Für das H-1B entscheidet im März ein Algorithmus. Für das L-1 entscheidet das Jahr, das dein Mitarbeiter schon bei dir gearbeitet hat.
L-1 oder H-1B für Mitarbeiter? Warum dein Team nicht auf die Auslosung im März warten muss
Teil des Leitfadens Welches US-Visum passt zu dir? Neun Wege für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Vergleich
Wer Mitarbeiter in die USA schicken will, hört zuerst vom H-1B, dem bekanntesten Arbeitsvisum Amerikas. Für Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist es selten die erste Wahl. Das L-1 kennt keine jährliche Obergrenze und keine Auslosung, es verlangt nur, dass dein Mitarbeiter schon ein Jahr bei dir gearbeitet hat. Hier sind beide Visa Punkt für Punkt.
1Zwei Visa, zwei Logiken
Das L-1 und das H-1B sind beide Arbeitsvisa, beide beginnen mit einer Petition auf der Form I-129, und bei beiden darf man die Greencard parallel anstreben. Dahinter stehen aber zwei verschiedene Ideen. Das L-1 ist ein Visum für die Unternehmensgruppe: Es bringt Menschen, die schon für dich arbeiten, aus dem Unternehmen im Ausland in die verbundene Gesellschaft in den USA. Das H-1B ist ein Visum für den amerikanischen Arbeitsmarkt: Ein US-Arbeitgeber stellt eine Fachkraft ein, egal woher sie kommt und ob sie vorher für ihn gearbeitet hat.
Daraus folgt fast alles andere. Das L-1 fragt nach der Verbindung zwischen den Unternehmen und nach dem Jahr, das dein Mitarbeiter bei dir gearbeitet hat. Das H-1B fragt nach dem Abschluss, nach der Stelle und nach dem Lohn, und es ist gedeckelt. Für ein Unternehmen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, das eigene Leute in die US-Tochter schicken will, ist deshalb fast immer das L-1 der erste Weg.
| L-1 (L-1A, L-1B) | H-1B | |
|---|---|---|
| Für wen | Führungskräfte, Manager (L-1A) und Mitarbeiter mit Spezialwissen über das Unternehmen (L-1B) | Fachkräfte in einer Stelle, die einen Bachelor in einer bestimmten Fachrichtung verlangt |
| Vorbeschäftigung | ein ununterbrochenes Jahr im verbundenen Unternehmen im Ausland in den drei Jahren vor der Einreise | keine |
| Abschluss | keine Vorgabe | Bachelor oder höher in der Fachrichtung oder gleichwertige Ausbildung und Erfahrung |
| Arbeitgeber | US-Gesellschaft, die mit dem Unternehmen im Ausland verbunden ist | jeder US-Arbeitgeber, mit vom Arbeitsministerium zertifizierter Labor Condition Application |
| Jährliche Obergrenze | keine | 65.000, dazu 20.000 für Absolventen mit US-Master; Ausnahmen etwa für Hochschulen |
| Auswahl | keine | Registrierung im März, gewichtete Auswahl nach Lohnstufe |
| Neues US-Büro | möglich, erste Genehmigung bis zu 1 Jahr | keine Sonderregel |
| Erste Genehmigung | bis zu 3 Jahre | bis zu 3 Jahre |
| Höchstdauer | 7 Jahre (L-1A), 5 Jahre (L-1B) | 6 Jahre |
| Ehepartner | L-2, mit dem Status arbeitsberechtigt | H-4, Arbeitserlaubnis nur in bestimmten Fällen |
| Greencard parallel | ja | ja |
Quelle: USCIS, L-1A und L-1B Intracompany Transferee (Stand 31. August 2026), H-1B Specialty Occupations (Stand 21. September 2026), H-1B Electronic Registration Process; 8 CFR 214.2(h) und (l). Abgerufen am 24. Oktober 2026.
2Wer das L-1 bekommt
Für das L-1 braucht dein Unternehmen im Ausland eine qualifizierende Verbindung zur US-Gesellschaft: Mutter, Tochter, Zweigniederlassung oder Schwestergesellschaft. Beide müssen während des Aufenthalts tatsächlich Geschäfte machen, regelmäßig, systematisch und fortlaufend. Internationalen Handel verlangt das L-1 nicht.
Dein Mitarbeiter muss in den drei Jahren vor der Einreise ein ununterbrochenes Jahr für das Unternehmen im Ausland gearbeitet haben. In den USA arbeitet er dann entweder als Führungskraft oder Manager (L-1A) oder mit Spezialwissen (L-1B). Spezialwissen heißt besonderes Wissen über die Produkte, Leistungen, Forschung, Ausrüstung, Techniken oder das Management des Unternehmens und ihre Anwendung auf internationalen Märkten, oder ein fortgeschrittenes Wissen über die Abläufe des Unternehmens. Ein bestimmter Abschluss ist nicht vorgeschrieben.
