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Neun Türen nach Amerika. Viele Unternehmer klopfen zuerst an der falschen.

Welches US-Visum passt zu dir? Neun Wege für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Vergleich

Ein Visum, das „Unternehmervisum“ heißt, gibt es in Amerika nicht. Es gibt neun Wege, und jeder stellt dir eine andere Frage: Wer schickt dich? Was investierst du? Wie gut bist du in deinem Fach? Wer die Fragen in der richtigen Reihenfolge beantwortet, findet seinen Weg. Hier stehen alle neun nebeneinander, mit den Regeln, wie die Behörden sie nennen.

18 MIN
12. Februar 2026
Auswandern USA: Die 4 besten Wege für Unternehmer in die USA (Green Card Guide 2026)

1Vier Fragen, bevor du ein Formular anfasst

Viele Unternehmer fangen beim Visum an, das sie aus einem Video oder vom Nachbarn kennen. Besser ist die umgekehrte Reihenfolge: erst deine Lage, dann der Weg. Vier Fragen sortieren fast jeden Fall.

  • Wer schickt dich? Arbeitest du seit mindestens einem Jahr als Führungskraft oder Spezialist in einem Unternehmen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, das in den USA eine Niederlassung hat oder gründet, steht dir das L-1 offen.
  • Was investierst du? Steckst du eigenes Kapital in ein US-Unternehmen, das du selbst leitest, ist das E-2 dein Weg. Soll daraus direkt eine Greencard werden, prüfst du das EB-5.
  • Womit handelst du? Läuft zwischen deinem Unternehmen und den USA schon heute ein ständiger Strom von Geschäften, kommt das E-1 in Frage.
  • Wie gut bist du? Gehörst du in deinem Fach nachweisbar zur Spitze, oder dient dein Vorhaben dem nationalen Interesse der USA, führen O-1, EB-1A und EB-2 NIW ohne Investition und ohne fremdes Unternehmen in die USA.

Dazu kommt eine fünfte Frage, die viele zu spät stellen: Willst du bleiben? Ein befristetes Visum und eine Greencard sind zwei verschiedene Dinge, und die Wege lassen sich kombinieren. Wer mit einem Visum einreist und später die Greencard will, sollte die Reihenfolge von Anfang an planen.

Wer erst einmal nur sehen, verhandeln und Partner treffen will, braucht oft gar kein Arbeitsvisum. Dafür gibt es ESTA und das B-1, mit klaren Grenzen.

Deine Lage und der Weg, den du zuerst prüfst
Deine LageZuerst prüfenAuch denkbar
Du arbeitest seit mindestens einem Jahr als Führungskraft oder Spezialist in einem Unternehmen im Ausland, das eine US-Niederlassung hat oder gründetL-1später EB-1C als Greencard
Du investierst eigenes Kapital in ein US-Unternehmen und leitest es selbstE-2EB-5, wenn die Greencard das Ziel ist
Dein Unternehmen handelt schon heute laufend und in großem Umfang mit den USAE-1E-2 oder L-1
Du gehörst in deinem Fach nachweisbar zur SpitzeO-1 oder EB-1AEB-2 NIW
Du hast einen Master oder eine besondere Qualifikation und ein Vorhaben von nationaler BedeutungEB-2 NIWO-1
Du willst verhandeln, Partner treffen, Standorte ansehen, aber noch nicht arbeitenESTA oder B-1danach einer der Wege oben

Quelle: eigene Einordnung nach den Voraussetzungen von USCIS (L-1A, E-1, E-2, EB-1, EB-2, EB-5, O-1, B-1) und State Department (9 FAM 402.2, 402.9), abgerufen am 24. Oktober 2026.

2Alle Wege auf einen Blick: Visum oder Greencard

Die große Tabelle legt alle neun Wege nebeneinander. Lies sie in zwei Hälften. Oben stehen die befristeten Visa: L-1, E-2, E-1, O-1 und die Geschäftsreise mit B-1 oder ESTA. Unten stehen die vier Greencards, mit denen du dauerhaft in den USA leben und arbeiten darfst: EB-1C, EB-1A, EB-2 NIW und EB-5.

