Kein Chef unterschreibt für dich. Das ist der Vorteil, und es ist die Arbeit.
EB-1A Selbstantrag: die Greencard, für die du dein eigener Sponsor bist
Teil des Leitfadens Das US EB-1A Visum
Fast jede Greencard über den Beruf braucht jemanden, der für dich unterschreibt. Ein amerikanischer Arbeitgeber stellt die Petition, oft nach einem langwierigen Verfahren beim Arbeitsministerium, und bindet dich damit an sich. Die EB-1A ist die Ausnahme. Du stellst die Petition selbst, ohne Stellenangebot, ohne Labor Certification und ohne Sponsor. Dein Sponsor ist deine Leistung.
Dieser Artikel erklärt, wer die Petition einreichen darf, was du an Stelle eines Jobangebots belegst, worauf es beim Formular I-140 als Selbstantragsteller ankommt, wie es nach der Petition weitergeht und welches Visum die Zeit bis zur Greencard überbrücken kann. Was außergewöhnlich im Sinne des Gesetzes heißt, erklärt der Artikel zum Einstein-Visum; den Überblick gibt der Leitfaden zur EB-1A Greencard.
1Wer die Petition einreichen darf
Die Regel steht in 8 CFR 204.5(h)(1): Ein Ausländer oder jede andere Person für ihn darf die Petition für die Kategorie der außergewöhnlichen Fähigkeiten einreichen. Das Policy Manual von USCIS zieht daraus den Schluss, dass jeder die Petition stellen kann, auch der Begünstigte selbst als Self-Petitioner. Auf seiner Übersichtsseite zur EB-1 formuliert USCIS es noch einfacher: Bei außergewöhnlichen Fähigkeiten kannst du die Petition für dich selbst stellen.
Wie besonders das ist, zeigt der Blick auf die Nachbarn. Für die EB-1B, die Greencard für herausragende Professoren und Forscher, muss der US-Arbeitgeber die Petition stellen und ein Stellenangebot vorlegen. Für die EB-1C, die Greencard für multinationale Manager und Führungskräfte, muss ein US-Arbeitgeber, der seit mindestens einem Jahr Geschäfte betreibt, dich in einer Führungsposition beschäftigen wollen. In beiden Fällen muss der Arbeitgeber zudem zeigen, dass er das angebotene Gehalt zahlen kann. Bei der EB-1A entfällt all das. Die Prüfung, ob er das Gehalt zahlen kann, verlangt 8 CFR 204.5(g)(2) nur für Petitionen, die ein Stellenangebot voraussetzen.
Die einzige weitere Kategorie, in der du ohne Arbeitgeber auskommst, ist die EB-2 mit National Interest Waiver. Sie verlangt keinen Spitzenrang, sondern einen Abschluss oder außergewöhnliche Fähigkeiten im weiteren Sinne und eine Tätigkeit im nationalen Interesse. Mehr dazu im Beitrag zur EB-2 NIW Green Card ohne Sponsor.
| Kategorie | Petitioner | Stellenangebot | Labor Certification |
|---|---|---|---|
| EB-1A, außergewöhnliche Fähigkeiten | du selbst oder jede andere Person für dich | nicht nötig | nicht nötig |
| EB-1B, herausragende Professoren und Forscher | der US-Arbeitgeber | nötig | nicht nötig |
| EB-1C, multinationale Manager und Führungskräfte | der US-Arbeitgeber, seit mindestens einem Jahr im Geschäft | nötig | nicht nötig |
| EB-2 mit National Interest Waiver | du selbst möglich | im nationalen Interesse erlassen | nicht nötig |
Quelle: USCIS, Employment-Based Immigration: First Preference EB-1 (Stand der Seite: 24. Januar 2025); 8 CFR 204.5(h)(1) und (h)(5); 8 U.S.C. § 1153(b)(2)(B)(i); USCIS, I-140 Form Filing Tips (Petition Type 1.h ohne Steuernummer) (abgerufen am 24. Oktober 2026).
2Was an die Stelle des Jobangebots tritt
Ohne Arbeitgeber heißt nicht ohne Plan. Das Gesetz verlangt, dass du in die USA kommst, um in deinem Fachgebiet weiterzuarbeiten, und dass deine Einreise den USA künftig wesentlich nützt. Die Vorschrift 8 CFR 204.5(h)(5) macht daraus eine Beweisfrage. Ein Stellenangebot ist nicht nötig, aber die Petition muss klare Belege enthalten, dass du in den USA in deinem Fach weiterarbeitest.
