Wichtig ist als erstes die Differenzierung zweier Varianten für die Gründung einer LLC auf dieser Seite. Welche der beiden auf dich zutrifft und was du jeweils bedenken musst, erfährst du hier.
1. Mit Wohnsitz in den USA: Bei der ersten von uns gemäß der Leistungsbeschreibung auf dieser Website gegründeten LLCs beschriebenen Variante handelt es sich um gewerbliche US-Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte in den USA, deren Gewinne in den USA zu versteuern sind. Dabei gilt ein Steuersatz von maximal 29.6%, in vielen Fällen deutlich weniger.
Diese Option kommt nur in Frage, wenn du in den Staaten lebst oder tatsächlich vorhast, dorthin umzuziehen. Ansonsten ist die Gestaltung viel zu kompliziert. Mehr zu deinen Visa-Optionen, wenn du in die USA ziehen möchtest, findest du hier.
2. Ohne Wohnsitz in den USA: Dies ist die zweite Gestaltungsmöglichkeit für deine US-LLC. Sie ist für Geschäfte ohne Bezug bzw. Verbindung zu den Staaten gedacht. Wohnst du als Eigentümer in einem Non-Dom-Staat wie Irland, Malta oder ähnlichen (Großbritannien hat seinen Non-Dom-Status zum 6. April 2025 abgeschafft), in dem Auslandseinkünfte nicht besteuert werden, dann eignet sich diese Option für dich.

An wen richtet sich unser Angebot?
Auch hier gilt es wieder, zwischen den zwei Varianten zu differenzieren:
1. MIT Wohnsitz in den USA
Unser LLC-Angebot dieser Option richtet sich primär an nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmer, die einen tatsächlichen Betrieb in den USA aufbauen wollen und dabei von einer kurzfristigen Umsatzerwartung in Höhe von mindestens $250.000 pro Jahr ausgehen (wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, gründet besser eine Limited Partnership / US Kommanditgesellschaft mit den gleichen steuerlichen Vorteilen wie die LLC. Mehr dazu weiter unten).

Im Unterschied zu anderen Anbietern können wir uns auf Wunsch um die für deine Gesellschaft notwendige Anfangssubstanz in den USA in Form eines lokalen US-Geschäftsführers und eines US-Geschäftskontos kümmern. So betreibst du von Anfang an keine Briefkastengesellschaft, kannst dir aber andererseits hohe Verwaltungskosten in der Startphase des Unternehmens sparen.
Außerdem übernehmen wir die steuerliche Betreuung der Gesellschaft. Also befindet sich die gesamte Verwaltung deiner LLC in einer Hand.
Uns ist klar, dass wir damit kein Nullsteuer-Angebot vorlegen. Wollen wir aber auch gar nicht. Wem die Steuern in den USA auch nach der US-Steuerreform 2017 noch zu hoch sind, der gründet besser keine Gesellschaft dort.
Die zweite Option richtet sich an Personen mit Wohnsitz in einem Non-Dom-Land und ohne relevante Präsenz des Business in den USA (das heißt, es darf beispielsweise an US-Kunden verkauft werden, solange du vor Ort über keinen Dependent Agent verfügst, also einen Beauftragten, der hauptsächlich für dein Business tätig ist und sich de facto nicht von einem Mitarbeiter unterscheidet). Bist du der alleinige Eigentümer deiner LLC, so wird diese in den Staaten als Disregarded Entity angesehen und bleibt damit steuerfrei. Auch in deinem Wohnsitzland bezahlst du nicht, da keine Besteuerung auf Auslandseinkommen erfolgt.
Vorsicht bei “steuerfreien LLCs” von Billiggründern
Die Gründung einer “Nullsteuer-LLC”, deren Einkünfte in den USA nicht versteuert werden, ist nach unserer Interpretation der aktuellen US-Steuergesetzgebung und im Hinblick auf die jüngste Steuerreform wie bereits erwähnt nur dann zu empfehlen, wenn die zweite Variante auf dich zutrifft. Das bedeutet, dass sie nur mit Wohnsitz in einem Non-Dom-Staat und ohne geschäftliche Präsenz in den Staaten, die eine Steuerpflicht auslösen würde, möglich ist. Und auch hier nur unter der Einhaltung bestimmter Regeln. Hierzu erfährst du mehr auf unserer Seite über die Gestaltung einer steuerfreien LLC.
Selbst wenn du die Voraussetzungen für dieses Modell erfüllst, raten wir dir jedenfalls von Billiggründern ab, die lediglich mit Steuerfreiheit werben und dabei jegliche Fakten außen vor lassen.

