Das Geld fließt in eine Richtung. Die Meldepflichten fließen in zwei.
Schenken und Erben über den Atlantik: wann du als Amerikaner in Europa Form 3520 oder Form 709 brauchst und welcher Staat welche Steuer erhebt
Teil des Leitfadens US-Steuerpflicht im Ausland: Was dein US-Pass in Deutschland, Österreich und der Schweiz jedes Jahr von dir verlangt
Eltern in Hamburg überweisen der Tochter mit amerikanischem Pass das Geld für die erste Wohnung. Ein Amerikaner in Wien schenkt seinem Sohn einen Teil seines Depots. Eine Großmutter in Ohio hinterlässt der Enkelin in Zürich ihr Haus. In jedem dieser Fälle fragen zwei Staaten mit, und sie fragen Verschiedenes: Die USA besteuern Schenkungen beim Schenker und melden Geschenke aus dem Ausland beim Empfänger, Deutschland besteuert den Erwerb beim Beschenkten, Österreich will nur informiert werden, und in der Schweiz entscheidet der Kanton. Diese Seite ordnet die Fälle für US-Bürger und Greencard-Inhaber in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
1Drei Fragen vor jeder Schenkung über den Atlantik
Bevor du über Formulare nachdenkst, helfen drei Fragen. Wer schenkt, eine US-Person oder jemand ohne US-Steuerpflicht? Wer bekommt, du als US-Person oder ein Angehöriger ohne US-Pass? Und wo leben beide, in welchem Land und, bei der Schweiz, in welchem Kanton? Aus den Antworten ergibt sich, welche Steuer überhaupt in Betracht kommt und welche Meldung fällig wird.
Die US-Schenkungsteuer knüpft nach 26 U.S.C. § 2501 an den Schenker an. Sie trifft US-Bürger und in den USA ansässige Personen mit ihrem weltweiten Vermögen. Wer weder US-Bürger ist noch in den USA ansässig, zahlt sie nur auf bestimmte Vermögenswerte in den USA, nach § 2501(a)(2) nicht auf immaterielles Vermögen wie Wertpapiere. Der Beschenkte zahlt in den USA keine Schenkungsteuer, er hat aber Meldepflichten. Wie deine US-Steuerpflicht insgesamt aussieht, steht in der Übersicht zur US-Steuerpflicht für Amerikaner in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
2Du bekommst etwas: Form 3520 für Geschenke aus dem Ausland
Erhältst du als US-Person ein Geschenk oder ein Erbe von einer ausländischen Person, zahlst du darauf in den USA keine Einkommensteuer, solange es tatsächlich ein Geschenk ist. Der IRS will es aber wissen, sobald die Beträge eine Grenze überschreiten. Gemeldet wird in Teil IV der Form 3520.
Die Grenze hängt vom Geber ab. Bei Geschenken und Erbschaften von einem Nonresident Alien oder einem ausländischen Nachlass meldest du, wenn die Summe im Steuerjahr $100.000 übersteigt, wobei Geschenke von Personen, von denen du weißt oder wissen musst, dass sie mit dem Geber verbunden sind, zusammengerechnet werden. Schenken also Vater und Mutter je $60.000, ist die Grenze überschritten. Ab dann gibst du jedes einzelne Geschenk über $5.000 gesondert an. Bei angeblichen Geschenken von ausländischen Kapital- oder Personengesellschaften liegt die Grenze bei $20.573 für 2026, und der IRS kann solche Zahlungen umqualifizieren.
Form 3520 wird getrennt von der Steuererklärung eingereicht und an das IRS Service Center in Ogden geschickt. Fällig ist sie grundsätzlich am 15. Tag des vierten Monats nach Ende deines Steuerjahres. Lebst du als US-Bürger außerhalb der USA, verschiebt sich die Frist auf den 15. Tag des sechsten Monats. Hast du für deine Erklärung eine Fristverlängerung beantragt, gilt sie auch für Form 3520, aber höchstens bis zum 15. Oktober. Eine zusätzliche Verlängerung der Erklärung bis Dezember verlängert Form 3520 nicht. Damit die Form nicht als verspätet gilt, kreuzt du bei einer Verlängerung Feld 1k an.
Die Strafe für eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Meldung beträgt nach § 6039F(c) 5 Prozent des Geschenks für jeden Monat, höchstens 25 Prozent, es sei denn, du hattest einen berechtigten Grund. Außerdem kann der IRS dann selbst festlegen, wie das Geschenk einkommensteuerlich zu behandeln ist. Reichst du Form 3520 verspätet ein, kannst du eine Begründung beilegen, ein Reasonable Cause Statement. Nach den Hinweisen des IRS wird sie bei Form 3520 berücksichtigt, bevor eine Strafe festgesetzt wird, wenn du oben auf der ersten Seite vermerkst, dass sie beiliegt.