Die erste Genehmigung gilt bis zu drei Jahre. Verlängert wird um jeweils bis zu zwei Jahre, bis höchstens sieben Jahre beim L-1A und fünf Jahre beim L-1B. Eine jährliche Obergrenze oder eine Auslosung gibt es nicht: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Petition jederzeit stellen. Mehr dazu in L-1 Voraussetzungen.
3Wer das H-1B bekommt
Das H-1B ist für Stellen in einer sogenannten Specialty Occupation: eine Tätigkeit, die die Anwendung hochspezialisierten Wissens verlangt und für die normalerweise mindestens ein Bachelor in einer direkt passenden Fachrichtung Voraussetzung ist. Dein Mitarbeiter braucht einen solchen Abschluss aus den USA, einen gleichwertigen Abschluss aus dem Ausland oder eine Kombination aus Ausbildung und fortschreitender Berufserfahrung, die einem Bachelor entspricht.
Der Arbeitgeber muss mit der Petition eine Labor Condition Application einreichen, die das US-Arbeitsministerium zertifiziert hat. Die erste Genehmigung gilt bis zu drei Jahre, eine Verlängerung um bis zu drei weitere Jahre ist möglich, insgesamt höchstens sechs Jahre. Eine Vorbeschäftigung bei dir verlangt das H-1B nicht. Das ist sein einziger echter Vorteil gegenüber dem L-1: Es passt auch für Menschen, die du neu einstellst.
4Die Auslosung: Registrierung, Auswahl, Stichtag
Der große Unterschied liegt in der Zahl. Für das H-1B gilt eine jährliche Obergrenze von 65.000 neuen Visa, dazu 20.000 für Absolventen mit einem Master oder höherem Abschluss einer US-Hochschule. Ausgenommen sind etwa Stellen an Hochschulen und an gemeinnützigen oder staatlichen Forschungseinrichtungen.
Wer unter die Obergrenze fällt, muss erst eine elektronische Registrierung bei USCIS einreichen, für $215 je Person. Für das Geschäftsjahr 2027 lief sie vom 4. bis 19. März; ab dem 1. April durften Petitionen für die ausgewählten Personen gestellt werden, mit einem Arbeitsbeginn frühestens am 1. Oktober. Gibt es mehr Registrierungen als Plätze, wählt USCIS aus, gewichtet nach der höchsten Lohnstufe, die das angebotene Gehalt für die Tätigkeit und den Arbeitsort erreicht. Für das Geschäftsjahr 2027 waren beide Kontingente ausgeschöpft.
Für die Planung heißt das: Wer im Frühjahr nicht ausgewählt wird, bleibt nur für eine weitere Auswahl im selben Jahr im Rennen, falls USCIS eine durchführt; sonst wartet er auf die nächste Registrierung. Wer ausgewählt wird, kann frühestens im Oktober anfangen. Das passt selten zu einer Entsendung, die ein Projekt oder eine neue Niederlassung trägt. Mehr zum H-1B selbst steht in H-1B Visum: Lotterie, Voraussetzungen und Entsendung.
Gründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.
5Neues Büro, Konzern und Blanket L
Das L-1 kann auch eine US-Gesellschaft tragen, die es noch gar nicht gibt. Schickt dein Unternehmen eine Führungskraft, um ein neues Büro aufzubauen, müssen Geschäftsräume gesichert sein, die Führungskraft muss ein Jahr in den drei Jahren vor der Petition leitend gearbeitet haben, und das US-Büro muss innerhalb eines Jahres eine echte Führungsposition tragen können. Die erste Genehmigung gilt dann höchstens ein Jahr. Für Mitarbeiter mit Spezialwissen gilt die Grenze von einem Jahr ebenfalls. Wie das konkret läuft, steht in L-1 für eine neue Niederlassung.
Größere Gruppen können sich die einzelne Petition sparen. Mit einer Blanket-L-Genehmigung stellt USCIS die Verbindung zwischen den Gesellschaften einmal fest. Voraussetzungen sind Handel oder Dienstleistungen bei allen beteiligten Gesellschaften, ein US-Büro, das seit mindestens einem Jahr Geschäfte macht, mindestens drei Niederlassungen, Töchter oder verbundene Unternehmen im In- und Ausland, und eines von drei Merkmalen: mindestens zehn L-1-Genehmigungen in den letzten zwölf Monaten, mindestens 25 Millionen Dollar Jahresumsatz der US-Gesellschaften oder mindestens 1.000 Beschäftigte in den USA. Danach geht der Mitarbeiter mit der Form I-129S direkt zum Konsulat; dort fällt eine Fraud Prevention Fee von $500 an.