Der wichtigste Unterschied zwischen den befristeten Visa ist die Frage der Absicht. Beim L-1 erlaubt die Verordnung ausdrücklich, als L-1 befristet in die USA zu kommen und zugleich rechtmäßig die Greencard anzustreben. Ähnlich ist es beim O-1: Eine gestellte Greencard-Petition ist kein Grund, das O-1 abzulehnen. Fachleute nennen das Dual Intent.

Bei den E-Visa ist es anders. Wer mit E-1 oder E-2 in den USA lebt, muss die Absicht behalten, das Land zu verlassen, wenn der Status endet. Die Verordnung sagt aber auch: Ein Antrag auf das E-Visum darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil für dich eine Greencard-Petition gestellt oder genehmigt wurde. Der Weg vom E-2 zur Greencard ist also möglich, verlangt aber mehr Planung als beim L-1.

Ein zweiter Unterschied ist der Ort des Antrags. Für L-1 und O-1 stellt ein Arbeitgeber zuerst eine Petition bei USCIS; erst danach gehst du mit der Genehmigung zum Konsulat. Für E-1 und E-2 beantragst du das Visum aus dem Ausland direkt am Konsulat; eine Petition bei USCIS gibt es nur, wenn du schon in den USA bist und den Status wechselst. Die Greencards beginnen mit einer Petition bei USCIS, die EB-1A und der NIW sogar ohne Arbeitgeber.

Neun Wege in die USA für Unternehmer, Führungskräfte und Investoren
WegArtFür wenKernvoraussetzungDauerEhepartner darf arbeitenGreencard parallel anstreben
L-1 (L-1A, L-1B)befristetes Visum, Petition bei USCISFührungskräfte, Manager (L-1A) und Spezialisten (L-1B) eines Unternehmens im Auslandein ununterbrochenes Jahr Beschäftigung im verbundenen Unternehmen im Ausland in den drei Jahren vor der Einreisebis zu 3 Jahre, neues Büro bis zu 1 Jahr; Verlängerung je bis zu 2 Jahre; höchstens 7 Jahre (L-1A) oder 5 Jahre (L-1B)ja, mit dem Status L-2Sja, Dual Intent
E-2befristetes Visum, Antrag am KonsulatInvestoren aus Abkommensstaatensubstanzielle Investition in ein echtes, nicht marginales Unternehmen; mindestens 50 Prozent oder operative Kontrollebis zu 2 Jahre; Verlängerung je bis zu 2 Jahre, ohne Begrenzung der Anzahlja, mit dem Status E-2SAusreiseabsicht verlangt; eine gestellte Greencard-Petition allein ist kein Ablehnungsgrund
E-1befristetes Visum, Antrag am KonsulatHändler aus Abkommensstaatenlaufender, substanzieller Handel; über 50 Prozent des internationalen Handels zwischen den USA und dem Heimatlandwie E-2ja, mit dem Status E-1Swie E-2
O-1Abefristetes Visum, Petition bei USCISAusnahmekönner in Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und Sportgroße internationale Auszeichnung oder 3 von 8 Kriterien; Petition durch Arbeitgeber oder Agentbis zu 3 Jahre; Verlängerung je bis zu 1 Jahrnein (O-3)ja, eine Petition ist kein Ablehnungsgrund
B-1 und ESTAGeschäftsreiseVerhandlungen, Beratungen, Konferenzen, Standortsuchekeine produktive Arbeit in den USAESTA bis zu 90 Tage; B-1 bis zu 1 Jahr je Einreise, Verlängerung je bis zu 6 Monateeigenes Besuchervisum B-2nein
EB-1CGreencardManager und Führungskräfte in Unternehmensgruppenein Jahr leitend im Unternehmen im Ausland in den drei Jahren vor der Petition; US-Arbeitgeber seit mindestens einem Jahr im Geschäftunbefristetjaist die Greencard
EB-1AGreencarddie Spitze eines Fachseinmalige große Auszeichnung oder 3 von 10 Kriterien und dauerhafte Anerkennung; Selbstantragunbefristetjaist die Greencard
EB-2 NIWGreencardAkademiker mit Master oder gleichwertiger Erfahrung, oder Menschen mit Exceptional AbilityVorhaben von erheblichem Wert und nationaler Bedeutung; Verzicht auf Jobangebot; Selbstantragunbefristetjaist die Greencard
EB-5Greencard, zunächst unter BedingungenInvestoren$1.050.000, oder $800.000 in einem Targeted Employment Area oder Infrastrukturprojekt; zehn Vollzeitstellenunbefristet nach Aufhebung der Bedingungenjaist die Greencard

