Den Spitznamen trägt ein Mann aus Ulm. Die Regeln dahinter gelten für dich.
Einstein-Visum: die Greencard für die Spitze deines Fachs, und wie hoch diese Spitze wirklich liegt
Teil des Leitfadens Das US EB-1A Visum
Wer nach dem Einstein-Visum sucht, landet bei einer Greencard, die es offiziell unter diesem Namen nicht gibt. Im Gesetz heißt sie Alien of Extraordinary Ability, bei USCIS steht sie als Kategorie EB-1A oder mit dem Code E11 in den Statistiken. Der Spitzname sagt trotzdem viel: Amerika vergibt einen Teil seiner Greencards an Menschen, deren Leistung für sich spricht, ohne Arbeitgeber, ohne Investition, ohne Familie in den USA.
Dieser Artikel erklärt, woher der Name kommt, was außergewöhnlich im Sinne der Vorschriften heißt, wie USCIS einen Antrag prüft und welche Irrtümer sich hartnäckig halten. Die zehn Kriterien im Einzelnen erklärt die Seite zur EB-1A Greencard Kategorie, den Überblick über das ganze Verfahren gibt der Leitfaden zur EB-1A Greencard.
1Ein Spitzname aus Ulm für eine Kategorie von 1990
Albert Einstein wurde am 14. März 1879 in Ulm geboren, im damaligen Königreich Württemberg. Die deutsche Staatsangehörigkeit gab er 1896 auf, 1901 wurde er Schweizer. Von 1902 bis 1909 prüfte er im Patentamt in Bern Erfindungen und schrieb nebenher die Arbeiten, die die Physik verändert haben. Den Nobelpreis erhielt er für das Jahr 1921, und zwar nicht für die Relativitätstheorie, sondern für seine Arbeit über den photoelektrischen Effekt aus dem Jahr 1905.
Im Dezember 1932 reiste Einstein in die USA, wo ihm Princeton eine Stelle für einen Teil des Jahres angeboten hatte. Einen Monat später kamen in Deutschland die Nationalsozialisten an die Macht, und er kehrte nie mehr zurück. Was als Besuch geplant war, wurde 1935 ein Daueraufenthalt: Einstein beantragte und erhielt das Recht, dauerhaft in den USA zu leben. 1940 wurde er amerikanischer Staatsbürger und behielt seine Schweizer Staatsangehörigkeit. Geboren in Württemberg, Schweizer seit 1901, Amerikaner seit 1940: Für Leser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Namensgeber näher, als der Spitzname vermuten lässt.
Die Kategorie, die heute seinen Namen trägt, gab es zu seiner Zeit noch nicht. Die beschäftigungsbasierten Präferenzkategorien, darunter die erste für Priority Workers mit der Gruppe der Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, hat der Kongress mit dem Immigration Act of 1990 geschaffen, unterzeichnet am 29. November 1990. Einstein hätte sie trotzdem mühelos erfüllt. Das Policy Manual von USCIS nennt als Beispiel für den Weg über eine einmalige herausragende Leistung ausgerechnet den Nobelpreis.
Der Spitzname steht in keinem Gesetz und in keiner Vorschrift. Im Netz wird er meist für die EB-1A gebraucht, gelegentlich auch für das O-1, das befristete Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten. Beide teilen sich die Idee, unterscheiden sich aber in der Rechtsfolge. Dazu mehr im sechsten Abschnitt.
2Was das Gesetz unter außergewöhnlich versteht
Die Grundlage steht in Section 203(b)(1)(A) des Immigration and Nationality Act, im US Code unter 8 U.S.C. § 1153(b)(1)(A). Das Gesetz stellt drei Bedingungen. Du hast außergewöhnliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport, nachgewiesen durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung, und deine Leistungen sind in deinem Fach durch umfangreiche Dokumentation belegt. Du kommst in die USA, um in diesem Gebiet weiterzuarbeiten. Und deine Einreise wird den USA künftig wesentlich nützen.
Was außergewöhnlich heißt, definiert die Bundesvorschrift 8 CFR 204.5(h)(2) in einem Satz: ein Niveau an Expertise, das zeigt, dass du zu dem kleinen Prozentsatz gehörst, der es an die Spitze seines Fachgebiets geschafft hat. Eine Quote, eine Rangliste oder eine Mindestzahl an Zitaten nennt die Vorschrift nicht. Gemessen wird an deinem Fach, nicht an der Menschheit. Ein Ingenieur muss nicht so bekannt sein wie ein Filmstar, sondern unter Ingenieuren seines Gebiets herausragen.
