USCIS will bei jeder Verlängerung wieder bei null anfangen, auch bei deinem L-1 und deinem E-2
Ein Entwurf vom 14. Oktober 2026 soll die Pflicht streichen, frühere Genehmigungen bei Verlängerungen zu respektieren. Betroffen sind L-1, E-2 im Inland, H-1B und O-1. Stellungnahmen bis 13. November.
Vor drei Jahren hat Frank die Tochter aufgebaut. Ein Mittelständler aus Ostwestfalen, Antriebstechnik, fünfhundert Mitarbeiter, und ein Gewerbepark nördlich von Austin, in dem anfangs nur ein Schreibtisch, ein Telefon und Frank standen. Heute arbeiten dort achtzehn Menschen, die Halle ist voll, die ersten texanischen Kunden haben zum dritten Mal nachbestellt.
Franks L-1A läuft im Frühjahr aus. Die Verlängerung ist Routine, dachte er. Dieselbe Firma, dieselbe Position, dieselbe Aufgabe, nur größer. Die Behörde hat das alles schon einmal geprüft und genehmigt.
Am 14. Oktober 2026 hat das Heimatschutzministerium einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, nach dem genau das künftig nicht mehr zählen soll.
Eine Vorschrift soll fallen
Der Entwurf trägt den Titel "Removing Deference to Prior USCIS Determinations of Eligibility". Er betrifft eine einzige Vorschrift, Paragraf 214.1, Absatz c, Nummer 5 in Titel 8 des Code of Federal Regulations.
Diese Vorschrift verpflichtet die Einwanderungsbehörde USCIS heute, bei einem Antrag auf Verlängerung eine frühere Genehmigung grundsätzlich zu respektieren, wenn dieselben Beteiligten und derselbe Sachverhalt vorliegen. Abweichen darf die Behörde nur, wenn die frühere Genehmigung auf einem wesentlichen Fehler beruhte, wenn sich wesentliche Umstände geändert haben oder wenn neue wesentliche Informationen vorliegen. In der Fachsprache heißt das Deference, auf Deutsch etwa: Vertrauen auf die eigene frühere Entscheidung.
Der Entwurf will diese Vorschrift ersatzlos streichen. Jeder Verlängerungsantrag soll künftig vollständig neu geprüft werden, als hätte es die erste Genehmigung nie gegeben.
Wen das betrifft
Die Vorschrift gilt für Anträge auf dem Formular I-129, dem Antrag für ausländische Arbeitskräfte. Der Entwurf erläutert ausdrücklich, dass damit auch die Kategorien gemeint sind, in denen nicht ein Arbeitgeber, sondern der Antragsteller selbst den Antrag stellt, etwa beim E-Visum und beim TN.
Für Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind das vor allem drei Gruppen. Entsandte Führungskräfte und Spezialisten mit L-1-Visum, deren Arbeitgeber in den USA die Verlängerung beantragt. Investoren und ihre Mitarbeiter mit E-2-Status, die ihren Aufenthalt nicht über ein Konsulat im Ausland, sondern bei USCIS im Inland verlängern lassen. Und Fachkräfte mit H-1B oder O-1.
Wer sein E-2-Visum regelmäßig bei einem amerikanischen Konsulat in Europa erneuert, ist von dieser Vorschrift nicht unmittelbar betroffen, denn sie bindet USCIS, nicht das Außenministerium. Aber viele Investoren wählen gerade den Weg über USCIS, um nicht für jede Verlängerung ausreisen zu müssen.
Wie die Regel entstanden ist
Das Prinzip, frühere Genehmigungen zu respektieren, ist in der Verwaltungspraxis von USCIS seit langem bekannt und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach eingeschränkt und wieder ausgeweitet. In der heutigen Form als Verordnung steht es erst seit einer Regel vom 18. Dezember 2024, der großen Modernisierung des H-1B-Verfahrens. Damals schrieb die Behörde selbst, die Antragsteller trügen weiterhin die Beweislast, und Vertrauen auf frühere Entscheidungen bedeute nicht, dass ein Antrag nicht geprüft werde.
Heute sagt das Ministerium, die Praxis habe anders ausgesehen. Die Regel habe die Last faktisch auf die Sachbearbeiter verschoben, die begründen mussten, warum sie von einer früheren Genehmigung abweichen. Sie habe dazu geführt, dass Beständigkeit und Effizienz wichtiger genommen worden seien als die vollständige Prüfung. Und sie habe das Risiko erhöht, dass fehlerhafte Genehmigungen immer wieder verlängert würden.
