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Warum die USA für Dropshipper ideal sind

Vorteile der USA gegenüber der EU und die perfekte Rechtsform für eine Firmengründung

Dropshipper, die versuchen ihre Produkte in die EU zu verkaufen, werden schnell merken, dass die dort vorhandenen Regulierungen und unterschiedlichen Besteuerungen das Dropshipping unglaublich erschweren.

In den USA ist es hingegen viel einfacher, die Produkte an den Mann zu bringen. Im Zuge dieses Artikels erläutern wir dir, welche Vorteile der Wirtschaftsraum der USA hat und wie die sogenannte Sales Tax genau funktioniert. Außerdem erfährst du, wie du einfach und unkompliziert eine Firma in den USA gründest oder mit einem bestehenden Unternehmen in die Staaten expandierst.

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Die Vorteile des Wirtschaftsraums USA

Der Wirtschaftsraum USA ist der größte der Welt. Aber nicht nur das ist der Grund, warum Dropshipper größtenteils die USA ins Visier nehmen sollten:

  1. Die USA sind ein einheitlicher Wirtschaftsraum. Hier leben rund 342 Millionen Menschen, die die gleiche Sprache sprechen und mit der gleichen Währung bezahlen. In der EU gibt es zwar mittlerweile den Euro, aber die einzelnen Mitgliedsstaaten sprechen weder die gleiche Sprache, noch nutzen sie alle die gleiche Währung.
  2. Die Rechtsgrundlage in den USA ist gleich. Natürlich gibt es Abweichungen zwischen den einzelnen Bundesstaaten, aber grundsätzlich funktioniert die Besteuerung nach dem gleichen Prinzip. In der EU muss man sich mit den Gesetzen und Richtlinien vieler unterschiedlicher Länder auseinandersetzen.
  3. Das Preisniveau ist in den USA höher als in der EU. Die Menschen sind bereit, mehr Geld auszugeben. Außerdem wird die Sales Tax, also die Mehrwertsteuer auf Produkten nicht ausgewiesen, was es ermöglicht, niedrigere Preise anzubieten. Einwohner der USA sind mental darauf vorbereitet, auf den Nettopreis die Steuern aufzuschlagen, während sich Einwohner der EU über eine nachträgliche Preisänderung echauffieren.

Insbesondere der letzte Aspekt, die Sales Tax, ist ein ausschlaggebender Grund dafür, warum Dropshipper sich vorwiegend in Richtung USA orientieren sollten. Mehr dazu in diesem Artikel.

Hier findest du die 10 beliebtesten US-Staaten für ausländische Direktinvestitionen.

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Sales Tax und das Dropshipping

Beim Dropshipping entstehen zwei Rechnungsvorgänge, da insgesamt drei Parteien beteiligt sind. Die folgende Grafik zeigt den Prozess des Dropshippings:

GRAFIK

Zunächst bestellt der Kunde beim Verkäufer (Dropshipper) das Produkt und bezahlt dafür. Dieser leitet den Auftrag dann an ein Unternehmen in Übersee, meist China, weiter und bezahlt das Produkt, natürlich zu einem tieferen Preis, um eine Gewinnmarge zu haben. Das Unternehmen in Übersee sendet dann das Produkt auf direktem Weg an den Endkunden.

Der Verkäufer hat also nie einen physischen Kontakt zu den Produkten, was die Frage nach der Besteuerung eröffnet.

Zunächst einmal kauft der Kunde ja ein Produkt beim Verkäufer ein. Dieser muss dafür die Sales Tax des jeweiligen Bundesstaates erheben. In einigen Fällen ist dies nicht nötig, was in einem späteren Absatz behandelt wird.

Beim zweiten Vorgang kaufst du das Produkt bei einem Lieferanten ein, also findet eine B2B (Unternehmen an Unternehmen) Transaktion statt. Dazu solltest du als Unternehmer ein “Resale Exemption Document” für den jeweiligen Bundesstaat haben, an den du die Produkte verschickst. Somit musst du keine Sales Tax zahlen. Der Lieferant muss diese Dokumente gut aufbewahren.