Das Wort anhaltend hat USCIS im Policy Manual erläutert. Die Anerkennung muss fortbestehen. Wer vor fünfzehn Jahren einen großen Preis gewann und seither nichts Vergleichbares vorweisen kann, hat es schwer. Eine Altersgrenze ergibt sich daraus aber nicht, und auch kein fester Zeitraum. Ein junger Mensch am Anfang seiner Laufbahn kann anhaltende Anerkennung zeigen, wenn sie seit seiner ersten Auszeichnung nicht abgerissen ist.
Die dritte Bedingung, der Nutzen für die USA, klingt nach einer hohen Hürde. Das Gesetz definiert sie nicht, und USCIS legt sie nach dem Policy Manual weit aus. Wer an der Spitze seines Fachs steht und dort weiterarbeiten will, erfüllt sie in der Regel mit. Bleiben Zweifel, fragt USCIS mit einem Request for Evidence nach.
| Bedingung | Was sie bedeutet | Fundstelle |
|---|---|---|
| Außergewöhnliche Fähigkeit durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung | in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport; belegt durch umfangreiche Dokumentation; du gehörst zu dem kleinen Prozentsatz an der Spitze deines Fachs | INA 203(b)(1)(A)(i); 8 CFR 204.5(h)(2) und (3) |
| Weiterarbeit im selben Gebiet | du kommst in die USA, um in deinem Fachgebiet weiterzuarbeiten | INA 203(b)(1)(A)(ii); 8 CFR 204.5(h)(5) |
| Nutzen für die USA | deine Einreise wird den USA künftig wesentlich nützen; das Gesetz definiert das nicht, USCIS legt es weit aus | INA 203(b)(1)(A)(iii); USCIS Policy Manual, Volume 6, Part F, Chapter 2 |
Quelle: 8 U.S.C. § 1153(b)(1)(A); 8 CFR 204.5(h); USCIS Policy Manual, Volume 6, Part F, Chapter 2 (Stand der Seite: 23. Oktober 2026, abgerufen am 24. Oktober 2026).
3Zwei Wege zum Nachweis: der große Preis oder drei von zehn
Für die erste Bedingung gibt 8 CFR 204.5(h)(3) zwei Wege vor. Der erste ist eine einmalige Leistung in Form einer bedeutenden, international anerkannten Auszeichnung. Der Nobelpreis ist das Lehrbuchbeispiel; auf seiner Übersichtsseite zur EB-1 nennt USCIS daneben den Pulitzerpreis, den Oscar und die olympische Medaille. Für diesen Weg gibt es ausdrücklich keine vergleichbaren Belege als Ersatz. Entweder du hast einen solchen Preis, oder du gehst den zweiten Weg.
Der zweite Weg sind mindestens drei von zehn Kriterien. Sie reichen von kleineren national oder international anerkannten Preisen über Mitgliedschaften in Verbänden, die herausragende Leistungen verlangen, Veröffentlichungen über dich, Gutachtertätigkeit, Beiträge von großer Bedeutung, eigene Fachartikel, Ausstellungen, eine führende oder entscheidende Rolle in angesehenen Organisationen und ein hohes Gehalt bis zu kommerziellen Erfolgen in den darstellenden Künsten. Was jedes Kriterium verlangt, steht auf der Seite zur EB-1A Greencard Kategorie; welche Unterlagen und Briefe es tragen, erklärt der Artikel über Beweise und Empfehlungsschreiben.
Passt ein Kriterium nicht zu deinem Beruf, erlaubt 8 CFR 204.5(h)(4) vergleichbare Belege. Das Policy Manual nennt Beispiele: Für jemanden aus der Industrie kann ein Vortrag auf einer großen Fachmesse an die Stelle wissenschaftlicher Artikel treten, für einen Gründer ein hoch bewerteter Anteil an seinem Startup an die Stelle eines hohen Gehalts. Die Behauptung allein, ein Kriterium passe nicht, reicht nicht. Du musst darlegen, warum es auf deinen Beruf nicht ohne Weiteres anwendbar ist.
Ein Detail entlastet viele Antragsteller. Die Vorschrift spricht oft im Plural, von Preisen, Artikeln und Mitgliedschaften. Nach dem Policy Manual kann trotzdem schon ein einzelner Beleg ein Kriterium erfüllen. Umgekehrt warnt USCIS ausdrücklich: Ein Berg von Unterlagen enthält nicht automatisch überzeugende Belege.