Zwei Dinge sind keine Geschenke im Sinne dieser Meldung: Zahlungen für Studiengebühren und medizinische Behandlungen, die direkt für dich geleistet werden. Und Ausschüttungen aus einem ausländischen Trust gehören nicht in Teil IV, sondern in Teil III derselben Form. Wie Trusts aus US-Sicht funktionieren, steht unter US-Trusts für nicht in den USA ansässige Mandanten.
| Geber | Meldepflicht ab | Einzelangabe |
|---|---|---|
| Nonresident Alien oder ausländischer Nachlass, einschließlich verbundener Personen | mehr als $100.000 im Steuerjahr | jedes Geschenk über $5.000 |
| Ausländische Kapital- oder Personengesellschaft | mehr als $20.116 (2025), $20.573 (2026) | jedes Geschenk mit Geber |
| Frist: 15. Tag des vierten Monats nach Ende des Steuerjahres; für US-Bürger mit Wohnsitz im Ausland der 15. Tag des sechsten Monats; mit Fristverlängerung der Erklärung höchstens bis zum 15. Oktober. Strafe bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung ohne berechtigten Grund: 5 % des Geschenks je Monat, höchstens 25 %. | ||
Quelle: IRS, Gifts from foreign person; 26 U.S.C. § 6039F(c); IRS Revenue Procedure 2025-32, Abschnitt 4.47.
3Du schenkst: US-Schenkungsteuer und Form 709
Bist du US-Bürger, gilt die US-Schenkungsteuer für dich weltweit, auch wenn du seit Jahrzehnten in Europa lebst und das Geschenk ein Konto in Frankfurt betrifft. Die meisten Geschenke lösen trotzdem keine Steuer aus, weil das Gesetz zwei Freibeträge kennt.
Der erste ist der jährliche Freibetrag. Für 2025 und 2026 bleiben die ersten $19.000, die du einer Person im Jahr schenkst, außer Ansatz, solange es kein Geschenk eines künftigen Interesses ist. Bleibst du darunter, reichst du keine Form 709 ein.
Der zweite ist der gemeinsame Freibetrag für Schenkungen und Nachlass, der Basic Exclusion Amount. Für 2026 beträgt er $15 Millionen und wird danach an die Inflation angepasst. Überschreitet ein Geschenk den Jahresfreibetrag, reichst du Form 709 ein und verbrauchst einen Teil dieses Freibetrags. Steuer fällt erst an, wenn er aufgebraucht ist, und dann mit bis zu 40 Prozent. Form 709 ist bis zum 15. April des Folgejahres fällig. Ehepartner reichen keine gemeinsame Schenkungsteuererklärung ein, jeder füllt seine eigene aus.
Ein Ehepartner ohne US-Pass ändert die Rechnung. Der unbegrenzte Abzug für Geschenke unter Ehegatten gilt nach § 2523(i) nicht, wenn dein Ehepartner nicht US-Bürger ist. Stattdessen gibt es einen erhöhten Jahresfreibetrag: $190.000 für 2025, $194.000 für 2026. Form 709 brauchst du für Geschenke an ihn erst darüber oder bei einem Geschenk eines künftigen Interesses. Und das Aufteilen eines Geschenks an Dritte auf beide Ehepartner, das Gift Splitting, ist ausgeschlossen, wenn einer von euch zum Zeitpunkt des Geschenks weder US-Bürger noch in den USA ansässig war.
| Posten | 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Jährlicher Freibetrag je Beschenktem | $19.000 | 2025 ebenfalls $19.000 |
| Jährlicher Freibetrag für Geschenke an einen Ehepartner ohne US-Staatsbürgerschaft | $194.000 | 2025: $190.000 |
| Basic Exclusion Amount für Schenkung und Nachlass zusammen | $15.000.000 | ab 2027 an die Inflation angepasst |
| Höchster Steuersatz | 40 % | auf die Bemessungsgrundlage über $1.000.000 |
| Form 709 fällig | 15. April des Folgejahres | getrennt für jeden Ehepartner |
Quelle: IRS, Instructions for Form 709 (2025); IRS Revenue Procedure 2025-32, Abschnitte 3.14 und 4.42; 26 U.S.C. § 2001(c).
Deine US-Steuerpflicht als Amerikaner in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
4Was dein Ehepartner, deine Eltern oder deine Kinder ohne US-Pass schenken
Schenkt jemand ohne US-Staatsbürgerschaft und ohne US-Wohnsitz, bleibt die US-Schenkungsteuer auf Vermögen in den USA beschränkt, und immaterielles Vermögen wie Aktien, Fondsanteile oder Forderungen ist nach § 2501(a)(2) ausgenommen. Für die typische Familie in Europa heißt das: Die deutschen Großeltern, die dem amerikanischen Enkel ein Depot übertragen, zahlen keine US-Schenkungsteuer. Der Enkel meldet das Geschenk auf Form 3520, wenn es über $100.000 liegt.
