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Was ein Gericht gestrichen hat, schreibt die Behörde jetzt neu, und die H-1B-Gebühr kommt durch die Hintertür

Ein Verordnungsentwurf vom 25. August sieht eine Gebühr von 103.265 Dollar für jede kontingentpflichtige H-1B-Petition vor. Diesmal auf dem ordentlichen Weg, und damit deutlich belastbarer.

25. August 2026 | 8 Min. Lesezeit | Kanzlei Mount Bonnell, Austin TX

Im Juni hatte ein Bundesgericht die Gebühr von 100.000 Dollar aufgehoben, mit der Begründung, sie sei eine Steuer, und Steuern zu erheben sei nicht Sache des Präsidenten.

Am 25. August 2026 hat das Heimatschutzministerium einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der dasselbe Ziel auf dem ordentlichen Weg verfolgt. Vorgesehen ist eine Gebühr von 103.265 Dollar, zahlbar bei der Einreichung, für alle kontingentpflichtigen H-1B-Petitionen einschließlich derjenigen, die unter die Ausnahme für höhere Abschlüsse fallen. Sie soll zusätzlich zu allen anderen Gebühren anfallen.

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Was die Zahl bedeutet

103.265 Dollar. Je Petition. Zusätzlich zu allem anderen.

Für eine Einstiegsstelle mit 90.000 Dollar Jahresgehalt kostet das erste Jahr damit mehr als das Doppelte des Gehalts. Für eine Spitzenposition mit 250.000 Dollar ist es ein spürbarer, aber tragbarer Aufschlag.

Genau das ist die Absicht. Zusammen mit der nach Lohnstufe gewichteten Auswahl, die seit Februar gilt, entsteht ein System, das kleine Arbeitgeber und Einstiegspositionen faktisch ausschließt und große Arbeitgeber mit hohen Gehältern bevorzugt.

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Warum das rechtlich etwas anderes ist

Der Unterschied ist entscheidend und für die Planung wichtiger als der Betrag.

Die Proklamation vom September 2025 war ein einseitiger Akt der Exekutive, gestützt auf eine Befugnis zur Beschränkung der Einreise. Genau daran ist sie gescheitert: Eine Zahlungspflicht ist keine Einreisebeschränkung.

Ein Verordnungsentwurf geht den vorgesehenen Weg. Er wird veröffentlicht, die Öffentlichkeit kann Stellung nehmen, die Behörde muss diese Stellungnahmen auswerten und ihre Entscheidung begründen. Und sie muss zeigen, dass die Gebühr auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruht.

Eine so zustande gekommene Regel ist vor Gericht deutlich schwerer anzugreifen. Wer also gehofft hat, das Juniurteil beende diese Belastung dauerhaft, sollte diesen Entwurf sehr genau lesen.

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Was das für europäische Unternehmen heißt

Der Weg über eine amerikanische Anstellung ist für Menschen aus dem deutschsprachigen Raum damit weitgehend geschlossen, jedenfalls für alles unterhalb der Spitzengehälter.

Was bleibt, sind die Wege, die von diesem Streit gar nicht berührt werden, weil sie auf Gesetzen und Staatsverträgen beruhen.

Das E-2 für Investoren aus Vertragsstaaten. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören dazu. Keine Quote, keine Lotterie, keine Sonderabgabe. Voraussetzung ist eine substanzielle Investition in ein aktives Unternehmen, das du leitest.

Das L-1 für die Entsendung. Wer in einer europäischen Gesellschaft mindestens ein Jahr in leitender Funktion oder mit Spezialwissen gearbeitet hat, kann in die amerikanische Tochter entsandt werden. Ebenfalls ohne Quote.

Das O-1 für außergewöhnliche Fähigkeiten und die EB-1 für Führungskräfte und Spitzenkräfte, die den Weg direkt in die dauerhafte Aufenthaltsberechtigung öffnen.

Alle vier verlangen Vorbereitung über Monate. Alle vier sind planbar. Und alle vier sind in diesem Jahr, in dem fast alles andere in Bewegung war, unverändert geblieben.

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Der Rückblick auf elf Monate

Mit diesem Beitrag schließt sich eine Serie, die im Herbst mit einer Gebührenerhöhung von neunzehn Dollar begonnen hat. Was seither passiert ist, lässt sich in fünf Sätzen zusammenfassen.

Reisen ist teurer und transparenter geworden. ESTA für vierzig Dollar, fünf Jahre Social-Media-Angaben, biometrische Erfassung bei Ein- und Ausreise.