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Das Prinzip des Nexus und die Wayfair Decision 2018

Nexus heißt auf Deutsch Verbindung oder Verknüpfung und steht für die Verbindung des Verkäufers mit dem Bundesstaat, in welches er seine Produkte verkauft. Bevor das Steuersystem der USA 2018 erneuert wurde, musste die Sales Tax tatsächlich nur dann beglichen werden, wenn der Verkäufer Nexus in dem Bundesstaat hatte, in das er sein Produkt verkauft.

Nexus war dabei früher gleichzusetzen mit der physikalischen Präsenz. Wohnt man also in einem Bundesstaat, oder führt dort ein Geschäft, musste man in diesem Bundesstaat auch die Sales Tax begleichen. Das machte es für viele E-Commerce-Unternehmen einfach, die Sales Tax fast komplett zu umgehen. Die meisten Bestellungen kommen selbstverständlich aus großen Bundesstaaten wie Florida, New York oder Kalifornien. Verkäufer mussten ihren Wohnsitz also nur in einen anderen Bundesstaat verlegen, wie beispielsweise Wyoming, um fast keine Sales Tax begleichen zu müssen. Um dem entgegenzuwirken, wurde das Steuersystem und die Definition des Nexus 2018 auf eine ökonomische Präsenz umgestellt. Wenn der Verkäufer also jetzt in einem Bundesstaat eine gewisse Umsatzgrenze bzw. Grenze an Transaktionen überschreitet, erzeugt er damit in diesem Staat Nexus und muss die Sales Tax sammeln und entrichten.

Wie hoch diese Schwelle ist, wird von jedem Bundesstaat individuell bestimmt. In Kalifornien ist diese Grenze 500.000$ pro Jahr, in Georgia sind es 100.000$ pro Jahr. Manche Bundesstaaten sehen die Grenze auch als überschritten an, wenn du eine gewisse Zahl an Transaktionen überschreitest; üblich waren hier 200 Geschäfte pro Jahr. Viele Bundesstaaten haben diese Transaktionsgrenze inzwischen aber wieder gestrichen.

Du siehst hier bereits, dass es selbst in Hochsteuerstaaten wie Kalifornien sehr hohe Schwellenwerte gibt. Die Umsatzgrößen für eine etwaige Sales Tax-Registrierung sind äußerst unternehmerfreundlich und generös gestaltet. In der EU muss man sich mit der Registrierung für die Mehrwertsteuer in den einzelnen Mitgliedstaaten hingegen bereits ab dem ersten Verkauf beschäftigen und hat damit einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand.

Soviel also zur ersten Rechnung des Dropshipping. Kurzgefasst: Wenn du in einem Bundesstaat Nexus hast, musst du die Sales Tax sammeln und entrichten. War früher eine physische Präsenz notwendig, ist heutzutage eine ökonomische Präsenz ausreichend. Eine beliebte Plattform, um den Überblick nicht zu verlieren, ist Taxjar.com, denn dort können Verkäufer laufend ihre Rechnungen und Transaktionen einpflegen und somit herausfinden, ob sie Nexus in einem Bundesstaat haben oder nicht.

Die genauen Schwellenwerte für Verkäufe und Transaktionen, ab denen eine Registrierung in den einzelnen US-Bundesstaaten erforderlich ist sowie einen ausführlichen Leitfaden zu den Nexus-Gesetzen im Zusammenhang mit der Sales Tax findest du auf dieser Seite. 

Näheres zu den Registrierungsanforderungen für Marketplace-Verkäufer in den einzelnen Bundesstaaten kannst du auf dieser Seite nachlesen.

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Das Prinzip der Resale Documentation

Kommen wir nun zur zweiten Rechnung des Dropshipping. Wenn der Verkäufer eine Bestellung und Bezahlung vom Kunden erhalten hat, muss er nun den Versand des Produktes in Auftrag geben. Dafür bestellt er dies bei einem anderen Unternehmen, egal ob in den USA oder in Übersee. Wichtig ist hierbei, das entsprechende Dokument zu besorgen, welches bestätigt, dass er den Nexus in dem jeweiligen Bundesstaat hat.