Alles noch einmal belegen
Für Frank bedeutet die Änderung, dass er seine Qualifikation für das L-1A noch einmal so belegen muss, als stünde er am Anfang. Dass er eine Führungskraft ist. Dass die amerikanische Gesellschaft mit der deutschen Mutter verbunden ist. Dass seine Tätigkeit überwiegend leitend ist und nicht operativ. Dass die Tochter tatsächlich Geschäfte macht.
Bei einer jungen Tochter ist das anspruchsvoll, und zwar gerade dann, wenn sie gewachsen ist. Vor drei Jahren war Frank der einzige Mitarbeiter, und die Behörde hat damals die Pläne für das Wachstum bewertet. Heute muss er zeigen, dass diese Pläne umgesetzt sind, dass unter ihm eine Organisation arbeitet, die ihn von der Tagesarbeit entlastet, und dass er Entscheidungen trifft, statt Maschinen zu verkaufen.
Das konnte die Behörde schon bisher verlangen, wenn sich die Umstände wesentlich geändert hatten. Neu ist, dass sie es künftig in jedem Fall verlangen kann, ohne begründen zu müssen, warum sie von der früheren Entscheidung abweicht.
Frank, durchgerechnet
Was kostet eine vollständige Neuprüfung? Nicht unbedingt mehr Behördengebühren, die bleiben gleich. Aber deutlich mehr Vorbereitung.
Frank braucht ein aktuelles Organigramm der Tochter mit allen achtzehn Stellen, Stellenbeschreibungen, Gehältern und Qualifikationen. Die Lohnabrechnungen und die Meldungen an die Sozialversicherung. Die Steuererklärungen der Gesellschaft für die vergangenen Jahre. Nachweise über Umsätze, Kundenverträge, den Mietvertrag für die Halle. Eine Darstellung seiner eigenen Tätigkeit, die zeigt, welcher Anteil auf Führung entfällt. Und Unterlagen über die Beziehung zur Muttergesellschaft.
Für ein gut geführtes Unternehmen liegt das alles irgendwo vor. Für die Akte muss es zusammengetragen, geordnet und erläutert werden. Rechnen wir mit drei bis vier Wochen Arbeit in der Personalabteilung und der Buchhaltung, verteilt über zwei Monate, plus das Honorar des Anwalts für einen umfangreicheren Antrag. Und rechnen wir mit dem Risiko einer Rückfrage, die das Verfahren um Monate verlängern kann.
Wer erst sechs Wochen vor Ablauf des Aufenthalts anfängt, hat dafür zu wenig Zeit.
Was sich für Investoren mit E-2 konkret ändert
Viele Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz leben mit einem E-2 in Amerika, das sie nicht im Konsulat, sondern bei USCIS verlängern lassen. Der Vorteil: Sie müssen nicht ausreisen, und eine Verlängerung des Aufenthalts wird in der Regel für bis zu zwei Jahre gewährt.
Bisher konnten sie darauf vertrauen, dass die Behörde ihre Investition, ihr Unternehmen und ihre Rolle als Leiter nicht grundsätzlich neu bewertet, wenn sich nichts Wesentliches geändert hat. Künftig müssen sie bei jeder Verlängerung alles noch einmal belegen: die Höhe und Herkunft der Investition, die tatsächliche Geschäftstätigkeit, die Zahl der Mitarbeiter, die Aussicht des Unternehmens, mehr als nur den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.
Wer ein kleines Unternehmen führt, dessen Umsatz in einem schwachen Jahr gesunken ist, hat damit ein neues Risiko. Unter der bisherigen Regel war das ein Detail. Unter der neuen kann es zur zentralen Frage werden. Eine saubere Buchhaltung und vollständige Steuererklärungen der Gesellschaft sind damit nicht mehr nur eine Pflicht gegenüber dem IRS, sondern ein Teil der Visumsakte.
Noch ist es ein Entwurf
Das gehört in die Mitte dieses Beitrags, nicht an sein Ende. Bis heute gilt die Vorschrift. Bis zum 13. November 2026 kann jeder über regulations.gov zu dem Entwurf Stellung nehmen. Danach muss das Ministerium die Stellungnahmen auswerten und, wenn es an seinem Plan festhält, eine Schlussregel veröffentlichen. Ein Datum gibt es dafür nicht.
Für die Planung gilt trotzdem dasselbe wie bei der Schonfrist, deren geplantes Ende wir im September in Wer seinen Job verliert, soll am selben Tag gehen beschrieben haben: Wer im kommenden Jahr eine Verlängerung vor sich hat, sollte so vorbereiten, als gäbe es kein Vertrauen auf frühere Entscheidungen mehr.