Quelle: USCIS, L-1A und L-1B Intracompany Transferee (Stand 31. August 2026), E-1 Treaty Traders, E-2 Treaty Investors (Stand 20. August 2026), O-1, B-1 Temporary Business Visitor, EB-1, EB-2, About the EB-5 Visa Classification; 8 CFR 214.2(b), (e), (l), (o); 8 U.S.C. 1153(b)(5)(C); DHS, Visa Waiver Program. Abgerufen am 24. Oktober 2026.

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3L-1: die Entsendung aus deinem eigenen Unternehmen

Das L-1 bringt Mitarbeiter aus einem Unternehmen im Ausland in eine verbundene Gesellschaft in den USA: Mutter, Tochter, Zweigniederlassung oder Schwestergesellschaft. Beide Seiten müssen während deines Aufenthalts tatsächlich Geschäfte machen, regelmäßig und fortlaufend. Ein Briefkasten reicht nicht. Internationalen Handel verlangt das L-1 nicht.

Du selbst musst in den drei Jahren vor der Einreise ein ununterbrochenes Jahr für das Unternehmen im Ausland gearbeitet haben. Als Führungskraft oder Manager kommst du mit dem L-1A, als Mitarbeiter mit Spezialwissen über Produkte, Verfahren oder Abläufe des Unternehmens mit dem L-1B. Spezialwissen heißt dabei Wissen über genau dieses Unternehmen, nicht allgemeine Berufserfahrung.

Gibt es in den USA noch kein Büro, kann das Unternehmen im Ausland dich schicken, um es aufzubauen. Dann müssen Geschäftsräume gesichert sein, und das US-Büro muss innerhalb eines Jahres eine echte Führungsposition tragen können. Die erste Genehmigung gilt bei einem neuen Büro höchstens ein Jahr, sonst bis zu drei Jahre. Verlängert wird um jeweils bis zu zwei Jahre, bis höchstens sieben Jahre mit L-1A und fünf Jahre mit L-1B.

Dein Ehepartner kommt mit dem L-2 und ist mit diesem Status arbeitsberechtigt. Für Manager und Führungskräfte führt der Weg zur Greencard meist über die EB-1C, sobald die US-Gesellschaft ein Jahr im Geschäft ist.

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4E-2: die Investition in dein eigenes Geschäft

Das E-2 ist das Visum für Investoren aus Ländern, mit denen die USA ein Handels- und Schifffahrtsabkommen haben. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören dazu: das deutsche Abkommen gilt seit dem 14. Juli 1956, das österreichische seit dem 27. Mai 1931, das schweizerische seit dem 8. November 1855.

Du musst in ein echtes, tätiges US-Unternehmen investiert haben oder gerade investieren, und das Geld muss im geschäftlichen Sinn im Risiko stehen. Die Investition muss im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Unternehmens substanziell sein; je günstiger das Unternehmen, desto höher muss der Anteil sein. Das Unternehmen darf nicht marginal sein: Es muss jetzt oder innerhalb von fünf Jahren mehr abwerfen als einen bescheidenen Lebensunterhalt für dich und deine Familie. Du hältst mindestens 50 Prozent oder übst die operative Kontrolle aus, und du kommst, um das Unternehmen zu entwickeln und zu leiten. Woher das Geld stammt, musst du belegen können.

