Der ETF-Sparplan ist in Europa die naheliegende Geldanlage. Mit US-Pass rechnet Washington ihn ganz anders.
Depot für US-Bürger in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Wenn die Bank Nein sagt und der ETF-Sparplan in Washington zum Steuerproblem wird
Teil des Leitfadens US-Steuerpflicht im Ausland: Was dein US-Pass in Deutschland, Österreich und der Schweiz jedes Jahr von dir verlangt
Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist die Sache einfach: Depot bei der Hausbank oder einer Online-Bank, ein breit gestreuter ETF, ein monatlicher Sparplan, fertig. Wer einen US-Pass hat, stößt auf diesem Weg an zwei Stellen auf Widerstand. Die erste ist die Bank, die US-Kunden nach FATCA melden muss und manchmal lieber gar nicht erst aufnimmt. Die zweite ist die US-Steuer, die genau den europäischen ETF, den so viele empfehlen, besonders ungünstig behandelt. Dieser Beitrag geht beide Probleme der Reihe nach durch: wo US-Bürger in Europa ein Depot bekommen, was sie verlangen können, warum europäische Fonds als PFIC gelten, warum US-Fonds bei europäischen Banken oft nicht kaufbar sind und was ein Depot in den USA für die Steuer in Europa bedeutet. Banken und Broker nennen wir dabei nicht; es geht um Regeln, nicht um Anbieter.
1Warum Banken bei US-Kunden zögern
Eine Bank in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die ein Depot für einen US-Bürger führt, muss es nach dem FATCA-Abkommen ihres Landes melden. In Deutschland erhebt sie dafür Name, Anschrift und US-Steuernummer, den Wert des Depots zum Jahresende und die Bruttoerträge aus Zinsen, Dividenden und Verkäufen, und übermittelt sie bis zum 31. Juli des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern. In Österreich und der Schweiz meldet die Bank direkt an die IRS. Für ein neues Depot gibt es dabei keine Bagatellgrenze wie für neue kleine Einlagenkonten.
Diese Meldung ist Aufwand, und nicht jede Bank will ihn tragen. Dass Banken US-Kunden Kündigungen androhen oder aussprechen, hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigt; Zahlen dazu lagen ihr nicht vor. Für dich heißt das: Frag vor der Eröffnung ausdrücklich, ob die Bank Depots für US-Personen führt, und gib deinen US-Status von Anfang an korrekt an. Wer ihn verschweigt und später über einen Geburtsort in den USA auffällt, riskiert die Kündigung zu einem ungünstigen Zeitpunkt.
Wie die Selbstauskunft, das Formular W-9 und die Prüfung der Bank im Einzelnen ablaufen, beschreibt unser Beitrag zu FATCA in Deutschland.
2Was du verlangen kannst und was nicht
In Deutschland und Österreich hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union Anspruch auf ein Basiskonto, in Deutschland nach § 31 Zahlungskontengesetz, in Österreich nach dem Verbraucherzahlungskontogesetz. Dieser Anspruch hilft US-Bürgern, deren Girokonto gekündigt wurde. Er hilft beim Depot nicht: Das Zahlungskontengesetz regelt Zahlungskonten, also Konten für Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Wertpapierdepot gibt es nicht. Die Bank entscheidet selbst, wen sie als Depotkunden annimmt.
Bestehende Verträge kann die Bank allerdings nicht beliebig beenden. Für das Girokonto verlangt § 675h BGB ein vereinbartes Kündigungsrecht und eine Frist von mindestens zwei Monaten. Für das Depot richtet sich die Kündigung nach dem Depotvertrag und den Bedingungen der Bank. Kündigt die Bank, musst du die Wertpapiere in der Regel auf ein anderes Depot übertragen oder verkaufen; ein Verkauf kann in Europa und in den USA Steuern auslösen.
