Es gibt eine Reihe von interessanten Einsatzbereichen für die US-Corporation, die wir auf dieser Seite näher beleuchten wollen.

Dabei ist im Grundsatz zu beachten, dass die reguläre Besteuerung der US-Corporation nicht mehr wie früher prohibitiv hoch ist, wodurch sich weitere interessante Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Vor allem aber ist die US-Corporation auch dann interessant, wenn steuerliche Überlegungen nicht an vorderster Front stehen.
Hier findest du die US C-Corporation als Rechtsform im gesellschaftsrechtlichen Überblick.
Mit der US-Corporation auf dem amerikanischen Markt aktiv werden
Der naheliegende Einsatzbereich der C-Corporation ist die Verwendung als lokale Gesellschaft, um am Wirtschaftsleben in den USA teilzunehmen.

Wer am amerikanischen Markt aktiv werden möchte, kann eine Corporation als Tochtergesellschaft seiner europäischen Gesellschaft gründen. Doppelbesteuerungsabkommen der USA mit verschiedenen Ländern, darunter Deutschland, imitieren dabei die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Die übliche Quellensteuer entfällt bei korrekter Gestaltung und eine Nachbesteuerung der Gewinne im Sitzstaat der Muttergesellschaft entfällt.
Die steuerliche Gestaltung ist bei diesem Szenario sorgsam zu bedenken und es ist ratsam, die legalen Möglichkeiten der Steuergesetzgebung auszunutzen, um die Steuerbelastung in den USA zu minimieren.
Konkret sind Verrechnungen zwischen Gruppengesellschaften möglich, solange diese einem Drittvergleich standhalten. Dabei kann ein Verkauf der Ware von Seiten der europäischen Gesellschaft an die US-Gesellschaft eruiert werden, bei welchem eine Marge auf Seiten der Verkäuferin bleibt.
Auch die Berechnung von Beratungs- und Management-Dienstleistungen an die US-Gesellschaft von verwandten Gesellschaften ist bei richtiger Gestaltung denkbar.
Die US-Corporation als Abrechnungsgesellschaft mit Kunden außerhalb der USA
Die US-Corporation eignet sich hervorragend dazu, mit Kunden außerhalb der USA abzurechnen. Die schnelle Gründung und Kontoeröffnung, ein hohes Maß an Vertraulichkeit und eine gute Banking-Infrastruktur sind nur einige der Vorteile der US-Corporation.

Hinzu kommt, dass es in den USA keine Mehrwertsteuer gibt, womit lästige Erklärungspflichten entfallen und der Verwaltungsaufwand der Gesellschaft relativ kompakt gestaltet werden kann.
Steuerlich ist diese Verwendung der US-Gesellschaft in diesem Kontext auch daher interessant, weil Gewinne, die nicht mit US-Kunden erwirtschaftet werden, nur mit 14% Körperschaftsteuer belastet werden (FDII bzw. seit 2026 FDDEI; bis Ende 2025: 13,125%).
Bei Lieferungen in die EU sind eine Reihe von Regeln hinsichtlich der Mehrwertsteuer zu beachten, insbesondere Lieferschwellen im Versandhandel und die geltenden Gesetze beim Verkauf von digitalen Gütern an Endverbraucher. US-Gesellschaften werden von diesen Vorschriften erfasst, auch wenn in der Realität viele US-Unternehmen diese bewusst oder unbewusst umgehen.
Auch ist in diesem Zusammenhang genau zu beachten, von wo die geschäftliche Oberleitung der US-Gesellschaft ausgeführt wird. Lebst du beispielsweise in einem der üblichen Hochsteuerländer, darfst du selbst nicht die Geschicke der Gesellschaft lenken, da ansonsten die Corporation in deinem Wohnsitzstaat steuerpflichtig würde.
Wir raten daher, spätestens 18 Monate nach Gründung der US-Gesellschaft dort genügend Substanz aufgebaut zu haben.
Mit der US-Corporation Kapital einwerben
Hier erfährst du mehr zur Corporation für die Kapitaleinwerbung
Als Aktiengesellschaft eignet sich die Corporation besonders dazu, Kapital bei Investoren einzuwerben. Vor allem, weil die reine Einwerbung von Kapital keinen Umsatz und somit auch keinen Gewinn generiert, sind alle steuerlichen Überlegungen zunächst hinfällig.