Aus dem Ausland beantragst du das E-2 direkt am Konsulat. Die erste Aufenthaltsdauer beträgt bis zu zwei Jahre, Verlängerungen um je bis zu zwei Jahre sind ohne Begrenzung der Anzahl möglich, solange das Unternehmen läuft. Dein Ehepartner darf mit dem E-2-Status arbeiten.

Wie sich E-2 und L-1 im Einzelnen unterscheiden, steht in L-1 vs. E-2: die Hauptunterschiede und in L-1 oder E-2: welches Visum ist das richtige. Den Vergleich mit der Investoren-Greencard findest du unter E-2-Visum oder EB-5-Greencard.

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5E-1: wenn dein Handel mit Amerika schon läuft

Das E-1 ist der ältere Bruder des E-2, und es verlangt keine Investition. Es verlangt Handel: einen bestehenden, nachvollziehbaren Austausch von Waren, Dienstleistungen oder Technologie gegen Entgelt zwischen den USA und deinem Heimatland. Zum Handel zählen neben Waren auch Dienstleistungen, Bankgeschäfte, Versicherungen, Transport, Tourismus und der Transfer von Technologie.

Der Handel muss substanziell sein: ein fortlaufender Strom vieler Geschäfte über die Zeit. Einen Mindestwert je Geschäft gibt es nicht, aber ein einzelnes großes Geschäft reicht nie. Und er muss überwiegend zwischen den USA und deinem Heimatland laufen: mehr als 50 Prozent deines internationalen Handels. Dauer, Verlängerung und Familie folgen denselben Regeln wie beim E-2.

Ob dein Unternehmen eher zum E-1 oder zum E-2 passt, entscheidet sich an wenigen Punkten. Der Vergleich im Detail: E-1 oder E-2?

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6EB-5: die Greencard durch Investition

Das EB-5 ist kein Visum auf Zeit, sondern eine Greencard. Das Gesetz nennt die Beträge: $1.050.000, oder $800.000 für eine Investition in einem Targeted Employment Area oder in ein Infrastrukturprojekt. Vom 1. Januar 2027 an passen sich beide Beträge automatisch an die Inflation an, danach alle fünf Jahre; der geförderte Betrag beträgt dann 75 Prozent des Standardbetrags.

Das Kapital fließt in ein neues Unternehmen, das mindestens zehn Vollzeitstellen für berechtigte US-Arbeitnehmer schafft. Investierst du über ein Regional Center, dürfen bis zu 90 Prozent dieser Stellen indirekt entstehen. Das Gesetz stellt die Visa für dieses Regional-Center-Programm bis zum 30. September 2027 bereit.

Am Ende steht eine Greencard, zunächst unter Bedingungen, die du später mit der Form I-829 aufheben lässt. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 kommen mit. Für Petitionen ab dem 30. November 2026 gilt eine neue Gebührenordnung; die Beträge stehen in der Tabelle weiter unten.

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7EB-1C: die Greencard für Manager in der Unternehmensgruppe

Die EB-1C ist die natürliche Fortsetzung des L-1A. Sie ist für Manager und Führungskräfte gedacht, die in den drei Jahren vor der Petition mindestens ein Jahr leitend für ein verbundenes Unternehmen im Ausland gearbeitet haben und in den USA wieder leitend tätig werden. Wer schon mit L-1 in den USA arbeitet, zählt die drei Jahre vor seiner letzten Einreise.

Die Petition stellt der US-Arbeitgeber mit der Form I-140. Er muss seit mindestens einem Jahr in den USA Geschäfte machen und zeigen, dass er dein Gehalt zahlen kann. Eine Arbeitsmarktprüfung (Labor Certification) braucht die EB-1C nicht. Ein neues Büro wie beim L-1 kennt die EB-1C nicht: Der Weg über ein neues Büro steht nur dem L-1 offen. Auch wer kein eigenes Team führt, kann als Function Manager in Frage kommen, wenn er eine wesentliche Funktion des Unternehmens leitet.

Wie der Wechsel praktisch läuft, steht in Vom L-1A zur EB-1C Green Card.