6Wenn dir die US-Firma gehört
Viele Gründer fragen, ob sie sich selbst über die eigene US-Gesellschaft ein Visum holen können. Beim L-1 ist das der Normalfall: Die Verbindung zwischen deinem Unternehmen zu Hause und der US-Gesellschaft trägt die Petition, auch wenn beide dir gehören. Entscheidend ist, dass das Unternehmen im Ausland substanziell tätig ist und bleibt und du dort das Jahr in leitender Funktion oder mit Spezialwissen gearbeitet hast.
Auch beim H-1B kann der Begünstigte Eigentümer sein. Hält er mehr als 50 Prozent oder die Mehrheit der Stimmrechte, darf er Aufgaben übernehmen, die direkt mit dem Besitz und der Führung des Unternehmens zusammenhängen, solange er die meiste Zeit Tätigkeiten der Specialty Occupation ausübt. Die erste Genehmigung ist dann auf höchstens 18 Monate begrenzt. Und die Auslosung bleibt: Auch der Eigentümer muss im März ausgewählt werden.
7Was die Behörden kosten
Die Tabelle vergleicht die staatlichen Gebühren nach der Gebührenordnung von USCIS (Form G-1055, Ausgabe vom 16. Oktober 2026). Die Grundgebühr für die I-129 ist beim H-1B niedriger als beim L-1. In der Summe ist das H-1B trotzdem meist teurer, weil die Registrierung und die ACWIA Fee von $1.500 oder $750 dazukommen.
Beide Visa kennen einen Aufschlag für große Arbeitgeber, die Pub. L. 114-113 Fee. Sie trifft Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten in den USA, von denen mehr als die Hälfte H-1B, L-1A oder L-1B haben, und gilt für Petitionen bis zum 30. September 2027: $4.500 beim L-1, $4.000 beim H-1B. Seit einer Verordnung, die am 9. September 2026 in Kraft trat, verlangen die Regeln diese Gebühr von solchen Arbeitgebern für alle L-1- und H-1B-Petitionen, außer für Änderungen ohne Verlängerung. Kleine Unternehmen, die eine Tochter aufbauen, betrifft das in der Regel nicht.
Premium Processing kostet bei beiden $2.965 und verkürzt die Entscheidung über die I-129 auf 15 Arbeitstage. Nach der Genehmigung zahlt dein Mitarbeiter am Konsulat $205 für das Visum.
| Gebühr | L-1 | H-1B |
|---|---|---|
| Registrierung | keine | $215 je Person |
| Form I-129 | $1.385 (Papier), $1.335 (online); kleine Arbeitgeber und Nonprofits $695 | $780 (Papier), $730 (online); kleine Arbeitgeber und Nonprofits $460 |
| Asylum Program Fee | $600; kleine Arbeitgeber $300; Nonprofits $0 | $600; kleine Arbeitgeber $300; Nonprofits $0 |
| Fraud Prevention and Detection Fee | $500 bei Erstantrag oder Arbeitgeberwechsel | $500 bei Erstantrag oder Arbeitgeberwechsel |
| ACWIA Fee | keine | $1.500 oder $750, je nach Zahl der Beschäftigten |
| Pub. L. 114-113 Fee | $4.500 | $4.000 |
| Zahlung nach der Proklamation vom 19. September 2025 | keine | $100.000 für bestimmte Petitionen; Umsetzung gerichtlich ausgesetzt, siehe Text |
| Premium Processing (I-907) | $2.965 | $2.965 |
| Gebühr am Konsulat | $205 | $205 |
Quelle: USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26 (H-1B Registration Tool, Appendix A I-129); USCIS, H-1B Specialty Occupations (Stand 21. September 2026); 22 CFR 22.1, Item 21. Die Pub. L. 114-113 Fee zahlen nur Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten in den USA, von denen mehr als die Hälfte H-1B oder L-1 haben, für Petitionen bis 30. September 2027. Abgerufen am 24. Oktober 2026.
8Die Zahlung von $100.000 beim H-1B
Eine Besonderheit betrifft nur das H-1B. Eine Proklamation des Präsidenten vom 19. September 2025 verlangt für bestimmte H-1B-Petitionen, die ab dem 21. September 2025 gestellt werden, eine zusätzliche Zahlung von $100.000. Gemeint sind vor allem Petitionen für Personen, die außerhalb der USA sind und kein gültiges H-1B-Visum haben. Petitionen für Personen in den USA, deren Statuswechsel oder Verlängerung genehmigt wird, sind nicht betroffen. Ausnahmen gewährt nur der Heimatschutzminister, in außergewöhnlich seltenen Fällen.