Grundsätzlich muss bei der Kapitaleinwerbung bedacht werden, dass diese nur dann öffentlich beworben werden kann (z.B. über die Website der Gesellschaft oder Vermittler), wenn bei der US SEC die entsprechende Anmeldung als Private Placement erfolgt ist. Diese kann unsere Kanzlei gerne für dich vornehmen.
Zusätzlich können auch dort, wo die Kapitaleinwerbung öffentlich beworben wird (z.B. in Europa) weitere Genehmigungen notwendig sein, beispielsweise in Deutschland durch die BaFin. Bitte sprich im Zweifelsfall mit einem erfahrenen Anwalt darüber, da wir zu diesem Thema keine verbindlichen Aussagen treffen können.
Es gibt verschiedene Wege, wie Kapital eingeworben werden kann. Am häufigsten gibt die Gesellschaft Anteile aus. Unter Umständen werden dafür verschiedene Aktienklassen definiert, z.B. Gründeraktien und stimmrechtslose Anteile.
Der Nennwert pro Aktie wird dabei häufig gering angesetzt (z.B. bei $0,10 je Aktie). Der eigentliche vom Investor bezahlte Preis je Aktie liegt dann um ein Vielfaches höher, z.B. bei $1.
Die Aktionäre erhalten klassische Aktienzertifikate und werden ins Aktionärsregister mitaufgenommen, um so am späteren Erfolg der Gesellschaft zu partizipieren.
Die US-Corporation als Sponsor für eine Greencard bzw. ein US-Visum
Hier erfährst du mehr zur C-Corporation als Visa- und Greencard-Sponsor.
Die C-Corporation eignet sich gut als Sponsor für eine amerikanische Greencard bzw. ein US-Visum (z.B. L1 oder E1/E2). Auch in diesem Kontext stehen in der Regel steuerliche Optimierungsaspekte nicht im Vordergrund der Gesellschaftsgründung.

Die Corporation bietet in diesem Zusammenhang den Vorteil, dass der Begünstigte des Visums üblicherweise President und/oder CEO der US-Corporation wird und seine Pflichten damit klar durch die Gesellschaftsstruktur definiert sind.
Eine solche Rollenverteilung suggeriert auch, dass der Antragsteller plant, ein Management Team in den USA aufzubauen, eine Maßnahme, die von Seiten der Einwanderungsbehörde explizit verlangt wird.
Auch ein Unternehmer und Eigentümer einer LLC kann freilich eine entsprechende Führungsstruktur im Unternehmen implementieren. Allerdings ist dies für Außenstehende bei der C-Corporation offensichtlicher.
Mit der Gründung der C-Corporation gibt der Antragsteller zu verstehen, dass sein Vorhaben in den USA die Schaffung eines tragfähigen Unternehmens ist, das Arbeitsplätze generiert (und nicht bloß eine „Garagenfirma“).
Mit der US-Corporation auf dem amerikanischen Immobilienmarkt investieren
Hier erfährst du mehr zur amerikanischen Corporation als Immobiliengesellschaft
Zugegeben: Die meisten US-Steuerberater werden den Kopf schütteln, wenn man davon spricht, die C-Corporation als Immobiliengesellschaft zu verwenden. Die Kollegen würden ihren amerikanischen Mandanten eine solche Gestaltung nie empfehlen, sondern eher zu einer Personengesellschaft raten, weil diese steuerlich günstiger seien.

