Zwei Formulare, die keiner kennt, und Strafen, die jeder spürt: FBAR und 5472 sind gerade fällig geworden
Die Meldung ausländischer Konten und die Anlage über Geschäfte mit dem ausländischen Gesellschafter sind die beiden teuersten Formulare im amerikanischen Steuerrecht. Beide haben mit Steuer nichts zu tun.
Es gibt im amerikanischen Steuerrecht eine Kategorie von Pflichten, die in Deutschland keine Entsprechung hat und die deshalb zuverlässig übersehen wird. Sie heißen Informationsmeldungen, sie verlangen kein Geld, und ihre Verletzung kostet mehr als die meisten Steuernachzahlungen.
Zwei davon sind mit der vergangenen Woche fällig geworden. Wer sie nicht kennt, sollte die nächsten zehn Minuten investieren.
Erstens: die Meldung ausländischer Konten
Wer amerikanisch steuerpflichtig ist und im Lauf des Jahres über ausländische Finanzkonten verfügt hat, deren Gesamtwert zu irgendeinem Zeitpunkt 10.000 Dollar überschritten hat, muss das melden.
Lies den Satz genau, denn jedes Wort ist eine Falle.
Gesamtwert, nicht einzeln. Drei Konten mit je 4.000 Dollar lösen die Pflicht aus.
Zu irgendeinem Zeitpunkt, nicht am Jahresende. Wer im März kurzzeitig 12.000 auf dem Konto hatte, weil ein Auto verkauft wurde, ist meldepflichtig, auch wenn das Konto den Rest des Jahres bei 500 stand.
Verfügt, nicht besessen. Auch eine Vollmacht über das Konto der Eltern oder das Geschäftskonto des Arbeitgebers löst die Pflicht aus, ohne dass dir ein Cent davon gehört.
Finanzkonten, nicht nur Bankkonten. Depots, bestimmte Versicherungen mit Rückkaufswert, Konten bei Zahlungsdienstleistern zählen mit.
Für einen Deutschen, der eine Greencard hat und in Frankfurt weiterhin Giro, Tagesgeld, Depot und eine Lebensversicherung führt, ist die Schwelle in aller Regel überschritten, bevor er darüber nachgedacht hat.
Was passiert, wenn sie fehlt
Die Sanktionen bemessen sich nicht an einer Steuer, weil keine anfällt. Sie bemessen sich an der Verletzung selbst und, bei vorsätzlichen Fällen, am Kontostand.
Für nicht vorsätzliche Versäumnisse gibt es einen festen Betrag je Verletzung und je Jahr. Für vorsätzliche gibt es einen Betrag, der einen erheblichen Anteil des Kontostands erreichen kann.
Der Unterschied zwischen beiden Kategorien ist der wichtigste Punkt des gesamten Themas, und er hängt an deiner eigenen Darstellung. Deshalb ist die schlechteste aller Reaktionen, eine fehlende Meldung stillschweigend in der nächsten Runde nachzuholen, ohne die Vorjahre zu klären. Das nennt man in der amerikanischen Praxis eine stille Offenlegung, und sie gilt als Risikoverhalten.
Zweitens: die Anlage über Geschäfte mit dem ausländischen Gesellschafter
Diese Pflicht trifft nicht Privatleute, sondern Gesellschaften, und sie ist der häufigste ernste Fehler in unserer Praxis.
Wenn eine amerikanische Gesellschaft zu mindestens einem Viertel einem Ausländer gehört, muss sie jährlich melden, welche Geschäfte zwischen ihr und diesem Gesellschafter stattgefunden haben. Und der Begriff Geschäft ist weit: Einlagen, Entnahmen, Darlehen in beide Richtungen, Dienstleistungen, Miete, Lizenzgebühren.
Seit einigen Jahren gilt das ausdrücklich auch für die Einpersonen-LLC eines Ausländers, also für genau die Konstruktion, die im deutschsprachigen Internet als unbürokratische Lösung beworben wird.
Diese Gesellschaft ist steuerlich transparent, sie zahlt in vielen Fällen keine amerikanische Steuer, und sie muss trotzdem jedes Jahr eine Erklärung mit dieser Anlage einreichen. Auch wenn sie ruht. Auch wenn nichts passiert ist. Die Meldung lautet dann: nichts passiert. Wie diese Konstruktion richtig aufgesetzt und geführt wird, ist das Kernthema unserer Schwesterkanzlei Nullsteuer LLC.