Wir distanzieren uns an dieser Stelle ausdrücklich von Billiggründern und warnen vor einschlägigen Angeboten im Internet, bei denen dir für ein paar hundert Dollar die Gründung einer LLC angeboten wird. Hier kann die LLC schnell zur Steuerfalle werden und die steuerlichen Negativwirkungen sind möglicherweise erheblich.
Steuer- und Erklärungspflichten der LLC und ihrer Gesellschafter
Die LLC ist als Personengesellschaftsteuertransparent und bezahlt selbst keine Steuern.

Gründest du deine LLC wie in Variante 1 angegeben mit Wohnsitz und Betriebsstätte in den USA, dann sind die von der LLC erwirtschafteten Gewinne von jedem LLC-Gesellschafter auch in den Staaten zu versteuern. Handelt es sich bei dem LLC-Gesellschafter um eine natürliche Person, wird die US-Einkommensteuer fällig. Handelt es sich beim Gesellschafter um eine juristische Person, wird die US-Körperschaftsteuer fällig. Eine Gewerbesteuer gibt es in den USA nicht. Beachte allerdings, dass Einkommen- und Körperschaftsteuer, je nach Sitzstaat der LLC, sowohl auf Bundesebene als auch auf Bundesstaatsebene fällig werden können.
Vor diesem Hintergrund sind auch die nicht in den USA ansässigen Gesellschafter der LLC beschränkt in den USA steuerpflichtig. Sie brauchen eine US-Steuernummer (ITIN, erledigen wir für dich) und müssen jährlich eine US-Steuererklärung über ihre US-Einkünfte einreichen, inklusive der Einkünfte aus der LLC (erledigen wir ebenfalls für dich).
Für Variante 2 ohne Wohnsitz und US-Verbindung, die eine Steuerpflicht auslöst, besteht seit einigen Jahren die Neuerung, dass die LLC Erklärungspflichten gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden hat. Eine Single Member LLC wird als Disregarded Entity bezeichnet. Das heißt, dass sie in den Staaten keine Steuern bezahlt. Da in der Vergangenheit vielfach missbräuchlich mit dieser Besonderheit umgegangen wurde, verpflichtet die IRS nun auch Disregarded Entitys zur Einreichung folgender Formulare:
1. FBAR: Im Foreign Bank Account Report, kurz FBAR, muss sämtliches ausländisches Vermögen ab 10.000 USD angegeben werden. Die LLC deklariert also, sobald ihre Konten diesen Wert übersteigen.
Da ja mittlerweile viele LLCs Konten bei Wise (früher Transferwise) oder anderen Fintech-Anbietern haben, müssten diese im Rahmen des FBAR gemeldet werden.
2. Form 5472: Dieses Formular muss von jeder ausländischen Single Member LLC ausgefüllt werden. In ihm werden Zahlungen der LLC an Eigentümer oder andere nahestehende Personen/Unternehmen angeführt.
In Verbindung mit dem 5472 ist außerdem zu beachten, dass man es nicht alleine einreichen kann. Mit ihm zusammen muss pro forma ein 1120 abgegeben werden. Das bedeutet, dass es sich beim 1120 um eine Nullerklärung handeln kann.
Wichtig anzumerken ist hier, dass diese beiden Formulare lediglich eine Meldepflicht bedeuten. Die Gewinne bleiben in diesem Fall trotzdem weiterhin steuerfrei.
Es kann auch Situationen geben, in denen lediglich ein Teil der Gewinne in den USA zu versteuern ist. Hat eine Disregarded Entity ausländisches und US-Einkommen, so muss der Gesellschafter bzw. Eigentümer der LLC ein 1040 NR, also eine Einkommensteuererklärung für Ausländer einreichen. Auf dieser erklärt er nur den Teil des Gewinns, den er versteuern muss. Dafür braucht er eine ITIN (amerikanische Steuernummer für Ausländer), die wir als ITIN Express für dich beantragen. Bis zur Erteilung vergehen einige Wochen: Die IRS nennt etwa 7 Wochen bis zur Mitteilung über den Antragsstatus, in der Hauptsaison (15. Januar bis 30. April) und bei Anträgen aus dem Ausland 9 bis 11 Wochen.
Hat die LLC zwei oder mehr Gesellschafter, so ist ein Partnership Tax Return einzureichen und eine Nullsteuerregelung nicht mehr möglich. Für mehr Informationen diesbezüglich sieh dir unsere Seite zur Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen aus deiner US-LLC an.
Steuerliche Vorteile der LLC gegenüber einer Kapitalgesellschaft
Für Variante 2 hatten wir die steuerlichen Vorteile bereits oben erklärt. Du wohnst in einem Staat ohne Besteuerung von Auslandseinkünften, hast keine wesentliche, geschäftliche Präsenz in den USA und bleibst als Disregarded Entity in den Staaten steuerfrei.
In vielen Ländern sind Einkommen aus gewerblichen Personengesellschaften im Ausland steuerlich freigestellt. Da du also bereits Steuern in den USA bezahlt hast, fällt in deinem Wohnsitzstaat keine Steuer mehr auf die Gewinne der LLC an. Dies ist auch in Deutschland der Fall, jedoch halten wir die US Limited Partnership für die bessere Personengesellschaft, wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist. Die wichtigsten Vorteile der LLC findest du hier.

