Welche Steuern muss ich beachten?
Wenn du mit deinem E-Commerce- bzw. Dropshipping-Business in den USA verkaufst, musst du folgende Steuern beachten:
- Gewinnbesteuerung
- Sales Tax
Wichtig zu verstehen ist dabei, dass es sich bei diesen beiden Steuern um verschiedene Arten handelt. Während sich die Gewinnbesteuerung mit Einkommensteuer und Körperschaftsteuer auf die generierten Gewinne bezieht, fällt die Sales Tax auf die Verkäufe an. Die Sales Tax ist in den einzelnen US-Bundesstaaten unterschiedlich geregelt. Meist gibt es Umsatzgrenzen oder eine bestimmte Anzahl an Transaktionen bzw. Verkäufen, ab denen du dein Unternehmen für diese Steuer registrieren musst. Wir haben die Nexus-Gesetze der einzelnen Staaten auf dieser Seite für dich zusammengefasst.
Auf dieser Seite geht es also nicht um die Sales Tax, sondern um die Besteuerung der Gewinne mit der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.
Wo muss ich meine Gewinne versteuern?
Verkaufst du mit deinem E-Commerce- bzw. Dropshipping-Unternehmen an Kunden in den USA, bedeutet das nicht automatisch, dass du die Gewinne auch dort mit der Einkommensteuer versteuern musst. Ausschlaggebend dafür sind verschiedene Faktoren. Zum Beispiel, ob du mit einer US-Firma oder einer ausländischen Firma verkaufst.
Ausländische Unternehmen sind grundsätzlich nicht in den Staaten steuerpflichtig, eine pauschale Antwort gibt es trotzdem nicht. Diverse Dinge können auch bei Nicht-US-Firmen eine Steuerpflicht auslösen. Aus diesem Grund ist es immer besonders wichtig, den Einzelfall genau zu betrachten und zu prüfen. Bei US-Unternehmen gilt es bei der Besteuerung die Steuern auf Bundes- sowie auf Ebene des Sitzstaates zu beachten.
Nexus ist nicht gleich Nexus
Essenziell zu verstehen ist der Unterschied zwischen Sales Tax-Nexus und Einkommensteuernexus. Das bedeutet Folgendes: Begründet dein Dropshipping- bzw. E-Commerce-Unternehmen einen Steuernexus für die Sales Tax in den Staaten, heißt das nicht, dass auch ein Nexus für die Einkommensteuer besteht. Dafür sind die Regeln der einzelnen Bundesstaaten sowie die Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Besteuerung der Gewinne mit US-Unternehmen
Wir raten dir für dein Dropshipping- oder E-Commerce-Business in der Regel zur Gründung einer Gesellschaft in den USA. Auf diese Weise kapselst du nicht nur das Risiko und bist bei Produkthaftungsklagen oder Ähnlichem auf der sicheren Seite, sondern profitierst auch von einem höheren Unternehmenswert und Ansehen bei Investoren im Falle eines späteren Verkaufs. Zudem wirkt eine US-Firma vertrauenswürdiger auf amerikanische Kunden und bietet sich vor allem an, wenn du planst, selbst in die Staaten umzuziehen.
Mit einem US-Unternehmen hängt die Besteuerung in erster Linie von der jeweiligen Rechtsform ab. Wir empfehlen dir dafür die amerikanische C-Corporation. Als Kapitalgesellschaft bezahlst du mit ihr die US-Körperschaftsteuer. Diese beträgt auf Bundesebene 21%. Auf Ebene der Bundesstaaten variiert der Steuersatz stark. Entscheidest du dich bei der Gründung deines US-Dropshipping- oder E-Commerce-Unternehmens beispielsweise für Wyoming, Texas oder Washington, gibt es keine Körperschaftsteuer des Bundesstaates; in Texas ist allerdings die Franchise Tax zu beachten, die ab einem Jahresumsatz von 2.650.000 $ greift. Für die Gewinnentnahme bieten sich dir dann zwei Optionen:
Besteuerung der Gewinne mit ausländischem Unternehmen
Wenn du mit einem ausländischen Dropshipping- bzw. E-Commerce-Unternehmen in den USA verkaufst, gestaltet sich die Frage nach der Besteuerung der Gewinne etwas komplizierter. Obwohl Nicht-US-Firmen grundsätzlich erstmal nicht in den Staaten steuerpflichtig sind, muss hier stets der Einzelfall beurteilt werden. Es gibt zahlreiche Faktoren, die eine amerikanische Steuerpflicht auslösen.