Dies mag für den amerikanischen Staatsbürger oder Greencard-Halter auch Sinn machen (und nur mit denen haben es die meisten US-Kollegen laufend zu tun).
Wer allerdings nicht in den USA lebt, sollte sich die C-Corporation näher anschauen, wenn er in US-Immobilien investieren will. Der Grund ist relativ einfach: Die steuerliche Behandlung von Beteiligungen an US-Personengesellschaften in deinem Wohnsitzstaat kann schnell ziemlich kompliziert werden, vor allem dann, wenn die Personengesellschaft nicht glasklar gewerblich ist. Somit kommt es dann schnell zur Doppel- oder Dreifachbesteuerung etwaiger Gewinne.
Vor diesem Hintergrund bietet sich die C-Corporation als angenehm einfache Alternative an, die verlässlich ist und Rechtssicherheit gewährt.
Und es geht bei der Wahl der Rechtsform ja nicht nur um die geringsten Steuersätze: Auch im Hinblick auf Vertraulichkeit und die Möglichkeit, Gewinne nicht ausschütten zu müssen, ist die C-Corporation klar die vorteilhaftere Alternative, vor allem für internationale Kunden.
Und mit einem Körperschaftsteuersatz von 21% ist die Besteuerung zwar kein Klacks, aber auch nicht so prohibitiv hoch, dass man gleich die Motivation an der Arbeit verliert.
Die US-Corporation als Holding Gesellschaft
Hier erfährst du mehr zur US-Corporation als Holding-Gesellschaft
Bis 2017 war eine US-Corporation als Holding-Gesellschaft nur beschränkt geeignet. Mit der US-Steuerreform 2017 hat sich das ins Gegenteil gekehrt, und seit dem One Big Beautiful Bill Act 2025 ist diese Rechtslage dauerhaft: Wir können die C-Corporation als Holding-Gesellschaft empfehlen.

Denn seit 2018 sind bereits im Ausland versteuerte Gewinne von Tochtergesellschaften bei Ausschüttung an die C-Corporation steuerfrei (Participation Exemption nach IRC § 245A, ähnlich wie bei der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie). Auch Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen sind in der US-Holding-Gesellschaft steuerfrei.
Tochtergesellschaften in Niedrig- und Nullsteuerländern
Hat eine US-Gesellschaft Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern, die wiederum Gewinne mit nicht in den USA ansässigen Kunden erwirtschaften, so müssen diese bei der US-Muttergesellschaft mit maximal rund 12,6% versteuert werden (GILTI, seit 2026 Net CFC Tested Income), wobei 90% der im Ausland bezahlten Steuer angerechnet werden können (bis Ende 2025: 80%).
Beispiel: Eine US-Corporation hat eine Tochtergesellschaft auf der Isle of Man, deren Gewinne in der Isle of Man komplett steuerfrei sind. In den USA müssen diese Gewinne nun mit rund 12,6% nachversteuert werden.
Interessant ist, dass der gesamte Auslandsgewinn bei der Berechnung zu Grunde gelegt wird. So können positive Mitnahmeeffekte entstehen, wenn die Corporation Tochtergesellschaften sowohl in Hoch- als auch in Niedrigsteuerländern besitzt.
Beispiel: Eine US-Corporation hat eine Tochtergesellschaft auf der Isle of Man, deren Gewinne in der Isle of Man komplett steuerfrei sind. Die Gesellschaft generiert €100,000 Gewinn.
Die US-Corporation hat eine andere Tochtergesellschaft in Deutschland, die rund 25% Körperschaft- und Gewerbesteuer auf ihre Gewinne bezahlt. Auch sie generiert €100,000 Gewinn und bezahlt darauf nun €25,000 Steuern in Deutschland. Davon können 90% in der Corporation geltend gemacht werden, also €22,500.
Die US-Gesellschaft hat somit auf ihren Auslandsgewinn von insgesamt €200,000 nur noch geringe weitere Steuern in den USA zu entrichten: 12,6% auf €200,000 sind €25,200, abzüglich der Gutschrift von €22,500 verbleiben €2,700.
Geistiges Eigentum (IP) mit der US-Corporation verwerten
Hier erfährst du mehr zur C-Corporation als IP-Holding-Gesellschaft
Etliche Länder haben sich in den letzten Jahren an einer sogenannten IP-Box oder Patent-Box versucht: UK, Irland, Luxemburg sind nur einige Beispiele. Letztlich geht es dabei darum, Erträge aus der Verwertung von geistigem Eigentum geringer zu belasten als mit den sonst üblichen Unternehmensteuern.

