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Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen aus deiner US LP

So bekommst du Geld aus deiner US-LP heraus

Wer ein erfolgreiches Unternehmen in den USA aufgebaut hat, muss Wege kennen, wie er die dort angesammelten Gewinne aus der Gesellschaft entnehmen bzw. ausschütten kann. Darauf gehen wir auf dieser Seite im Detail ein.

Anders als eine C-Corporation, muss eine Personengesellschaft am Ende des Geschäftsjahres steuerrechtlich ausschütten. Der Gewinn wird dann bei den Gesellschaftern versteuert. Dies trifft selbst dann zu, wenn der Gewinn auf dem Firmenkonto der Gesellschaft verbleibt.

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Ausschüttung von Gewinnen

Alle Gewinne, die am Jahresende in den Büchern der Gesellschaft stehen, werden an die Gesellschafter ausbezahlt bzw. als ausbezahlt verbucht. Die Gesellschaft hat 37% Quellensteuer an die IRS abzuführen.

Die Gesellschafter müssen ihren Gewinnanteil auf ihrer US-Einkommensteuererklärung melden und erhalten dann eine Erstattung der aufgrund der Quellensteuer zu viel bezahlten Steuern.

Welche Steuerpflichten es an deinem Wohnsitzstaat zu beachten gilt, hängt davon ab, wo du lebst. Üblicherweise ist bei Vorhandensein eines DBAs keine weitere Steuer an deinem Wohnsitzstaat zu bezahlen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die US-Gesellschaft gewerblich ist.

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Wege zur Gewinnminimierung

Um die steuerliche Belastung soweit wie möglich zu reduzieren, ist es möglich, den auszuschüttenden Gewinn der Gesellschaft mit verschiedenen Maßnahmen zu reduzieren. Diese stellen wir im folgenden Abschnitt kurz vor.

Anders als bei der Kapitalgesellschaft ist es bei der Personengesellschaft grundsätzlich nicht möglich, eine für dich persönlich steuerbare Gewinnausschüttung durch Investitionen z.B. in Immobilien zu vermeiden.

Welche der hier angesprochenen Lösungen in deiner konkreten Situation am besten funktioniert, muss daher vorab geklärt werden. Ggf. ist in deinem Fall die C-Corporation die bessere Rechtsform.

Auslandsgesellschaft stellt Rechnungen an US-Gesellschaft

Du gründest eine Auslandsgesellschaft in einem steuergünstigen US-Abkommensstaat (z.B. Malta oder Irland). Diese stellt Rechnungen an die US-Gesellschaft z.B. für:

  • Tätigkeiten der Zentralverwaltung (Buchhaltung, Logistik, Management, Marketing, Webseiten-Entwicklung etc.)
  • Tätigkeiten von Spezialisten (du hast einen Software-Entwickler, den du z.B. für $2000 am Tag an die US-Gesellschaft „ausleihst“)
  • Vermietung von Spezialmaschinen, Werkzeugen, Personal (ein Kameramann kann z.B. die Kameras, die seiner britischen Gesellschaft gehören, an die US-Gesellschaft vermieten).
  • Einkaufsgesellschaft (mit dem Ziel, einen Teil der Marge in der Auslandsgesellschaft zu erwirtschaften).
  • Lizenzgebühren (wenn du über lizenzierbares geistiges Eigentum verfügst)

Darlehen der Auslandsgesellschaft

Die Auslandsgesellschaft kann Darlehen an die US-Gesellschaft geben und die Zinsen können in der US-Gesellschaft als Kosten geltend gemacht werden. Mezzanine-Kapital wird z.B. momentan mit 10-15% verzinst. Hier ist also durchaus Spielraum vorhanden.

Betriebsausgaben & Investitionen

Die Absetzbarkeit von Reise- und Verpflegungskosten ist auch in den USA ein eher freudloses Thema. Bewirtungskosten können nur zu 50% als Ausgaben geltend gemacht werden. Hotelkosten sind voll absetzbar.

Andere Betriebsausgaben werden eher großzügig behandelt. Da du üblicherweise eine Visacard oder Mastercard hast, die mit dem US-Firmenkonto der Gesellschaft verbunden ist, kannst du diese verwenden, um Betriebsausgaben und -spesen direkt zu bezahlen.

Stand 2026 können Investitionsgüter sofort abgeschrieben, also als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Für nach dem 19. Januar 2025 angeschaffte Wirtschaftsgüter gilt eine 100-prozentige Sofortabschreibung (Bonus Depreciation), die der One Big Beautiful Bill Act 2025 dauerhaft festgeschrieben hat; die Grenze des Sofortabzugs nach IRC § 179 liegt für 2026 bei 2.560.000 $ (Rev. Proc. 2025-32). Eingeführt wurde sie mit der US-Steuerreform 2017.

Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter

Die US-Gesellschaft kann Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter geben. Dies ist in den USA nicht unüblich und in Ordnung, solange die Vereinbarung einem Drittvergleich standhält.

Zu beachten sind, wie bei solchen Konstellationen üblich, die korrekte Gestaltung vor allem in Hinblick auf veranschlagte Zinssätze, Laufzeit des Darlehens und die Vermeidung der verdeckten Gewinnausschüttung.

Weitere Informationen zum Thema Darlehen aus der eigenen Gesellschaft mit kommerziellem Vertrag in den USA erfährst du hier.

Betriebliche Altersvorsorge

Macht nur Sinn, wenn du in den USA lebst. Zu Gewinnen, die in der betrieblichen Altersvorsorge angelegt werden, solltest du wissen, dass sie bis zu einer gewissen Grenze nicht versteuert werden müssen.

Gehalt

Eine weitere, sehr beliebte Möglichkeit, Geld aus dem eigenen Unternehmen zu entnehmen, ohne auf die Dividenden hohe Steuern bezahlen zu müssen, ist es, ein Gehalt an den Geschäftsführer, also meist sich selbst, zu bezahlen.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieses Gehalt selbstverständlich auf gewöhnlichem Wege mit der Einkommensteuer versteuert werden muss. Es muss also auch in diesem Fall im Vorhinein gut überlegt werden, ob ein solcher Schritt, der natürlich auch einigen Aufwand mit sich bringt, wirklich lohnend ist.

Weitere Informationen zum Thema Gehalt anstatt Ausschüttung von Unternehmensgewinnen erfährst du hier.

Wie die laufende Besteuerung der LP funktioniert, zeigt die Seite zur Besteuerung der US-LP; einen Gesamtüberblick über die Rechtsform gibt unsere LP-Leistungsseite, und alle Gründungsthemen bündelt der Bereich Firmengründung USA. Für Strukturen mit Auslandsgesellschaften außerhalb der USA lohnt ein Blick auf Auslandsunternehmen.com.

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