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4Die zweite Stufe: die Gesamtschau
Seit einem Urteil des Bundesberufungsgerichts für den neunten Bezirk, Kazarian v. USCIS aus dem Jahr 2010, prüft USCIS jede EB-1A-Petition in zwei Schritten. Das Policy Manual hat das Verfahren übernommen. Im ersten Schritt prüft der Sachbearbeiter nur, welche Belege die Kriterien objektiv erfüllen. Ob du an der Spitze stehst, entscheidet er hier noch nicht.
Im zweiten Schritt, der Final Merits Determination, betrachtet er alles zusammen. Jetzt geht es um die eigentliche Frage: Zeigt das Gesamtbild, dass du anhaltende Anerkennung genießt und zu dem kleinen Prozentsatz an der Spitze gehörst? Maßstab ist das Überwiegen der Beweise, im Englischen Preponderance of the Evidence. Gemeint ist, dass deine Darstellung wahrscheinlicher zutrifft als nicht.
Das Policy Manual macht die Zweiteilung an Beispielen fest. Wer Gutachten für eine Fachzeitschrift geschrieben hat, erfüllt das Kriterium Gutachtertätigkeit im ersten Schritt, ganz gleich, für welche Zeitschrift. Im zweiten Schritt zählt, ob diese Gutachten auf eine Spitzenstellung hindeuten. Dasselbe gilt für eigene Artikel: Veröffentlicht ist veröffentlicht, aber erst die Bedeutung der Zeitschriften und der Zitate sagt etwas über deinen Rang.
Zwei Regeln schützen dich in dieser Stufe. Der Sachbearbeiter darf keine bestimmte Art von Beleg verlangen und die Petition nicht ablehnen, nur weil etwa Presseartikel über dich fehlen, wenn du drei andere Kriterien erfüllst. Und lehnt er ab, muss er konkret begründen, warum die Belege nicht reichen; allgemeine Formeln genügen nicht.
5Fünf Irrtümer, die sich hartnäckig halten
Um das Einstein-Visum ranken sich Vorstellungen, die viele gar nicht erst anfangen lassen, und andere, die zu leichtfertig anfangen. Fünf davon begegnen uns immer wieder.
5.1Ohne Nobelpreis geht nichts
Der Preis ist nur der seltene erste Weg. Die allermeisten Antragsteller gehen den zweiten über drei Kriterien. Dass der Spitzname an einen Nobelpreisträger erinnert, macht den Nobelpreis nicht zur Bedingung.
5.2Ohne Doktortitel keine Chance
Die Vorschrift in 8 CFR 204.5(h) nennt keinen Abschluss. Das Gesetz führt Wirtschaft, Kunst und Sport ausdrücklich neben der Wissenschaft auf, also Felder, in denen ein Titel wenig über den Rang sagt.
5.3Nur wer weltweit bekannt ist
Das Gesetz verlangt nationale oder internationale Anerkennung. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz in seinem Fach zur Spitze gehört und das belegen kann, erfüllt die Bedingung, auch ohne Namen in Amerika.
5.4Zu jung, zu alt, zu spät
Das Policy Manual sagt ausdrücklich, dass anhaltend keine Altersgrenze bedeutet. Entscheidend ist, dass die Anerkennung fortbesteht. Für Spätberufene zählt, was sie heute vorweisen, nicht, wann sie angefangen haben.
5.5Mit dem O-1 ist die Greencard nur noch Formsache
Ein genehmigtes O-1 ist nach dem Policy Manual ein relevantes Indiz, aber nicht entscheidend. Jede Petition wird nach ihren eigenen Vorschriften geprüft. Lehnt USCIS die EB-1A trotz O-1 ab, soll der Sachbearbeiter kurz begründen, warum. Mehr dazu steht im Artikel O-1 Visum oder EB-1 Green Card.
| Irrtum | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ohne Nobelpreis keine Chance | Ein großer internationaler Preis ist nur einer von zwei Wegen; der andere sind drei von zehn Kriterien | 8 CFR 204.5(h)(3) |
| Du brauchst einen Doktortitel | Die Vorschrift nennt keinen Abschluss als Bedingung | 8 CFR 204.5(h) |
| Du musst weltweit bekannt sein | Anhaltende nationale Anerkennung genügt, international ist eine Alternative | INA 203(b)(1)(A)(i) |
| Dafür bist du zu jung oder zu alt | „Anhaltend“ enthält keine Altersgrenze und keinen festen Zeitraum | USCIS Policy Manual, Volume 6, Part F, Chapter 2, Section A.1 |
| Wer das O-1 hat, bekommt auch die EB-1A | Ein genehmigtes O-1 ist ein Indiz, aber nicht entscheidend; jede Petition wird für sich geprüft | USCIS Policy Manual, Volume 6, Part F, Chapter 2, Section B.3 |
Quelle: 8 U.S.C. § 1153(b)(1)(A); 8 CFR 204.5(h); USCIS Policy Manual, Volume 6, Part F, Chapter 2 (abgerufen am 24. Oktober 2026).