Damit eine IP-Box legal ist, hat die OECD relativ hohe Anforderungen an die Ausgestaltung gestellt. So muss das geistige Eigentum vor Ort entwickelt worden sein. Manche Länder definieren außerdem, dass nur patentiertes geistiges Eigentum in die IP-Box einfließen kann.
Die neue US-IP-Box („Innovation Box“), von der US-Corporations profitieren können, ist hier wesentlich flexibler: Das Gesetz schreibt einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von 14% auf ausländische Erträge aus IP vor (FDII bzw. seit 2026 FDDEI; bis Ende 2025: 13,125%). Dabei muss das IP weder in den USA entwickelt worden sein, noch muss es sich um patentiertes IP handeln.
Beispiel: Herr Michel lebt in Würzburg und ist Eigentümer einer C-Corporation in Jackson, WY, die $100.000 Gewinn pro Jahr erwirtschaftet. Die Gesellschaft verkauft eine App auf den Apple und Google Plattformen in Europa (aber NICHT in den US-Stores). Auf den Gewinn werden nun 14% bzw. $14.000 Körperschaftsteuer in den USA fällig. Der Nettogewinn liegt somit bei $86.000. Wenn Herr Michel den Gewinn ganz oder teilweise an sich ausschüttet, werden in Deutschland nochmals 26.4% Abgeltungsteuer und Soli auf den ausgeschütteten Gewinn fällig.
Tatsächlich ist der Begriff von IP sehr weit gefasst und kann Branding, Software, Goodwill und immaterielle Vermögenswerte im Allgemeinen bedeuten.
Die C-Corporation als provisorische Gesellschaft
Nicht immer kann man sofort die Firmenstruktur etablieren, die man als ideal erachtet. Zeit und Kosten sind Faktoren, die einem gerade in der Anfangsphase oft einen Strich durch die Rechnung machen.

Ich denke bei diesem Szenario konkret an einen Mandanten, der ein sehr talentierter Softwareentwickler war und mit einer Reihe von Freunden und ohne Fremdkapital eine Fintech-App programmiert hatte.
Eigentlich hätte man diese App nun in eine „ausgereifte“ Firmenstruktur einbinden und externe Investoren involvieren müssen. Dies wollte der Mandant aber genau vermeiden, da er damit kalkulierte, dass er den Wert des Unternehmens deutlich steigern könne, wenn er die App in Betrieb nehmen würde. So würde er dann Investoren überzeugen können, dass die App tatsächlich operativ ist und echte Kunden den Service nutzen.
Für diesen „Proof of Concept“ entschied sich der Mandant für eine C-Corporation und begann, die App im US-Appstore zu verkaufen, und dies mit akzeptablem Erfolg. Der Mandant wusste schon bei Gründung der Gesellschaft, dass diese nur ein Provisorium sein würde.
Sicherlich: Man kann argumentieren, dass es rausgeschmissenes Geld ist, denn schließlich plant man, die C-Corporation in ein paar Monaten oder Jahren wieder zu schließen. Aber wen interessiert dies schon, wenn man dadurch eine halbe Million mehr Investment einwerben kann?
Für den Mandanten übrigens war die Maßnahme ein voller Erfolg. Rund 18 Monate nach Gründung stiegen Investoren bei dem jungen Unternehmen ein und waren beeindruckt, wie weit es der Mandant und seine Partner mit relativ geringen Mitteln gebracht hatten.
Wie geplant wurde die C-Corporation geschlossen und die App in eine endgültige Rechtsform überführt.
Die C-Corporation als Impressumsgesellschaft
Die Impressumspflicht ist nur in den wenigsten Ländern gesetzlich verankert und ein typisch deutsches Phänomen. In den meisten europäischen Ländern gibt es keine Impressumspflicht, ebenso wenig in den USA.