Die Strafe, die niemand erwartet
Sie beginnt bei 25.000 Dollar. Je Gesellschaft, je Jahr, je Formular. Und sie kann sich wiederholen, wenn nach einer Aufforderung nicht nachgereicht wird.
Für eine Gesellschaft, die nie einen Umsatz gemacht hat, ist das ein Betrag, der jede Geschäftsidee übersteigt, und es ist der Grund, warum wir bei jedem Erstgespräch mit einer bestehenden LLC zuerst nach genau dieser Meldung fragen.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen lässt sich das reparieren, wenn man es von sich aus angeht und die Umstände glaubhaft darstellt. Die schlechte: Es gibt keine Verjährung, solange die Erklärung nicht eingereicht ist. Die Frist beginnt erst mit der Einreichung zu laufen.
Und die dritte, die oft dazukommt
Neben der Kontenmeldung gibt es eine zweite, ähnliche Pflicht, die zur Steuererklärung gehört und ausländische Finanzvermögen erfasst. Sie hat andere Schwellen, einen anderen Umfang und geht an eine andere Stelle.
Viele Betroffene glauben, mit einer der beiden Meldungen sei die andere erledigt. Das ist nicht so. Sie überschneiden sich inhaltlich weitgehend und bestehen rechtlich nebeneinander.
Wer also ausländische Konten hat, prüft beide. Und wer eine ausländische Beteiligung hält, prüft zusätzlich, ob daraus weitere Meldepflichten folgen, denn das amerikanische Recht kennt für Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften und für bestimmte ausländische Fonds eigene Formulare mit eigenen Sanktionen.
Warum das System so gebaut ist
Es hilft, den Grund zu kennen, weil er die Härte erklärt.
Die Vereinigten Staaten besteuern nach Staatsangehörigkeit und nach Ansässigkeit, weltweit. Ein solches System funktioniert nur, wenn der Staat weiß, was im Ausland liegt. Er hat aber keinen Zugriff auf ausländische Banken.
Also verlagert er die Informationsbeschaffung auf den Steuerpflichtigen und macht die Verletzung dieser Pflicht teurer als die Steuer selbst. Aus Sicht des Systems ist das konsequent. Aus Sicht eines Deutschen, der ein Sparbuch bei der Sparkasse hat, wirkt es absurd.
Beides stimmt gleichzeitig, und nur eines davon hilft dir weiter.
Der Fall, der uns am häufigsten erreicht
Eine deutsche Familie zieht mit einer Greencard nach Florida. Der Mann arbeitet dort, die Frau vermietet weiterhin die Eigentumswohnung in Hamburg. Beide haben ihre deutschen Konten behalten, dazu ein Depot und eine Kapitallebensversicherung.
Die amerikanische Steuererklärung macht ein örtlicher Steuerberater. Er ist gut, er ist günstig, und er hat noch nie einen Fall mit deutschem Bezug gehabt. Er fragt nicht nach ausländischen Konten, weil bei seinen Mandanten keine vorkommen.
Drei Jahre später will die Familie einbürgern. Beim Vorbereiten fällt auf, dass die Kontenmeldung nie eingereicht wurde, dass die Lebensversicherung amerikanisch anders behandelt wird, als beide dachten, und dass die Mieteinnahmen zwar erklärt, aber falsch zugeordnet wurden.
Nichts davon war Absicht. Alles davon ist reparabel. Und alles davon wäre vermeidbar gewesen, wenn im ersten Jahr jemand gefragt hätte, was in Deutschland noch liegt.
Deshalb die einfachste Regel dieses ganzen Themas: Wer eine Verbindung in zwei Länder hat, braucht einen Berater, der beide kennt. Nicht zwei, die je eines kennen.
Was ausländische Fonds so teuer macht
Ein Punkt, der Deutsche regelmäßig kalt erwischt und der mit Meldepflichten zusammenhängt: Das amerikanische Steuerrecht behandelt die meisten europäischen Investmentfonds als passive ausländische Investmentgesellschaften.
Was das bedeutet, ist schnell gesagt und schwer zu glauben. Die Erträge werden nach einem Sonderregime besteuert, das im Ergebnis auf einen sehr hohen Satz plus Zinsen hinauslaufen kann. Dazu kommt ein eigenes Formular je Fonds, je Jahr.
