L-1 besser wäre, sondern weil es das einzige Verfahren ist, dessen Kosten man vorher kennt.
Voraussetzung ist allerdings, dass es überhaupt eine europäische Muttergesellschaft gibt, dass die Person dort mindestens ein Jahr in leitender Funktion oder mit Spezialwissen gearbeitet hat und dass die Verbindung zwischen den Gesellschaften nachweisbar ist. Wer das erst aufbauen muss, braucht Vorlauf.
Was das für die deutsche Seite bedeutet
Eine amerikanische Tochtergesellschaft ist nicht nur ein Einwanderungsinstrument. Sie ist eine steuerliche Struktur mit Folgen in beide Richtungen: Verrechnungspreise, Betriebsstättenfragen, Quellensteuern auf Dividenden und Lizenzgebühren, Dokumentationspflichten in Deutschland.
Wer eine Tochter allein deshalb gründet, um jemanden zu entsenden, hat den Aufwand unterschätzt. Wer sie ohnehin braucht, weil das Geschäft es verlangt, bekommt den Entsendungsweg dazu.
Das ist die Reihenfolge, in der man das denken sollte: erst das Geschäft, dann die Struktur, dann die Menschen. Der Einstieg dazu steht in Gründung und Verwaltung von US-Gesellschaften und in Steuerliche Überlegungen zum Markteintritt.
Was das Jahr bisher gelehrt hat
Neun Monate Rechtsänderungen lassen sich in einem Satz zusammenfassen: Wer sich auf Verwaltungsakte verlässt, plant auf Sand. Wer sich auf Gesetze verlässt, plant auf Fels.
Die Proklamation vom September wurde von einem Gericht kassiert. Die Zölle aus dem Notstandsgesetz wurden vom Obersten Gerichtshof kassiert. Beides waren schnelle Instrumente, und beide haben genau deshalb nicht gehalten.
Was gehalten hat und weiter hält, sind die Wege, die auf Gesetzen und Staatsverträgen stehen. Das E-2 beruht auf einem Handels- und Freundschaftsvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Das L-1 steht im Einwanderungsgesetz. Die EB-1 ebenfalls.
Diese Wege sind nicht die schnellsten und nicht die billigsten. Sie sind die einzigen, bei denen man weiß, was in drei Jahren gilt.
Und für jeden, der in diesem Jahr eine Entscheidung treffen muss: Frag bei jedem Weg, auf welcher Rechtsgrundlage er steht. Wenn die Antwort Proklamation oder Anordnung lautet, plane einen Rückfallweg ein. Wenn sie Gesetz oder Staatsvertrag lautet, kannst du dich darauf stützen.
Was Bewerber aus Europa daraus machen sollten
Wer als Einzelperson eine Stelle in den Vereinigten Staaten sucht und auf ein H-1B angewiesen wäre, sollte diesen Sommer realistisch einschätzen: Der Weg ist nicht zu, aber er ist eng und teuer geworden, und amerikanische Arbeitgeber überlegen sich zweimal, ob sie ihn gehen.
Was funktioniert, sind Wege, bei denen du selbst der Antragsteller bist. Wer ein eigenes Unternehmen mitbringt oder aufbaut, ist nicht darauf angewiesen, dass jemand anders für ihn eine Petition einreicht und dafür zahlt.
Für viele Fachleute aus dem deutschsprachigen Raum ist genau das der Perspektivwechsel dieses Jahres: nicht als Angestellter zu kommen, sondern als Unternehmer, der Kunden statt eines Arbeitgebers hat.
Ein Satz zum Schluss
Was dieses Frühjahr für europäische Unternehmer wirklich verändert hat, ist nicht die Höhe einer Gebühr. Es ist die Erkenntnis, dass der Weg über eine amerikanische Anstellung unberechenbar geworden ist und der Weg über das eigene Unternehmen nicht.
Wer eine Gesellschaft aufbaut, investiert und Menschen entsendet, bewegt sich auf gesetzlicher Grundlage, die seit Jahrzehnten steht und die von keiner Proklamation berührt wird. Das war immer ein Vorteil. In diesem Jahr ist es ein entscheidender geworden.
Was in den nächsten Monaten zu erwarten ist
Ein Berufungsverfahren, möglicherweise zwei, und am Ende vermutlich der Oberste Gerichtshof. Parallel dazu die Möglichkeit, dass die Regierung denselben Zweck auf einem anderen Weg verfolgt, nämlich über eine ordentliche Verordnung mit Kommentarverfahren.
Dieser zweite Weg wäre rechtlich deutlich belastbarer, und er ist der wahrscheinlichere Ausgang. Eine Gebühr, die im Verordnungsverfahren beschlossen wird, hat vor Gericht ganz andere Chancen als eine Proklamation.
Wer also hofft, dass diese Belastung dauerhaft verschwindet, sollte diese Hoffnung nicht zur Planungsgrundlage machen. Die Richtung ist gesetzt, nur das Instrument wird gerade gewechselt.
Wenn du deine Personalplanung für die amerikanische Gesellschaft auf ein tragfähiges Fundament stellen willst, sprich mit der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas. Den Rahmen gibt die Säule US-Visum und Greencard, den betrieblichen Teil Entsendung von Mitarbeitern und Lohnbuchhaltung und Payroll.
Nachtrag: Wie es weitergeht, steht in Ein Jahr länger: Der Präsident verlängert die H-1B-Sperre, während ein Gericht die 100.000 Dollar blockiert.
Beratung & Umsetzung
Wenn du prüfen möchtest, was das für deine persönliche Situation bedeutet, vereinbare am besten ein Beratungsgespräch.