Ein Herbst, ein Muster
Wer die letzten Wochen verfolgt hat, sieht, wie die einzelnen Bausteine zusammenpassen. Die Schonfrist nach dem Ende einer Beschäftigung soll entfallen. Die H-1B-Beschränkung wurde um ein Jahr verlängert, wie wir in Ein Jahr länger berichtet haben, und eine neue Anordnung verlangt, bei jedem Antrag Entlassungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Und jetzt soll jede Verlängerung von vorn beginnen.
Das gemeinsame Prinzip ist klar: Die Behörde will jederzeit, in jedem Verfahren, alles neu prüfen können. Für Unternehmen und Menschen, deren Verhältnisse in Ordnung sind, ist das vor allem Aufwand. Für alle, deren Akte Lücken hat, ist es ein Risiko.
Es gibt aber auch eine andere Lesart, und sie ist für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum die nützlichere. Wer seine amerikanische Tochter von Anfang an so führt, dass jede Prüfung sie bestätigt, mit sauberer Buchhaltung, echten Stellen, klaren Strukturen und vollständigen Steuererklärungen, für den ist eine Neuprüfung keine Bedrohung. Sie ist eine Formalität mit mehr Papier.
Vier Aufgaben für Unternehmen mit Entsandten
Eine Fristenliste anlegen. Für jeden entsandten Mitarbeiter: Ablauf des genehmigten Aufenthalts, Ablauf des Visums, geplanter Verlängerungstermin. Und den Beginn der Vorbereitung mindestens sechs Monate vorher.
Die Akte laufend führen, nicht im Nachhinein. Organigramme, Stellenbeschreibungen und Tätigkeitsnachweise jedes Jahr aktualisieren, nicht erst, wenn der Antrag ansteht. Wie eine Entsendung grundsätzlich aufgebaut wird, beschreiben wir in Entsendung von Mitarbeitern in die USA.
Die Struktur der Tochter prüfen. Eine amerikanische Gesellschaft, die nur auf dem Papier existiert, war schon immer ein Risiko. Unter der neuen Regel wird sie bei jeder Verlängerung zum Problem. Wer sein Unternehmen ganz oder teilweise in die Vereinigten Staaten bringt, sollte das von Anfang an so tun, dass Struktur und Visa zusammenpassen. Mehr dazu unter GmbH in die USA verlegen.
Und einen zweiten Weg kennen. Für eine Führungskraft, die dauerhaft in Amerika bleiben will, kann neben der Verlängerung des L-1 der Weg zur Green Card für multinationale Führungskräfte in Frage kommen. Er verlangt eine eigene Prüfung, aber er beendet die Abfolge der Verlängerungen.
Frank im Gewerbepark
Frank hat den Entwurf an einem Abend in seinem Büro gelesen, die Halle unten war dunkel, nur die Notbeleuchtung brannte über den Regalen. Er hat danach eine Liste angefangen, auf der jetzt elf Punkte stehen. Der erste lautet: Organigramm neu zeichnen. Der letzte: mit der Familie über das nächste Jahr reden.
Er ist nicht beunruhigt. Die Tochter ist echt, die Stellen sind echt, die Kunden zahlen ihre Rechnungen. Aber er hat verstanden, dass ihn sein Erfolg der letzten drei Jahre nicht automatisch durch die nächste Prüfung trägt. Er muss ihn belegen.
Welche Unterlagen für deine Verlängerung oder für einen neuen Antrag nötig sind, in welcher Reihenfolge die Schritte laufen und welcher Weg langfristig zu dir passt, erarbeiten wir schriftlich im Visa-Fahrplan, gemeinsam mit unserem Immigration Attorney. Entscheiden wird am Ende immer die Behörde. Aber eine Akte, die vollständig ist, bevor jemand danach fragt, ist das Beste, was man ihr vorlegen kann. Alle Visakategorien im Überblick findest du in der Säule US-Visum und Greencard, alle unsere Leistungen unter Leistungen.
Draußen vor Franks Halle geht über den Feldern nördlich von Austin die Sonne unter, so wie jeden Abend, seit er hier angefangen hat. Die Behörde will alles neu sehen. Gut so, denkt Frank. Es gibt viel zu sehen.
Beratung & Umsetzung
Wenn du prüfen möchtest, was das für deine persönliche Situation bedeutet, vereinbare am besten ein Beratungsgespräch.