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8EB-1A: die Greencard für die Spitze deines Fachs

Die EB-1A verlangt außergewöhnliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport, belegt durch dauerhafte nationale oder internationale Anerkennung. Du weist entweder eine einmalige große Auszeichnung nach oder mindestens drei von zehn Kriterien: Preise, Mitgliedschaften mit strengen Aufnahmeregeln, Berichte über dich, Gutachtertätigkeit, Beiträge von großer Bedeutung, Fachartikel, Ausstellungen, eine führende Rolle in angesehenen Organisationen, ein hohes Gehalt oder kommerzielle Erfolge in den darstellenden Künsten.

USCIS prüft in zwei Schritten. Erst zählt der Prüfer die erfüllten Kriterien. Dann wägt er alle Nachweise zusammen ab und fragt, ob du zu dem kleinen Kreis gehörst, der an der Spitze des Fachs steht. Drei erfüllte Kriterien allein reichen also nicht; den Ausschlag gibt die Gesamtwürdigung.

Der große Vorteil: Du brauchst kein Jobangebot und keinen Arbeitgeber. Du stellst die Form I-140 selbst und musst nur zeigen, dass du in deinem Fach weiterarbeiten wirst.

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9EB-2 NIW: die Greencard im nationalen Interesse

Der National Interest Waiver gehört zur zweiten Präferenzkategorie. Sie setzt einen Abschluss über dem Bachelor voraus oder einen Bachelor mit mindestens fünf Jahren fortschreitender Berufserfahrung im Fach. Alternativ zählt Exceptional Ability: eine Expertise deutlich über dem Üblichen in Wissenschaft, Kunst oder Wirtschaft, belegt durch mindestens drei Nachweise wie Abschlüsse, zehn Jahre Berufserfahrung, Lizenzen, Gehalt, Mitgliedschaften oder Anerkennung.

Normalerweise braucht die EB-2 ein Jobangebot und eine Arbeitsmarktprüfung. Beim NIW verzichten die USA darauf, wenn drei Faktoren erfüllt sind: Dein Vorhaben hat erheblichen Wert und nationale Bedeutung, du bist gut aufgestellt, es voranzubringen, und es ist für die USA insgesamt vorteilhaft, auf Jobangebot und Arbeitsmarktprüfung zu verzichten. Dann stellst du die Petition selbst.

Für Unternehmer heißt das: Das Vorhaben muss über das eigene Unternehmen hinaus wirken. USCIS nennt selbst ein Beispiel. Wer nur eine Beratungsfirma für eine wichtige Branche eröffnet, zeigt damit noch keine nationale Bedeutung. Welche der drei Qualifikations-Routen zu dir passt, vergleicht EB-1A, NIW oder O-1?

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10O-1: das Visum für außergewöhnliche Fähigkeiten

Das O-1A ist die befristete Schwester der EB-1A, für Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und Sport. Auch hier zählt dauerhafte Anerkennung: eine große internationale Auszeichnung oder mindestens drei von acht Kriterien, etwa Preise, Berichte über dich, Gutachtertätigkeit, Beiträge von großer Bedeutung, eine tragende Rolle in angesehenen Organisationen oder ein hohes Gehalt.

Einen Selbstantrag kennt das O-1 nicht. Die Petition stellt ein US-Arbeitgeber oder ein US-Agent, und dazu gehört ein schriftliches Gutachten einer Fachorganisation oder eines Experten aus deinem Gebiet. Eine eigene, rechtlich getrennte US-Gesellschaft kann die Petition für dich stellen. Die Genehmigung gilt bis zu drei Jahre, verlängert wird um jeweils bis zu ein Jahr.

Zwei Punkte unterscheiden das O-1 vom L-1 und E-2: Dein Ehepartner darf mit dem O-3 nicht arbeiten, nur studieren. Und eine Greencard-Petition ist kein Grund, das O-1 abzulehnen. Das O-1 eignet sich deshalb als Brücke zur EB-1A; mehr dazu in O-1 Visum oder EB-1 Green Card?