Die Vorschrift nennt drei Arten solcher Belege. Erstens Briefe künftiger Arbeitgeber. Das kann eine Universität sein, ein Unternehmen, ein Orchester oder ein Verein, der dich nach der Greencard beschäftigen will, ohne dafür die Petition stellen zu müssen. Zweitens vorvereinbarte Zusagen wie Verträge: Aufträge amerikanischer Kunden, Engagements, Lizenzvereinbarungen, eine Beteiligung an einem US-Unternehmen. Drittens eine Erklärung von dir selbst, in der du darlegst, wie du deine Arbeit in den USA fortsetzen willst.
Für die meisten Selbstantragsteller ist diese Erklärung das Rückgrat. Sie sollte konkret sein: wo du arbeiten willst, mit wem, an welchen Projekten, wie du dich finanzierst und warum die USA davon profitieren. Jede Aussage, die sich belegen lässt, belegst du: Gespräche mit möglichen Partnern, Absichtserklärungen, Einladungen. Ein Satz wie „Ich möchte in den USA in meinem Fach tätig sein“ reicht nicht, wenn die Vorschrift klare Belege verlangt.
Das Policy Manual zeigt an einem Beispiel aus dem Sport, wie genau USCIS hinsieht. Wer als Athlet Anerkennung gewonnen hat und in den USA als Trainer arbeiten will, wechselt nach Auffassung von USCIS in der Regel das Fachgebiet, denn Wettkampf und Training verlangen unterschiedliche Fähigkeiten. Nur wer auch als Trainer auf nationaler Ebene Anerkennung erworben hat, kann beides als ein Fachgebiet darstellen. Für Unternehmer, Forscher und Künstler gilt dieselbe Logik: Deine Arbeit in den USA muss zu dem Gebiet passen, in dem du deine Anerkennung belegst.
3Das Formular I-140 als Selbstantragsteller
Die Petition stellst du mit dem Formular I-140, Immigrant Petition for Alien Workers, in der Fassung vom 7. Juni 2024. Du kannst per Post oder über ein USCIS-Onlinekonto einreichen. Als Selbstantragsteller bist du zugleich Petitioner und Begünstigter, und das Formular ist eigentlich für Arbeitgeber gebaut. Deshalb hat USCIS in seinen Hinweisen zum Formular eigene Regeln für Selbstantragsteller formuliert. Die Tabelle fasst sie zusammen.
Wichtig sind vor allem drei Punkte. Eine amerikanische Steuernummer brauchst du für Petition Type 1.a nicht; du musst also keine EIN beantragen, nur um die Petition zu stellen. Bei Frage 5 und Frage 6 in Part 1 entscheidest du über die Höhe der Asylum Program Fee: Mit Nein bei Frage 5 und Ja bei Frage 6 zahlst du als Selbstantragsteller $300 statt $600. Fehlen Pflichtangaben wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum, weist USCIS das Formular zurück.
Die Unterschrift leistest du selbst. USCIS akzeptiert keinen getippten Namen, keine Unterschrift eines Anwalts oder Familienmitglieds für dich, keinen Stempel und keine Unterschrift, die mit gewöhnlicher Signatursoftware außerhalb des USCIS-Kontos erstellt wurde. Arbeitest du mit einem Anwalt, reicht er das Formular G-28 ein und vertritt dich, unterschreiben musst du trotzdem selbst. Was die Gebühren im Einzelnen ausmachen, steht unter EB-1A Kosten.
| Stelle im Formular | Was gilt |
|---|---|
| Part 1, Steuernummer | EIN oder Sozialversicherungsnummer sind bei Petition Type 1.a (außergewöhnliche Fähigkeiten) nicht nötig |
| Part 1, Frage 5 (Nonprofit) | Selbstantragsteller kreuzen Nein an |
| Part 1, Frage 6 (Zahl der Beschäftigten) | Selbstantragsteller kreuzen Ja an; damit gilt die ermäßigte Asylum Program Fee von $300 |
| Part 2 | Petition Type 1.a, Alien of Extraordinary Ability |
| Unterschrift | deine eigene, handschriftlich oder im USCIS-Onlinekonto; kein getippter Name, kein Stempel, keine Unterschrift des Anwalts für dich |
| Einreichung | per Post oder online; zusammen mit Premium Processing nur per Post |
Quelle: USCIS, I-140, Immigrant Petition for Alien Workers, Form Filing Tips (Stand der Seite: 24. Juli 2026); USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26 (abgerufen am 24. Oktober 2026).
Schriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
4Ohne Arbeitgeber heißt nicht ohne Arbeit
Der Selbstantrag gibt dir eine Freiheit, die andere Greencards nicht bieten. Weil die Petition an keine Stelle gebunden ist, bist du frei in der Frage, wie du in den USA arbeitest: angestellt, selbstständig, als Gründer oder mit einer Mischung daraus. Entscheidend ist allein, dass du in deinem Fachgebiet bleibst. Wer über eine Arbeitgeber-Petition kommt, ist dagegen zunächst an die Stelle geknüpft, für die sie gestellt wurde.
Auch beim Zeitpunkt hilft die EB-1A. Das Priority Date, dein Platz in der Warteschlange für eine Visanummer, ist nach 8 CFR 204.5(d) bei Petitionen ohne Labor Certification der Tag, an dem die vollständige, unterschriebene Petition mit allen Erstbelegen und der richtigen Gebühr ordnungsgemäß bei USCIS eingeht. Ist die Petition genehmigt, behältst du dieses Datum nach 8 CFR 204.5(e) auch für spätere Petitionen in der ersten, zweiten oder dritten Präferenzkategorie, solange USCIS die Genehmigung nicht wegen Betrugs oder eines wesentlichen Fehlers widerruft. Eine abgelehnte Petition begründet kein Priority Date.
Für Leser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz spielt das Priority Date eine kleinere Rolle als für Antragsteller aus China oder Indien. Nach den Daten von USCIS zum Stand Juni 2026 wartete in der ersten Präferenzkategorie keine genehmigte Petition aus dem Rest der Welt auf eine Visanummer. Für dich zählt also vor allem, wie schnell USCIS über die Petition selbst entscheidet. Mehr dazu bei den Bearbeitungszeiten.
5Von der Petition zur Greencard
Die genehmigte Petition ist noch keine Greencard. Sie bestätigt, dass du in die Kategorie fällst. Die Greencard beantragst du in einem zweiten Schritt, auf einem von zwei Wegen.
Lebst du bereits in den USA, mit einem Status, der den Wechsel erlaubt, beantragst du sie dort mit dem Formular I-485, dem Adjustment of Status. Nach 8 CFR 245.2(a)(2)(i)(B) darfst du diesen Antrag zusammen mit der I-140 einreichen, wenn dir eine Visanummer sofort zur Verfügung stünde. Petition und Antrag müssen dafür gleichzeitig, im selben Umschlag und mit den richtigen Gebühren eingehen. Ob dein Status den Wechsel trägt, solltest du vorher klären.
Lebst du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, beantragst du nach Genehmigung der Petition ein Einwanderungsvisum beim zuständigen US-Konsulat. Nach Interview und Einreise stellt USCIS die Greencard aus. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 können nach USCIS mit dir als E14 und E15 kommen; jeder stellt einen eigenen Antrag oder beantragt ein eigenes Visum. Die Tabelle zeigt beide Wege nebeneinander.
| Statuswechsel in den USA (I-485) | Konsularverfahren | |
|---|---|---|
| Für wen | wer mit einem Status in den USA lebt, der den Wechsel erlaubt | wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt |
| Wann | zusammen mit der I-140 oder danach, wenn eine Visanummer sofort verfügbar ist | nach Genehmigung der I-140 |
| Gebühr je Person | $1.440 (Papier), $1.390 (online); Kinder unter 14 mit einem Elternteil $950 oder $900 | $345 Visumgebühr und $235 USCIS Immigrant Fee |
| Familie | Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 stellen eigene Anträge | Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 beantragen eigene Visa |
Quelle: 8 CFR 245.2(a)(2)(i)(B); USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26; 22 CFR 22.1, Item 32(b); USCIS, Employment-Based Immigration: First Preference EB-1 (abgerufen am 24. Oktober 2026).
6Die Brücke bis dahin: O-1, L-1 und andere
Viele Selbstantragsteller wollen nicht warten, bis die Greencard da ist, sondern schon vorher in den USA arbeiten. Dafür brauchen sie ein befristetes Visum, und das muss sich mit der Absicht vertragen, dauerhaft zu bleiben.