Arbeiten ist schwieriger geworden. Eine Sonderabgabe, eine nach Gehalt gewichtete Auswahl, keine automatischen Verlängerungen mehr.

Bleiben ist formalisierter geworden. Feste Aufenthaltsfristen statt offener Zustände, mehr Ermessen bei der Public-Charge-Prüfung, höhere Gebühren für die Einbürgerung.

Das Leben ist teurer geworden. Die Krankenversicherung durch das Auslaufen der erhöhten Zuschüsse, die Energie durch den Konflikt am Golf.

Und die Gerichte haben zweimal Grenzen gezogen. Bei den Zöllen im Februar, beim Geburtsrecht im Juni.

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Was daraus für dich folgt

Wenn du in diesem Jahr eines lernen konntest, dann dies: Der Weg über das eigene Unternehmen ist in den Vereinigten Staaten nicht nur der wirtschaftlich sinnvollste, sondern inzwischen auch der rechtlich stabilste.

Wer eine Gesellschaft aufbaut, investiert und Menschen entsendet, bewegt sich auf Grundlagen, die seit Jahrzehnten stehen und die keine Proklamation berührt. Wer als Angestellter kommen will, hängt an Verfahren, die sich in diesem Jahr mehrfach geändert haben.

Das war schon immer ein Argument. In diesem Jahr ist es das entscheidende geworden.

Wenn du deinen Weg in die Vereinigten Staaten planen oder eine bestehende Struktur prüfen lassen willst, sprich mit der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas. Die Einstiege stehen in den Säulen US-Firmengründung, US-Steuern und US-Visum und Greencard.

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Ein letzter Blick auf die Zahlen dieses Jahres

Für jemanden, der eine Entscheidung treffen muss, sind am Ende drei Zahlen wichtiger als alle Verordnungen.

Die Krankenversicherung. Für eine Familie ohne Arbeitgeberversicherung eine fünfstellige Jahresbelastung. Das ist die Zahl, die über die Machbarkeit eines Umzugs entscheidet, und sie ist in diesem Jahr gestiegen.

Der Sitzstaat. Der Unterschied zwischen Texas und Kalifornien ist bei gleichem Einkommen größer als der Unterschied zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten insgesamt. Wer das nicht durchrechnet, rechnet nicht.

Und die laufenden Kosten deiner Gesellschaft. Bundesstaat, Registered Agent, Erklärungen. Im niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr für eine ordentlich geführte kleine Struktur, deutlich mehr, wenn grenzüberschreitende Sachverhalte dazukommen.

Alles andere, über das wir hier elf Monate lang geschrieben haben, ist Rahmen. Diese drei Zahlen sind die Entscheidung.

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Wie es weitergeht

Die Kommentarfrist zu diesem Entwurf wird im Herbst laufen, eine Schlussregel ist frühestens im kommenden Jahr zu erwarten. Bis dahin gilt für das nächste Kontingentjahr die Rechtslage, die sich aus den laufenden Gerichtsverfahren ergibt, und die ist unklar.

Wer im Frühjahr an der Registrierung teilnehmen will, sollte deshalb zweigleisig planen: die Registrierung vorbereiten, und parallel prüfen, ob einer der quotenfreien Wege für die betreffende Person in Frage kommt.

Und wer im November die Kongresswahlen verfolgt, sollte wissen, dass sich danach die Bedingungen für gesetzgeberische Vorhaben ändern können, in welche Richtung auch immer. Verordnungen bleiben davon zunächst unberührt.

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Was auf der Agenda bleibt

Vier Dinge, die uns in den kommenden Monaten beschäftigen werden und die man jetzt schon im Blick haben sollte.

Die H-1B-Verfahren vor den Berufungsgerichten. Zwei widersprechende Urteile, ein wahrscheinlicher Weg zum Obersten Gerichtshof, und parallel dieser Verordnungsentwurf.

Die Erstattungsfrage bei den Zöllen. Nach dem Urteil vom Februar sind Milliarden im Raum, und die Verfahrensfragen sind bis heute nicht abschließend geklärt.

Die Energiepreise. Wenn die Straße von Hormus dauerhaft offen bleibt, entspannt sich die Lage über den Winter. Wenn nicht, reden wir nicht mehr über eine Krise, sondern über ein neues Preisniveau.

Und die Kongresswahlen im November. Sie entscheiden nicht über Verordnungen, aber über die Frage, ob in den kommenden zwei Jahren überhaupt Gesetze zustande kommen.

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Was aus dieser Serie bleibt

Achtundvierzig Beiträge, ein Jahr, ein Land in Bewegung. Wenn ich das Ergebnis auf drei Sätze eindampfen müsste, wären es diese.