Das genau kann eine Personengesellschaft gegenüber einer Kapitalgesellschaft attraktiver machen, deren Dividenden üblicherweise mit Kapitalertragsteuer im Wohnsitzland zu versteuern sind.
Welche Regelung für dein Wohnsitzland gilt, ist im Doppelbesteuerungsabkommen deines Wohnsitzstaates mit den USA definiert. Es ist wichtig, dass du dich diesbezüglich von einem Steuerberater an deinem Wohnsitzort beraten lässt.
Die LLC ist nur in Ausnahmefällen für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Mandanten geeignet
Mandanten, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen wir von der Gründung einer US LLC abraten.

Eine LLC wird von den deutschen Behörden regelmäßig nicht als Personengesellschaft anerkannt, sondern im Rahmen des Rechtstypenvergleiches als Kapitalgesellschaft eingestuft. Dies kann enorme steuerliche Negativwirkungen für Gesellschafter einer LLC nach sich ziehen, unter anderem die Doppelbesteuerung.
Die LLC kann daher in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Mandanten nur in Ausnahmefällen als US-Rechtsform empfohlen werden. Du bist meistens besser beraten, wenn du eine C-Corporation gründest, welche der deutschen Aktiengesellschaft entspricht. Mandanten, die eine Personengesellschaft vorziehen, können von uns eine US Limited Partnership (LP) gründen lassen, die wie eine deutsche Kommanditgesellschaft strukturiert ist.
Ein Ausnahmefall wäre z.B., wenn du ohnehin den Umzug in die USA in den nächsten 2 Jahren planst und die LLC bis dahin noch keine Gewinne erwirtschaften wird.
Ähnliche Einschränkungen gelten unter Umständen nicht nur in Deutschland, sondern in entsprechender Weise auch in anderen Ländern. Bitte kläre daher vor Gründung der LLC in jedem Fall mit einem steuerlichen Berater in deinem Wohnsitzstaat ab, ob der Betrieb einer LLC für dich bedenkenlos möglich ist bzw. wie die bereits in den USA versteuerten Gewinne der LLC in deinem Wohnsitzstaat steuerlich behandelt werden.
LLC für Non-Doms mit Wohnsitz in Malta und Irland
Besonders zu empfehlen ist die LLC Personen, die alsNon-Dom-Steuerzahlerin Ländern wieMaltaundIrlandleben (Großbritannien hat seinen Non-Dom-Status zum 6. April 2025 abgeschafft).

So lange die Einkommen aus derLLCnicht auf ein Konto im Wohnsitzstaat überwiesen werden, bleiben sie dort steuerfrei und müssen auch nicht in einer Steuererklärung deklariert werden.
Einen Überblick zum Geldtransfer zwischen den USA und Deutschland findest du hier. Hier erfährst du alles zu den wichtigsten Begriffen und Informationen rund um die US-Krankenversicherung. Vertiefend: die Besteuerung der US-LLC, der Schnellcheck zur besten US-Rechtsform und der Überblick Firmengründung USA. Für die steuerfreie US-LLC ohne US-Betriebsstätte ist unsere Schwesterkanzlei Nullsteuer LLC das primäre Ziel; den Non-Dom-Status im Detail erklärt wohnsitzausland.com.