Diese Resale Documentation bestätigt dem Verkäufer, dass er quasi als Zwischenhändler agiert und somit auch keine Sales Tax an den Lieferanten zahlen muss. Der Lieferant muss also ein solches Dokument zugeschickt bekommen, um das Produkt ohne Sales Tax verkaufen zu können.

Welches Dokument du benötigst, hängt wiederum von dem jeweiligen Bundesstaat ab. Wichtig ist aber, dass für jeden Bundesstaat, in das geliefert wird, auch ein solches Dokument vorhanden ist. Folgende Dokumente werden zumeist akzeptiert:

  • In-State-Zertifikationen: Jeder Bundesstaat hat eigene Zertifikationen, die für ihn gültig sind. 
  • Multi-State-Zertifikationen: Manche Bundesstaaten akzeptieren aber auch solche Zertifikationen. Diese müssen dann nur einmal ausgefüllt werden und gelten für eine Großzahl an Staaten. Ein Beispiel dafür wäre die “Multistate Tax Commission”, welche für 38 Bundesstaaten gültig ist.

Zusammengefasst muss man also in jedem Bundesstaat, in dem die Schwellenwerte überschritten werden, ein Dokument beantragen, welches bestätigt, dass der Verkäufer ein Reseller ist,also ein Zwischenhändler. Wenn das nicht der Fall ist, wird er wie ein normaler Kunde behandelt und muss die Sales Tax auch bei seinem Einkauf entrichten.

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Dropshipping in der EU

Im Vergleich zu den USA erweist sich Dropshipping in der Europäischen Union, vor allem seit der Einführung des neuen E-Commerce VAT Package und damit einhergehenden Änderungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer als äußerst kompliziert. Im Vergleich zu den USA, die Dropshipper-freundliche Regelungen haben, erweist sich dieses Business in der EU als regelrechter administrativer Alptraum.

Bis Mitte 2021 musste bis zu einem Einkaufswert von 22 € keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Diese Freigrenze wurde nun abgeschafft. Für jedes in die EU importierte Produkt mit einem Warenwert von bis zu 150 € wird nun die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Für alle höherpreisigen Waren fällt Zoll an. 

Auch hinsichtlich der Umsatzsteuer gibt es mit dem sogenannten “One-Stop-Shop” EU-weit neue Regelungen. Während sich Verkäufer bisher erst beim Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen in den einzelnen Mitgliedsländern für die Umsatzsteuer registrieren mussten, fallen diese Schwellen nun weg. Die im jeweiligen Staat vorgeschriebene Umsatzsteuer ist damit ab dem ersten Verkauf zu entrichten.

Mehr zum Thema Dropshipping in der EU erfährst du auf dieser Seite.

Nähere Informationen rund um das neue E-Commerce VAT Package findest du hier.

Für Dropshipping und E-Commerce-Unternehmen bedeutet das in der EU einen erheblichen, administrativen Mehraufwand. Aus diesem Grund stellen die USA als größter Wirtschaftsraum in vielerlei Hinsicht die attraktivere Option dar. Dort gibt es relativ hohe Schwellenwerte für die Umsatzsteuer. Bei den Einfuhrzöllen gilt allerdings seit dem 29. August 2025 ein neues Regime: Die De-minimis-Freigrenze von 800 $, unter der Sendungen zollfrei in die USA gelangten, ist per Executive Order für alle Länder ausgesetzt, Zölle fallen seither auch auf niedrigpreisige Sendungen an und gehören in jede Kalkulation.

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Dropshipping in den USA: zwei Optionen

In diesem Abschnitt gehen wir näher darauf ein, welche Firma du für Dropshipping in den Staaten benötigst. Falls du dich fragst, ob du dafür eine neue US-Gesellschaft gründen solltest bzw. welche anderen Gestaltungen sich dafür anbieten, kommt hier die Antwort.

Als Dropshipper bieten sich dir in den Staaten zwei potenzielle Optionen: Entweder du gründest dafür eine eigene Firma in den USA oder du expandierst mit deinem bestehenden (europäischen) Unternehmen in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten.