Erstens: Amerika ist teurer geworden, nicht verschlossener. Fast jede Änderung dieses Jahres war eine Preisänderung oder eine Verfahrensänderung, keine Grenzschließung. Wer zahlen und vorbereiten kann, kommt weiterhin durch.

Zweitens: Die Grauzonen verschwinden. Biometrie bei der Ausreise, Social Media im Antrag, feste Aufenthaltsfristen, keine automatischen Verlängerungen. Wer bisher zwischen zwei Ländern gelebt und sich in keinem entschieden hat, wird das nicht mehr lange können. Was eine klare Ansässigkeit auf deutscher Seite bedeutet, sortiert unsere Schwesterseite Wohnsitz Ausland.

Und drittens: Struktur schlägt Improvisation. Jede Geschichte in diesem Jahr, die gut ausgegangen ist, ging gut aus, weil jemand vorbereitet war. Jede, die schiefging, ging schief, weil jemand auf Nachsicht gehofft hat.

Dieses Land ist außergewöhnlich großzügig zu denen, die ihre Papiere im Griff haben, und außergewöhnlich unversöhnlich zu denen, die es darauf ankommen lassen. Das war vor elf Monaten so und es ist heute so, nur deutlicher.

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Ein persönliches Wort zum Abschluss

Elf Monate lang stand hier jeden Dienstag ein Beitrag darüber, was sich in Amerika geändert hat. Wer alles gelesen hat, könnte den Eindruck bekommen, dieses Land verschließe sich.

Das wäre ein Missverständnis, und es lohnt sich, es zum Schluss auszuräumen.

In denselben elf Monaten sind in den Vereinigten Staaten hunderttausende Menschen dauerhaft aufgenommen worden. Millionen sind eingereist. Es sind mehr Unternehmen gegründet worden als in jedem anderen Land der Welt. Gerichte haben dem Präsidenten zweimal Grenzen gesetzt, und beide Male wurde das Urteil befolgt.

Was sich geändert hat, sind Preise, Verfahren und Prioritäten. Was sich nicht geändert hat, ist der Kern: ein Land, das Menschen aufnimmt, die etwas mitbringen und etwas vorhaben, und das ihnen dann außergewöhnlich wenig im Weg steht.

Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommt und ein Unternehmen mitbringt, gehört zu der Gruppe, die dieses Land ausdrücklich will. Der Zugang ist teurer und formaler geworden. Offen ist er geblieben.

Und ehrlich gesagt: Wer die Formulare dieses Jahres nicht auf sich nehmen will, hätte auch die des vergangenen Jahrzehnts nicht auf sich genommen. Amerika war nie das Land der einfachen Wege. Es war immer das Land, in dem sich Mühe lohnt.

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Wie es hier weitergeht

Diese Serie hat die Lücke zwischen dem vergangenen September und heute geschlossen. Von hier an geht es im gewohnten Rhythmus weiter, mit dem, was in der jeweiligen Woche tatsächlich passiert.

Was uns im Herbst beschäftigen wird, steht schon im Kalender: die Public-Charge-Regel wird am 18. September wirksam, die feste Aufenthaltsfrist für Studierende am 15. September, die Gebührenregel für H-1B und L-1 am 9. September. Und im November wird der Kongress neu gewählt.

Wen eine dieser Fristen betrifft, der sollte jetzt handeln und nicht im September. Das ist, nach einem Jahr Beobachtung, die einzige Regel, die in diesem Rechtsgebiet immer gilt.

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Und ein Dank

Wer bis hierher gelesen hat, hat sich durch elf Monate amerikanisches Verwaltungsrecht gearbeitet. Das ist keine leichte Kost, und es ist auch nicht das, wovon man träumt, wenn man an Amerika denkt.

Aber genau diese Dinge entscheiden darüber, ob ein Traum funktioniert. Nicht die Sehnsucht, sondern der Status. Nicht die Idee, sondern die Struktur. Nicht der Mut, sondern der Fristenkalender.

Wer beides hat, den Mut und den Kalender, für den ist dieses Land immer noch das, wofür Menschen seit zweihundertfünfzig Jahren hierherkommen.

Nachtrag: Wie es weitergeht, steht in Ein Jahr länger: Der Präsident verlängert die H-1B-Sperre, während ein Gericht die 100.000 Dollar blockiert.

Beratung & Umsetzung

Wenn du prüfen möchtest, was das für deine persönliche Situation bedeutet, vereinbare am besten ein Beratungsgespräch.

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