Was kann man also tun, wenn man aus guten Gründen nicht selbst im Impressum erscheinen möchte? Vielleicht lebt man gar nicht in Deutschland oder einem anderen Land mit Impressumspflicht, hat aber eine deutsche Website, die sich an deutsche Kunden richtet und möchte daher auf das Impressum freiwillig nicht verzichten?
Oder man ist in einer Branche tätig, die dafür bekannt ist, dass Konkurrenten sich gegenseitig ärgern und sich mit Abmahnungen plagen. Was tun?
Für diese oder andere Anforderungen anonym zu bleiben (immer in Absprache mit deinem Anwalt, versteht sich), kann es Sinn machen, eine C-Corporation zu etablieren und diese im Impressum aufzuführen. Dein Name taucht dann nirgendwo auf, weder im Handelsregister noch im Impressum.
Freilich: Das hat vielleicht auch Nachteile. Kaufen Kunden überhaupt noch bei mir, wenn im Impressum eine US-Gesellschaft auftaucht? Diese Frage kannst nur du beantworten. Es ist absolut möglich, dass eine C-Corporation keine gute Lösung ist.
Eine europäische Gesellschaft würde dann auch nicht funktionieren. In Europa lassen sich bekanntlich kaum noch Unternehmen gründen, bei denen die Eigentümer wirkungsvoll verschleiert werden können. Die Details aller beteiligten Personen und Gesellschafter einer Kapital- oder Personengesellschaft werden im Handelsregister veröffentlicht.
Das Transparenzregister ist ebenfalls auf dem Vormarsch und in Ländern wie UK bereits gesetzlich verankert. Dort müssen sogar Treuhandverhältnisse im Handelsregister aufgedeckt werden, in aller Öffentlichkeit.
Hier bieten US-Gesellschaften im allgemeinen und die C-Corporation im speziellen viel mehr Schutz. Gesellschafter werden nicht im Handelsregister veröffentlicht und nur ein Mitglied der Geschäftsleitung muss dort aufgeführt werden (üblicherweise der von uns gestellte US-Geschäftsführer der C-Corporation, wenn diese von uns gegründet wird).
Die C-Corporation als Lösung, wenn man sehr schnell eine Gesellschaft (mit oder ohne Firmenkonto) braucht
Manchmal muss es ganz schnell gehen. Ein bestimmter Deal kommt nur zu Stande, wenn man innerhalb von drei Tagen einen Vertrag unterschreiben kann. Ansonsten kann man seine Felle davonschwimmen sehen. Und eine Woche später soll die erste Zahlung erfolgen.

Was tun? Wo bekommt man innerhalb von drei Tagen eine Kapitalgesellschaft her, die sofort eine Rechnung schreiben kann und in einer Woche Zahlungen annimmt?
Von europäischen Gesellschaften ist man gewöhnt, dass die Gründung in manchen Ländern zwar sehr schnell gehen kann (4 Stunden in UK). Aber dann fängt der Spaß ja erst an. In England geht eine Kontoeröffnung mindestens zwei Wochen. Dann braucht man noch eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer.
Die Lösung (du ahnst es) kann eine US-C-Corporation sein, die fast genauso schnell gegründet werden kann wie eine UK Limited. Dafür geht aber die Kontoeröffnung schnell und reibungslos: Deine Anwesenheit in den USA ist nicht erforderlich. Man verlässt die Bank mit der Kontonummer in der Hand und kann die ersten Zahlungen am gleichen Tag empfangen.
Und eine Mehrwertsteuer gibt es bekanntlich in den USA nicht. Du schreibst schlicht Nettorechnungen und brauchst dich um eine USt-ID-Nummer nicht zu kümmern.
Die C-Corporation als von einer Vertrauensperson gehaltene Auffanggesellschaft zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Insolvenzfall
Nur zur Klarstellung: Wir raten dir auf keinen Fall, bei drohender Insolvenz Vermögen ins Ausland zu verschieben und so deine Gläubiger zu schädigen. Damit machst du dich strafbar. Wir betreuen seit 2007 Mandanten beim EU-Insolvenzverfahren in England und Irland und möchten dir versichern, dass dies keine gute Idee ist.