Für welche Variante du dich dabei entscheidest, hängt rein von deiner jeweiligen Situation und persönlichen Präferenz ab. Sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht ist beides möglich und legal. 

Falls du dir nicht sicher bist, welche Variante in deinem Fall die bessere ist, findest du hier ein paar Gründe, die für die Verwendung einer US-Gesellschaft sprechen können:

  • Risiko und Haftung: Schadensersatzforderungen und Produkthaftung sind vor allem in den Staaten ein großes Thema. Mit einer Firma in den USA kapselst du das Risiko. Im Schadensfall betrifft eine etwaige Klage dann lediglich die US-Corporation bzw. LLC, das Unternehmen zu Hause bleibt davon völlig unberührt. 
  • Kunden: Abhängig von der jeweiligen Branche wirkt eine US-Gesellschaft beim Verkauf an amerikanische Kunden unter Umständen seriöser als eine Firma mit europäischen Kontaktdaten. Im Gegensatz zu ausländischen Firmen weckt diese kein Misstrauen hinsichtlich zusätzlichen Zollgebühren oder langen Lieferzeiten, sondern vermittelt Vertrauen.
  • Investoren/Käufer: Eine US-Niederlassung steigert den Unternehmenswert. Willst du das Unternehmen in Zukunft eventuell verkaufen, lohnt sich eine amerikanische Präsenz. Vor allem in den USA ist die Investorensuche mit einer amerikanischen Tochtergesellschaft oftmals viel einfacher. 
  • Besteuerung: Abhängig von deiner persönlichen Situation kann sich ein US-Unternehmen steuerlich positiv auswirken. 
  • Persönliche Gründe: Auch wenn du planst, selbst in die USA umzuziehen, oder wenn du einfach ein zweites Standbein haben möchtest, kann die Gründung einer US-Gesellschaft durchaus Sinn machen.
  • Der einzig gute Grund, der für die Verwendung einer Gesellschaft in Europa spricht, ist ein bereits existierendes Unternehmen. Hast du eine europäische Firma und willst eine zusätzliche Firmengründung vermeiden bzw. die Geschäfte einfach über dein bestehendes Unternehmen weiterführen, ist das völlig legitim.

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    Als Dropshipper mit bestehender Firma in die USA expandieren

    Hast du ein existierendes Unternehmen in Europa, ist es unter Umständen der einfachere Weg, die bestehende Firma zu verwenden und mit ihr auch US-Kunden zu bedienen. Dagegen ist weder aus steuerlicher noch aus rechtlicher Sicht grundsätzlich etwas einzuwenden.

    Besteuerung einer bestehenden Firma in den USA

    Generell entsteht keine Steuerpflicht in den USA, solange das Unternehmen vor Ort keine Betriebsstätte hat; auf genau diese Strukturen ohne US-Betriebsstätte ist unsere Schwesterkanzlei Nullsteuer LLC spezialisiert. Verkauft man also als Dropshipper seine Waren ausschließlich über einen Drittanbieter, fällt folglich keine Besteuerung in den Staaten an. Stattdessen bezahlt die Firma ihre Steuern im Sitzstaat. Ausgenommen davon ist natürlich die Sales Tax. Für diese muss man sich abhängig von den Regelungen des jeweiligen Bundesstaats bei Überschreitung gewisser Umsatzgrenzen bzw. ab einer gewissen Anzahl von Transaktionen trotzdem registrieren. Die Registrierung ist auch für ausländische Unternehmen problemlos möglich.

    Hinsichtlich der Steuerpflicht gilt es aber stets, einige Punkte im Detail abzuklären und den jeweiligen Einzelfall zu betrachten: Zum einen geht es darum, wo sich die Waren befinden. Ein Lager in den Staaten könnte dazu führen, dass die Gewinne in den USA versteuert werden müssen. Auch ein Support-Mitarbeiter vor Ort könnte eine US-Besteuerung zur Folge haben.

    Mehr zur Besteuerung von Dropshipping & E-Commerce Gewinnen liest du hier.