Am 8. Juni 2026 hat ein Bundesbezirksgericht in Massachusetts die Richtlinie aufgehoben, mit der die Behörde die Zahlung umsetzt; am 24. Juli 2026 lehnte das Berufungsgericht ab, diese Entscheidung auszusetzen. Nach eigener Angabe hält sich die Behörde an das Urteil, will die Zahlung aber wieder erheben, falls es aufgehoben wird. Die Gebührenordnung führt den Betrag weiter. Wer ein H-1B für einen Mitarbeiter im Ausland plant, muss diese offene Frage einrechnen. Beim L-1 gibt es keine solche Zahlung.
9Familie: Was der Ehepartner darf
Beim L-1 kommen Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 mit dem L-2 und bekommen in der Regel dieselbe Aufenthaltsdauer. Der Ehepartner ist mit dem Status L-2S arbeitsberechtigt; das I-94 mit diesem Kürzel reicht dem Arbeitgeber als Nachweis. Eine eigene Arbeitserlaubnis kann er beantragen, muss es aber nicht.
Beim H-1B kommt die Familie mit dem H-4. Arbeiten darf der Ehepartner nur in bestimmten Fällen: wenn der H-1B-Inhaber das Verfahren zur Greencard schon begonnen hat, und dann erst mit einer eigenen Arbeitserlaubnis auf der Form I-765. Für Familien, in denen beide berufstätig sind, ist das oft der entscheidende Punkt.
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10Der Weg zur Greencard
Beide Visa erlauben ausdrücklich, befristet in den USA zu arbeiten und zugleich die Greencard anzustreben. Die Wege danach unterscheiden sich. Für Führungskräfte und Manager mit L-1A ist die EB-1C der natürliche nächste Schritt: Die US-Gesellschaft stellt die Petition, sobald sie seit mindestens einem Jahr Geschäfte macht, und eine Arbeitsmarktprüfung ist nicht nötig. Wie das läuft, erklärt Vom L-1 zur Green Card.
Für Mitarbeiter mit L-1B oder H-1B führt der Weg meist über die zweite oder dritte Präferenzkategorie, EB-2 oder EB-3, in der Regel mit einer Arbeitsmarktprüfung beim Arbeitsministerium. Wer einen Master oder besondere Fähigkeiten und ein Vorhaben von nationaler Bedeutung hat, kann den EB-2 NIW ohne Arbeitgeber stellen.
11Der dritte Weg: E-Mitarbeiter
Hat deine US-Gesellschaft ein E-1 oder E-2, gibt es einen dritten Weg, der weder ein Vorbeschäftigungsjahr noch eine Auslosung kennt. Mitarbeiter, die dieselbe Staatsangehörigkeit haben wie das Unternehmen, können als E-Mitarbeiter kommen, wenn sie leitend oder aufsichtsführend tätig sind oder besondere Qualifikationen haben, die für den Betrieb unverzichtbar sind. Das Unternehmen muss dafür zu mindestens 50 Prozent Staatsangehörigen des Abkommensstaats gehören. Deutsche, Österreicher und Schweizer haben beide Abkommen.
Für kurze Einsätze kann ein B-1-Visum reichen: etwa um Maschinen, die ein US-Kunde bei deinem Unternehmen im Ausland gekauft hat, zu installieren, zu warten, zu reparieren oder seine Mitarbeiter darin zu schulen. Dann muss der Kaufvertrag diese Leistung vorsehen, dein Mitarbeiter muss das dafür unverzichtbare Wissen haben, und er darf kein Geld aus den USA bekommen. Bauarbeiten deckt diese Regel nicht. Die Grenzen erklärt ESTA und B-1 Visum. Den sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Rahmen jeder Entsendung beschreibt Entsendung von Mitarbeitern in die USA, alle Visa nebeneinander Welches US-Visum passt zu dir?
Welcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
- Das L-1 bringt Mitarbeiter, die mindestens ein Jahr im Unternehmen im Ausland gearbeitet haben, in die verbundene US-Gesellschaft, ohne Obergrenze und ohne Auslosung.
- Das H-1B ist für Fachkräfte mit Bachelor in einer Fachrichtung; es ist auf 65.000 neue Visa im Jahr plus 20.000 für US-Master begrenzt und läuft über eine Registrierung im März.
- Das L-1 erlaubt ein neues US-Büro; das H-1B hat dafür keine Sonderregel.
- Beim L-1 darf der Ehepartner arbeiten, beim H-1B nur in bestimmten Fällen.
- Für Mitarbeiter einer E-1- oder E-2-Firma gibt es mit dem E-Mitarbeiter einen dritten Weg.
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