Wenn du in Europa bereits über ein gut etabliertes Business verfügst und mit diesem in die USA expandieren willst, gilt es verschiedene Punkte zu beachten. Allgemein ist es so, dass Unternehmen ohne Nexus in den Staaten nicht dort steuerpflichtig sind. Allein der Verkauf an US-Kunden bedeutet also nicht, dass die Gewinne auch einer Besteuerung in den USA unterliegen.
Fragen zur Evaluierung einer potenziellen Steuerpflicht in den USA:
- Waren: Gibt es ein Lager oder eine Produktionsstätte in den USA, von dem aus die Bestellungen an US-Kunden verschickt werden, oder erfolgt der Versand ausschließlich über Dritte (wie z.B. beim Dropshipping üblich)?
- Büro: Hast du vor Ort eine Betriebsstätte wie Büroräumlichkeiten oder Ähnliches?
- Mitarbeiter: Beschäftigst du mit deinem Dropshipping- bzw. E-Commerce-Business einen Kundendienstmitarbeiter in den Staaten?
Hier geht es darum, zu klären, ob die Einkünfte tatsächlich aus US-Geschäften mit Bezug zu den Staaten stammen. US-Quellen, also Zahlungen durch US-Kunden, sind dabei nicht ausreichend, auch die Tätigkeit bzw. Ausübung muss eine Verbindung mit den USA haben.
Hast du mit deinem Unternehmen weder Lager noch Niederlassung noch Angestellte vor Ort, stehen die Chancen gut, dass deine Gewinne nicht in den Staaten versteuert werden. Ohne Betriebsstätte in den USA hat dein Business auch keinen Nexus; auf solche No-PE-Strukturen mit US-LLC ist unsere Schwesterkanzlei Nullsteuer LLC spezialisiert. Ist dies der Fall, können ausländische Unternehmen das Formular 1120-F einreichen. Mit diesem gibst du offiziell an, keine Betriebsstätte in den Staaten zu haben und mit den Gewinnen damit keine Steuerpflicht in den USA auszulösen. Je nach Sitzstaat empfiehlt es sich hier allerdings unbedingt, im Doppelbesteuerungsabkommen nachzusehen und die Details deiner individuellen Situation vorab genau zu evaluieren.
Betreibst du also über eine ausländische Firma dein Dropshipping- oder E-Commerce-Business und dieses ist nicht in den USA steuerpflichtig, muss es vor Ort nicht steuerlich erfasst werden und auch keine Steuererklärung einreichen. Die Gewinne des ausländischen Unternehmens werden dann im Sitzstaat der Gesellschaft versteuert. Die Sales Tax hast du je nach US-Bundesstaat unabhängig davon selbstverständlich trotzdem abzuführen.
Fazit: Besteuerung der Gewinne aus Dropshipping & E-Commerce
Im Wesentlichen musst du hinsichtlich der Gewinne deines Dropshipping- bzw. E-Commerce-Unternehmens lediglich die Einkommensteuer bzw. eine etwaige Körperschaftsteuer beachten. Abhängig davon, wo deine Gesellschaft ihren Sitz hat und ob es eine Präsenz bzw. eine Betriebsstätte in den Staaten gibt, müssen die Gewinne möglicherweise überhaupt nicht in den USA, sondern nur im Sitzstaat der Auslandsfirma versteuert werden.
Neben der Gewinnbesteuerung gilt es auf jeden Fall, eine etwaige Sales Tax und die Nexus-Bestimmungen der einzelnen US-Bundesstaaten zu beachten. Die Registrierung für die Sales Tax ist aber auch für ausländische Unternehmen problemlos möglich.
Wir raten dir für Dropshipping- bzw. E-Commerce-Tätigkeiten in den USA in der Regel zur Gründung einer amerikanischen Firma, anstatt ein ausländisches Unternehmen zu verwenden, außer es gibt triftige Gründe dafür. Eine US-Gesellschaft bietet dir einen besseren Haftungsschutz, bündelt das Risiko und steigert die Attraktivität bzw. den Wert des Unternehmens bei Investoren. Auch wenn die Gewinne dann in den Staaten zu versteuern sind, bieten sich dir diverse Arten der steuergünstigen Gewinnausschüttung. Solltest du dazu weitere Fragen haben, beraten wir dich selbstverständlich gern.
Mehr zum Thema Dropshipping in der EU erfährst du hier. Den Überblick über die ganze Strecke gibt dir unsere Seite E-Commerce & Dropshipping, und warum sich die USA für Dropshipper besonders anbieten, liest du im Beitrag Dropshipping in den USA.