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    Als Dropshipper eine eigene Firma in den USA gründen

    Das ganze System der Sales Tax mag am Anfang etwas kompliziert klingen, aber im Grunde ist es ganz einfach. Und mit den richtigen Tools kann man ganz klar leicht den Überblick behalten über die zu entrichtende Sales Tax in den jeweiligen Bundesstaaten.

    Um die Vorteile des Wirtschaftsraumes USA vollständig nutzen zu können, bietet sich die Gründung einer eigenen Firma in den USA aus steuerrechtlichen Gründen an. Welcher Bundesstaat eignet sich aber nun wirklich gut für eine Firmengründung und wie solltest du das angehen?

    Wir von der Kanzlei Mount Bonnell begleiten dich auf Schritt und Tritt bei deiner Firmengründung in den USA. Aus steuerlicher Sicht empfiehlt sich klar ein Bundesstaat wie Wyoming. Einige der Vorteile sind:

    • Keine Einkommensteuer auf Bundesstaatsebene
    • Keine Körperschaftsteuer auf Bundesstaatsebene 
    • Hohe Diskretion bei den Geschäftsführern
    Aber kurz noch etwas zum Standort: Wir würden als Standort den Ort Jackson anbieten, welcher sich im Landkreis Teton findet. Dieser in den Rocky Mountains gelegene Ort hat nach aktuellen Zahlen das höchste Pro-Kopf-Einkommen in den gesamten USA. Immer mehr Reichen dient dieser Ort als Rückzugsort vom stressigen Alltag in der Großstadt. Jackson ist zudem noch ein Top-Skiresort und leicht mit dem Flughafen zu erreichen.


    Du siehst also, dass Jackson ein hervorragender Standort für eine Firmengründung ist. Natürlich werden wir dich bei jedem Schritt unterstützen und dir so gut wie möglich zur Hand gehen. Wenn du über unsere Kanzlei eine Firmengründung beantragen willst, helfen wir dir bei folgenden Aspekten:

    • Gründung der Firma durch den Rechtsanwalt
    • Behördliche Gebühren, sowie Portokosten
    • Beantragung der US-Steuernummer
    • Eröffnung eines amerikanischen Kontos 
    • Laufende steuerliche Beratung, je nach Bedarf
    Eine Firma in einem anderen Land zu gründen, ist sicherlich nicht einfach. Die Vorteile können jedoch enorm sein, für dich und deinen Erfolg.
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    Du hast noch offene Fragen zum Leben in den USA? Erfahrungen aus erster Hand zu Themen wie Sicherheit, Krankenversicherung, Homeschooling und vielem mehr findest du auf unserer Website. 

    Die Wahl der Rechtsform bei einer Firmengründung in den USA

    Natürlich stellt sich wie bei jeder Firmengründung auch die Wahl, welche Rechtsform gewählt werden sollte. In den USA gibt es einige Möglichkeiten, wie eine LLC (Limited-Liability Company), eine Limited Partnership oder eine Corporation. Für dich als Dropshipper ist die C-Corporation die richtige Entscheidung. Die Vorteile dieser Rechtsform gegenüber den anderen werden hier nun kurz beleuchtet:

    Die Nachteile einer LLC

    Zuvor möchten wir noch kurz näher darauf eingehen, warum eine LLC von uns nicht empfohlen wird. Immerhin ist die LLC die beliebteste Rechtsform in Amerika. Denn das Unternehmen wird nicht von den US-Behörden in Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft eingestuft, sondern die Unternehmer haben die freie Wahl über diese Entscheidung.

    Aber gerade dies kann für Unternehmer außerhalb der USA gefährlich werden. Denn während die USA diese Wahl den Unternehmern lässt, gilt dies nicht für beispielsweise die deutschen Behörden. Diese können die Einstufung anders bestimmen und wenn du in Deutschland lebst und die LLC von dir anders eingestuft wurde als von den Behörden, kann dies zu starken steuerlichen Nachteilen führen.

    Solange du also nicht vorhast, deinen Wohnsitz in die USA zu verlegen, solltest du keine LLC gründen. Alles rund um Wegzug und Ansässigkeit begleitet im Verbund Wohnsitz Ausland.