Vielmehr bringen wir die C-Corporation als Auffanggesellschaft ins Spiel, über welche du ganz neue Umsätze oftmals temporär in Rechnung stellen und so deine Handlungsfähigkeit bewahren kannst.
Da du im Rahmen der Insolvenz dein Vermögen vollständig aufdecken musst, kannst du daher nicht Eigentümer oder Begünstigter der C-Corporation sein. Du benötigst eine Vertrauensperson (Bruder, Freund, Sohn, Onkel), die sich um die Gründung der C-Corporation kümmert und deren Gesellschafter ist. Du darfst auf keinen Fall eine Treuhandvereinbarung mit dieser Person haben. Die C-Corporation darf dir nicht gehören. Punkt.
Wenn die C-Corporation gegründet ist, können deine Kunden an das Unternehmen bezahlen und deine Vertrauensperson kann die Mittel der Gesellschaft verwalten.
Warum ist gerade die C-Corporation als Auffanggesellschaft interessant? Kann man nicht auch eine lokale Gesellschaft gründen (z.B. eine deutsche UG)? Ja, das ist absolut möglich. Und die C-Corporation ist in vielen Fällen auch nicht die naheliegende Lösung.
Wenn du aber z.B. keine Vertrauensperson in der Nähe hast oder diese nicht Geschäftsführer einer lokalen Gesellschaft sein kann, dann muss man eben auf eine alternative Lösung zurückgreifen.
Und hier kommt die C-Corporation ins Spiel. Die C-Corporation mit US-Geschäftskonto ist schnell gegründet und zeichnet sich durch hohe Vertraulichkeit aus (kein Informationsaustausch nach OECD CRS, Gesellschafter werden nicht veröffentlicht). Unter den richtigen Gegebenheiten kann die C-Corporation die ideale Sofortmaßnahme in einer sehr schwierigen Zeit sein.
Wie gesagt: Dies ist nicht immer möglich und ratsam. Du solltest das Vorgehen in jedem Fall mit deinem Anwalt besprechen. Aber wir haben eine Reihe von Mandanten, die mit einer C-Corporation eine sehr schwierige Zeit über die Gründung einer temporär ausgelegten C-Corporation überbrücken konnten und heil am anderen Ende wieder rausgekommen sind.
Die C-Corporation zum Vermögensschutz im Trennungs- und Scheidungsfall
Keinesfalls wollen wir hier suggerieren, dass du im Falle eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens Vermögen vor dem Gericht verbergen sollst, um damit zu verhindern, dass der Ex-Ehepartner ausbezahlt wird.

Du weißt selbst: Wie gegangen, so gehangen. Du hast dich auf diese Ehe eingelassen, also musst du nun auch, gemäß eurer Vereinbarung, Verantwortung übernehmen und mit dem Ex-Ehepartner dein Vermögen teilen. Akzeptanz ist ein wichtiger Schritt im Heilungsprozess, das verstehen wir alle.
Allerdings sprechen wir immer wieder mit Mandanten in Trennungs- und Scheidungssituationen, wo der Ex-Ehepartner so hasserfüllt und aggressiv ist, dass es ihm oder ihr nicht darum geht, den Vermögensanteil zu bekommen, der ihm oder ihr fairerweise zusteht. Nein, es gibt Ex-Ehepartner, die ihren Ex-Gatten zerstören wollen.
Bekommt die wütende Ex mit, dass du nach der Scheidung ein neues geschäftliches Vorhaben umsetzt, will diese dir dann das Leben schwermachen und per Anwalt und Gericht erwirken, dass du die Bücher offenlegst, da man glaubt, dass der Ex noch etwas zusteht.
In Situationen wie diesen kann es äußerst hilfreich sein, ein neues, im Ausland tätiges Unternehmen zu etablieren. Und hier sprechen wir natürlich von der US C-Corporation. Die C-Corporation überzeugt durch ein hohes Maß an Vertraulichkeit (dein Name taucht z.B. nicht im Handelsregister auf).
Wie gesagt: Auch in emotionalen Extremsituationen ist es wichtig, sich korrekt zu verhalten. Du kannst kein Vermögen in die C-Corporation verschieben, um es vor dem Ex-Ehepartner zu schützen. Aber du kannst neues Vermögen aufbauen und verhindern, dass du laufend Ärger mit Anwälten und dem Gericht hast.
Die C-Corporation als Lösung, wenn das Finanzamt die Konten sperrt oder einfriert
Gerade das deutsche Finanzamt ist dafür bekannt, dass es gerne die Muskeln spielen lässt und mal eben sämtliche deutschen Konten eines per se unbescholtenen Bürgers einfriert, der aufgrund nebulöser Verdachtsmomente einer möglichen Steuerstraftat verdächtigt wird.