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11B-1 und ESTA: Geschäftsreise, kein Arbeitsvisum

Deutsche, Österreicher und Schweizer gehören zum Visa Waiver Program. Mit einer ESTA-Genehmigung reist du für Geschäft oder Urlaub bis zu 90 Tage ohne Visum ein. Das B-1 ist das Besuchervisum für Geschäftsreisen; bei der Einreise wirst du für die Zeit zugelassen, die dein Vorhaben braucht, höchstens ein Jahr, und kannst um jeweils bis zu sechs Monate verlängern.

Beide tragen dieselben Tätigkeiten: Verträge verhandeln, Geschäftspartner beraten, Konferenzen und Messen besuchen, Prozesse führen, selbstständig recherchieren, Bestellungen für Waren aufnehmen, die im Ausland hergestellt werden. Wer eine Investition sucht, auch für ein späteres E-2, darf mit einem B-Visum kommen. Produktiv arbeiten oder das Unternehmen aktiv führen darfst du so nicht.

Dein Ehepartner bekommt kein Visum über dich, sondern beantragt ein eigenes Besuchervisum B-2.

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12Mitarbeiter in die USA schicken: L-1, E-Mitarbeiter oder H-1B

Viele Unternehmer gehen nicht allein. Für dein Team gibt es drei Wege, und sie unterscheiden sich stark.

Das L-1 trägt jeden Mitarbeiter, der ein Jahr in deinem Unternehmen im Ausland gearbeitet hat und als Führungskraft oder Spezialist in die US-Gesellschaft wechselt. Hat dein US-Unternehmen ein E-1 oder E-2, kommen E-Mitarbeiter in Frage: Sie brauchen dieselbe Staatsangehörigkeit wie das Unternehmen, das zu mindestens 50 Prozent Staatsangehörigen des Abkommensstaats gehören muss, und sie arbeiten leitend oder mit besonderen Qualifikationen, die für den Betrieb unverzichtbar sind. Fremdsprachen und Kenntnis der Kultur allein reichen dafür nicht.

Das H-1B ist das Visum für Fachkräfte mit Hochschulabschluss, aber es ist gedeckelt: 65.000 neue Visa im Jahr, plus 20.000 für Absolventen mit einem US-Master. Wer zum Zug kommt, entscheidet eine Registrierung im März mit gewichteter Auswahl nach Lohnstufe. Warum das für eine Entsendung selten passt, erklärt L-1 oder H-1B für Mitarbeiter? Die arbeits- und sozialrechtliche Seite steht in Entsendung von Mitarbeitern in die USA.

13Familie: Was Ehepartner und Kinder dürfen

Bei jedem Weg kommen dein Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 mit. Was sie in den USA dürfen, hängt am Weg.

Mit dem L-1 bekommen sie das L-2, mit dem E-1 oder E-2 einen abgeleiteten E-Status. In beiden Fällen ist der Ehepartner mit seinem Status arbeitsberechtigt; den Nachweis liefert das I-94 mit dem Kürzel L-2S, E-1S oder E-2S. Eine eigene Arbeitserlaubnis muss er nicht beantragen, er darf es aber. Die Staatsangehörigkeit der Familie muss beim E-Visum nicht die deine sein.

Mit dem O-1 kommen Ehepartner und Kinder als O-3. Arbeiten dürfen sie nicht, studieren schon. Beim H-1B kommt die Familie als H-4; arbeiten darf der Ehepartner nur in bestimmten Fällen, etwa wenn das Greencard-Verfahren des H-1B-Inhabers schon läuft.

Bei den Greencards ist die Familie mit dabei: Wird deine Petition genehmigt, können Ehepartner und Kinder unter 21 als abgeleitete Antragsteller die Greencard bekommen und dann arbeiten. Wer Kinder kurz vor dem 21. Geburtstag hat, sollte das in der Planung früh berücksichtigen.

14Was die Behörden kosten

Die Tabelle nennt die staatlichen Gebühren je Weg, ohne Anwalt und ohne die Kosten für Gründung, Businessplan oder Übersetzungen. Sie folgt der Gebührenordnung von USCIS (Form G-1055, Ausgabe vom 16. Oktober 2026) und dem Gebührenverzeichnis des State Department.