Anders kann es aussehen, wenn das Geschenk ein Grundstück oder bewegliches Vermögen in den USA ist. Eine Ferienwohnung in Florida, die eine Österreicherin ihrem Sohn schenkt, ist Vermögen in den USA, und dafür kann sie selbst schenkungsteuerpflichtig sein. Wie die USA Nichtamerikaner bei Nachlass und Schenkung behandeln, steht ausführlich unter Die US-Erbschaftsteuer für Nicht-US-Bürger.
Für die Steuer auf spätere Gewinne zählt noch etwas. Bei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte nach § 1015 grundsätzlich die Anschaffungskosten des Schenkers; nur für die Berechnung eines Verlusts gilt der niedrigere Marktwert. Bei einer Erbschaft gilt nach § 1014 der Marktwert am Todestag. Wer geschenktes Vermögen später verkauft, versteuert in den USA deshalb den gesamten Wertzuwachs seit dem Kauf durch den Schenker.
5Erben: die US-Nachlasssteuer für Amerikaner in Europa
Stirbt ein US-Bürger, erfasst die US-Nachlasssteuer sein weltweites Vermögen, unabhängig davon, wo er gelebt hat. Der Basic Exclusion Amount von $15 Millionen für 2026 gilt für Schenkungen zu Lebzeiten und den Nachlass zusammen; was zu Lebzeiten verbraucht wurde, fehlt im Erbfall.
Für Ehepaare mit einem Ehepartner ohne US-Pass gilt auch hier eine Sonderregel. Der Ehegattenabzug, der Vermögen an den überlebenden Ehepartner steuerfrei stellt, entfällt nach § 2056(d), wenn der überlebende Ehepartner nicht US-Bürger ist, außer das Vermögen geht in einen Qualified Domestic Trust über. Was das praktisch bedeutet, steht unter Stirbst du zuerst, zahlt deine Frau.
Erbst du als US-Person von jemandem ohne US-Steuerpflicht, etwa von deutschen Eltern, zahlt der Nachlass in den USA keine Nachlasssteuer auf das Vermögen in Europa. Für dich bleibt die Meldung auf Form 3520, wenn der Erwerb $100.000 übersteigt, und die Erbschaftsteuer deines Wohnsitzlandes.
| Erwerber | Freibetrag | Steuerklasse | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | 500.000 Euro | I | 7 % bis 30 % |
| Kinder, Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro | I | 7 % bis 30 % |
| Enkel | 200.000 Euro | I | 7 % bis 30 % |
| übrige Personen der Steuerklasse I | 100.000 Euro | I | 7 % bis 30 % |
| Personen der Steuerklasse II, etwa Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 Euro | II | 15 % bis 43 % |
| übrige Personen | 20.000 Euro | III | 30 % oder 50 % |
Quelle: §§ 15, 16, 19 ErbStG (gesetze-im-internet.de). Freibeträge bei unbeschränkter Steuerpflicht; Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet.
6Die deutsche, österreichische und Schweizer Seite
In Deutschland ist die Steuerpflicht nach § 2 ErbStG unbeschränkt, wenn der Erblasser, der Schenker oder der Erwerber Inländer ist. Inländer ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und außerdem ein deutscher Staatsangehöriger, der sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat. Für Doppelstaatler mit deutschem Pass, die Deutschland verlassen haben, endet die deutsche Steuerpflicht also nicht sofort mit dem Umzug. Wer sich mit dem Wegzug aus Deutschland ausführlich beschäftigt, findet die deutsche Seite bei wohnsitzausland.com.
Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab und stehen in der Tabelle oben. Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet. Jeder Erwerb ist nach § 30 ErbStG innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen, bei Schenkungen auch vom Schenker. Ausländische Erbschaftsteuer wird nach § 21 ErbStG angerechnet, soweit kein Abkommen gilt.
Österreich erhebt seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Geblieben ist die Schenkungsmeldung nach § 121a BAO. Befreit sind Schenkungen unter Angehörigen bis 50.000 Euro innerhalb eines Jahres und zwischen anderen Personen bis 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren, gerechnet je Geber und Empfänger, außerdem übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000 Euro. Die Meldung ist innerhalb von drei Monaten elektronisch zu erstatten, wenn Geber oder Empfänger in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer sie vorsätzlich unterlässt, riskiert eine Geldstrafe bis zu zehn Prozent des Werts. Grundstücke fallen nicht unter die Schenkungsmeldung, sondern unter das Grunderwerbsteuergesetz.