    C-Corporation

    Was also ist eine C-Corporation? Allgemein gesagt ist es eine Aktiengesellschaft. Diese Form lässt sich klar mit der AG vergleichen und ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmer, gerade auch wegen der Rechtssicherheit. Und während die AG vorzugsweise nur für größere Unternehmen gedacht ist, kann eine Corporation im Prinzip auch nur von einer Person geleitet werden. Bei einer Corporation gibt es grundsätzlich mehrere Organe:
    • Board of Directors
    • Executive Officers
    • Secretary
    • Treasurer
    • CEO
    • President
    • Shareholder Meeting
    Das Board of Directors gibt generelle Wege vor, die das Unternehmen beschreiten soll, also die strategischen Ziele der Corporation. Die Executive Officers lassen sich aber eher vergleichen mit den normalen Managern, die dafür sorgen, dass im Alltagsgeschehen der Firma alles so läuft, wie es vorgegeben wird, also dass die Ziele operativ richtig verfolgt werden. Während bei einer großen Firma jeweils unterschiedliche Personen dafür zuständig sein werden, ist dies jedoch nicht vorgeschrieben. Du als einzelner Unternehmer kannst sowohl alle Rollen alleine übernehmen als auch Mitarbeiter einstellen.

    Wenn du also tatsächlich über eine Firmengründung in den USA nachdenken, übernehmen wir von der Kanzlei Mount Bonnell die Gründung deines Unternehmens und die laufende Betreuung danach.
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    Die letztendliche Auszahlung der Gewinne bei einem Unternehmen in den USA

    Kommen wir nun zum letzten wichtigen Abschnitt dieses Artikels: Der Besteuerung einer amerikanischen Corporation. Jetzt siehst du auch, warum es sich bezahlt macht, in Wyoming eine Firma zu gründen. Denn hier gibt es keine Besteuerung auf Bundesstaatsebene. Die Corporation muss ihre Gewinne lediglich mit 21% Steuer auf Bundesebene versteuern lassen.

    Wie kannst du die Gewinne entnehmen? Nun dazu gibt es 2 verschiedene Möglichkeiten:

    1. Gehalt auszahlen lassen: Wenn du dich als Geschäftsführer eintragen lässt, kannst du dir selbst ein Gehalt auszahlen lassen. Dieses Gehalt unterliegt in den USA keiner Einkommensteuer, es fallen auch keine Sozialabgaben oder sonstige Kostenabzüge an. Allerdings musst du da auch auf die steuerliche Betrachtung in deinem Heimatland achten. Bist du in Deutschland ansässig, musst du sehr wohl eine Einkommensteuer auf dieses Gehalt bezahlen. Interessant wird es für dich erst, wenn du in einem Land wohnst, in dem keine Einkommensteuer fällig ist, wie etwa in Dubai; die Steuerprofile der Länder findest du im Steueratlas. Dort bekommst du das Geschäftsführergehalt voll ausbezahlt.
    2. Gewinnausschüttung: Die Ausschüttung der Gewinne der Corporation ist wieder ein anderes Thema. Denn zum einen wird in den USA eine Quellensteuer verlangt. Diese liegt normalerweise bei 30%, kann aber auch reduziert sein wie in Deutschland, wo die Steuer nur 15% beträgt. Zudem muss auch die Kapitalertragsteuer des Heimatlandes beachtet werden.
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    Fazit: Dropshipping in den USA

    Die USA bieten sich für Dropshipper auf jeden Fall an. Einfache Steuerregelungen und ein einheitlicher Wirtschaftsraum, sowie die Möglichkeit hohe Profite zu erzielen machen die USA gegenüber der EU so attraktiv.

    Wenn du zudem die passende Rechtsform wählst, kannst du auch steuerlich günstig deine Gewinne entnehmen. Hast du weitere Fragen zu diesem Thema oder bereits konkrete Pläne für die Gründung einer Firma in den USA, zögere nicht und kontaktiere uns direkt. Einen Überblick über alle Beiträge der Strecke gibt dir unsere Seite E-Commerce & Dropshipping; wie die Gewinne konkret versteuert werden, zeigt der Beitrag zur Versteuerung der Gewinne aus E-Commerce & Dropshipping.

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