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Kanzlei Mount Bonnell

Ein Buchstabe, eine Zahl, und dahinter ein ganzes Leben. Wer die Klassen kennt, liest seinen Pass wie einen Vertrag.

US-Visa-Arten im Überblick: Arbeit, Investition, Geschäftsreise, und was die Buchstaben in deinem Pass bedeuten

Teil des Leitfadens Welches US-Visum passt zu dir? Neun Wege für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Vergleich

Amerika sortiert seine Besucher nach Buchstaben. B für den Besuch, E für Handel und Investition, H und L für Arbeit, O für Ausnahmekönner, EB für die Greencard über den Beruf. Hinter jedem Buchstaben steht eine Antwort auf die Frage, was du in den USA tun darfst. Hier ist die Übersicht für Unternehmer, Führungskräfte und Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

22 MIN
11. Dezember 2023
Auswandern in die USA ohne Greencard

1Visum, Status, Greencard: drei Wörter, drei Dinge

Wer über US-Visa spricht, wirft oft drei Dinge durcheinander. Das Visum ist die Marke im Pass, die dir ein Konsulat ausstellt. Es erlaubt dir, an der Grenze um Einreise zu bitten, mehr nicht. Ob du hineinkommst und wie lange du bleiben darfst, entscheidet der Grenzbeamte bei der Einreise. Das Ergebnis steht im I-94, dem elektronischen Einreisedatensatz, und das ist dein Status. Wer länger bleiben will, als dort steht, muss vorher eine Verlängerung beantragen.

Die Greencard schließlich ist kein Visum, sondern die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Wer sie aus dem Ausland anstrebt, bekommt am Ende des Verfahrens ein Einwanderungsvisum und mit der Einreise die Greencard. Wer schon in den USA ist, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen dort beantragen, ohne Visum, mit einem Antrag auf Adjustment of Status.

Das ist mehr als Haarspalterei. Die Gültigkeit der Marke im Pass und die Dauer, für die du zugelassen wirst, sind zwei verschiedene Daten. Beim E-2 etwa wirst du bei jeder Einreise für bis zu zwei Jahre zugelassen, beim B-1 für die Zeit, die dein Vorhaben braucht. Für die Planung zählt deshalb immer das I-94.

2Die Buchstaben im Pass: wie die Klassen funktionieren

Die USA teilen alle Visa in zwei große Gruppen. Nichteinwanderungsvisa gelten für einen befristeten Zweck: Besuch, Arbeit, Handel, Investition, Studium. Sie tragen Buchstaben, die der Paragraf im Einwanderungsgesetz vorgibt: B für Besucher, E für Händler und Investoren aus Abkommensstaaten, H für befristete Arbeitskräfte, L für Mitarbeiter innerhalb einer Unternehmensgruppe, O für Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten. Die Zahl dahinter unterscheidet die Untergruppen, etwa E-1 und E-2 oder L-1A und L-1B.

Einwanderungsvisa führen zur Greencard. Für Unternehmer zählen die arbeitsbezogenen Kategorien: EB-1 für außergewöhnliche Fähigkeiten, herausragende Professoren und Forscher sowie multinationale Manager, EB-2 für Akademiker und Menschen mit Exceptional Ability, EB-3 für Fachkräfte und weitere Arbeitnehmer, EB-5 für Investoren.

Ein zweiter Unterschied ist der Weg dorthin. Manche Visa beantragst du direkt am Konsulat, etwa B-1, E-1 und E-2. Andere verlangen zuerst eine Petition bei USCIS, meist durch einen Arbeitgeber, etwa L-1, H-1B und O-1. Das spiegelt sich in den Gebühren am Konsulat: $185 für Besuchervisa, $205 für die petitionsbasierten Visa H, L und O, $315 für E-Visa und $345 für ein arbeitsbezogenes Einwanderungsvisum.