6Einstein-Visum oder O-1: ein Etikett, zwei Rechtsfolgen
Beide Kategorien richten sich an Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, und beide prüfen ähnliche Kriterien. Der Unterschied liegt in dem, was du am Ende in der Hand hältst. Die EB-1A ist eine Greencard und damit ein dauerhafter Aufenthalt. Das O-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für eine befristete Tätigkeit.
Beim O-1 brauchst du immer jemanden in den USA, der die Petition stellt: nach 8 CFR 214.2(o)(2)(i) einen US-Arbeitgeber, einen US-Agenten oder einen ausländischen Arbeitgeber über einen US-Agenten. Die EB-1A kannst du nach 8 CFR 204.5(h)(1) selbst beantragen. Wie dieser Selbstantrag funktioniert, erklärt der Artikel Selbstantrag ohne Arbeitgeber.
Für viele ist das O-1 die Brücke. Nach 8 CFR 214.2(o)(13) ist eine gestellte Greencard-Petition kein Grund, ein O-1 abzulehnen oder nicht zu verlängern. Du darfst also mit dem O-1 in den USA arbeiten und gleichzeitig die EB-1A betreiben. Umgekehrt ist der Maßstab für die Greencard strenger. Das Policy Manual nennt den Bereich Kunst: Dort genügt für das O-1 Distinction, eine herausragende Stellung, während die EB-1A den kleinen Prozentsatz an der Spitze verlangt.
| EB-1A | O-1 | |
|---|---|---|
| Art | Greencard, dauerhafter Aufenthalt | Nichteinwanderungsvisum, befristeter Aufenthalt |
| Wer die Petition stellt | du selbst oder jede andere Person für dich | ein US-Arbeitgeber, ein US-Agent oder ein ausländischer Arbeitgeber über einen US-Agenten |
| Maßstab | kleiner Prozentsatz an der Spitze des Fachs | eigene Kriterien; im Bereich Kunst genügt Distinction, ein niedrigerer Maßstab |
| Greencard-Absicht | ist der Zweck | eine Greencard-Petition ist kein Grund, das O-1 abzulehnen |
| Formular | I-140 | I-129 |
Quelle: 8 CFR 204.5(h)(1); 8 CFR 214.2(o)(2)(i) und (o)(13); USCIS Policy Manual, Volume 6, Part F, Chapter 2, Section B.3 (abgerufen am 24. Oktober 2026).
7Wie viele es schaffen: die Zahlen von USCIS
USCIS veröffentlicht vierteljährlich, wie viele Petitionen eingehen und wie viele entschieden werden. Für das Haushaltsjahr 2026, das im Oktober 2025 begann, zeigen die Daten bis Juni 2026 ein klares Bild: 20.496 neue EB-1A-Petitionen, 5.232 Genehmigungen und 7.620 Ablehnungen. In jedem der drei Quartale lehnte USCIS mehr ab, als es genehmigte. Ende Juni lagen 28.874 Petitionen unentschieden auf dem Tisch.
Zum Vergleich: In der Kategorie EB-1C für multinationale Manager und Führungskräfte standen im selben Zeitraum 9.421 Genehmigungen nur 275 Ablehnungen gegenüber. Der Unterschied erklärt sich aus dem Prüfmaßstab. Bei der EB-1C prüft USCIS Tatsachen über ein Unternehmen und eine Position, bei der EB-1A ein Urteil über deinen Rang in deinem Fach.
Aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommen wenige Anträge. Im dritten Quartal des Haushaltsjahres, April bis Juni 2026, gingen EB-1A-Petitionen für 40 in Deutschland, 8 in Österreich und 2 in der Schweiz geborene Personen ein. Genehmigt wurden im selben Quartal 16, 1 und 2. Bei den Wartezeiten auf eine Visanummer haben Antragsteller aus diesen Ländern einen Vorteil: Nach den USCIS-Daten zum Stand Juni 2026 wartete in der ersten Präferenzkategorie keine einzige genehmigte Petition aus dem Rest der Welt, also außerhalb von China und Indien, auf eine Visanummer. Für China waren es 14.101, für Indien 17.861.