In der Schweiz erhebt der Bund keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Mit Ausnahme von Obwalden und Schwyz erheben alle Kantone eine Erbschaftssteuer, eine Schenkungssteuer alle außer Luzern, Obwalden und Schwyz. Zuständig ist der Wohnsitzkanton des Erblassers oder Schenkers, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen. Freibeträge und Befreiungen, etwa für Ehegatten und Nachkommen, regelt jeder Kanton selbst.
7Was das deutsch-amerikanische Abkommen regelt
Deutschland und die USA haben ein eigenes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Es gilt auf amerikanischer Seite für die Bundesnachlass- und Bundesschenkungsteuer, nicht für Steuern der Bundesstaaten, und auf deutscher Seite für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Für US-Bürger ist die wichtigste Regel Artikel 11. Die USA behalten das Recht, Nachlässe und Schenkungen ihrer Staatsbürger zu besteuern, und Deutschland behält das Recht, einen Erben oder Beschenkten mit Wohnsitz in Deutschland zu besteuern. Dafür rechnen beide an. Hatte ein US-Bürger zum Zeitpunkt seines Todes oder der Schenkung seinen Wohnsitz in Deutschland, rechnen die USA die deutsche Steuer auf ihre Steuer an, auch für Vermögen, das nicht wegen seiner Lage in den USA besteuert wird. Umgekehrt rechnet Deutschland die US-Steuer an, wenn ein Schenker oder Erblasser mit US-Wohnsitz an jemanden in Deutschland überträgt. Der Antrag auf Anrechnung ist innerhalb eines Jahres nach endgültiger Festsetzung und Zahlung der Steuer zu stellen, wenn Festsetzung und Zahlung innerhalb von zehn Jahren nach dem Tod oder der Schenkung erfolgen.
Mit Österreich haben die USA nach der Übersicht des IRS ebenfalls ein Abkommen für Nachlass und Schenkung, mit der Schweiz nur eines für den Nachlass. Für Schenkungen zwischen den USA und der Schweiz gibt es also kein Abkommen, das eine Anrechnung regelt.
Deine US-Steuerfrage, beantwortet von Leuten, die beide Seiten kennen.
8Geschenke von ehemaligen Amerikanern
Eine Sonderregel betrifft Familien, in denen jemand die US-Staatsbürgerschaft oder die Greencard aufgegeben hat. Gilt diese Person als Covered Expatriate, erhebt § 2801 eine Steuer beim US-Empfänger ihrer Geschenke und Erbschaften. Sie entspricht dem höchsten Satz der Nachlasssteuer und gilt für den Teil, der im Jahr den Freibetrag übersteigt, für 2026 $19.000. Der IRS verweist für die Einzelheiten auf die endgültigen Regulations vom Januar 2025. Wer als Covered Expatriate gilt, steht unter Exit Tax und Form 8854.
9Was du vor einer Schenkung klären solltest
- Status beider Seiten: Ist der Schenker US-Person, ist der Beschenkte US-Person, und wo leben beide?
- Art des Vermögens: Geld und Wertpapiere, ein Grundstück in Europa oder Vermögen in den USA?
- Summen im Jahr: Übersteigen die Geschenke einer Familie zusammen $100.000, oder schenkst du einer Person mehr als $19.000?
- Frühere Schenkungen: In Deutschland zählen zehn Jahre, in Österreich bei Angehörigen ein Jahr, in den USA der verbrauchte Teil des Lebensfreibetrags.
- Fristen: drei Monate für die Anzeige in Deutschland und die Meldung in Österreich, der 15. April für Form 709, der 15. Juni oder mit Verlängerung der 15. Oktober für Form 3520, wenn du im Ausland lebst.
- Meldungen der Konten: Ein geschenktes Konto oder Depot gehört ab dem Erwerb in deine FBAR-Meldung.
- Wer als US-Person ein Geschenk oder Erbe von einer Person ohne US-Steuerpflicht erhält, zahlt dafür in den USA keine Schenkungsteuer, meldet es aber auf Form 3520, wenn es im Jahr mehr als $100.000 sind.
- Schenkst du als US-Bürger selbst, gilt die US-Schenkungsteuer weltweit. Bis $19.000 je Beschenktem und Jahr bleibt das ohne Form 709, an einen Ehepartner ohne US-Pass 2026 bis $194.000.
- Darüber verbrauchst du mit Form 709 den gemeinsamen Freibetrag für Schenkung und Nachlass von $15 Millionen für 2026; Steuer fällt erst danach an.
- Deutschland besteuert Schenkungen und Erbschaften, wenn Schenker oder Beschenkter Inländer ist. Österreich erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer, verlangt aber eine Schenkungsmeldung. In der Schweiz entscheiden die Kantone.
- Das deutsch-amerikanische Abkommen rechnet die deutsche Steuer auf die US-Steuer an, wenn ein US-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland schenkt oder vererbt.
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