US-Visa-Arten nach Zweck
ZweckKlasseArbeiten in den USAAntragGebühr am Konsulat
Besuch und Geschäftsreise ohne VisumESTA (Visa Waiver Program), bis 90 Tageneinonline vor der Reisekein Visum
Geschäftsreise mit VisumB-1, oft als B-1/B-2neinKonsulat$185
Entsendung im UnternehmenL-1A, L-1Bja, für die verbundene US-GesellschaftPetition bei USCIS, dann Konsulat$205
Fachkraft mit HochschulabschlussH-1Bja, für den ArbeitgeberRegistrierung, Petition bei USCIS, dann Konsulat$205
Außergewöhnliche FähigkeitenO-1Aja, für Arbeitgeber oder AgentPetition bei USCIS, dann Konsulat$205
Investition in das eigene UnternehmenE-2ja, im eigenen Unternehmendirekt am Konsulat$315
Handel mit den USAE-1ja, im Handelsunternehmendirekt am Konsulat$315
Greencard über den Beruf oder eine InvestitionEB-1, EB-2, EB-3, EB-5ja, ohne Bindung an einen Arbeitgeber nach ErhaltPetition bei USCIS, dann Konsulat oder Adjustment of Status$345 (Immigrant Visa)

Quelle: DHS, Visa Waiver Program; USCIS, B-1 Temporary Business Visitor, L-1A, H-1B Specialty Occupations, O-1, E-1, E-2, EB-1, EB-2, EB-5; 22 CFR 22.1, Schedule of Fees, Items 21 und 32. Abgerufen am 24. Oktober 2026.

3Ohne Visum: ESTA und das Visa Waiver Program

Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zum Visa Waiver Program. Ihre Staatsbürger reisen für Geschäft oder Urlaub bis zu 90 Tage ohne Visum in die USA ein, wenn sie vorher eine elektronische Reisegenehmigung über ESTA eingeholt haben und einen gültigen Pass ihres Landes besitzen.

ESTA ist bequem, hat aber zwei harte Grenzen. Erstens erlaubt es nur, was auch ein Besucher darf: verhandeln, beraten, Konferenzen besuchen, Urlaub machen. Arbeiten in den USA ist ausgeschlossen. Zweitens kannst du mit ESTA in den USA nicht in einen anderen Status wechseln. Wer mit ESTA einreist und dort ein Arbeitsvisum will, muss in der Regel ausreisen und das Visum im Ausland beantragen.

Für viele Geschäftsreisen reicht ESTA trotzdem völlig aus. Was genau erlaubt ist, erklärt ESTA und B-1 Visum.

4Geschäftsreise mit Visum: das B-1

Das B-1 ist das Besuchervisum für Geschäftsreisen, oft als kombiniertes B-1/B-2 ausgestellt, wenn jemand mal geschäftlich, mal privat reist. Bei der Einreise wirst du für die Zeit zugelassen, die dein Vorhaben braucht; USCIS nennt dafür in der Regel einen bis sechs Monate, höchstens ein Jahr. Verlängern kannst du um jeweils bis zu sechs Monate, mit der Form I-539.

Das B-1 trägt dieselben Tätigkeiten wie ESTA: Verträge verhandeln, Geschäftspartner beraten, an Konferenzen teilnehmen, Prozesse führen, selbstständig recherchieren, Bestellungen für Waren aufnehmen, die im Ausland hergestellt werden. Wer eine Investition sucht, auch für ein späteres E-2, oder ein EB-5-Projekt prüfen will, darf mit einem B-Visum kommen. Produktiv arbeiten oder das Unternehmen aktiv führen darf er nicht.

Für das B-1 musst du zeigen, dass deine Reise einen echten geschäftlichen Zweck hat, dass du nur für eine bestimmte Zeit bleibst, dass du die Reise bezahlen kannst und dass du einen Wohnsitz im Ausland hast, den du nicht aufgibst. Deine Familie bekommt kein abgeleitetes Visum, sondern beantragt jeweils ein eigenes B-2.

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5Arbeit: Visa mit einem Arbeitgeber dahinter

Wer in den USA arbeiten will, braucht ein Visum, das genau diese Arbeit erlaubt. Für Unternehmer und ihre Teams kommen drei Arten in Frage, alle mit einer Petition bei USCIS auf der Form I-129.