Dahinter steht das Kontingent. Das Gesetz gibt der ersten Präferenzkategorie 28,6 Prozent der weltweiten Zahl für beschäftigungsbasierte Einwanderer, die es mit 140.000 im Jahr zuzüglich nicht genutzter Familiennummern ansetzt. EB-1A, EB-1B und EB-1C teilen sich diesen Anteil. Wie lange die Bearbeitung dauert, steht bei den Bearbeitungszeiten.
| Quartal | Eingegangen | Genehmigt | Abgelehnt | Offen am Quartalsende |
|---|---|---|---|---|
| 1. Quartal (Okt. bis Dez. 2025) | 7.814 | 2.164 | 2.394 | 24.785 |
| 2. Quartal (Jan. bis März 2026) | 6.646 | 1.720 | 2.394 | 27.126 |
| 3. Quartal (Apr. bis Juni 2026) | 6.036 | 1.348 | 2.832 | 28.874 |
| Summe | 20.496 | 5.232 | 7.620 |
Quelle: USCIS, Form I-140 Immigrant Petition for Alien Worker by Fiscal Year, Quarter, and Case Status, Fiscal Year 2026 (Q3), Kategorie E11 (Datenabfrage Juli 2026, abgerufen am 24. Oktober 2026). Entscheidungen eines Quartals können Petitionen aus früheren Quartalen betreffen.
Welcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
8Für wen es realistisch ist
Die Zahlen sind kein Grund zur Entmutigung, aber ein Grund zur Ehrlichkeit. Eine EB-1A lohnt sich, wenn du deinen Rang mit Dokumenten zeigen kannst, die ein Sachbearbeiter ohne Fachkenntnis versteht: Preise mit Namen und Auswahlverfahren, Artikel über dich in Medien mit Reichweite, Gutachten für angesehene Zeitschriften oder Wettbewerbe, eine Rolle in einer Organisation mit Ruf, ein Gehalt deutlich über dem deines Fachs. Wer drei solcher Säulen hat, sollte den Weg prüfen.
Aus unserer Leserschaft kommen dafür vor allem Forscherinnen und Ingenieure, Gründer und Geschäftsführer, Künstler, Architekten und Sportler. Für Unternehmer und Führungskräfte gelten eigene Fragen, die der Artikel EB-1A für Unternehmer und Führungskräfte mit Beispielen durchgeht. Was der Weg an Behördengebühren kostet, steht unter EB-1A Kosten.
Reicht dein Profil nicht für die Spitze, gibt es andere Wege. Die EB-2 mit National Interest Waiver kommt ebenfalls ohne Arbeitgeber aus und verlangt keinen Spitzenrang, sondern eine Tätigkeit im nationalen Interesse der USA; mehr dazu im Beitrag zur EB-2 NIW Green Card ohne Sponsor. Wer ein Unternehmen zu Hause hat, das ihn entsenden kann, findet mit dem L-1 und später der EB-1C oft den schnelleren Weg. Und wer eine eigene Firma in den USA aufbauen will, prüft das E-2.
Welcher dieser Wege zu dir passt, entscheidet am Ende nicht der Spitzname, sondern die Akte, die du vorlegen kannst. Über die Greencard entscheidet allein USCIS. Deine Aufgabe ist, es dem Sachbearbeiter leicht zu machen, deinen Rang zu erkennen.
- Einstein-Visum ist ein Spitzname; im Gesetz heißt die Kategorie Alien of Extraordinary Ability, kurz EB-1A, eingeführt mit dem Immigration Act of 1990.
- Außergewöhnlich heißt: du gehörst zu dem kleinen Prozentsatz an der Spitze deines Fachs, belegt durch einen großen internationalen Preis oder drei von zehn Kriterien.
- USCIS prüft in zwei Stufen: erst die Kriterien, dann in der Gesamtschau, ob du wirklich an der Spitze stehst.
- Ein Doktortitel, weltweiter Ruhm oder ein Arbeitgeber sind keine Bedingung; ein O-1 ist ein Indiz, aber kein Freibrief.
- Im Haushaltsjahr 2026 lehnte USCIS bis Juni mehr EB-1A-Petitionen ab, als es genehmigte. Die Vorbereitung entscheidet über die Erfolgsaussicht.
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