3Das Steuerproblem: europäische Fonds als PFIC
Das größere Problem ist nicht die Bank, sondern das US-Steuerrecht. Eine ausländische Kapitalgesellschaft ist eine Passive Foreign Investment Company, wenn mindestens 75 Prozent ihrer Bruttoerträge passiv sind oder wenn im Jahresdurchschnitt mindestens 50 Prozent ihres Vermögens passive Erträge abwerfen oder dafür gehalten werden. Als passiv gelten dabei Erträge, die das Gesetz als Foreign Personal Holding Company Income bezeichnet, darunter Dividenden, Zinsen und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Ein in Europa aufgelegter Investmentfonds, der Aktien oder Anleihen hält, erfüllt deshalb typischerweise beide Tests. Das gilt für den thesaurierenden ETF aus Irland ebenso wie für den ausschüttenden Fonds aus Luxemburg oder Deutschland.
3.1Was ohne Wahl passiert
Trifft der US-Anleger keine Wahl, gilt der Grundfall der Section 1291. Ausschüttungen, die 125 Prozent des Durchschnitts der drei Vorjahre übersteigen, und jeder Gewinn aus einem Verkauf werden als überhöhte Ausschüttung behandelt. Dieser Betrag wird Tag für Tag auf die gesamte Haltedauer verteilt. Der Anteil des laufenden Jahres ist normales Einkommen. Die Anteile früherer Jahre werden mit dem höchsten Steuersatz besteuert, der im jeweiligen Jahr galt, und mit einem Zinszuschlag belegt, als hätte man die Steuer damals zu spät gezahlt. Je länger die Haltedauer, desto stärker wirkt der Zinszuschlag.
3.2Die Wahlrechte
Zwei Wahlrechte mildern das ab. Beim Qualified Electing Fund versteuerst du jedes Jahr deinen Anteil an den Erträgen des Fonds; das setzt voraus, dass der Fonds eine jährliche Informationserklärung nach US-Vorgaben liefert. Bei Mark-to-Market versteuerst du jedes Jahr den Wertzuwachs, auch ohne Verkauf; das setzt voraus, dass die Anteile an einer geeigneten Börse regelmäßig gehandelt werden. Rechtzeitig gewählt, vermeiden beide Wege den Zinszuschlag des Grundfalls; beide bringen dafür eine jährliche Steuer ohne Zufluss.
3.3Form 8621
Für jeden PFIC ist grundsätzlich Form 8621 abzugeben. Eine Ausnahme gilt, wenn der Gesamtwert aller PFIC-Anteile am Jahresende höchstens $25.000 beträgt, bei Zusammenveranlagung $50.000, und du in diesem Jahr weder eine überhöhte Ausschüttung erhalten noch Anteile verkauft hast. Wie sich die Regime im Einzelnen auswirken und was mit Fonds geschieht, die du schon jahrelang hältst, beschreibt unser Beitrag zu ETFs und Fonds als PFIC.
| Regime | Voraussetzung | Was besteuert wird |
|---|---|---|
| Section 1291 (Grundfall) | keine Wahl getroffen | überhöhte Ausschüttungen und Verkaufsgewinne werden auf die Haltedauer verteilt; Anteile früherer Jahre zum jeweils höchsten Steuersatz mit Zinszuschlag |
| Qualified Electing Fund (Section 1295) | Wahl durch den Anleger und jährliche Informationserklärung des Fonds | jedes Jahr der anteilige ordentliche Ertrag und Veräußerungsgewinn des Fonds, auch ohne Ausschüttung |
| Mark-to-Market (Section 1296) | Wahl durch den Anleger; der Anteil muss an einer geeigneten Börse regelmäßig gehandelt werden | jedes Jahr der Wertzuwachs, auch ohne Verkauf |
Quelle: IRS, Instructions for Form 8621 (Qualified Electing Fund, Section 1291 Fund, Mark-to-Market Election); 26 U.S.C. § 1291(c).
Deine US-Steuerpflicht als Amerikaner in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
4US-Fonds über eine europäische Bank: das Basisinformationsblatt
Die naheliegende Lösung wäre ein Fonds aus den USA. Ein US-Fonds ist keine ausländische Gesellschaft und damit kein PFIC. Bei einer Bank in Deutschland oder Österreich scheitert der Kauf aber meist an europäischem Recht. Nach der PRIIP-Verordnung der EU muss ein Privatkunde vor dem Kauf eines verpackten Anlageprodukts ein Basisinformationsblatt erhalten. Erstellt wird es vom Hersteller des Produkts. Die BaFin schreibt dazu, dass Banken in der Regel keine Wertpapierkäufe in Produkte ausführen, für die der Hersteller kein Basisinformationsblatt bereitgestellt hat. Seit dem 1. Januar 2023 müssen auch Kapitalverwaltungsgesellschaften für Investmentvermögen, die an Privatanleger vertrieben werden, ein solches Blatt erstellen.