Das L-1 bringt Führungskräfte, Manager und Spezialisten, die mindestens ein Jahr im Unternehmen im Ausland gearbeitet haben, in die verbundene US-Gesellschaft, auch in ein neues Büro. Das H-1B ist für Fachkräfte mit Bachelor in einer Fachrichtung, es ist aber auf 65.000 neue Visa im Jahr plus 20.000 für US-Master begrenzt und läuft über eine Registrierung im März. Das O-1 ist für Menschen, die in ihrem Fach zur Spitze gehören, mit einem Arbeitgeber oder Agenten als Petitioner.

Alle drei binden dich an eine bestimmte Tätigkeit. Bei allen dreien darfst du die Greencard parallel anstreben. Wer die Unterschiede für sein Team braucht, findet sie in L-1 oder H-1B für Mitarbeiter?; die Qualifikations-Routen vergleicht EB-1A, NIW oder O-1?

6Investition und Handel: die E-Visa

Die E-Visa gibt es nur für Staatsangehörige von Ländern, die mit den USA ein Handels- und Schifffahrtsabkommen haben. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben beide Abkommen. Anders als L-1, H-1B und O-1 beantragst du sie aus dem Ausland ohne Petition bei USCIS direkt am Konsulat.

Das E-2 ist das Visum für Investoren, die eine substanzielle Investition in ein echtes, nicht marginales US-Unternehmen tätigen und es selbst leiten. Das E-1 ist das Visum für Händler, deren Unternehmen einen fortlaufenden Strom von Geschäften mit den USA hat, zu mehr als 50 Prozent mit dem Heimatland. Bei beiden wirst du für bis zu zwei Jahre zugelassen, Verlängerungen sind ohne Begrenzung der Anzahl möglich, und dein Ehepartner darf arbeiten. Mitarbeiter derselben Staatsangehörigkeit können mitkommen.

Welches der beiden zu deinem Unternehmen passt, zeigt E-1 oder E-2? Wer zwischen dem E-2 und einer Entsendung schwankt, liest L-1 oder E-2: welches Visum ist das richtige.

7Greencard: die Einwanderungsvisa über Beruf und Investition

Für alle arbeitsbezogenen Greencards zusammen stellt das Gesetz in der Regel 140.000 Visa im Jahr bereit, verteilt auf fünf Kategorien. Für Unternehmer zählen vor allem vier Wege.

  • EB-1C für Manager und Führungskräfte, die ein Jahr leitend im Unternehmen im Ausland gearbeitet haben und für die verbundene US-Gesellschaft weiter leitend tätig sind. Die Petition stellt der US-Arbeitgeber.
  • EB-1A für die Spitze eines Fachs, mit einer einmaligen großen Auszeichnung oder drei von zehn Kriterien. Den Antrag stellst du selbst.
  • EB-2 NIW für Akademiker oder Menschen mit Exceptional Ability, deren Vorhaben im nationalen Interesse liegt. Auch hier stellst du den Antrag selbst, ohne Jobangebot.
  • EB-5 für Investoren, mit $1.050.000 oder $800.000 in einem Targeted Employment Area oder Infrastrukturprojekt und zehn neuen Vollzeitstellen.

Ist die Nachfrage in einer Kategorie oder für ein Land größer als das Angebot, entsteht eine Warteschlange. Den Stand veröffentlicht das State Department jeden Monat im Visa Bulletin. Alle Wege zur Greencard im Überblick zeigt Green Card für Unternehmer.

8Den Status wechseln, ohne auszureisen

Wer mit einem gültigen Nichteinwanderungsvisum in den USA ist, kann seinen Zweck oft vor Ort ändern: mit einem Antrag auf Change of Status bei USCIS, bevor die erlaubte Aufenthaltsdauer endet. Für die Arbeitsvisa und die E-Visa wird die Form I-129 eingereicht, für andere Wechsel und Verlängerungen, etwa ins B-1, die Form I-539. Ein Investor, der mit einem gültigen B-1 in den USA ist, kann so zum Beispiel in den E-2-Status wechseln.

Zwei Regeln gelten dabei immer. Wer mit ESTA eingereist ist, kann seinen Status nicht wechseln. Und bis USCIS den Wechsel genehmigt, darfst du deine Tätigkeit nicht ändern: Wer als Besucher eingereist ist, arbeitet nicht, bevor die Genehmigung vorliegt. Wer seinen Status verletzt, riskiert, später nicht mehr in die USA zurückkehren zu dürfen.