Am nächsten liegt das O-1, das Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten. Es hat einen Haken: Selbst stellen kannst du es nicht. Nach 8 CFR 214.2(o)(2)(i) braucht es einen US-Arbeitgeber, einen US-Agenten oder einen ausländischen Arbeitgeber über einen US-Agenten. Wer ein eigenes Unternehmen in den USA hat, kann damit unter Umständen die Lücke schließen; wie das geht, erklärt der Artikel O-1 mit dem eigenen Unternehmen. Der große Vorteil: Nach 8 CFR 214.2(o)(13) ist eine Greencard-Petition kein Grund, das O-1 abzulehnen oder nicht zu verlängern. Du darfst als O-1 in den USA arbeiten und gleichzeitig die EB-1A betreiben.
Wer zu Hause ein Unternehmen hat, das ihn entsenden kann, prüft das L-1. Nach 8 CFR 214.2(l)(16) darfst du mit dem L-1 befristet in den USA arbeiten und zugleich rechtmäßig die Greencard anstreben, und eine Greencard-Petition ist kein Grund, das L-1 abzulehnen. Für Unternehmer, die es erfüllen, ist es oft der schnellere Weg in die USA. Wer dagegen ein US-Unternehmen gründen und selbst führen will, findet im E-2 eine Alternative.
7Selbst einreichen oder mit Anwalt
Die Vorschriften verlangen keinen Anwalt. Du darfst die Petition vollständig selbst vorbereiten, unterschreiben und einreichen. Das spart Honorare, verlagert aber die ganze Arbeit auf dich: die Auswahl der Kriterien, das Sammeln und Übersetzen der Belege, die Briefe, das Begleitschreiben, das den Sachbearbeiter durch die Akte führt.
Ob sich die Hilfe lohnt, hängt weniger an den Formularen als an der Akte. Die Formulare sind lösbar. Schwierig ist, aus deiner Laufbahn eine Darstellung zu machen, die ein Sachbearbeiter ohne Fachkenntnis in der zweiten Prüfstufe überzeugt. Was dabei typischerweise schiefgeht, zeigt der Artikel zu den häufigsten Fehlern beim EB-1A-Antrag, wie das Begleitschreiben aussieht, der Artikel zum EB-1A Begleitschreiben. Welche Belege und Briefe tragen, steht im Artikel über Beweise und Empfehlungsschreiben.
Welcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
8Was die Greencard ohne Arbeitgeber für dein Leben bedeutet
Mit der Greencard bist du dauerhaft aufenthaltsberechtigt, und mit ihr kommen Pflichten, die mit keinem Arbeitgeber zu tun haben. Die wichtigste ist die Steuer. Nach dem Green Card Test des IRS bist du für die US-Bundessteuer ansässig, sobald du in einem Kalenderjahr zu irgendeinem Zeitpunkt eine Greencard hast, und das bleibst du, bis du den Status schriftlich aufgibst oder er beendet wird. Dann erklärst du in den USA dein weltweites Einkommen. Wie die erste Erklärung aussieht, klären wir in der US-Steuererklärung.
Auch zu Hause hat der Umzug Folgen, von der Abmeldung bis zur Steuer auf den Wegzug. Was beim Wegzug aus Deutschland zu beachten ist, erklärt wohnsitzausland.com; in Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, die du mit deinem Steuerberater vor Ort klärst.
Für Unternehmer und Führungskräfte, die nicht an der Universität, sondern im Markt Anerkennung gewonnen haben, gelten bei den Kriterien eigene Fragen. Der Artikel EB-1A für Unternehmer und Führungskräfte geht sie mit Beispielen durch. Der Selbstantrag bleibt in jedem Fall, was er ist: der direkteste Weg zur Greencard für alle, deren Arbeit für sich spricht.
- Die EB-1A darfst du nach 8 CFR 204.5(h)(1) selbst beantragen; weder Stellenangebot noch Labor Certification sind nötig.
- An die Stelle des Jobangebots tritt der Nachweis, dass du in den USA in deinem Fach weiterarbeitest: Briefe künftiger Auftraggeber, Verträge oder deine eigene detaillierte Erklärung.
- Als Selbstantragsteller brauchst du für das Formular I-140 keine EIN und zahlst die ermäßigte Asylum Program Fee von $300.
- Nach der Petition führt der Weg über den Statuswechsel in den USA oder über das Konsulat; Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 kommen mit.
- Das O-1 kann die Brücke sein: Eine laufende Greencard-Petition ist kein Grund, es abzulehnen.
So helfen wir dir
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- Beratung zu Visum und GreencardWelcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
- Deine US-SteuererklärungForm 1040 oder 1040-NR, auf Deutsch betreut.
- Umzug in die USAVisum, Konto, Steuern und Wohnort: dein Umzug mit einer Kanzlei.
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