Drei Punkte fallen auf. Erstens zahlst du beim E-1 und E-2 aus dem Ausland keine USCIS-Gebühr, sondern nur die Gebühr am Konsulat. Zweitens kommt bei Petitionen bei USCIS fast immer die Asylum Program Fee dazu, für kleine Arbeitgeber und Selbstanträge in halber Höhe. Drittens zahlen große Arbeitgeber mehr: Wer mindestens 50 Beschäftigte in den USA hat, von denen mehr als die Hälfte H-1B oder L-1 haben, zahlt für eine L-1-Petition zusätzlich $4.500, für eine H-1B-Petition $4.000, für Petitionen bis zum 30. September 2027.

Premium Processing kostet $2.965. Dafür entscheidet USCIS bei der I-129 innerhalb von 15 Arbeitstagen, bei der EB-1A ebenfalls innerhalb von 15, bei EB-1C und NIW innerhalb von 45 Arbeitstagen. Was unsere Leistungen kosten, steht auf der Seite Alle Leistungen und Preise.

Behördengebühren je Weg (ohne Anwalt)
WegPetition bei USCISZusätzliche GebührenGebühr am Konsulat
L-1I-129: $1.385 (Papier), $1.335 (online); kleine Arbeitgeber $695Asylum Program Fee $600 (kleine Arbeitgeber $300); Fraud Prevention Fee $500 bei Erstantrag$205
E-2 und E-1keine, wenn du aus dem Ausland beantragst; Statuswechsel in den USA: I-129 $1.015 (Papier), $965 (online)beim Statuswechsel Asylum Program Fee$315
O-1I-129: $1.055 (Papier), $1.005 (online); kleine Arbeitgeber $530Asylum Program Fee $600 (kleine Arbeitgeber $300)$205
B-1keinekeine$185
EB-1C, EB-1A, EB-2 NIWI-140: $715 (Papier), $665 (online)Asylum Program Fee $600; Selbstantrag und kleine Arbeitgeber $300Immigrant Visa $345
EB-5I-526 oder I-526E: $3.675, bei der I-526E zusätzlich $1.000; für Petitionen ab 30. November 2026: $7.615 (I-526) und $7.850 (I-526E)später I-829 zur Aufhebung der BedingungenImmigrant Visa $345
Premium Processing (I-907)$2.965 für I-129 (L, E, O) und I-140 (EB-1, NIW)

Quelle: USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26; Federal Register 2026-20016 vom 30. September 2026 (EB-5-Gebühren ab 30. November 2026); 22 CFR 22.1, Schedule of Fees, Items 21 und 32. Abgerufen am 24. Oktober 2026.

15Vom Visum zur Greencard: Reihenfolgen, die tragen

Viele Wege beginnen mit einem befristeten Visum und führen später zur Greencard. Drei Reihenfolgen haben sich bewährt.

  • L-1A, dann EB-1C. Du baust die US-Gesellschaft mit dem L-1A auf. Sobald sie ein Jahr im Geschäft ist und deine Rolle leitend bleibt, stellt sie die EB-1C-Petition. Das L-1 erlaubt das ausdrücklich.
  • O-1, dann EB-1A. Die Kriterien ähneln sich, die Nachweise lassen sich weiterverwenden. Wer das O-1 hat, hat einen Teil der Arbeit für die EB-1A schon getan.
  • E-2, dann NIW oder EB-5. Das E-2 bringt dich schnell in die USA. Die Greencard folgt über eine eigene Qualifikation oder eine Investition. Hier braucht die Reihenfolge besondere Sorgfalt, weil das E-2 eine Ausreiseabsicht verlangt.

Wie lange du nach einer genehmigten Petition auf die Greencard wartest, legt keine Kanzlei fest. Für alle arbeitsbezogenen Greencards zusammen stehen im Jahr in der Regel 140.000 Visa zur Verfügung. Ist die Nachfrage in einer Kategorie oder für ein Land größer, entsteht eine Warteschlange; das State Department veröffentlicht den Stand jeden Monat im Visa Bulletin, sortiert nach Kategorie, Land und Priority Date. Alle Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis zeigt Green Card für Unternehmer.