9Wo und wie du beantragst

Das Visum beantragst du an der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in dem Land, in dem du lebst oder dessen Staatsangehörigkeit du hast. In Deutschland bearbeiten das Generalkonsulat Frankfurt, das Generalkonsulat München und die Botschaft in Berlin Visa; die Konsulate in Hamburg, Leipzig und Düsseldorf bieten keine Visadienste an. In Österreich ist die Botschaft in Wien zuständig, in der Schweiz die Botschaft in Bern, die Bürger und Einwohner der Schweiz und Liechtensteins bevorzugt bedient.

Für jedes Nichteinwanderungsvisum füllst du das Online-Formular DS-160 aus, für das E-1 und das E-2 zusätzlich das DS-156-E. Seit dem 2. September 2025 brauchen fast alle Antragsteller ein persönliches Interview mit einem Konsularbeamten, unabhängig vom Alter. Ausgenommen sind vor allem Diplomaten und Erwachsene, die ein volles B-1- oder B-2-Visum innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf erneuern. Die Antragsgebühr erstattet das Konsulat nicht, auch nicht bei einer Ablehnung.

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10Welche Art zu deinem Vorhaben passt

Die zweite Tabelle ordnet typische Vorhaben der passenden Visa-Art zu. Sie ersetzt keine Prüfung, zeigt aber, wo du anfangen solltest. Viele Unternehmer brauchen am Anfang gar kein Arbeitsvisum, sondern eine Geschäftsreise mit ESTA, um Standorte, Partner und Banken kennenzulernen. Erst wenn feststeht, was in den USA entstehen soll, lohnt sich die Frage nach dem richtigen Visum.

Dann zählt vor allem eine Frage: Hast du ein Unternehmen zu Hause, das dich entsenden kann? Wenn ja, ist das L-1 meist der schnellste Weg. Wenn nein, investierst du mit dem E-2 in dein eigenes US-Geschäft, oder du gehst den Weg über deine Qualifikation. Alle neun Wege nebeneinander, mit Dauer, Familie und Gebühren, zeigt Welches US-Visum passt zu dir?

Dein Vorhaben und die passende Visa-Art
Du willstVisa-ArtMehr dazu
Partner treffen, verhandeln, eine Messe besuchenESTA oder B-1ESTA und B-1 Visum
eine Investition in den USA suchenESTA oder B-1, ohne zu arbeitenESTA und B-1 Visum
die US-Tochter deines Unternehmens aufbauen oder leitenL-1AL-1 Visum
ein eigenes US-Unternehmen kaufen oder gründen und leitenE-2E-2 Investorenvisum
Mitarbeiter in die US-Gesellschaft schickenL-1, E-Mitarbeiter oder H-1BL-1 oder H-1B für Mitarbeiter
als Spitzenkraft deines Fachs arbeitenO-1, später EB-1AEB-1A, NIW oder O-1
dauerhaft bleibenEB-1C, EB-1A, EB-2 NIW oder EB-5Green Card für Unternehmer

Quelle: eigene Zuordnung nach den Voraussetzungen von USCIS und State Department (9 FAM 402.2-5), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Zusammengefasst
  • Die USA unterscheiden Nichteinwanderungsvisa für einen befristeten Zweck und Einwanderungsvisa, die zur Greencard führen.
  • Mit ESTA reisen Deutsche, Österreicher und Schweizer bis zu 90 Tage für Geschäft oder Urlaub ein, ohne Visum, aber ohne Arbeit und ohne Statuswechsel in den USA.
  • Arbeiten erlauben L-1, H-1B und O-1 über eine Petition bei USCIS, E-1 und E-2 über den Antrag direkt am Konsulat.
  • Die Greencard über den Beruf oder eine Investition kommt über die Kategorien EB-1 bis EB-5.
  • Wie lange du bleiben darfst, bestimmt das I-94 bei der Einreise, nicht die Gültigkeit des Visums im Pass.

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Sebastian Sauerborn
Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
8 Minuten Lesezeit · Stand: Oktober 2026

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