Das Problem an dieser Situation ist nicht, dass einen das Finanzamt beschuldigt, Steuern nicht ordnungsgemäß erklärt zu haben und jetzt hohe Forderungen an einen stellt. Damit kann man als Unternehmer noch irgendwie umgehen und mit seinem Anwalt eine Lösung suchen. Man bleibt aber erst mal handlungsfähig, man kann sich vorbereiten und planen.
Werden aber die Konten eingefroren, verliert man in der Regel die Handlungsfähigkeit und es ist sehr einfach, in Panik zu geraten, denn auf einmal kann man die Miete nicht mehr bezahlen, keine Gehälter, die Leasingrate fürs Auto und sogar die Handyrechnung.
Auch hier ist die C-Corporation bestens geeignet, als temporäre Notmaßnahme dabei zu helfen, handlungsfähig zu bleiben. Denn die C-Corporation überzeugt mit ihrem hohen Maß an Vertraulichkeit (kein Informationsaustausch nach OECD CRS, Gesellschafter werden nicht veröffentlicht) und der kurzen Gründungsdauer.
Bestimmte Voraussetzungen musst du dafür erfüllen. So musst du Kunden haben, die die Rechnungsstellung einer US-C-Corporation akzeptieren. Oder du kannst an die Firma eines befreundeten oder familiär verbundenen Unternehmers eine Rechnung schreiben. Du musst also in der Lage sein, deine Umsätze in die C-Corporation umzuleiten.
Dies ist nicht immer möglich und ratsam. Du solltest das Vorgehen in jedem Fall mit deinem Anwalt besprechen. Aber wir haben eine Reihe von Mandanten, die mit einer C-Corporation eine sehr schwierige Zeit über die Gründung einer temporär ausgelegten C-Corporation überbrücken konnten und heil am anderen Ende wieder rausgekommen sind.
Mit der C-Corporation ein Konkurrenzverbot umgehen
Wer eine gut dotierte Position in einem Unternehmen verlässt oder sein Unternehmen verkauft, wird oftmals für einen Zeitraum von einigen Jahren mit einem Konkurrenzverbot belegt, das verhindern soll, dass man mit seinen persönlichen Kontakten und seinem geballten Fachwissen dem ehemaligen Arbeitgeber bzw. Käufer des Unternehmens Konkurrenz macht.

Nicht immer sind solche Konkurrenzverbote mit der Lebensrealität des „Frühpensionärs“ vereinbar. Nicht jeder, der einen stressigen Job verlässt oder sein Unternehmen verkauft, will den Rest seines Lebens damit verbringen, mit der Ehefrau auf dem Fahrrad durch die Toskana zu fahren oder die Golfplätze dieser Erde zu bespielen.
Oftmals bekommt man jede Menge Kooperations-Angebote, die man aber aufgrund des allzu strengen Konkurrenzverbots nicht verfolgen kann. In der Realität mag unser Frühpensionär der Überzeugung sein, dass das neue Vorhaben seinem ehemaligen Arbeitgeber oder Unternehmen gar keine Konkurrenz macht, aber die Rechtsabteilung sieht alles schwarz und weiß und hat für Nuancen keine Zeit. Antrag abgelehnt. Klappe zu, Affe tot.
Was tun?
Nun, du ahnst es, eine US C-Corporation kann Abhilfe schaffen. Dein Name taucht nirgendwo im Handelsregister auf. Keiner bringt dich mit dem Unternehmen in Verbindung.
US-Gesellschaften im allgemeinen und die C-Corporation im speziellen bieten ein hohes Maß an Vertraulichkeit. Viel mehr als europäische Gesellschaften. Gesellschafter werden nicht im Handelsregister veröffentlicht und nur ein Mitglied der Geschäftsleitung muss dort aufgeführt werden (üblicherweise der von uns gestellte US-Geschäftsführer der C-Corporation, wenn diese von uns gegründet wird).
Über die C-Corporation kannst du Verträge schließen, Rechnungen schreiben und in aller Ruhe warten, bis du von den Fesseln des Konkurrenzverbots befreit bist.
Gründung einer C-Corporation, um gegenüber Konkurrenten nicht in Erscheinung zu treten
Manchmal möchte man als Unternehmer vermeiden, dass einem die Konkurrenten auf die Finger schauen können. Vielleicht möchte man mit einer neuen Produktlinie experimentieren oder in einen neuen Markt vorstoßen. Vielleicht möchte man sich auch aus dem Kerngeschäft verabschieden und eine neue Existenz aufbauen.