Für die Schweiz gilt die EU-Verordnung nicht. Ob ein Schweizer Institut US-Fonds für Privatkunden anbietet, richtet sich nach Schweizer Recht und nach der Entscheidung des Instituts. Wer in der Schweiz lebt, fragt das bei seiner Bank konkret nach.
5Einzelaktien statt Fonds
Viele US-Bürger in Europa weichen auf Einzelaktien aus. Eine Aktie eines Unternehmens mit echtem Geschäftsbetrieb, ob aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder den USA, fällt in der Regel nicht unter die PFIC-Regeln, weil das Unternehmen seine Erträge aus Produktion, Handel oder Dienstleistungen erzielt und nicht überwiegend aus Kapitalanlagen. US-Aktien sind ohnehin keine ausländischen Gesellschaften. Vorsicht ist bei Beteiligungsgesellschaften, Holdings mit überwiegend Finanzvermögen und Unternehmen geboten, die viel Kapital halten und wenig Umsatz haben: Für sie können die Tests zutreffen.
In Deutschland unterliegen Dividenden und Kursgewinne aus Aktien der Abgeltungsteuer von 25 Prozent nach § 32d EStG, die eine deutsche Bank einbehält. In der US-Erklärung rechnest du diese Steuer als Foreign Tax Credit an. Bei Dividenden einer US-Gesellschaft greift für US-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland die besondere Anrechnung nach Artikel 23 Absatz 5 des Doppelbesteuerungsabkommens, die die Steuer zwischen beiden Staaten aufteilt.
| Punkt | Depot bei einer Bank in Deutschland | Depot bei einem Broker in den USA |
|---|---|---|
| FBAR | zählt zu den Auslandskonten | kein Auslandskonto, nicht im FBAR |
| Meldung an die Steuerbehörden | die Bank meldet über das BZSt an die IRS | Meldungen der USA zu Konten in Deutschland Ansässiger gehen über das BZSt an das Finanzamt |
| Deutsche Steuer auf Erträge | Kapitalertragsteuer wird in der Regel von der Bank einbehalten | keine deutsche Kapitalertragsteuer; Erträge in der Einkommensteuererklärung angeben |
| Fonds aus Europa | PFIC in der US-Erklärung | PFIC in der US-Erklärung |
| Fonds aus den USA | meist nicht kaufbar ohne Basisinformationsblatt | kein PFIC; in Deutschland Investmentfonds mit Teilfreistellung |
Quelle: IRS, FBAR; § 8 und § 9 FATCA-USA-Umsetzungsverordnung; § 32d Abs. 3 EStG; § 2 Abs. 3, § 20 Abs. 1 InvStG; 26 U.S.C. § 1297(a); BaFin, Fragen zu Wertpapiergeschäften.
6Ein Depot in den USA
Die andere Lösung ist ein Depot bei einem Broker in den USA. Als US-Bürger bist du dort kein ausländischer Kunde, sondern US-Person, und gibst deine Steuernummer auf einem Formular W-9 an. Ob ein Broker ein Konto für einen Kunden mit Wohnsitz in Europa eröffnet oder weiterführt, entscheidet er nach eigenen Regeln; ein Gesetz, das US-Bürgern ein Depot in den USA verbietet, gibt es nicht. Frag vor der Eröffnung ausdrücklich nach, ob der Broker Kunden mit ausländischer Adresse annimmt.
Steuerlich verschiebt ein US-Depot einiges. Für den FBAR ist es kein Auslandskonto, denn der FBAR erfasst nur Konten außerhalb der USA. In Deutschland bleibst du mit den Erträgen steuerpflichtig. Weil der US-Broker keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehält, musst du die Erträge nach § 32d Absatz 3 EStG in deiner Einkommensteuererklärung angeben. US-Fonds sind aus deutscher Sicht ausländische Investmentfonds nach dem Investmentsteuergesetz. Für Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung), und soweit die Ausschüttungen eines Jahres unter einem gesetzlichen Basisertrag bleiben, fällt eine Vorabpauschale an (§ 18 InvStG). Und auch dieses Depot bleibt nicht unbemerkt: Nach dem deutschen FATCA-Abkommen nimmt das Bundeszentralamt für Steuern die Meldungen der USA zu Konten in Deutschland Ansässiger entgegen und leitet sie an das Finanzamt weiter.
Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln zur Besteuerung ausländischer Fonds und Depots. Wer dort lebt, lässt die Behandlung eines US-Depots vorher für beide Seiten prüfen.
Deine US-Steuerfrage, beantwortet von Leuten, die beide Seiten kennen.
7Was in Österreich und der Schweiz anders ist
Die US-Seite ist in allen drei Ländern dieselbe: Ein europäischer Fonds bleibt in der US-Erklärung ein PFIC, egal ob das Depot in Wien, Zürich oder München liegt, und Form 8621, FBAR und Form 8938 folgen denselben Regeln. Unterschiede gibt es bei der Bank und bei der Steuer im Wohnsitzland.
In Österreich meldet die Bank dein Depot nach dem Abkommen nach Modell 2 direkt an die IRS, ohne Umweg über eine österreichische Behörde. Weil Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, gilt die PRIIP-Verordnung dort unmittelbar, mit derselben Folge für US-Fonds wie in Deutschland. In der Schweiz melden die Institute nach dem Abkommen nach Modell 2 die Daten von US-Kunden mit deren Zustimmung direkt an die IRS; für Kunden, die nicht zustimmen, müssen die USA die Daten im Weg der Amtshilfe anfordern. Mit dem unterzeichneten Abkommen nach Modell 1, das frühestens am 1. Januar 2029 in Kraft treten soll, wird die Schweiz auf einen automatischen und gegenseitigen Austausch über die Behörden umstellen.
8Schritt für Schritt zum passenden Depot
- Stelle fest, welche Fonds du schon hältst, und prüfe, welche davon als PFIC gelten.
- Kläre, ob du für frühere Jahre Form 8621, FBAR oder ganze Steuererklärungen nachholen musst; dafür ist das Streamlined-Verfahren gedacht.
- Entscheide, ob du in Europa mit Einzelaktien und einem PFIC-Wahlrecht arbeitest oder ein Depot in den USA nutzt.
- Frag die Bank oder den Broker vor der Eröffnung, ob US-Personen beziehungsweise Kunden mit Wohnsitz in Europa angenommen werden.
- Gib deinen US-Status von Anfang an korrekt an und hebe die Unterlagen auf.
- Plane die Steuer auf beiden Seiten: Abgeltungsteuer oder Steuererklärung in Europa, Anrechnung und Formulare in den USA.
Die Pflichten eines US-Bürgers in Europa im Überblick zeigt unsere Seite zur US-Steuerpflicht für Amerikaner im Ausland. Wer Jahre ohne Erklärung hinter sich hat, liest unseren Beitrag zur Streamlined Procedure.
- Banken in Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen Konten von US-Personen nach FATCA melden; manche lehnen US-Kunden ab, einen Anspruch auf ein Depot gibt es nicht.
- Europäische Fonds und ETFs gelten in der US-Erklärung in aller Regel als PFIC, mit einer Besteuerung zum Höchstsatz und Zinszuschlag, wenn keine Wahl getroffen wird, und mit Form 8621 je Fonds.
- US-Fonds sind kein PFIC, scheitern bei europäischen Banken aber meist am fehlenden Basisinformationsblatt nach der PRIIP-Verordnung.
- Einzelaktien von Unternehmen mit echtem Geschäft fallen in der Regel nicht unter die PFIC-Regeln.
- Ein Depot in den USA ist kein Auslandskonto für den FBAR; in Deutschland erklärst du die Erträge selbst, US-Fonds sind dort Investmentfonds mit Teilfreistellung.
So helfen wir dir
- US-Steuern für Amerikaner im AuslandDeine US-Steuerpflicht als Amerikaner in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
- Beratung zu US-SteuernDeine US-Steuerfrage, beantwortet von Leuten, die beide Seiten kennen.
- Streamlined FilingVersäumte US-Steuererklärungen und FBARs über das Streamlined-Verfahren nachholen.
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