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16Die Vergleiche im Detail

Für die häufigsten Entscheidungen gibt es eigene Seiten. Jede vergleicht zwei oder drei Wege Punkt für Punkt.

Über ein Visum entscheiden allein die US-Behörden. Was du in der Hand hast, ist die Wahl des Weges und die Reihenfolge. Wer beides vor der ersten Unterschrift klärt, gründet das richtige Unternehmen, investiert in das richtige Geschäft und stellt den Antrag, der zu seiner Lage passt.

17 MIN
5. August 2025
Greencard über L1A oder E2 Visum? Das ist der bessere Weg in die USA!
Zusammengefasst
  • Für Unternehmer gibt es neun Wege: fünf befristete (L-1, E-2, E-1, O-1, B-1 und ESTA) und vier Greencards (EB-1C, EB-1A, EB-2 NIW, EB-5).
  • Wer ein Unternehmen im Ausland hat, das ihn entsenden kann, prüft zuerst das L-1: Dual Intent, Ehepartner darf arbeiten, später oft die EB-1C.
  • Wem dieses Unternehmen fehlt, der investiert über das E-2 in sein eigenes US-Geschäft; das Gesetz nennt dafür keinen Mindestbetrag.
  • Ohne Investition führen O-1, EB-1A und EB-2 NIW über deine Qualifikation in die USA; die beiden Greencards beantragst du selbst.
  • ESTA und B-1 tragen Geschäftsreisen, aber keine Arbeit in den USA.

Häufige Fragen

Welches Visum für die USA brauche ich als Unternehmer?

Das hängt an vier Fragen: Gibt es ein Unternehmen im Ausland, das dich entsenden kann (L-1)? Investierst du selbst in ein US-Unternehmen und leitest es (E-2)? Handelst du schon in großem Umfang mit den USA (E-1)? Oder gehörst du in deinem Fach zur Spitze (O-1, EB-1A, EB-2 NIW)? Wer nur verhandeln und Partner treffen will, reist mit ESTA oder B-1.

Gibt es ein Unternehmervisum für die USA?

Ein Visum mit diesem Namen gibt es nicht. Für Unternehmer kommen vor allem das L-1, das E-2 und das E-1 in Frage, für Ausnahmekönner das O-1, und als Greencard die EB-1C, die EB-1A, der EB-2 NIW und das EB-5.

Ist das L-1 besser als das E-2?

Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat mit dem L-1 den schnelleren und einfacheren Weg, mit Dual Intent und der Aussicht auf die EB-1C. Die Hürde ist ein Unternehmen im Ausland, das dich entsendet, und ein Jahr Beschäftigung dort. Fehlt beides, ist das E-2 die Alternative.

Mit welchem Visum darf mein Ehepartner in den USA arbeiten?

Mit dem L-1 (Status L-2S) und mit dem E-1 oder E-2 (Status E-1S oder E-2S) ist der Ehepartner mit seinem Status arbeitsberechtigt. Beim O-1 darf der Ehepartner mit dem O-3 nicht arbeiten. Mit einer Greencard dürfen Ehepartner und Kinder arbeiten.

Welche Greencard kann ich ohne Arbeitgeber beantragen?

Die EB-1A und den EB-2 NIW beantragst du selbst, ohne Jobangebot und ohne Arbeitgeber. Das EB-5 beantragst du als Investor ebenfalls selbst. Die EB-1C dagegen stellt ein US-Arbeitgeber für dich.

Darf ich mit ESTA in den USA eine Firma gründen?

Mit ESTA oder B-1 darfst du Verträge verhandeln, Partner treffen, Konferenzen besuchen und nach einer Investition suchen. Produktiv arbeiten oder das Unternehmen aktiv führen darfst du in diesem Status nicht. Dafür brauchst du eines der Visa auf dieser Seite.

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