In Europa lassen sich bekanntlich kaum noch Unternehmen gründen, bei denen die Eigentümer wirkungsvoll verschleiert werden können. Die Details aller beteiligten Personen und Gesellschafter einer Kapital- oder Personengesellschaft werden im Handelsregister veröffentlicht.
Das Transparenzregister ist ebenfalls auf dem Vormarsch und in Ländern wie UK bereits gesetzlich verankert. Dort müssen sogar Treuhandverhältnisse im Handelsregister aufgedeckt werden, in aller Öffentlichkeit.
Hier bieten US-Gesellschaften im allgemeinen und die C-Corporation im speziellen viel mehr Schutz. Gesellschafter werden nicht im Handelsregister veröffentlicht und nur ein Mitglied der Geschäftsleitung muss dort aufgeführt werden (üblicherweise der von uns gestellte US-Geschäftsführer der C-Corporation, wenn diese von uns gegründet wird).
So kann man also als Unternehmer in aller Ruhe und in aller Diskretion eine neue Gesellschaft etablieren, ohne dass man sich Sorgen machen müsste, dass die Konkurrenz im Handelsregister nachstöbern kann, um zu prüfen, wer denn nun hinter dem neuen Unternehmen steht.
Gründung einer C-Corporation, um gegenüber Kunden nicht in Erscheinung zu treten
Wir hatten einmal einen Mandanten aus UK, der einen erfolgreichen Großhandel für Sanitärbedarf und Installationsmaterial, unter anderem auch in den USA, betrieb. Kunden des Unternehmens waren rund 10.000 Installateure.

Der Mandant plante nun, Endverbraucher und Heimwerker in den USA direkt anzugehen und die Ware auch über Amazon und Ebay zu verkaufen, zum Teil zu günstigeren Preisen, als diese von den Installateuren ihren Kunden angeboten wurden.
Um das Bestandskundengeschäft mit den Installateuren nicht zu gefährden, war es wichtig, diese nicht zu verprellen und den Eindruck zu erwecken, dass man nun mit den eigenen Kunden in Konkurrenz treten will. Keinesfalls konnte das Direktgeschäft also unter der gleichen Flagge wie das Hauptgeschäft betrieben werden.
Der Mandant entschied sich also, eine US C-Corporation mit ganz anderem Firmennamen und an ganz anderer Firmenadresse zu gründen und das Endkundengeschäft über diese Gesellschaft zu steuern.
Aufgrund der hohen Vertraulichkeit einer C-Corporation kann sichergestellt werden, dass die handelnden Personen und Eigentümer der C-Corporation wirksam verschleiert werden können. Selbst wenn also jemand besonders neugierig ist und einen Blick ins Online-Handelsregister wirft, kann er dabei im Falle einer C-Corporation nicht erkennen, wer hinter dem Unternehmen steht.
Vertiefend findest du hier alles zur Besteuerung der US-Corporation, zur Gewinnentnahme aus der Corporation und zum Überblick im Bereich Firmengründung USA. Ob statt der Corporation eine LLC passt, klärt der Schnellcheck zur besten US-Rechtsform; die Einsatzbereiche der US-LLC haben wir gesondert beschrieben. Für die steuerfreie US-LLC ohne US-Betriebsstätte ist unsere Schwesterkanzlei Nullsteuer LLC zuständig; Fragen des Wegzugs aus Deutschland behandelt wohnsitzausland.com, internationale Strukturen jenseits der USA auslandsunternehmen.com.