Wer also einen deutschen ETF-Sparplan hat und in die Vereinigten Staaten zieht, sollte darüber sprechen, bevor er umzieht. Danach ist die günstige Lösung, den Bestand vor dem Umzug zu verkaufen, nicht mehr verfügbar.
Das ist einer der Gründe, warum die Steuerplanung vor dem Wegzug so viel wert ist. Der Einstieg dazu steht in US-Steuerplanung für Unternehmer.
Was das für eine ruhende Gesellschaft heißt
Es lohnt sich, diesen Fall gesondert zu betrachten, weil er so häufig ist. Sehr viele Deutsche halten eine amerikanische LLC, die nichts tut. Ein Projekt, das nicht angelaufen ist. Ein Shop, der geschlossen wurde.
Eine ruhende Gesellschaft ist rechtlich völlig in Ordnung. Was es nicht gibt, ist eine ruhende Meldepflicht. Der Bundesstaat will seinen Jahresbericht, die Steuerbehörde will eine Erklärung, und die Anlage über Geschäfte mit dem ausländischen Gesellschafter ist ebenfalls fällig, selbst wenn die Antwort lautet, dass es keine gab.
Wer eine solche Gesellschaft nicht mehr braucht, sollte sie ordentlich auflösen. Das kostet einmal Geld und beendet die Pflichten. Wer sie behalten will, muss sie führen, mit zwei Stunden Aufwand im Jahr.
Was man auf keinen Fall tun sollte, ist, sie einschlafen zu lassen und zu hoffen. Es gibt in diesem System keine Verjährung für nicht eingereichte Erklärungen, und die Uhr beginnt erst mit der Einreichung zu laufen.
Und noch ein Hinweis, der jedes Jahr Geld spart: Die Meldung ausländischer Konten hat eine automatische Verlängerung bis Mitte Oktober, ohne Antrag. Wer sie im April nicht schafft, hat also ein halbes Jahr Luft. Diese Verlängerung gilt allerdings nur für diese eine Meldung, nicht für die Erklärung und nicht für die Gesellschafteranlage.
Wer beides zusammen liest, sieht das Muster dieses Rechtsgebiets: Der Staat gibt dir Zeit, wenn du dich meldest, und er kennt keine Nachsicht, wenn du schweigst.
Drei Sätze zum Mitnehmen
Erstens: In den Vereinigten Staaten kann man ohne jede Steuerschuld sehr viel Geld verlieren, allein durch fehlende Formulare. Diese Kategorie existiert in Deutschland nicht und wird deshalb systematisch unterschätzt.
Zweitens: Die Schwellen sind niedriger, als jeder erwartet. 10.000 Dollar über alle Konten zusammen, zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres, einschließlich fremder Konten mit Vollmacht.
Drittens: Fast alles davon lässt sich reparieren, wenn man es von sich aus angeht und bevor die Behörde fragt. Danach schließen sich die günstigen Wege.
Was du jetzt tun solltest
Wenn du amerikanisch steuerpflichtig bist: Liste alle ausländischen Konten des vergangenen Jahres auf, mit dem jeweils höchsten Stand. Auch die, über die du nur verfügungsberechtigt bist.
Wenn du eine amerikanische Gesellschaft hast: Prüfe, ob für jedes Jahr seit der Gründung eine Erklärung mit der Gesellschafteranlage eingereicht wurde. Auch für die Jahre ohne Geschäft.
Wenn eine Lücke besteht: Sprich mit jemandem, bevor du etwas einreichst. Die Reihenfolge und die Darstellung entscheiden hier über Größenordnungen.
Der Weg zurück in die Legalität steht in Streamlined Filing. Was laufende Betreuung umfasst, in Steuerliche Betreuung ausländischer Unternehmen.
Und wenn du unsicher bist, ob dich das überhaupt betrifft, sprich mit der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas. Diese Frage in zwanzig Minuten geklärt zu haben, ist die günstigste Versicherung, die es in diesem Rechtsgebiet gibt.
Nachtrag: Wie es weitergeht, steht in Am Donnerstag, dem 15. Oktober, endet die letzte Verlängerung für deine US-Steuererklärung 2025.
Beratung & Umsetzung
Wenn du prüfen möchtest, was das für deine persönliche Situation bedeutet, vereinbare am besten ein Beratungsgespräch.